Kauf eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs
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Zusammenfassung:
Beim Kauf eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um es auf den öffentlichen Verkehrswegen führen zu dürfen.
Betroffene Personen: jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Gebrauchtfahrzeug kauft.
Bevor Sie mit Ihrem gekauften Gebrauchtfahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren dürfen, müssen Sie:
- dieses Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen; und
- die Zulassungsbescheinigung von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) erhalten.
Sie müssen bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen:
- Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
- Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
- Zahlung der Gebührenmarke;
- Vereinbarung eines Termins bei der SNCA.
Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer (Vertragshändler, Autohaus usw.) kaufen, kümmert dieser sich in der Regel um all diese Verwaltungsformalitäten.
Betroffene Personen
Jede Person, die:
- in Luxemburg lebt; und
- ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Gebrauchtfahrzeug kauft.
Autowerkstätten und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang im Namen ihrer Kunden durchführen.
Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:
- eine schriftliche Vollmacht des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen;
- darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.
Betroffene Fahrzeuge
Die von diesem Vorgang betroffenen Fahrzeuge sind:
- Pkw;
- Motorräder;
- Kleinkrafträder;
- dreirädrige Fahrzeuge;
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Wohnmobile;
- Lieferwagen;
- Traktoren und Maschinen (deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt);
- Anhänger (einschließlich landwirtschaftliche Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h gezogen werden);
- Busse;
- Lkw;
- Sattelauflieger.
Voraussetzungen
Wohnsitz in Luxemburg
Sie müssen zwingend:
- im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein; und
- eine Anschrift in Luxemburg haben; und
- im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.
Rechnungsdokument
Wenn Sie Ihr Fahrzeug kaufen, muss der Verkäufer Ihnen ein Rechnungsdokument ausstellen, das einen Nachweis für Ihr Eigentum darstellt und mit dem:
- das Fahrzeug identifiziert werden kann; und
- Sie als sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden können.
Ist der Verkäufer:
- eine juristische Person: muss es sich bei dem Dokument um eine Rechnung über den Verkauf auf Briefpapier mit Angabe ihrer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer handeln;
Auf einer solchen Rechnung ist Ihre Unterschrift als Käufer nicht erforderlich.
- eine natürliche Person: muss das Dokument ein Kaufvertrag sein. Dieser muss vom Verkäufer und von Ihnen unterzeichnet sein.
Auf dem Rechnungsdokument müssen bestimmte Angaben stehen :
- Datum der Ausstellung;
- Angaben zum Fahrzeug:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
- Marke (Hersteller);
- Modell (handelsübliche Bezeichnung);
- Kilometerstand;
- Daten des Verkäufers und des Käufers:
- bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Unterschrift;
- bei juristischen Personen: Firma, Adresse, MwSt.-Nummer;
- Kaufpreis, einschließlich Art dieses Preises: ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Mehrwertsteuer;
- Angaben zur Mehrwertsteuer: Die auf Fahrzeuge erhobene Mehrwertsteuer ist immer im Zielland zu zahlen, das heißt in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.
Ohne Rechnung oder Möglichkeit, den neuen Eigentümer eindeutig zu ermitteln, kann die SNCA Sie nur als Halter und nicht als Eigentümer in die Zulassungsbescheinigung eintragen. In dem Feld, in dem der Halter eingetragen ist, steht dann der Vermerk C.4c „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“, und in der Zulassungsbescheinigung wird kein Eigentümer eingetragen.
Zulassungsbescheinigung
Die luxemburgische Zulassungsbescheinigung (ehemalige graue Karte) setzt sich heute aus 2 Teilen zusammen:
- dem Teil 1 (grau); und
- einem Teil 2 (gelb).
Die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung sind für die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich.
Der Verkäufer muss die Zulassungsbescheinigung binnen 5 Werktagen nach dem Verkauf bei der SNCA einreichen.
Das Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen ist unabhängig vom Gewicht Ihres Fahrzeugs immer dasselbe:
- weniger als 3,5 Tonnen; oder
- mehr als 3,5 Tonnen.
Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder
Bevor Sie mit den Zulassungsformalitäten beginnen, müssen Sie:
- ein noch auf Ihren Namen reserviertes Kennzeichen benutzen; oder
- ein Kennzeichen für das Fahrzeug beantragen, das Sie erwerben möchten. Sie können wählen zwischen:
- einem Kennzeichen des laufenden Nummernkreises; und
- einem Wunschkennzeichen.
Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bedeutet nicht, dass das Fahrzeug:
- zugelassen ist;
- automatisch zur Zulassung angenommen wird.
Nachdem Ihnen die Reservierung des amtlichen Kennzeichens bestätigt wurde, müssen Sie die Nummernschilder bei einem in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller drucken lassen.
Vor der Zulassung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug folgende Fahrten zurücklegen:
- zwischen der Verkaufsstelle und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
- zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen;
- wenn Sie im Besitz von Folgendem sind:
- roten Nummernschildern; oder
- Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
- einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Um mit Ihrem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren, brauchen Sie einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.
Sie können bei Ihrer Versicherung die Ausstellung eines Versicherungsnachweises und einer internationalen Versicherungskarte beantragen (wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland kaufen), sobald Sie Folgendes kennen:
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs; und
- sein luxemburgisches Kennzeichen.
Dieses gültige Dokument ist für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erforderlich.
Kfz-Hauptuntersuchung
Für die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Sie können Ihr Fahrzeug bei einer zugelassenen Prüfstelle in Luxemburg vorführen, um vor der Zulassung eine gültige Prüfbescheinigung zu erhalten; oder
- Ihr Fahrzeug muss keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden, benötigt aber eine Konformitätsvignette.
