Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) ist für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (mit Ausnahme der Staatsbeamten) zuständig.

Das ITM hat die Aufgabe, das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu beaufsichtigen, und zwar im Rahmen:

  • der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen;
  • der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Das Amt ist unter anderem damit beauftragt:

  • die Anwendung der Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen in Bezug auf die Arbeitsdauer, die Arbeitnehmer, die Sicherheit, die Hygiene und das Wohlbefinden, die Kinder- und Jugendarbeit, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz usw. zu gewährleisten;
  • den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Informationen und technische Empfehlungen in Bezug auf die effizientesten Mittel an die Hand zu geben, um die Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen zu beachten.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist für die Prävention und die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig, die nicht in den Verantwortungsbereich des Nationalen Schlichtungsamts (Office national de conciliation - ONC) fallen.

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