Autoführerschein
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Führerschein der Klasse B
Um den Führerschein der Klasse B zu erwerben, müssen Sie in Luxemburg ansässig und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen sich bei einer zugelassenen Fahrschule anmelden, die Ihren Antrag bei der Führerscheinabteilung (Service des permis de conduire) der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) einreicht.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen, die nicht mehr als 3.500 kg wiegen und maximal 9 Personen befördern können.
Sie müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um Ihre körperliche und geistige Fahrtauglichkeit zu beurteilen.
Um den Führerschein der Klasse B zu erwerben, müssen Sie eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung bestehen.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung müssen Sie über die Fahrschule obligatorische praktische Fahrstunden absolvieren. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Ausbildung absolvieren, indem Sie sich für das begleitete Fahren entscheiden. Das bedeutet, dass Sie unter der Aufsicht eines erfahrenen Elternteils oder einer anderen nahestehenden Person mit Erfahrung fahren.
Probezeit
Nachdem Sie die theoretische und praktische Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihren Führerschein, der für eine Probezeit von 24 Monaten gültig ist. Während dieser 2-jährigen Probezeit müssen Sie als Fahranfänger an einem Kurs zur Sensibilisierung für die Verkehrssicherheit teilnehmen. Dieser kostenpflichtige Kurs wird im Fahrsicherheitszentrum (Centre de formation pour conducteurs) in Colmar-Berg abgehalten.
Autokauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, ein Fahrzeug zu erwerben:
- ein neues Fahrzeug kaufen; oder
- sich für ein gebrauchtes Fahrzeug entscheiden:
- das bereits in Luxemburg zugelassen ist; oder
- das zuletzt in einem anderen Land der Europäischen Union zugelassen war; oder
- ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importieren.
Zulassung Ihres Fahrzeugs
Bevor Sie auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren können, müssen Sie einige wichtige Behördengänge erledigen. Zunächst müssen Sie sich zwecks Zulassung Ihres Fahrzeugs an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) wenden. Dieser Schritt ist notwendig, um Ihr endgültiges Kennzeichen zu erhalten.
Um Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen, können Sie online oder per E-Mail ein Wunschkennzeichen reservieren.
Damit Ihr Fahrzeug zugelassen wird, müssen Sie nachweisen, dass es den geltenden Standards entspricht. Diese Konformität wird in der Regel durch eine Bescheinigung nachgewiesen, die nach einer technischen Prüfung ausgestellt wird.
Die Zulassung Ihres Autos geht mit bestimmten Kosten einher. Dazu gehören insbesondere die Kosten für die Registrierung des Kennzeichens und die Herstellung des Nummernschildes. Sobald Sie diese Schritte erledigt haben, dürfen Sie Ihr neues Auto auf der Straße in vollen Zügen genießen.
Bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl eines Dokuments, das von der SNCA ausgestellt wurde, können Sie als Eigentümer oder Halter des betreffenden Fahrzeugs ein Duplikat beantragen.
Verkehrsvorschriften
Beim Autofahren müssen Sie eine Reihe von Vorschriften befolgen, um Ihre Sicherheit, die Ihrer Mitfahrer und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In Luxemburg wurde das System des Punkteführerscheins eingeführt, um diese Sicherheit zu erhöhen. Dieses System gilt für alle Fahrer, die auf luxemburgischem Hoheitsgebiet unterwegs sind.
Verwarnungs- und Bußgeldbescheide wegen Zuwiderhandlung im Straßenverkehr können zu einem Punkteabzug bei Ihrem Führerschein führen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid ungerechtfertigt ist, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie online tun, sodass Sie Ihre Verteidigung bequem und schnell vorbringen können.
Verlorener Führerschein
Jeder Inhaber eines Führerscheins kann einen Termin bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu vereinbaren, um einen Führerschein zu beantragen oder abzuholen:
- wenn er seinen Führerschein verloren oder unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört hat; oder
- wenn seine Papiere gestohlen wurden; oder
- wenn sein Führerschein im Ausland von den lokalen Ordnungskräften beschlagnahmt wurde.
Internationaler Führerschein
Wenn Sie vorhaben, außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zu reisen und während Ihres Auslandsaufenthalts Auto zu fahren, können Sie vorab einen internationalen Führerschein beantragen. Einige Länder verlangen nämlich, dass Sie Ihren luxemburgischen Führerschein zusammen mit einem internationalen Führerschein mit sich führen.
Der internationale Führerschein wird vom Automobilclub Luxemburg (ACL) ausgestellt.
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