Beihilfen zur Förderung der Ausbildung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigen, können in den Genuss einer Beihilfe zur Förderung der Ausbildung kommen.

Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung eine Ausbildungsprämie erhalten.

Zielgruppe

Diese Beihilfe kann jeder in Luxemburg niedergelassene Arbeitgeber beziehen, der einen Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrags beschäftigt.

Voraussetzungen

Unternehmen, die Ausbildungsbeihilfen und -prämien erhalten möchten, müssen ausbildungsberechtigt sein und den Status einer Ausbildungseinrichtung haben.

Fristen

Der Antrag muss vor dem 1. Juli des Jahres eingereicht werden, das auf das Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres folgt.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber keine Beihilfen mehr für das entsprechende Jahr beziehen.

Beispiel: Anträge für das Ausbildungsjahr 2023/2024 müssen vor dem 1. Juli 2025 eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Arbeitgeber setzt sich mit der Berufsberatung (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (ADEM) in Verbindung.

Belege

Der Arbeitgeber muss seinem Antrag Kopien der Lohn-/Gehaltsabrechnungen des Auszubildenden für den entsprechenden Zeitraum beifügen.

Dauer der Beihilfe

Die Beihilfen werden pro Ausbildungsjahr (Schuljahr) bewilligt. Das Ausbildungsjahr läuft von September bis August des Folgejahres.

Höhe der Beihilfe

Der Beschäftigungsfonds zahlt dem Arbeitgeber eine Beihilfe in Höhe von:

  • 27 % der Bruttoausbildungsvergütung bei den Ausbildungsarten DAP, TRF oder DT; oder
  • 40 % der Ausbildungsvergütung im Rahmen eines CCP.

Arbeitgeber können sich ferner den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben in Verbindung mit der Ausbildungsvergütung erstatten lassen.

Zuständige Kontaktstellen

Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)

  • Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung - Luxemburg-Stadt - Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Postfach / L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber

auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)

Rechtsgrundlagen

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