• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses in Rechtswissenschaften

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Anerkennung (Homologation) von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen in Rechtswissenschaften ist nur erforderlich, um an den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht teilzunehmen und Zugang zu bestimmten Laufbahnen der Justiz zu erhalten.

Der entsprechende Antrag ist beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR) einzureichen.

Betroffene Personen

Die Anerkennung von Abschlüssen in Rechtswissenschaften ist erforderlich, um an den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht teilzunehmen.

Rechtsanwälte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen ihre Diplome nicht anerkennen lassen. Sie können sich direkt an das Ministerium der Justiz wenden, um ihre Zulassung in Luxemburg zu beantragen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss einen ausländischen Abschluss in Rechtswissenschaften erhalten haben, der ihm einen im Herkunftsland anerkannten Hochschultitel in Rechtswissenschaften verleiht.

Mit dem Abschluss muss ein Vollzeitstudiengang mit einer der folgenden Mindestdauern abgeschlossen werden:

  • 4 Jahre; oder
  • 8 Semester; oder
  • 12 Trimester.

Teilzeitstudiengänge sind zulässig, sofern die Gesamtdauer, das Niveau und die Qualität des Studiengangs nicht geringer als die eines Vollzeitstudiengangs sind.

Während des Jurastudiums müssen mindestens folgende Fächer behandelt worden sein:

  • Zivilrecht;
  • Handelsrecht;
  • Strafrecht oder Strafprozess;
  • internationales Privat- oder öffentliches Recht;
  • Verfassungs- oder Verwaltungsrecht.

Hinweis: Zivilrecht muss während mindestens:

  • 2 Jahren; oder
  • 4 Semestern; oder
  • 6 Trimestern belegt worden sein.

Die anderen Fächer müssen während mindestens 1 Jahr, 2 Semestern oder 3 Trimestern.

Das unterrichtete Recht muss in seinen grundlegenden Ansätzen den allgemeinen Grundsätzen des luxemburgischen Rechtssystems entsprechen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um eine Anerkennung seines Abschlusses in Rechtswissenschaften zu beantragen, muss der Antragsteller seinem Antrag eine Kopie seines Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts hinzufügen.

Falls er dieses im Ausland erworben hat (A-Level, Abitur, Baccalauréat, Bachillerato, Certificat d’enseignement secondaire supérieur, Maturità, Selectividad usw.), muss er zuerst die Anerkennung der Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts beantragen.

Kosten

Für Anträge auf Anerkennung Diplomen wird eine Bearbeitungsgebühr von 125 Euro pro Diplom erhoben.

Die Gebühr ist auf das Konto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Verwendungszweck: Gebühr Diplomanerkennung, MESR, [Name des Antragstellers], [Datum des Antrags]

Die Ausstellung eines Duplikats kostet 10 Euro.

Bei Ablehnung der Anerkennung wird die Gebühr nicht zurückerstattet.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um sein Schulzeugnis oder seinen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften anerkennen zu lassen, muss der Betreffende seinen Antrag wie folgt einreichen:

Belege

Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular;
  • ein Lebenslauf;
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises (Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz) oder des Reisepasses (Drittstaatsangehörige);
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, das heißt:
  • eine Kopie des Hochschuldiploms, das anerkannt werden soll;
  • eine Kopie der erworbenen Zwischenzeugnisse, sofern solche im Studienland ausgestellt werden;
  • eine Kopie der offiziellen Aufstellung der Fächer jedes Studienjahres;
  • der Zahlungsbeleg über die Entrichtung der Gebühr von 125 Euro pro Diplom (Überweisungsbestätigung).

Die Dokumente müssen in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) oder auf Englisch verfasst oder von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt worden sein (beglaubigte Übersetzung).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Forschung und Hochschulwesen

    Adresse:
    18-20, montée de la Pétrusse L-2327 Luxemburg Luxemburg
    Postfach L-2915
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.45 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Dienstag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Mittwoch:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Donnerstag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Freitag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Schalterzeiten: Montag–Freitag, 7.45–16.30 Uhr

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