Beihilfe für den Waldwegebau
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Die Regelung über Beihilfen für die Verbesserung und Entwicklung der Struktur, der Planung und der Infrastrukturen des Waldes sieht eine Beihilfe für den Bau und die Befestigung von Waldwegen und die Anlegung von Rückewegen sowie von Lagerplätzen vor.
Interessenten müssen ihren Antrag beim örtlich zuständigen Bezirk einreichen, der ihnen die Entscheidung der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts - ANF) mitteilt.
Betroffene Personen
Alle Waldeigentümer.
Bei Gemeinschaftseigentum mehrerer natürlicher und juristischer Personen kann die Beihilfe nur einmal gewährt werden.
Abgrenzungen und laufende Instandhaltungsarbeiten werden nicht subventioniert.
Voraussetzungen
Eigentümer, die mehr als 20 Hektar Wald besitzen, müssen der Behörde ein aktuelles Waldbewirtschaftungsdokument vorlegen:
- das für die gesamte in ihrem Eigentum stehende Waldfläche gilt; und
- von der Behörde genehmigt wurde.
Um in den Genuss der Beihilfe zu kommen, muss die antragstellende Person sicherstellen, dass die Waldwege länger als 200 Meter sind.
Die Länge kann auf 100 Meter verkürzt werden, sofern das betreffende Wegstück Teil eines mindestens 200 Meter langen Waldwegenetzes ist.
Die Waldwege müssen weniger als 4 Meter breit sein, und das Gefälle darf nicht mehr als 10 % betragen.
Die Rückewege müssen länger als 50 Meter sein.
Sie müssen weniger als 4 Meter breit sein, und das Gefälle darf nicht mehr als 15 % betragen.
Darüber hinaus muss sich die betreffende Waldfläche in einer Grünzone befinden. Ausgeschlossen sind Flächen, auf denen:
- Pestizide zum Einsatz kommen; oder
- Folgendes durchgeführt wird:
- Bodenarbeiten, die die Bodenstruktur schädigen; oder
- Entwässerungs- oder Düngungsarbeiten.
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag ist beim jeweiligen Bezirksleiter (Französisch, Excel, 9 KB) einzureichen. Auf dem Formular (das unter „Formulare/Online-Dienste“ verfügbar ist) muss die antragstellende Person Folgendes anführen:
- ihren Namen und Vornamen;
- ihre Adresse;
- ihre Telefonnummer;
- ihre Bankverbindung;
- ihre nationale Identifikationsnummer;
- die Gesamtfläche des Waldbesitzes;
- Angaben zur Fläche: Gemeinde, Abschnitt, Flurname, Katasternummer, Katasterfläche.
Besitzt die antragstellende Person einen landwirtschaftlichen Betrieb, muss sie zudem Folgendes angeben:
- ihre Betriebsnummer;
- die Nummer ihrer landwirtschaftlichen Versicherung.
Belege
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- eine topografische Karte (Maßstab 1:10.000) mit Angabe der Wegführung im Wald;
- ein Katasterauszug (Maßstab 1:2.500) der betreffenden Parzellen;
- eine Kopie des genehmigten Angebots;
- eine Kopie der erforderlichen Genehmigung.
Nach Beendigung der Arbeiten muss eine Kopie der quittierten Rechnung vorgelegt werden.
Entscheidung
Der jeweilige Bezirksleiter teilt der antragstellenden Person den Bescheid der Naturverwaltung sowie die Maßnahmen mit, die ergriffen werden müssen, um einen Zuschuss zu erhalten.
Höhe der Beihilfe
Die Beihilfe beläuft sich auf 80 % der Gesamtkosten oder des ordnungsgemäß genehmigten Kostenvoranschlags, sollte dieser unter den Gesamtkosten liegen (Mehrwertsteuer inbegriffen).
Verpflichtungen
Die begünstigte Person ist verpflichtet, die subventionierten Infrastrukturen regelmäßig zu pflegen und zu unterhalten.
Rückzahlung der Beihilfe
Die gewährten Beihilfen müssen an die Staatskasse zurückgezahlt werden, wenn:
- sie durch Erklärungen erlangt wurden, von denen die begünstigte Person wusste, dass sie unrichtig oder unvollständig waren;
- die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe von der begünstigten Person nicht beachtet wurden. In diesem Fall muss die begünstigte Person auch Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen, die ab dem Tag der Auszahlung bis zum Tag der Erstattung berechnet werden.
Im Falle der Feststellung einer Falschangabe durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Grundsätze einer guten waldbaulichen Praxis wird die begünstigte Person für das betreffende Jahr ausgeschlossen.
Bei vorsätzlicher Falschangabe wird sie auch im Folgejahr ausgeschlossen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Naturverwaltung
-
Naturverwaltung (ANF)
- Adresse:
- 81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 56 600
- Fax:
- (+352) 247 56 651
- E-Mail:
- anf.direction@anf.etat.lu
- E-Mail:
- info@anf.etat.lu
- Website:
- http://www.environnement.public.lu/
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Zentrum-Ost
- Adresse:
-
81, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Luxemburg
Postfach 30 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 56 757
- Fax:
- (+352) 247 56 759
- E-Mail:
- anf.centre-est@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Zentrum-West
- Adresse:
- 1, rue du Village L-7473 Schoenfels Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 56 704
- Fax:
- (+352) 247 56 699
- E-Mail:
- anf.centre-ouest@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Ost
- Adresse:
-
6, rue de la Gare
L-6731
Grevenmacher
Luxemburg
Postfach 42 / L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 56 675
- Fax:
- (+352) 247 56 681
- E-Mail:
- anf.est@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Nord
- Adresse:
-
27, rue du Château
L-9516
Wiltz
Luxemburg
Postfach 50 / L-9501 Wiltz
- Telefon:
- (+352) 95 81 64 1
- Fax:
- (+352) 95 00 69
- E-Mail:
- anf.nord@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Bezirk Süd
- Adresse:
-
40, rue de la Gare
L-3377
Leudelange
Luxemburg
Postfach 10 / L-3205 Leudelange
- Telefon:
- (+352) 45 80 83 1
- Fax:
- (+352) 45 80 83 83
- E-Mail:
- anf.sud@anf.etat.lu
-
Naturverwaltung (ANF) Abteilung Genehmigungen
- Adresse:
- 3, rue Neihaischen L-2633 Senningerberg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 56 888
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