Sein Fahrzeug bei einem Umzug nach Luxemburg einführen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Bei der endgültigen Niederlassung in Luxemburg muss der Inhaber/Eigentümer eines Kraftfahrzeugs eine Reihe von Formalitäten bei verschiedenen Behörden in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen.

Wenn Sie sich endgültig in Luxemburg niederlassen, müssen Sie:

  • die Zulassung Ihres Fahrzeugs dort innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihrer Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde durchführen lassen;
  • die Zulassungsbescheinigung von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) erhalten.

Hierfür müssen Sie mehrere Formalitäten bei verschiedenen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen:

  1. Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
  2. Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
  3. Zahlung der Gebührenmarke;
  4. Zollabfertigung des Fahrzeugs;
  5. Vereinbarung eines Termins bei der SNCA.

Betroffene Personen

Jede Person:

  • die nach Luxemburg ziehen möchte oder sich bereits dort niedergelassen hat; und
  • die das sich in ihrem Eigentum befindliche Fahrzeug einführen möchte.

Sonderfälle

Ausländische Studierende

Ausländische Studenten, die in Luxemburg studieren möchten, sind nicht von diesem Vorgang betroffen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen, wenn Sie dort studieren.

Dienstwagen

Stellt Ihr Unternehmen, das seinen Gesellschaftssitz in einem anderen EWR-Mitgliedstaat hat, Ihnen einen Dienstwagen zur Verfügung, muss dieses Fahrzeug nicht in Luxemburg zugelassen werden, wenn:

  • Sie das Fahrzeug selbst in Ihrer Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer dieser Gesellschaft nutzen; und
  • das Fahrzeug in dem Land, in dem diese Gesellschaft ihren Sitz hat, ordnungsgemäß zugelassen ist.

Voraussetzungen

Wenn Sie sich in Luxemburg niederlassen, müssen Sie sich bei Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts anmelden.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Rechnungsdokument

Das Rechnungsdokument stellt einen Eigentumsnachweis dar, mit dem

  • das Fahrzeug identifiziert werden kann; und
  • Sie als sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden können.

In vielen Ländern der Europäischen Union (EU) ist der Inhaber des Zulassungspapiers auf diesem nicht eindeutig als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen.

Auf solchen Dokumenten ist oft Folgendes vermerkt:

  • die in der Rubrik „C.1.“ oder „C.3.“ eingetragenen Inhaber; oder
  • „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist nicht als Eigentümer des Fahrzeugs identifiziert“ oder „Dieses Dokument ist kein Eigentumsnachweis“.

In diesem Fall muss ein Rechnungsdokument vorgelegt werden, damit:

  • Sie als Eigentümer des Fahrzeugs identifiziert werden können;
  • das Fahrzeug in Luxemburg auf Ihren Namen zugelassen werden kann.

Ausländische Zulassungspapiere

Damit das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen werden kann, müssen Sie das vollständige ausländische Zulassungsdokument vorlegen.

In der EU setzt sich die Zulassungsbescheinigung in der Regel aus 2 Teilen zusammen.

Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder

Bevor Sie mit den Zulassungsformalitäten beginnen, müssen Sie:

  • ein noch auf Ihren Namen reserviertes Kennzeichen benutzen; oder
  • ein Kennzeichen für das Fahrzeug beantragen, das Sie erwerben möchten. Sie können wählen zwischen:
    • einem Kennzeichen des laufenden Nummernkreises; und
    • einem Wunschkennzeichen.

Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bedeutet nicht, dass das Fahrzeug:

  • zugelassen ist;
  • automatisch zur Zulassung angenommen wird.

Nachdem Ihnen die Reservierung des amtlichen Kennzeichens bestätigt wurde, müssen Sie die Nummernschilder bei einem in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller drucken lassen.

Vor der Zulassung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug folgende Fahrten zurücklegen:

  • zwischen der Verkaufsstelle und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
  • zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen;
  • wenn Sie im Besitz von Folgendem sind:
    • roten Nummernschildern; oder
    • Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
    • einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Um mit Ihrem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren, brauchen Sie einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.

Sie können bei Ihrer Versicherung die Ausstellung eines Versicherungsnachweises und einer internationalen Versicherungskarte beantragen (wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland kaufen), sobald Sie Folgendes kennen:

  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs; und
  • sein luxemburgisches Kennzeichen.

Dieses gültige Dokument ist für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erforderlich.

