Kauf eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Beim Kauf eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um es auf den öffentlichen Verkehrswegen führen zu dürfen.

Zielgruppe: jede Person, die ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug kauft.

Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, müssen Sie zunächst bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) die Zulassung beantragen und die Zulassungsbescheinigung erhalten, bevor Sie es auf den öffentlichen Verkehrswegen führen dürfen.

Sie müssen bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen:

  • Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
  • Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
  • Zahlung der Gebührenmarke;
  • Einreichung der Verwaltungsunterlagen bei der SNCA.

Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer (Vertragshändler, Autohaus usw.) kaufen, kümmert dieser sich in der Regel um alle Verwaltungsformalitäten.

Zielgruppe

Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Gebrauchtfahrzeug kauft.

Autohäuser und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang für ihre Kunden erledigen.

Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Inhabers, des Eigentümers oder des Halters des zuzulassenden Fahrzeugs und nicht der Name des Bevollmächtigten angegeben ist.

Betroffene Fahrzeuge

Die von diesem Vorgang betroffenen Fahrzeuge sind:

  • Pkw;
  • Motorräder;
  • Kleinkrafträder;
  • dreirädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Fahrzeuge;
  • Wohnmobile;
  • Lieferwagen;
  • Traktoren und Maschinen (deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt);
  • Anhänger (einschließlich landwirtschaftlicher Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h gezogen werden);
  • Busse;
  • Lkw;
  • Sattelauflieger.

Voraussetzungen

Wohnsitz in Luxemburg

Sie müssen zwingend:

Rechnungsdokument

Das Rechnungsdokument stellt einen Eigentumsnachweis dar, mit dem das Fahrzeug identifiziert und Sie als sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden können.

Ist der Verkäufer:

  • eine juristische Person: muss es sich bei dem Dokument um eine Rechnung über den Verkauf auf Briefpapier mit Angabe ihrer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer handeln. Auf einer solchen Rechnung ist Ihre Unterschrift als Käufer nicht erforderlich;
  • eine natürliche Person: muss das Dokument ein Kaufvertrag sein. Dieser muss von beiden Parteien unterzeichnet sein. Wurde das Fahrzeug mehrere Male verkauft, ohne zugelassen zu sein, müssen die Kaufverträge bis zu der Person zurückgehen, die in der letzten Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

Auf dem Rechnungsdokument müssen bestimmte Angaben stehen:

  • Datum der Ausstellung;
  • Angaben zum Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Marke (Hersteller) und Modell (handelsübliche Bezeichnung);
  • Daten des Verkäufers und des Käufers:
    • bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Unterschrift;
    • bei juristischen Personen: Firma, Adresse, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer;
  • Kaufpreis, einschließlich Art dieses Preises: ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Mehrwertsteuer;
  • Angaben zur Mehrwertsteuer: die auf einem Fahrzeug geschuldete Mehrwertsteuer ist immer im Zielland zu zahlen, das heißt in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.

Zulassungsbescheinigung

Die luxemburgische Zulassungsbescheinigung (ehemalige graue Karte) setzt sich heute aus 2 Teilen zusammen:

  • einem Teil 1 (grau); und
  • einem Teil 2 (gelb).

Die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung sind für die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich. Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, dem Käufer die Zulassungsbescheinigung auszuhändigen. Er muss sie jedoch binnen 5 Werktagen nach dem Verkauf bei der SNCA einreichen.

Das Zulassungsverfahren für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger oder mehr als 3,5 Tonnen ist identisch.

Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder

Sie müssen zunächst ein Kennzeichen beantragen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, oder ein auf Ihren Namen reserviertes Kennzeichen benutzen.

Im Gegensatz zu vielen ausländischen Zulassungssystemen bedeutet die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens weder, dass das Fahrzeug zugelassen ist, noch, dass es automatisch zur Zulassung angenommen wird.

Nachdem Ihnen die Reservierung Ihres amtlichen Kennzeichens bestätigt wurde, müssen Sie die Nummernschilder bei einem Nummernschildhersteller drucken lassen.

Sollte das zu erwerbende bzw. bereits erworbene Fahrzeug, das noch nicht auf den Namen des neuen Eigentümers zugelassen ist, bewegt werden müssen, müssen Fahrten damit wie folgt erfolgen:

  • mit roten Nummernschildern oder Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
  • mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Dies gilt für direkte Fahrten:

  • zwischen der Verkaufsstelle oder dem Ort, an dem das Fahrzeug steht, und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
  • zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen ist ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag erforderlich, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.

