Gesetzlichen Jahresurlaub beantragen

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Der gesetzliche Jahresurlaub, auch „jährlicher Erholungsurlaub“ genannt, steht jedem Arbeitnehmer zu, der während 3 Monaten ununterbrochen für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat.

Die Dauer des Jahresurlaubs ist auf 26 Werktage pro Jahr festgelegt, unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers. Aufgrund eines Tarifvertrages oder einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage jedoch erhöht werden. Sofern sie gewisse Bedingungen erfüllen, haben Kriegsversehrte, Opfer von Arbeitsunfällen und behinderte Arbeitnehmer Anspruch auf 6 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.

Betroffene Personen

Alle Arbeitnehmer, einschließlich der Auszubildenden, unabhängig von ihren Arbeitszeiten (Teilzeit, Vollzeit usw.) oder ihrer Vertragsart (befristet oder unbefristet).

Hinweis: Kriegsversehrte, Opfer von Arbeitsunfällen und Arbeitnehmer mit Behinderung haben Anspruch auf 6 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, vorausgesetzt sie haben während des ganzen Jahres in Vollzeit gearbeitet. Arbeitnehmer, die aufgrund eines Beschlusses der gemischten Wiedereingliederungskommission (Commission mixte de reclassement) anderweitig (intern oder extern) eingestuft werden, haben jedoch keinen Anspruch auf diesen zusätzlichen Urlaub.

Vorgehensweise und Details

Anwendungsbedingungen der gesetzlichen Urlaubsregelung

Im Allgemeinen beträgt die gesetzlich festgelegte Dauer des Jahresurlaubs 26 Werktage pro Jahr. Ein Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch zusätzliche Urlaubstage für den Arbeitnehmer vorsehen.

Die bezahlten Urlaubstage zählen für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Voraussetzungen

In der Regel kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub erst nach einer 3-monatigen ununterbrochenen Anstellung bei dem gleichen Arbeitgeber nehmen.

Diese 3-monatige Frist gilt sowohl für Arbeitnehmer mit einem befristeten als auch für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie gilt jedoch nicht für Zeitarbeitnehmer.

Der Urlaubsanspruch des 1. Beschäftigungsjahres beträgt ein Zwölftel pro ganzem Arbeitsmonat. Monate, in denen das Arbeitsverhältnis nicht vom ersten bis zum letzten des Monats bestanden hat, werden als volle Monate gerechnet, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 15 Tage des Monats bestanden hat.

In der Regel kann ein Arbeitnehmer ab dem 1. Januar den gesamten ihm für das besagte Jahr zustehenden Urlaub nehmen. Eine Ausnahme besteht jedoch für kürzlich eingestellte Arbeitnehmer: Ihr Urlaubsanspruch besteht erst nach einer 3-monatigen ununterbrochenen Anstellung bei dem gleichen Arbeitgeber, außer bei Aufgabe des Arbeitsplatzes.

Vortrag von Resturlaub

Der Arbeitnehmer muss seinen gesamten Urlaub während des laufenden Jahres nehmen. Er hat jedoch die Möglichkeit, seinen Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres in Anspruch zu nehmen, falls er ihn aus betriebsorganisatorischen Gründen nicht vorher nehmen konnte.

Nach dieser Frist verfällt der Resturlaubsanspruch, es sei denn:

  • der Arbeitnehmer konnte seinen Urlaub aus betriebsbedingten Gründen nicht nehmen oder sein Urlaubsantrag wurde vom Arbeitgeber aus gerechtfertigten Gründen abgelehnt;
  • der Arbeitnehmer hatte krankheitsbedingt keine Möglichkeit, seinen Urlaub zu nehmen;
  • es besteht eine Sondervereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, welche die Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr gestattet.

Es bestehen Sonderbestimmungen, die dem antragstellenden Arbeitnehmer ermöglichen, den ihm verhältnismäßig für sein erstes Arbeitsjahr zustehenden Urlaub auf das Folgejahr zu übertragen.

Vermerkt der Arbeitgeber auf der Gehaltsabrechnung den Übertrag des Resturlaubs ins Folgejahr, wird eine unbegrenzte Übertragung unterstellt.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag mit einem Tag zusammen, an dem der Arbeitnehmer in der Regel nicht arbeiten musste, kann Letzterer diesen Tag innerhalb von 3 Monaten an einem regulären Arbeitstag nachholen.

Festlegung der Daten des gesetzlichen Urlaubs

Von bestimmten Branchen (Beispiel: Gastronomiegewerbe, Landwirtschaft/Gartenbau) bzw. Arbeitnehmerkategorien (Beispiel: Auszubildende) abgesehen, können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage nach Belieben festlegen, wobei sie jedoch Folgendes berücksichtigen müssen:

  • die Bedürfnisse des Unternehmens;
  • die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer (Beispiel: Vorrang für Personen mit Kindern in einigen Unternehmen).

Der gesamte Urlaub kann in einem Zuge genommen werden. Sollte aufgrund der Bedürfnisse des Dienstes oder auf begründeten Wunsch des Arbeitnehmers eine Aufteilung des Urlaubs erforderlich sein, müssen mindestens 2 Kalenderwochen am Stück genommen werden.

Der Arbeitgeber darf die Urlaubsdaten der Arbeitnehmer nur aus außerordentlichen betriebsbedingten Gründen ändern.

Er kann dem Arbeitnehmer nicht ohne dessen Einverständnis bestimmte Urlaubsdaten vorschreiben und kann ihn auch nicht verpflichten, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer den Urlaub verweigern, wenn dieser für den bereits abgelaufenen Teil des Jahres unentschuldigte Fehlzeiten aufweist, die mehr als 10% seiner regulären Arbeitszeit ausmachen.