Zollabfertigung und gegebenenfalls Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer

Wenn Sie ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug in Luxemburg zulassen möchten, müssen Sie in Luxemburg bestimmte Formalitäten für die Zollabfertigung des Fahrzeugs vornehmen:

  • die Zollformalitäten im Zusammenhang mit der Entrichtung von Zöllen und bestimmten Gebühren;
  • die Formalitäten im Zusammenhang mit der Entrichtung der Mehrwertsteuer.

Nur so kann Ihnen die für die endgültige Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg erforderliche Steuervignette 705 ausgestellt werden.

Kfz-Hauptuntersuchung

Für die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Hierfür gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Die Bescheinigung über die Kfz-Hauptuntersuchung Ihres zuvor in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs bleibt für die Zulassung in Luxemburg gültig. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung wird jedoch durch die luxemburgische Gesetzgebung festgelegt.
  • Sie können Ihr Fahrzeug vor der Zulassung bei einer zugelassenen Prüfstelle in Luxemburg vorführen.
  • Ihr Fahrzeug muss keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden, benötigt aber eine Konformitätsvignette.

Kosten

Kosten

Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten müssen Sie insbesondere folgende Kosten einplanen:

  • Zahlung der Mehrwertsteuer in Luxemburg für jedes als Neufahrzeug geltende Fahrzeug oder jedes aus einem Drittstaat stammende Fahrzeug;
  • Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro (Verwaltungsgebühr) für die Zulassung des Fahrzeugs, zuzüglich eines Zuschlags von:
    • 200 Euro im Falle eines Wunschkennzeichens; oder
    • 24 Euro, wenn es sich um die Übertragung eines Wunschkennzeichens handelt;
  • Kauf von Nummernschildern;
  • zusätzliche Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
  • gegebenenfalls Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).

Verwaltungsgebühr

Sie können die Verwaltungsgebühr folgendermaßen zahlen:

  • bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA); oder
  • per Überweisung auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: AED-GUICHET UNIQUE-TIMBRES
IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
BIC: BCEELULL
Adresse: Postfach 31 / L-2010 Luxemburg

Die Gebührenmarke wird nicht per Post versandt.

Im Falle einer Zahlung per Überweisung müssen Sie als künftiger Eigentümer bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen. Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:

  • Name, Vorname;
  • ausführlicher Überweisungszweck;
  • amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service Immatriculation) der SNCA erhältlich, dort fällt jedoch ein Zuschlag von 3 Euro für die Verwaltungskosten an.

Vorgehensweise und Details

Zulassung des Kraftfahrzeugs

Beantragung

Um Ihr Fahrzeug, das bereits in einem anderen Land (innerhalb oder außerhalb der EU) zugelassen ist, in Luxemburg anzumelden, müssen Sie:

Die Abgabe der Verwaltungsakte ermöglicht Ihnen:

  • die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden; und
  • den Erhalt einer auf Ihren Namen ausgestellten Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • die Gebührenmarke(n);
  • das Rechnungsdokument;
  • den gültigen Versicherungsschein;
  • das Zolldokument (Vignette 705);
  • das ausländische Zulassungspapier;
  • die europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge;
  • Ihr Ausweisdokument; oder
  • falls die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht werden:
  • bei Fahrzeugen, die einer turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen: die gültige Prüfbescheinigung über die Kfz-Hauptuntersuchung, ausgestellt von:
    • einer zugelassenen Prüfstelle in Luxemburg; oder
    • den zuständigen Behörden des Landes der Europäischen Union (EU), in dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, sofern die Gültigkeitsdauer die von der luxemburgischen Gesetzgebung festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreitet.

Die SNCA kann verlangen, dass bestimmte Dokumente von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Sie müssen jedes Dokument als Original vorlegen.

Der SNCA vorzulegende technische Daten

Es ist kein weiteres spezielles Dokument erforderlich.

Die SNCA kann die Eintragung und Zulassung des Fahrzeugs vornehmen, wenn:

  • für das Fahrzeug eine europäische Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde; oder
  • es in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war, seine technischen Daten jedoch vollständig und (in den ausländischen Zulassungspapieren oder in technischen Prüfberichten) dokumentiert sind.

Bei Fahrzeugen, die keine europäische Konformitätsbescheinigung haben, erfolgt die Überprüfung der technischen Daten im Zuge der Zulassung.

