Beihilfen zur Förderung der Ausbildung
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Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung kommen.
Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.
Betroffene Personen
Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.
Voraussetzungen
Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen ausbildungsberechtigt sein und den Status einer Ausbildungseinrichtung haben.
Fristen
Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.
Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2023/2024 müssen vor dem 1. Juli 2025 eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Arbeitgeber setzt sich mit der Berufsberatung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM) in Verbindung.
Belege
Der Arbeitgeber muss seinem Antrag Kopien der Lohn-/Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.
Dauer der Beihilfe
Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.
Höhe der Beihilfe
Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:
- 27 % der Bruttoausbildungsvergütung bei den Ausbildungsarten DAP, TRF oder DT; oder
- 40 % der Ausbildungsvergütung im Rahmen eines CCP.
Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.
Zuständige Kontaktstellen
Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)
-
Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach / L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 387
- Telefon:
- (+352) 247 85 480
- Fax:
- (+352) 40 61 39
- E-Mail:
- info@m-o.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
Rechtsgrundlagen
- Code du travail, Livre I, Titre I, Chapitre I
-
Règlement grand-ducal du 31 octobre 2012
fixant les conditions et modalités des aides et primes de promotion de l'apprentissage
-
Règlement grand-ducal du 1er août 2019
fixant les modalités pour accorder et retirer le droit de former un apprenti
-
Règlement grand-ducal du 15 juillet 2024
déterminant les professions et métiers dans le cadre de la formation professionnelle et fixant les indemnités d’apprentissage dans les secteurs de l’artisanat, du commerce, de l’Horeca, de l’industrie, de l’agriculture et du secteur de santé et social
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