Sobald Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs sowie das luxemburgische Kennzeichen kennen, können Sie bei Ihrer Versicherung die Ausstellung eines Versicherungsscheins beantragen. Dieses gültige Dokument ist für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erforderlich.

Kfz-Hauptuntersuchung

Für die Anmeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Hierzu muss eine gültige Prüfbescheinigung, die von einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle für dieses Fahrzeug ausgestellt wurde, bei der Zulassung des Fahrzeugs vorgelegt werden.

Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen, benötigen eine Konformitätsvignette.

Kosten

Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten müssen Sie insbesondere folgende Kosten einplanen:

  • Kauf von Nummernschildern, falls erforderlich;
  • zusätzliche Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
  • gegebenenfalls Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).

Verwaltungsgebühr

Für die Zulassung des Fahrzeugs müssen Sie die Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro in Form einer Gebührenmarke oder Verwaltungsgebührenmarke leisten.

Wird das Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen zugelassen, wird ein Zuschlag von 200 Euro fällig. Im Falle der Übertragung eines Wunschkennzeichens von einem Fahrzeug auf ein anderes zur Zulassung vorgesehenes Fahrzeug belaufen sich die Kosten auf 24 Euro.

Die Verwaltungsgebühr kann gezahlt werden:

  • bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA); oder
  • per Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL).

Im Falle einer Zahlung per Überweisung müssen Sie als künftiger Eigentümer bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen.

Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:

  • Name und Vorname;
  • ausführlicher Überweisungszweck;
  • amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service immatriculation) der SNCA erhältlich. Sie müssen zusätzliche 3 Euro für den Verwaltungsaufwand vorsehen.

Vorgehensweise und Details

Zulassung des Kraftfahrzeugs

Sie müssen das in Luxemburg gekaufte Fahrzeug bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) zulassen. Dazu müssen Sie das FormularDemande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen.

Dieser Schritt kann wahlweise in einer der 3 Kfz-Prüfstellen der SNCA erledigt werden:

Die Standorte Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff bieten eine Terminvereinbarung für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen an. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626-400 vereinbart werden.

Die Abgabe der Verwaltungsunterlagen ermöglicht Ihnen die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden, woraufhin Sie eine auf Ihren Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug erhalten.

Derjenige, der die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu seinen Personalausweis mitbringen. Werden die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht (also jemand anderen als den neuen/künftigen Fahrzeugeigentümer), muss dieser bei der Zulassung eine Vollmacht und eine Kopie eines Ausweisdokuments des künftigen Inhabers vorlegen. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der des Bevollmächtigten angegeben ist.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • Gebührenmarke(n);
  • Rechnungsdokument;
  • gültiger Versicherungsschein;
  • Zulassungsbescheinigung (Teile 1 und 2);
  • Identitätsnachweis des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs;
  • gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden muss;
  • europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge.

Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.

Wurden an dem Fahrzeug Veränderungen oder Umbauten vorgenommen, die noch nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, ist das Fahrzeug einer Konformitätskontrolle zu unterziehen, wobei die Nachweise für die Änderungen oder Umbauten vorzulegen sind.

Pflichten des Eigentümers

Der Eigentümer des Fahrzeugs muss der SNCA jeden Wohnsitzwechsel binnen eines Monats mitteilen.

Kfz-Steuer

Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird Ihnen eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.

Von Ausnahmen abgesehen, unterliegt jede Nutzung eines in Luxemburg zugelassenen Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Straßen der Kfz-Steuerpflicht.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.

In Ermangelung der Zahlung der Kfz-Steuer für das betroffene Fahrzeug seit:

  • weniger als 60 Tagen: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
  • mehr als 60 Tagen: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.

Die ADA bietet nunmehr die Aktivierung der Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer an. Die Kfz-Zahlungsaufforderung (Autosteier) kann künftig in elektronischer Form (PDF) im privaten Bereich auf MyGuichet.lu empfangen werden.

Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich für die Funktion eDelivery anmelden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.

Außerdem ist es nun auch möglich, die Kfz-Steuervignette auf elektronischem Wege zu erhalten. Hierfür muss die spezifische Funktion eDelivery aktiviert werden. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette verschickt. Diese muss dann ausgedruckt und im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Die Hinterlegung eines neuen Schreibens und der Vignette im privaten Bereich wird per E-Mail mitgeteilt.

Parkausweis

In zahlreichen Gemeinden müssen Eigentümer von Kraftfahrzeugen heute über einen Parkausweis für ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen. Der Anwohnerparkausweis wird von der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung erteilt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zentralkasse

Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

Es werden 2 von 14 Stellen angezeigt

Automobilclub Luxemburg

Nationale Gesellschaft für technische Überwachung

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

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