Sein Fahrzeug bei einem Umzug nach Luxemburg einführen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Wenn Sie sich endgültig in Luxemburg niederlassen, müssen Sie:
- die Zulassung Ihres Fahrzeugs dort innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihrer Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde durchführen lassen;
- die Zulassungsbescheinigung von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) erhalten.
Hierfür müssen Sie mehrere Formalitäten bei verschiedenen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen:
- Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
- Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
- Zahlung der Gebührenmarke;
- Zollabfertigung des Fahrzeugs;
- Vereinbarung eines Termins bei der SNCA.
Betroffene Personen
Jede Person:
- die nach Luxemburg ziehen möchte oder sich bereits dort niedergelassen hat; und
- die das sich in ihrem Eigentum befindliche Fahrzeug einführen möchte.
Sonderfälle
Ausländische Studierende
Ausländische Studenten, die in Luxemburg studieren möchten, sind nicht von diesem Vorgang betroffen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen, wenn Sie dort studieren.
Dienstwagen
Stellt Ihr Unternehmen, das seinen Gesellschaftssitz in einem anderen EWR-Mitgliedstaat hat, Ihnen einen Dienstwagen zur Verfügung, muss dieses Fahrzeug nicht in Luxemburg zugelassen werden, wenn:
- Sie das Fahrzeug selbst in Ihrer Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer dieser Gesellschaft nutzen; und
- das Fahrzeug in dem Land, in dem diese Gesellschaft ihren Sitz hat, ordnungsgemäß zugelassen ist.
Voraussetzungen
Wenn Sie sich in Luxemburg niederlassen, müssen Sie sich bei Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts anmelden.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Rechnungsdokument
Das Rechnungsdokument stellt einen Eigentumsnachweis dar, mit dem
- das Fahrzeug identifiziert werden kann; und
- Sie als sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden können.
In vielen Ländern der Europäischen Union (EU) ist der Inhaber des Zulassungspapiers auf diesem nicht eindeutig als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen.
Auf solchen Dokumenten ist oft Folgendes vermerkt:
- die in der Rubrik „C.1.“ oder „C.3.“ eingetragenen Inhaber; oder
- „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist nicht als Eigentümer des Fahrzeugs identifiziert“ oder „Dieses Dokument ist kein Eigentumsnachweis“.
In diesem Fall muss ein Rechnungsdokument vorgelegt werden, damit:
- Sie als Eigentümer des Fahrzeugs identifiziert werden können;
- das Fahrzeug in Luxemburg auf Ihren Namen zugelassen werden kann.
Ausländische Zulassungspapiere
Damit das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen werden kann, müssen Sie das vollständige ausländische Zulassungsdokument vorlegen.
In der EU setzt sich die Zulassungsbescheinigung in der Regel aus 2 Teilen zusammen.
Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder
Bevor Sie mit den Zulassungsformalitäten beginnen, müssen Sie:
- ein noch auf Ihren Namen reserviertes Kennzeichen benutzen; oder
- ein Kennzeichen für das Fahrzeug beantragen, das Sie erwerben möchten. Sie können wählen zwischen:
- einem Kennzeichen des laufenden Nummernkreises; und
- einem Wunschkennzeichen.
Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bedeutet nicht, dass das Fahrzeug:
- zugelassen ist;
- automatisch zur Zulassung angenommen wird.
Nachdem Ihnen die Reservierung des amtlichen Kennzeichens bestätigt wurde, müssen Sie die Nummernschilder bei einem in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller drucken lassen.
Vor der Zulassung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug folgende Fahrten zurücklegen:
- zwischen der Verkaufsstelle und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
- zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen;
- wenn Sie im Besitz von Folgendem sind:
- roten Nummernschildern; oder
- Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
- einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Um mit Ihrem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren, brauchen Sie einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.
Sie können bei Ihrer Versicherung die Ausstellung eines Versicherungsnachweises und einer internationalen Versicherungskarte beantragen (wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland kaufen), sobald Sie Folgendes kennen:
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs; und
- sein luxemburgisches Kennzeichen.
Dieses gültige Dokument ist für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erforderlich.
Zollabfertigung und gegebenenfalls Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer
Wenn Sie ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug in Luxemburg zulassen möchten, müssen Sie in Luxemburg bestimmte Formalitäten für die Zollabfertigung des Fahrzeugs vornehmen:
- die Zollformalitäten im Zusammenhang mit der Entrichtung von Zöllen und bestimmten Gebühren;
- die Formalitäten im Zusammenhang mit der Entrichtung der Mehrwertsteuer.
Nur so kann Ihnen die für die endgültige Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg erforderliche Steuervignette 705 ausgestellt werden.