Sie müssen sich zudem zu einem zugelassenen technischen Dienst begeben, um einen technischen Bericht des Fahrzeugs erstellen zu lassen, wenn:

  • für Ihr Fahrzeug keine europäische Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde und die verfügbaren technischen Daten unvollständig sind;
  • Ihr Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war und die verfügbaren technischen Daten unvollständig sind;
  • Ihr Fahrzeug nie in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war.

Hinweis: All dies betrifft auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen.

Kfz-Steuer

Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird Ihnen eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.

Von Ausnahmen abgesehen, benötigen Sie für die Nutzung Ihres in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrswegen eine endgültige Steuervignette und müssen daher die Kfz-Steuer entrichtet haben.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA):

  • legt die zu entrichtende Steuer folgendermaßen fest:
    • auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen; und
    • im Einklang mit den geltenden Sätzen;
  • teilt Ihnen den Betrag dieser Steuer mit.

Haben Sie diese Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug seit:

  • weniger als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
  • mehr als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.

Aktivierung der Funktion eDelivery für Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier)

Sie können die Funktion eDelivery abonnieren, um die Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier) in elektronischer Form in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu zu erhalten. Die Aktivierung der Abonnements erfolgt unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.

Dieser Schritt ist notwendig, um diese Dokumente in Ihrem privaten Bereich empfangen zu können. Ohne ausdrückliche Aktivierung der Abonnements erhalten Sie weder die Zahlungsaufforderung noch die Vignette in elektronischer Form.

Wenn Sie diese Funktion abonniert haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Zahlungsaufforderung in Ihrem privaten Bereich hinterlegt wird. Sobald Sie bezahlt haben, wird auch die Steuervignette in ihrem privaten Bereich hinterlegt: Sie müssen sie dann nur noch ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.

Aus Sicherheitsgründen und um die Gefahren von Phishing zu verringern, enthalten die Benachrichtigungs-E-Mails keinen Link. Um die Zahlungsaufforderung und/oder die Steuervignette abzurufen, melden Sie sich bitte (über die Browser-Version von MyGuichet.lu oder die App) in Ihrem persönlichen Bereich an.

Wenn Sie die App MyGuichet.lu verwenden und Push-Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie auch auf Ihrem Mobilgerät benachrichtigt.

Mit der Aktivierung der Funktion eDelivery verzichten Sie auf den Erhalt der Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten per Post.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sodass Sie Ihre Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten wieder per Post erhalten. Die Desaktivierung des Abonnements erfolgt ebenfalls unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.

Parkausweis

In zahlreichen Gemeinden müssen Sie heutzutage über einen Parkausweis für Ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen, um Ihr Fahrzeug dort abzustellen. Sie erhalten Ihren Anwohnerparkausweis bei der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage Ihrer Zulassungsbescheinigung.

Umschreibung des ausländischen Führerscheins

Jeder, der sich in Luxemburg niederlassen möchte, kann seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Die in den folgenden Fällen erforderlichen Verwaltungsschritte lassen sich so beträchtlich vereinfachen:

  • Verlust;
  • Diebstahl;
  • Erneuerung des Führerscheins.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Abteilung für letztwillige Verfügungen

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 90 400
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Amt für Geldbußen und Einziehungen

    Adresse:
    308, route d'Esch L-1471 Luxemburg
    Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Amt für Personenstandsurkunden Diekirch

    Adresse:
    Place Guillaume (Hôtel des Postes) L-9237 Diekirch
    Postfach 174 / L-9202 Diekirch
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher

    Adresse:
    Schiltzeplaz (Hôtel des Postes) L-6774 Grevenmacher
    BP 22, L-6701 Grevenmacher
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 90 400
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Luxembourg Guichet Unique

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 12:00 Uhr
    Montag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Luxemburg Personenstandsurkunden 2

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Meldungen

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    MwSt.-Abteilung

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Zentrale Einnahmestelle

    Adresse:
    308, route d'Esch L-1471 Luxemburg
    Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 12:00 Uhr
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr

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  • Verkehr/Transport Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Kfz-Prüfstelle Bissen

    Adresse:
    4, Z.A.C Klengbousbierg L-7795 Bissen Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Kfz-Prüfstelle Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    22-28, rue Jos Kieffer L-4176 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Kfz-Prüfstelle Livange

    Adresse:
    251, route de Luxembourg L-3378 Livange Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Kfz-Prüfstelle Marnach

    Adresse:
    23, Marbuergerstrooss L-9764 Marnach Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Kfz-Prüfstelle Sandweiler

    Adresse:
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200

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