Ein Fahrzeug erneut zulassen
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Die erneute Zulassung eines Fahrzeugs muss erfolgen, wenn die Zulassungsbescheinigung („graue Karte“) aus einem der folgenden Gründe automatisch erloschen ist:
- die Gültigkeit der letzten Prüfbescheinigung ist seit mehr als 2 Jahren abgelaufen (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen);
- die Kfz-Steuer ist seit mehr als 2 Jahren fällig (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen);
- die Konformitätsvignette ist seit mehr als 2 Jahren abgelaufen (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen);
- sowie nach jeder der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) gemeldeten Außerbetriebsetzung (mit Ausnahme der vorübergehenden Außerbetriebsetzung vor Ablauf der Prüfbescheinigung oder der Steuern).
Betroffene Personen
Folgende Personen sind betroffen:
- jeder Eigentümer eines Fahrzeugs, dessen Zulassungsbescheinigung automatisch erloschen ist;
- jeder Halter (der als solcher in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist) eines Fahrzeugs, dessen Zulassungsbescheinigung automatisch erloschen ist. Eine seitens des Eigentümers des Fahrzeugs ausgestellte Genehmigung ist für die Abwicklung dieses Vorgangs bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr(SNCA) erforderlich.
Voraussetzungen
Die erneute Zulassung des Fahrzeugs kann nur erfolgen, wenn sich der Eigentümer des Fahrzeugs nicht ändert.
Der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs muss mit einer Adresse in Luxemburg im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques) eingetragen und im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder
Bevor ein Fahrzeug erneut zugelassen werden kann, muss die betroffene Person ein neues Kennzeichen beantragen, wenn sich die aktuelle Nummer wie folgt zusammensetzt:
- aus 2 Buchstaben und 3 Ziffern oder;
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern.
KFZ-Hauptuntersuchung
Das Fahrzeug muss bei einer Prüfstelle in Luxemburg vorgestellt werden, wenn der Grund für die erneute Zulassung in der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen periodischen Hauptuntersuchung besteht.
Das Fahrzeug benötigt eine gültige Prüfbescheinigung. Dieses Dokument ist für die erneute Zulassung erforderlich.
Kfz-Steuer
Ist die Kfz-Steuer seit mehr als 2 Jahren fällig (4 Jahre bei historischen Fahrzeugen), muss der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs seine Schuld bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) begleichen. Eine Bescheinigung über die Zahlung dieser Steuer für das Fahrzeug muss ausgestellt werden (zu beantragen über caisse.centrale@do.etat.lu).
Die Bescheinigung der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung oder die gültige Steuervignette ist für die erneute Zulassung des Fahrzeugs erforderlich.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) bietet ab sofort die Möglichkeit, die Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer zu aktivieren. Die Kfz-Zahlungsaufforderung (Autosteier) kann künftig in elektronischer Form (PDF) im privaten Bereich auf MyGuichet.lu empfangen werden.
Um diesen Dienst nutzen zu können, muss die Funktion eDelivery aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.
Die Hinterlegung eines neuen Schreibens und der Vignette im privaten Bereich wird per E-Mail mitgeteilt.
Vorgehensweise und Details
Fahrten mit dem Fahrzeug
Es sind nur Fahrten im Zusammenhang mit der erneuten Zulassung erlaubt.
Das Fahrzeug kann erst wieder wie üblich genutzt werden, wenn die erneute Zulassung abgeschlossen ist.
Einreichung des Antrags auf erneute Zulassung eines Fahrzeugs
Der Antrag auf erneute Zulassung eines Fahrzeugs ist der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA), Zulassungsabteilung, per Post oder durch Vorlage im Rahmen eines Termins mit den folgenden Belegen zukommen zu lassen:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular des Antrags auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung;
- Steuermarke;
- neuer gültiger Versicherungsschein;
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (grau) und Teil 2 (gelb);
- gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer periodischen technischen Prüfung unterzogen werden muss;
- gültige Steuervignette der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung oder Bescheinigung über die Schuldenfreiheit des Fahrzeugs;
- eine Kopie eines Identitätsnachweises des Antragstellers.
- der Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner periodischen technischen Prüfung unterzogen werden müssen, ist erforderlich, wenn die alte Konformitätsvignette abgelaufen ist.
Wird das Fahrzeug vom Halter (der als solcher in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist) erneut zugelassen, ist dem Antrag die Einverständniserklärung des Eigentümers für die Abwicklung des Vorgangs beizufügen.
Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.
Wird der Vorgang von einem Dritten abgewickelt, muss den angegebenen Dokumenten eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 300 KB) und eine Kopie eines Identitätsnachweises des Eigentümers beigefügt werden. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der des Bevollmächtigten angegeben ist.
Kfz-Steuer
Nach der erneuten Zulassung des Fahrzeugs stellt die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) eine neue Zulassungsbescheinigung samt einer provisorischen Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen aus.
Derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, wird per Post über die Höhe dieser an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zu entrichtenden Steuer informiert. Nach der Entrichtung der Steuer wird der jeweiligen Person die endgültige Steuervignette auf dem Postweg zugeschickt.
Wenn die Kfz-Steuer für das fragliche Fahrzeug nach 60 Tagen nicht bezahlt wurde, sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen stillzulegen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
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- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
- Adresse:
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11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
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- info@snca.lu
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
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L-1273
Luxemburg
Luxemburg
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L-9290
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- (+352) 81 70 45 71
- E-Mail:
- CentreDouanierNord@do.etat.lu
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
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-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
- E-Mail:
- cashcontrol@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk des eDouane-Dienstes
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 28 18 20 00
- Fax:
- (+352) 28 18 92 01
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung für Schanklizenzen
- Adresse:
-
Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 88
- Fax:
- (+352) 28 18 41 50
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Service Vignette 705
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 99
- E-Mail:
- vehicules@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Bettembourg
- Adresse:
-
Terminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434
Dudelange
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 28 18 55 99
- E-Mail:
- BRBettembourg@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 28 18 22 21
- Fax:
- (+352) 28 18 22 84
- E-Mail:
- cashinfo@do.etat.lu
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