Kfz-Hauptuntersuchung
Für die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Hierfür gibt es 3 Möglichkeiten:
- Die Bescheinigung über die Kfz-Hauptuntersuchung Ihres zuvor in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs bleibt für die Zulassung in Luxemburg gültig. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung wird jedoch durch die luxemburgische Gesetzgebung festgelegt.
- Sie können Ihr Fahrzeug vor der Zulassung bei einer zugelassenen Prüfstelle in Luxemburg vorführen.
- Ihr Fahrzeug muss keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden, benötigt aber eine Konformitätsvignette.
Kosten
Kosten
Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten müssen Sie insbesondere folgende Kosten einplanen:
- Zahlung der Mehrwertsteuer in Luxemburg für jedes als Neufahrzeug geltende Fahrzeug oder jedes aus einem Drittstaat stammende Fahrzeug;
- Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro (Verwaltungsgebühr) für die Zulassung des Fahrzeugs, zuzüglich eines Zuschlags von:
- 200 Euro im Falle eines Wunschkennzeichens; oder
- 24 Euro, wenn es sich um die Übertragung eines Wunschkennzeichens handelt;
- Kauf von Nummernschildern;
- zusätzliche Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
- gegebenenfalls Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).
Verwaltungsgebühr
Sie können die Verwaltungsgebühr folgendermaßen zahlen:
- bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA); oder
- per Überweisung auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: AED-GUICHET UNIQUE-TIMBRES
IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
BIC: BCEELULL
Adresse: Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
Die Gebührenmarke wird nicht per Post versandt.
Im Falle einer Zahlung per Überweisung müssen Sie als künftiger Eigentümer bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen. Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:
- Name, Vorname;
- ausführlicher Überweisungszweck;
- amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service Immatriculation) der SNCA erhältlich, dort fällt jedoch ein Zuschlag von 3 Euro für die Verwaltungskosten an.
Vorgehensweise und Details
Zulassung des Kraftfahrzeugs
Beantragung
Um Ihr Fahrzeug, das bereits in einem anderen Land (innerhalb oder außerhalb der EU) zugelassen ist, in Luxemburg anzumelden, müssen Sie:
- das Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen;
- die entsprechenden Belege zusammenstellen;
- einen Termin an einem der 3 Standorte der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) vereinbaren:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Die Abgabe der Verwaltungsakte ermöglicht Ihnen:
- die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden; und
- den Erhalt einer auf Ihren Namen ausgestellten Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- die Gebührenmarke(n);
- das Rechnungsdokument;
- den gültigen Versicherungsschein;
- das Zolldokument (Vignette 705);
- das ausländische Zulassungspapier;
- die europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge;
- Ihr Ausweisdokument; oder
- falls die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht werden:
- eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 302 KB); und
- eine Kopie eines Ausweisdokuments des künftigen Inhabers bei der Anmeldung;
- bei Fahrzeugen, die einer turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen: die gültige Prüfbescheinigung über die Kfz-Hauptuntersuchung, ausgestellt von:
- einer zugelassenen Prüfstelle in Luxemburg; oder
- den zuständigen Behörden des Landes der Europäischen Union (EU), in dem das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, sofern die Gültigkeitsdauer die von der luxemburgischen Gesetzgebung festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreitet.
Die SNCA kann verlangen, dass bestimmte Dokumente von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Sie müssen jedes Dokument als Original vorlegen.
Der SNCA vorzulegende technische Daten
Es ist kein weiteres spezielles Dokument erforderlich.
Die SNCA kann die Eintragung und Zulassung des Fahrzeugs vornehmen, wenn:
- für das Fahrzeug eine europäische Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde; oder
- es in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war, seine technischen Daten jedoch vollständig und (in den ausländischen Zulassungspapieren oder in technischen Prüfberichten) dokumentiert sind.
Bei Fahrzeugen, die keine europäische Konformitätsbescheinigung haben, erfolgt die Überprüfung der technischen Daten im Zuge der Zulassung.
Sie müssen sich zudem zu einem zugelassenen technischen Dienst begeben, um einen technischen Bericht des Fahrzeugs erstellen zu lassen, wenn:
- für Ihr Fahrzeug keine europäische Konformitätsbescheinigung ausgestellt wurde und die verfügbaren technischen Daten unvollständig sind;
- Ihr Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war und die verfügbaren technischen Daten unvollständig sind;
- Ihr Fahrzeug nie in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen war.
Hinweis: All dies betrifft auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen.
Kfz-Steuer
Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird Ihnen eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.
Von Ausnahmen abgesehen, benötigen Sie für die Nutzung Ihres in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrswegen eine endgültige Steuervignette und müssen daher die Kfz-Steuer entrichtet haben.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA):
- legt die zu entrichtende Steuer folgendermaßen fest:
- auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen; und
- im Einklang mit den geltenden Sätzen;
- teilt Ihnen den Betrag dieser Steuer mit.
