Beihilfen im Rahmen der innerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung
jährlich
Großunternehmen
Selbstständige
KMU
Der luxemburgische Staat unterstützt die Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen, indem er deren Weiterbildungspläne mit finanziellen Beihilfen fördert.
Entsprechend dem jährlichen Investitionsaufwand im Bereich der beruflichen Weiterbildung und der Art der Weiterbildung kann ein Unternehmen eine staatliche Kofinanzierung für seine Weiterbildungsmaßnahmen beantragen. Der entsprechende Antrag ist beim Nationalen Institut zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Institut national pour le développement de la formation professionnelle continue - INFPC) zu stellen.
Diese Beihilfe betrifft nicht die vom Gesetzgeber für die Ausübung von reglementierten Berufen vorgesehenen Pflichtweiterbildungen.
Zielgruppe
Jedes Unternehmen des Privatsektors, das ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen ist und hier schwerpunktmäßig seine Aktivitäten ausübt, kann die staatlichen Fördermittel in Anspruch nehmen.
Die Weiterbildung muss sich auf Arbeitnehmer beziehen, die:
auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet) im Unternehmen angestellt sind.
Voraussetzungen
Folgende Kosten sind förderfähig:
Anmeldegebühren der Teilnehmer;
Unterbringungs- und Verpflegungskosten;
Fahrtkosten der Teilnehmer und der internen Weiterbildner;
Lohnkosten der internen Weiterbildner;
Kosten der Produktschulungsanbieter und der externen Weiterbildungsanbieter;
Lohnkosten der Teilnehmer, berechnet auf der Grundlage eines durchschnittlichen Stundenlohns, der sich aus dem Betrag ergibt, der in der von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) ausgestellten Bescheinigung über die Lohn- und Gehaltssumme angegeben ist;
Kosten für den mit der Prüfung der Abrechnung beauftragten Wirtschaftsprüfer;
Kosten einer Software zur Schulungsplanung;
Kosten der Beiträge an Weiterbildungsanbieter auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Branchenvereinbarung.
Fristen
Der Kofinanzierungsantrag muss dem INFPC spätestens 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, d. h. spätestens zum 31. Mai, vorliegen.
Für die Einreichung wird keine Fristverlängerung gewährt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Kofinanzierungsantrag muss in einfacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Paketpost mit Sendungsverfolgung innerhalb der gesetzlichen Frist an das INFPC geschickt werden.
Kofinanzierungsanträgen in Papierform ist eine auf CD oder USB-Stick gespeicherte elektronische Version (nur Excel-Datei) beizufügen.
Der Kofinanzierungsantrag muss folgende Angaben enthalten:
Bezeichnungen der absolvierten Weiterbildungen;
Datum, Dauer und Ort der Weiterbildung sowie jeweilige Anzahl an Teilnehmern, deren Geschlecht und Qualifikation;
Personalien der internen Weiterbildner und der externen Weiterbildungs- oder Produktschulungsanbieter;
Organisationsform der Weiterbildung:
externe Weiterbildung: Weiterbildung bei einem Weiterbildungsanbieter;
interne Weiterbildung: strukturierte Weiterbildung für mindestens 2 Arbeitnehmer des Unternehmens oder Weiterbildung zur Anpassung an den Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer des Unternehmens, die von einem Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt wird;
E-Learning-Weiterbildung: Weiterbildung unter Verwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Belege
Dem Kofinanzierungsantrag sind folgende Dokumente beizufügen:
finanzielle Abrechnung, einschließlich der entsprechenden Belege oder beglaubigt durch einen Wirtschaftsprüfer;
Stellungnahme und Beurteilung des Betriebsrats oder des gemischten Betriebsausschusses bei Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern;
Bankidentitätsnachweis;
Bescheinigung über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer;
Bescheinigung, in der der Betrag der Lohnsumme angegeben ist;
Anwesenheitslisten der einzelnen Weiterbildungen.
Höchstbetrag der Beihilfe
Das Unternehmen kann eine Beihilfe im Bereich der Weiterbildung in Höhe von steuerpflichtigen 15 % des entsprechenden jährlichen Investitionsaufwands erhalten.
Entsprechend der Zahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer ist die Investition in die Weiterbildung begrenzt:
1 bis 9 Arbeitnehmer: 20 % der Lohnsumme;
10 bis 249 Arbeitnehmer: 3 % der Lohnsumme;
mehr als 249 Arbeitnehmer: 2 % der Lohnsumme.
Es gilt die Zahl der Arbeitnehmer zum 31. Dezember des dem Geschäftsjahr, für das die Kofinanzierung beantragt wird, vorangehenden Geschäftsjahres.
Die finanzielle Beteiligung des Staates steigt auf steuerpflichtige 35 % für die Lohnkosten der Teilnehmer, die bei Beginn des Weiterbildungsplans die folgenden Kriterien erfüllen:
kein anerkanntes Diplom und Betriebszugehörigkeit unter 10 Jahren;
vor Umsetzung des Weiterbildungsplans des Unternehmens älter als 45 Jahre.
Der Staat übernimmt die Kosten für die Erstellung des Kofinanzierungsantrags in Höhe von 500 Euro.
Ein anspruchsberechtigtes Unternehmen kann einen Schätzwert der finanziellen Beihilfe angeben, indem es ein Simulationstool zur Berechnung der Kofinanzierung verwendet, und so seine Antragsunterlagen für die Kofinanzierung mithilfe eines Video-Leitfadens vorbereiten.
Beispiele für Weiterbildungen:
Sprachunterricht;
IT-Schulung;
Weiterbildung in Unternehmensführung;
Anpassung an den Arbeitsplatz (Neueinstellung, Versetzung).
Ein Unternehmen kann für maximal 10 Jahre von dieser Beihilfe ausgeschlossen werden, wenn es falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder wiederholt die gleichen Belege eingereicht hat.
Zudem kann es dazu aufgefordert werden, die bezogenen Beihilfen zu erstatten.
Streitfälle
Ist ein Unternehmen mit einer getroffenen Entscheidung nicht einverstanden, kann es vor dem Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage einreichen.
Diese Klage ist binnen 3 Monaten ab Zustellung der betreffenden Entscheidung an das Unternehmen einzureichen.
Formulare/Online-Dienste
Lifelong-learning - Kofinanzierung für die Weiterbildung in Unternehmen
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