Zentralstelle der Sozialversicherungen

Die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ist unter anderem für die Aufnahme der Versicherten, die Bestimmung, Erhebung und Beitreibung der Beiträge sowie deren Verbuchung und Aufteilung zwischen den einzelnen Sozialversicherungsträgern zuständig. Die CCSS untersteht dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit und verwaltet die Organisation der Informatisierung sowie die Erhebung und Bearbeitung der Daten für Rechnung der verschiedenen Einrichtungen (Sozialversicherung, Nationaler Solidaritätsfonds, Arbeitsagentur usw.).

Zum letzten Mal aktualisiert am