Kosten
Kosten
Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten müssen Sie insbesondere folgende Kosten einplanen:
- Zahlung der Mehrwertsteuer in Luxemburg für jedes als Neufahrzeug geltende Fahrzeug oder jedes aus einem Drittstaat stammende Fahrzeug;
- Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro (Verwaltungsgebühr) für die Zulassung des Fahrzeugs, zuzüglich eines Zuschlags von:
- 200 Euro im Falle eines Wunschkennzeichens; oder
- 24 Euro, wenn es sich um die Übertragung eines Wunschkennzeichens handelt;
- Kauf von Nummernschildern;
- zusätzliche Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
- gegebenenfalls Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).
Verwaltungsgebühr
Sie können die Verwaltungsgebühr folgendermaßen zahlen:
- bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA); oder
- per Überweisung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: AED-GUICHET UNIQUE-TIMBRES
IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
BIC: BCEELULL
Adresse: Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Die Gebührenmarke wird nicht per Post versandt.
Im Falle einer Zahlung per Überweisung müssen Sie als künftiger Eigentümer bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen. Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:
- Name, Vorname;
- ausführlicher Überweisungszweck;
- amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service Immatriculation) der SNCA erhältlich, dort fällt jedoch ein Zuschlag von 3 Euro für die Verwaltungskosten an.
Vorgehensweise und Details
Zulassung des Kraftfahrzeugs
Beantragung
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg müssen Sie:
- das Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen;
- die entsprechenden Belege zusammenstellen;
- einen Termin an einem der 3 Standorte der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) vereinbaren:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Die Abgabe der Verwaltungsakte ermöglicht Ihnen:
- die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden; und
- den Erhalt einer auf Ihren Namen ausgestellten Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- Ihr Ausweisdokument; oder
- falls die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht werden:
- eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 302 KB); und
- eine Kopie eines Ausweisdokuments des künftigen Inhabers bei der Anmeldung; und;
- die Gebührenmarke(n); und
- das Rechnungsdokument; und
- den gültigen Versicherungsschein; und
- die Zulassungsbescheinigung (Teile 1 und 2); und
- die gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden muss; und
- die europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge.
Falls die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht werden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der der bevollmächtigten Person angegeben ist.
Sie müssen jedes Dokument als Original vorlegen.
Wurden an Ihrem Fahrzeug Veränderungen oder Umbauten vorgenommen, die noch nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind, ist es einer Konformitätskontrolle zu unterziehen, bei der Sie die Nachweise für die Änderungen oder Umbauten vorlegen müssen.
Pflichten des Eigentümers
Als Eigentümer des Fahrzeugs müssen Sie der SNCA jeden Wohnsitzwechsel binnen eines Monats mitteilen.
Kfz-Steuer
Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird Ihnen eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.
Von Ausnahmen abgesehen, benötigen Sie für die Nutzung Ihres in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrswegen eine endgültige Steuervignette und müssen daher die Kfz-Steuer entrichtet haben.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA):
- legt die zu entrichtende Steuer folgendermaßen fest:
- auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen; und
- im Einklang mit den geltenden Sätzen;
- teilt Ihnen den Betrag dieser Steuer mit.
Haben Sie diese Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug seit:
- weniger als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
- mehr als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.
Parkausweis
In zahlreichen Gemeinden müssen Sie heutzutage über einen Parkausweis für Ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen, um Ihr Fahrzeug dort abzustellen. Sie erhalten Ihren Anwohnerparkausweis bei der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geöffnet Schließt um 16:30 Uhr
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Sandweiler
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11, rue de Luxembourg
L-5230
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Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
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- E-Mail:
- info@snca.lu
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
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1-3, avenue Guillaume
L-1651
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Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
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- (+352) 247 80 800
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- (+352) 247 90 400
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros
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1-3, avenue Guillaume
L-1651
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Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
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- (+352) 247 80 800
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Abteilung für letztwillige Verfügungen
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1-3, avenue Guillaume
L-1651
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Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
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- (+352) 247 80 473
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- (+352) 247 90 400
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- info@aed.public.lu
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- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Geldbußen und Einziehungen
- Adresse:
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308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 910
- E-Mail:
- lux.ar@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
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Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80 810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
- Adresse:
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33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
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Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80 585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
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- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
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1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@pfi.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:30 Uhr
- Montag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
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- Geschlossen
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Luxemburg Personenstandsurkunden 2
- Adresse:
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308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 926
- E-Mail:
- lux.ac2@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Meldungen
- Adresse:
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1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 385
- E-Mail:
- AED.Alerte@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
MwSt.-Abteilung
- Adresse:
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308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Zentrale Einnahmestelle
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308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
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- (+352) 247 80 753
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- lux.rc@en.etat.lu
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Automobilclub Luxemburg (ACL)
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- http://www.acl.lu
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Automobilclub Luxemburg (ACL)
Außenstelle des Automobilclubs in Ingeldorf
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Verkehr/Transport Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
- Adresse:
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Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Bissen
- Adresse:
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4, Z.A.C Klengbousbierg
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Bissen
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
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(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
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Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Esch-sur-Alzette
- Adresse:
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22-28, rue Jos Kieffer
L-4176
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
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- Telefon:
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(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
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Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Livange
- Adresse:
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251, route de Luxembourg
L-3378
Livange
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
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(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
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Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Marnach
- Adresse:
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23, Marbuergerstrooss
L-9764
Marnach
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
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(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
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Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Sandweiler
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11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
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Termin für die technische Überwachung
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- E-Mail:
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