Organisation von Kursen oder Lehrgängen zur Aus- und Weiterbildung
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Die Regelung bezüglich der Beihilfen zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation und der Wissensvermittlung sieht eine Beihilferegelung vor, die sich auf die Organisation von Kursen oder Lehrgängen zur Aus- und Weiterbildung bezieht.
Interessenten können ihren Antrag beim Leiter der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts - ANF) einreichen, der sie über die Entscheidung der Verwaltung informiert.
Betroffene Personen
Die Beihilferegelung gilt für:
- Waldbesitzerverbände;
- Gemeindeverbände mit der Zielsetzung, die Naturparks zu verwalten;
- Gemeindeverbände oder gemeinnützige öffentliche Einrichtungen mit der Zielsetzung Naturschutz.
Die Beihilfe wird für die Organisation von Kursen oder Lehrgängen zur Aus- und Weiterbildung von Betreibern, Waldarbeitern, Angestellten und anderen im forstwirtschaftlichen Bereich tätigen Personen gewährt.
Voraussetzungen
Um in den Genuss dieser Beihilfe zu kommen, müssen die Kurse und Lehrgänge nach Vorlage eines detaillierten Finanzierungsplans und des Kurs- oder Lehrgangsinhalts vom Minister genehmigt werden.
Diese Kurse und Lehrgänge decken sich nicht mit den normalen Studiengängen zur Forstwirtschaft im Rahmen der Sekundar- oder Hochschulbildung.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller Folgendes auf dem Formular angeben:
- seinen Namen und Vornamen;
- seine Adresse;
- seine Telefonnummer;
- seine Bankverbindung;
- seine nationale Identifikationsnummer;
- das Thema des Kurses oder Lehrgangs.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- einen ausführlichen Finanzierungsplan;
- Angaben zum Inhalt des Kurses oder Lehrgangs.
Nach dem Kurs oder Lehrgang muss der Antragsteller die Abrechnung sowie die Informationen, die eine Beurteilung und Weiterverfolgung der Ausbildung ermöglichen, einreichen.
Beschluss
Der Leiter der Naturverwaltung übermittelt dem Antragsteller den Bescheid der Naturverwaltung bezüglich der Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um eine Beihilfe zu erhalten.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist auf 50 % des Gesamtbetrags der vom Minister genehmigten Ausgaben, einschließlich Mehrwertsteuer, festgesetzt.
Die Beihilfe betrifft die folgenden Ausgaben:
- Kosten für den Ausbilder, einschließlich Fahrtkosten;
- Kosten für das Anmieten eines Kursraumes;
- Kosten für die Organisation;
- Kosten für die Vervielfältigung der Kursunterlagen;
- Kosten für die Miete des didaktischen Materials;
- gegebenenfalls Kosten für die An- und Abreise der Teilnehmer mit dem Bus.
Zurückzahlung der Beihilfe
Die gewährten Beihilfen müssen an die Staatskasse zurückgezahlt werden, wenn:
- sie durch Erklärungen erlangt wurden, deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der begünstigten Person bewusst waren;
- die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe von der begünstigten Person nicht beachtet wurden. In diesem Fall muss die begünstigte Person auch Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen, die ab dem Tag der Auszahlung bis zum Tag der Zurückzahlung berechnet werden.
Im Falle der Feststellung einer Falschangabe durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Grundsätze einer guten waldbaulichen Praxis wird die begünstigte Person für das betreffende Jahr ausgeschlossen.
Bei vorsätzlicher Falschangabe wird sie auch im Folgejahr ausgeschlossen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Naturverwaltung (ANF)
- Adresse:
- 81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 56 600
- Fax:
- (+352) 247 56 651
- E-Mail:
- anf.direction@anf.etat.lu
- E-Mail:
- info@anf.etat.lu
- Website:
- http://www.environnement.public.lu/
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Zentrum-Ost
- Adresse:
-
81, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Postfach 30 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 56 757
- Fax:
- (+352) 247 56 759
- E-Mail:
- anf.centre-est@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Zentrum-West
- Adresse:
- 1, rue du Village L-7473 Schoenfels
- Telefon:
- (+352) 247 56 704
- Fax:
- (+352) 247 56 699
- E-Mail:
- anf.centre-ouest@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Ost
- Adresse:
-
6, rue de la Gare
L-6731
Grevenmacher
Postfach 42 / L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 56 675
- Fax:
- (+352) 247 56 681
- E-Mail:
- anf.est@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Nord
- Adresse:
-
27, rue du Château
L-9516
Wiltz
Postfach 50 / L-9501 Wiltz
- Telefon:
- (+352) 95 81 64 1
- Fax:
- (+352) 95 00 69
- E-Mail:
- anf.nord@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Süd
- Adresse:
-
40, rue de la Gare
L-3377
Leudelange
Postfach 10 / L-3205 Leudelange
- Telefon:
- (+352) 45 80 83 1
- Fax:
- (+352) 45 80 83 83
- E-Mail:
- anf.sud@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Abteilung Genehmigungen
- Adresse:
- 3, rue Neihaischen L-2633 Senningerberg
- Telefon:
- (+352) 247 56 888
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