Einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften anerkennen lassen
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Die Anerkennung (Homologation) von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen in Rechtswissenschaften ist nur erforderlich, um an den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht teilzunehmen und Zugang zu bestimmten Laufbahnen der Justiz zu erhalten.
Der entsprechende Antrag ist beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR) einzureichen.
Betroffene Personen
Die Anerkennung von Abschlüssen in Rechtswissenschaften ist erforderlich, um an den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht teilzunehmen.
Rechtsanwälte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen ihre Diplome nicht anerkennen lassen. Sie können sich direkt an das Ministerium der Justiz wenden, um ihre Zulassung in Luxemburg zu beantragen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss einen ausländischen Abschluss in Rechtswissenschaften erhalten haben, der ihm einen im Herkunftsland anerkannten Hochschultitel in Rechtswissenschaften verleiht.
Mit dem Abschluss muss ein Vollzeitstudiengang mit einer der folgenden Mindestdauern abgeschlossen werden:
- 4 Jahre; oder
- 8 Semester; oder
- 12 Trimester.
Teilzeitstudiengänge sind zulässig, sofern die Gesamtdauer, das Niveau und die Qualität des Studiengangs nicht geringer als die eines Vollzeitstudiengangs sind.
Während des Jurastudiums müssen mindestens folgende Fächer behandelt worden sein:
- Zivilrecht;
- Handelsrecht;
- Strafrecht oder Strafprozess;
- internationales Privat- oder öffentliches Recht;
- Verfassungs- oder Verwaltungsrecht.
Hinweis: Zivilrecht muss während mindestens:
- 2 Jahren; oder
- 4 Semestern; oder
- 6 Trimestern belegt worden sein.
Die anderen Fächer müssen während mindestens 1 Jahr, 2 Semestern oder 3 Trimestern.
Das unterrichtete Recht muss in seinen grundlegenden Ansätzen den allgemeinen Grundsätzen des luxemburgischen Rechtssystems entsprechen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um eine Anerkennung seines Abschlusses in Rechtswissenschaften zu beantragen, muss der Antragsteller seinem Antrag eine Kopie seines Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts hinzufügen.
Falls er dieses im Ausland erworben hat (A-Level, Abitur, Baccalauréat, Bachillerato, Certificat d'enseignement secondaire supérieur, Maturità, Selectividad usw.), muss er zuerst die Anerkennung der Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts beantragen.
Kosten
Für Anträge auf Anerkennung Diplomen wird eine Bearbeitungsgebühr von 125 Euro pro Diplom erhoben.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto bei der Spuerkeess zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Verwendungszweck: Taxe reconnaissance des diplômes (Gebühr Diplomanerkennung), MENEJ, Name des Antragstellers, Datum des Antrags
Die Ausstellung eines Duplikats kostet 10 Euro.
Bei Ablehnung der Anerkennung wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um sein Schulzeugnis oder seinen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften anerkennen zu lassen, muss der Betreffende seinen Antrag wie folgt einreichen:
- per Post; oder
- persönlich beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR).
Belege
Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:
- das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular;
- ein Lebenslauf;
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises (Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz) oder des Reisepasses (Drittstaatsangehörige);
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, das heißt:
- entweder eines luxemburgischen Abschlusszeugnisses des allgemeinen oder des technischen Sekundarunterrichts;
- oder eines ausländischen Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, das vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend als gleichwertig mit dem luxemburgischen Abschlusszeugnis anerkannt wurde;
- eine Kopie des Hochschuldiploms, das anerkannt werden soll;
- eine Kopie der erworbenen Zwischenzeugnisse, sofern solche im Studienland ausgestellt werden;
- eine Kopie der offiziellen Aufstellung der Fächer jedes Studienjahres;
- der Zahlungsbeleg über die Entrichtung der Gebühr von 125 Euro pro Diplom (Überweisungsbestätigung).
Die Dokumente müssen in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) oder auf Englisch verfasst oder von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt worden sein (beglaubigte Übersetzung).
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Forschung und Hochschulwesen
- Adresse:
-
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327
Luxemburg
Luxemburg
Postfach L-2915
- Telefon:
- (+352) 247-86619
- Fax:
- (+352) 26 29 60 37
- Website:
- http://www.mcesr.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 7.45 Uhr
- Donnerstag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Dienstag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Mittwoch:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
Schalterzeiten: Montag–Freitag, 7.45–16.30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Homologation de diplômes de droit (accès aux CCDL)
sur le site du ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
-
Voies de recours
sur le site du ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
- Site de l'Association luxembourgeoise des traducteurs et interprètes (ALTI)
-
Listes des experts, traducteurs et interprètes assermentés
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 28 octobre 2016
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles
-
Règlement grand-ducal modifié du 10 septembre 2004
fixant les critères d'homologation des titres et grades étrangers
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