Haben Sie diese Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug seit:
- weniger als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
- mehr als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.
Aktivierung der Funktion eDelivery für Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier)
Sie können die Funktion eDelivery abonnieren, um die Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier) in elektronischer Form in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu zu erhalten. Die Aktivierung der Abonnements erfolgt unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.
Dieser Schritt ist notwendig, um diese Dokumente in Ihrem privaten Bereich empfangen zu können. Ohne ausdrückliche Aktivierung der Abonnements erhalten Sie weder die Zahlungsaufforderung noch die Vignette in elektronischer Form.
Wenn Sie diese Funktion abonniert haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Zahlungsaufforderung in Ihrem privaten Bereich hinterlegt wird. Sobald Sie bezahlt haben, wird auch die Steuervignette in ihrem privaten Bereich hinterlegt: Sie müssen sie dann nur noch ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.
Aus Sicherheitsgründen und um die Gefahren von Phishing zu verringern, enthalten die Benachrichtigungs-E-Mails keinen Link. Um die Zahlungsaufforderung und/oder die Steuervignette abzurufen, melden Sie sich bitte (über die Browser-Version von MyGuichet.lu oder die App) in Ihrem persönlichen Bereich an.
Wenn Sie die App MyGuichet.lu verwenden und Push-Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie auch auf Ihrem Mobilgerät benachrichtigt.
Mit der Aktivierung der Funktion eDelivery verzichten Sie auf den Erhalt der Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten per Post.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sodass Sie Ihre Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten wieder per Post erhalten. Die Desaktivierung des Abonnements erfolgt ebenfalls unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.
Parkausweis
In zahlreichen Gemeinden müssen Sie heutzutage über einen Parkausweis für Ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen, um Ihr Fahrzeug dort abzustellen. Sie erhalten Ihren Anwohnerparkausweis bei der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Umschreibung des ausländischen Führerscheins
Jeder, der sich in Luxemburg niederlassen möchte, kann seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.
Die in den folgenden Fällen erforderlichen Verwaltungsschritte lassen sich so beträchtlich vereinfachen:
- Verlust;
- Diebstahl;
- Erneuerung des Führerscheins.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@pfi.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Abteilung für letztwillige Verfügungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 475
- Telefon:
- (+352) 247 80 473
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Geldbußen und Einziehungen
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 910
- E-Mail:
- lux.ar@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
-
Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80 810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
-
Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80 585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@pfi.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geöffnet Schließt um 12:00 Uhr
- Montag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Luxemburg Personenstandsurkunden 2
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 926
- E-Mail:
- lux.ac2@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Meldungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 385
- E-Mail:
- AED.Alerte@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
MwSt.-Abteilung
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Zentrale Einnahmestelle
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 753
- E-Mail:
- lux.rc@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geöffnet Schließt um 12:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr
Es werden 2 von 14 Stellen angezeigt
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 82 818
- Fax:
- (+352) 281 89 200
- E-Mail:
- douanes@do.etat.lu
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Abteilung für Schanklizenzen
- Adresse:
-
Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 488
- Fax:
- (+352) 281 84 150
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 281 82 221
- E-Mail:
- cashinfo@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 82 818
- Fax:
- (+352) 281 89 200
- E-Mail:
- cashcontrol@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Einnahmestelle Bettembourg
- Adresse:
-
Terminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434
Dudelange
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 281 85 599
- E-Mail:
- BRBettembourg@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Hauptzollamt Luxemburg-Howald
- Adresse:
-
1, rue in Bouler (Croix de Gasperich)
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 499
- Fax:
- (+352) 281 84 100
- E-Mail:
- BRLuxembourg@do.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Hauptzollamt Nord Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9290
Diekirch
Luxemburg
Postfach 77 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 81 70 45 1
- Fax:
- (+352) 81 70 45 71
- E-Mail:
- CentreDouanierNord@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Helpdesk des eDouane-Dienstes
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 281 82 000
- Fax:
- (+352) 281 89 201
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Service Vignette 705
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 499
- E-Mail:
- vehicules@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geöffnet Schließt um 16:30 Uhr
- Montag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt
-
Verkehr/Transport Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Bissen
- Adresse:
-
4, Z.A.C Klengbousbierg
L-7795
Bissen
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
22-28, rue Jos Kieffer
L-4176
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 500
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Livange
- Adresse:
-
251, route de Luxembourg
L-3378
Livange
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Marnach
- Adresse:
-
23, Marbuergerstrooss
L-9764
Marnach
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Kfz-Prüfstelle Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 500
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Autozulassung in einem anderen EU-Land
auf dem Portal Your Europe
-
Dokumente und Formalitäten für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs
auf dem Portal Your Europe
-
Portail de la fiscalité indirecte
de l'Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA
-
Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Website
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
Website
-
Portail des douanes et accises
Site web de l’Administration des douanes et accises
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.