Berechnung des Urlaubs und Entschädigungen

Urlaubsentgelt

Während seines Urlaubs wird der Arbeitnehmer weiterhin vergütet. Bei der Berechnung der dem Arbeitnehmer während seines Urlaubs zu zahlenden Vergütung muss der Arbeitgeber die Überstunden und die Lohnzulagen berücksichtigen. Unregelmäßige Vergütungen wie Gratifikationen und Bilanzprämien müssen hingegen nicht berücksichtigt werden.

Für jeden Urlaubstag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung in Höhe des durchschnittlichen Tagesverdiensts der dem Urlaub unmittelbar vorangehenden 3 Monate. Bei Arbeitnehmern, deren Verdienst bedeutenden Schwankungen unterliegt (z. B. wenn der Verdienst entsprechend dem Umsatz variiert), wird der Durchschnitt der 12 vorhergehenden Monate als Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt genommen.

Der durchschnittliche Tagesverdienst wird berechnet, indem der monatliche Bruttoverdienst, einschließlich der Lohnzulagen, durch 173 geteilt wird. Wenn der Verdienst in den 3 Monaten (oder gegebenenfalls 12 Monaten) vor dem Urlaub oder während des Urlaubs erhöht wurde/wird, muss der Arbeitgeber dies bei der Berechnung des Urlaubsentgelts berücksichtigen.

Gesetzliche Pflichten

Urlaubskonto

Der Arbeitgeber muss über die von jedem Arbeitnehmer bereits in Anspruch genommenen und noch in Anspruch zu nehmenden Urlaubstage Buch führen. Diese Daten können entweder in Papier- oder EDV-Form aufbewahrt werden.

Verbote

Ein Arbeitnehmer darf während seines Urlaubs keiner vergüteten Tätigkeit nachgehen, bei Strafe des Entzugs seines Urlaubsentgelts, da der Urlaub dem Arbeitnehmer im Hinblick auf den Schutz seiner Gesundheit bewilligt wird.

Ein Arbeitnehmer darf selbst gegen eine Ausgleichsentschädigung nicht auf den ihm zustehenden Urlaub verzichten, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gesetzlicher Kollektivurlaub

Wenn das Unternehmen für einen Jahresurlaub schließt oder der Arbeitgeber eine kollektive Urlaubszeit festlegen möchte, muss dies gemeinsam mit der Mehrheit der Arbeitnehmer oder den Personalvertretern geschehen und den Arbeitnehmern im ersten Quartal des betreffenden Jahres mitgeteilt werden.

Sollte die Dauer des Kollektivurlaubs die Dauer des individuellen Urlaubs, auf den ein Arbeitnehmer Anspruch hat, überschreiten, wird die Differenz diesem integral als gesetzlicher Urlaub berechnet.

Gesetzlicher Urlaub und Probezeit

Ein kürzlich in einem Unternehmen eingestellter Arbeitnehmer kann seinen Urlaub erst nach einer 3-monatigen ununterbrochenen Anstellung in dem Unternehmen in Anspruch nehmen. Sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub während seiner Probezeit nehmen, so wird diese um die gleiche Anzahl an Tagen verlängert, wobei die Probezeit höchstens um einen Monat verlängert werden kann.

Gesetzlicher Urlaub und Krankheit

Falls ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, gelten die durch ein ärztliches Attest bestätigten Krankheitstage nicht als Urlaubstage, vorausgesetzt das Attest wird dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen, sofern der Arbeitnehmer sich in Luxemburg aufhält, oder schnellstmöglich, wenn er sich im Ausland aufhält, zugestellt.

Der Urlaub muss dann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer neu festgelegt werden.

Am Jahresende wird der aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, die das ganze Jahr über oder einen Teil des Jahres andauert und am Jahresende und/oder nach dem 31. März des Folgejahres noch weiterbesteht, nicht in Anspruch genommene Urlaub solange verschoben, wie der Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.

Gesetzlicher Urlaub und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Urlaub stellt keinen Schutz gegen eine Kündigung dar. Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter im Urlaub entlassen. Er muss sich lediglich an die gesetzlichen Vorschriften in Sachen Kündigungsfrist und noch in Anspruch zu nehmende Urlaubstage halten.

Wenn der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers mitten im Jahr endet, hat dieser Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs pro Monat, in dem das Arbeitsverhältnis mehr als 15 Kalendertage bestanden hat:

Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht ganz in Anspruch genommen, wenn er das Unternehmen verlässt, so muss der Arbeitgeber ihm eine dem zum Zeitpunkt seines Ausscheidens noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub entsprechende Entschädigung zahlen.

Wird innerhalb von 3 Monaten nach der Kündigung des Arbeitsvertrags ein neuer Vertrag zwischen dem gleichen Arbeitgeber und dem gleichen Arbeitnehmer abgeschlossen, so gilt diese Unterbrechung nicht als Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Demzufolge verliert der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch nicht.

Wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr über oder einen Teil des Jahres krankgeschrieben war und aufgrund dessen seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht vor Jahresende geltend machen konnte, hat er Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung für den bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Urlaub.

Arztbesuche

In der Regel sieht das Gesetz keine speziellen Urlaubsstunden oder -tage für Arztbesuche während der Arbeitszeit vor.

In der Praxis ist es jedoch gängig, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arzt gehen kann, wenn er zuvor die Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt hat.

Freistellung von der Arbeit, um wählen zu gehen

Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden, um seinen bürgerlichen Rechten und Pflichten nachzugehen, insbesondere um an den Kommunalwahlen, den nationalen Wahlen und den Europawahlen teilzunehmen.

Diese Freistellungen können nicht vom Urlaub des Arbeitnehmers abgezogen werden.

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