• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Beihilfen zur Förderung der Ausbildung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung kommen.

Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.

Betroffene Personen

Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.

Voraussetzungen

Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen ausbildungsberechtigt sein und den Status einer Ausbildungseinrichtung haben.

Fristen

Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.

Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2023/2024 müssen vor dem 1. Juli 2025 eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Arbeitgeber setzt sich mit der Berufsberatung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM) in Verbindung.

Belege

Der Arbeitgeber muss seinem Antrag Kopien der Lohn-/Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.

Dauer der Beihilfe

Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.

Höhe der Beihilfe

Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:

  • 27 % der Bruttoausbildungsvergütung bei den Ausbildungsarten DAP, TRF oder DT; oder
  • 40 % der Ausbildungsvergütung im Rahmen eines CCP.

Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber

auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)

Rechtsgrundlagen

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