Erneute Zulassung eines Fahrzeugs

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn die Zulassungsbescheinigung oder die Konformitätsvignette eines Fahrzeugs abgelaufen ist, muss das Fahrzeug bei der SNCA erneut zugelassen werden, um in Luxemburg auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren zu dürfen.

Um in Luxemburg auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren zu können, müssen Sie die erneute Zulassung Ihres Fahrzeugs beantragen, wenn die Zulassungsbescheinigung aus folgenden Gründen von Rechts wegen abgelaufen ist:

  • Die Gültigkeit der letzten Prüfbescheinigung ist seit mehr als 2 Jahren abgelaufen (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen); oder
  • die Kfz-Steuer wurde seit mehr als 2 Jahren (4 Jahren im Falle von historischen Fahrzeugen) nicht entrichtet; oder
  • die Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner Kfz-Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen, ist seit mehr als 2 Jahren erloschen (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen); oder
  • der SNCA wurde die endgültige Außerbetriebsetzung gemeldet (mit Ausnahme der vorübergehenden Außerbetriebsetzung vor Ablauf der Prüfbescheinigung oder der Steuern).

Betroffene Personen

Jeder:

  • der in Luxemburg lebt; und
  • Halter, Eigentümer oder Besitzer eines zuletzt in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs ist, dessen Zulassungsbescheinigung von Rechts wegen erloschen ist; und
  • im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist; und
  • ein gültiges Ausweisdokument besitzt.

Autowerkstätten und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang im Namen ihrer Kunden durchführen.

Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:

  • eine schriftliche Vollmacht des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen; und
  • darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder

Sie müssen ein neues Kennzeichen beantragen, wenn Ihr Fahrzeug bisher mit einem Kennzeichen im alten Format zugelassen war:

  • 2 Buchstaben und 3 Ziffern; oder
  • 1 Buchstabe und 4 Ziffern.

KFZ-Hauptuntersuchung

Wenn Ihre Prüfbescheinigung seit mehr als 2 Jahren (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen) abgelaufen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug zunächst bei einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle vorführen.

Für die erneute Zulassung Ihres Fahrzeugs wird eine gültige Prüfbescheinigung benötigt.

Steuervignette

Um Ihr Fahrzeug erneut zuzulassen und auf den öffentlichen Verkehrswegen in Luxemburg fahren zu dürfen, benötigen Sie eine gültige Steuervignette.

Hierfür müssen Sie die Kfz-Steuer entrichten.

Wenn Sie die Kfz-Steuer seit mehr als 2 Jahren (4 Jahre im Falle von historischen Fahrzeugen) nicht bezahlt haben, müssen Sie diese Zahlungsrückstände bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) begleichen, um die Steuervignette zu erhalten.

Denken Sie daran, per E-Mail an caisse.centrale@do.etat.lu eine Bescheinigung anzufordern, aus der hervorgeht, dass diese Steuer für Ihr Fahrzeug entrichtet wurde.

Für die erneute Zulassung Ihres Fahrzeugs ist die Bescheinigung der ADA oder eine gültige Steuervignette erforderlich.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Antrags auf erneute Zulassung eines Fahrzeugs

Sie müssen Ihren Antrag auf erneute Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle (Service immatriculation) der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) einreichen:

Belege

Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen bzw. einreichen:

  • Ihr ausgefülltes und unterzeichnetes Formular des Antrags auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung;
  • die Gebührenmarke(n);
  • einen gültigen Versicherungsschein;
  • die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil 1 (grau) und Teil 2 (gelb);
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis oder, im Falle einer Beantragung per Einschreiben, eine Kopie davon;
  • die gültige Steuervignette oder eine von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ausgestellte Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Kfz-Steuer entrichtet wurde.

Wenn Ihr Fahrzeug:

  • einer turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden muss, müssen Sie eine gültige Prüfbescheinigung beifügen, die von einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle für dieses Fahrzeug ausgestellt wurde;
  • keiner turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden muss, müssen Sie die Konformitätsvignette beizufügen, falls die alte Konformitätsvignette abgelaufen ist.

Bei einer Einreichung nach Terminvereinbarung vor Ort muss jedes Dokument als Original vorgelegt werden.

Particularité de la taxe sur les véhicules automoteurs

Après la réimmatriculation du véhicule, la SNCA vous envoie :

  • le nouveau certificat d’immatriculation ; et
  • une vignette fiscale provisoire d’une validité de 30 jours.

L’Administration des douanes et accises vous informe par la suite du montant à payer.

Après paiement, vous recevez la vignette fiscale définitive par voie postale.

C’est au titulaire du véhicule de payer cette taxe sauf s’il y a d’autres instructions de sa part.

Besonderheit der Kfz-Steuer

Nach der erneuten Zulassung des Fahrzeugs schickt die SNCA Ihnen:

  • die neue Zulassungsbescheinigung; und
  • eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung informiert Sie dann über die Höhe der zu entrichtenden Steuer.

Nach der Entrichtung der Steuer erhalten Sie die endgültige Steuervignette per Post.

Der Halter des Fahrzeugs ist zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet, sofern er keine anderen Anweisungen erteilt hat.

Weitere Informationen über die Möglichkeit, die Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer auf MyGuichet.lu zu aktivieren, können Sie unserem Informationstext entnehmen.

Wenn Sie die Kfz-Steuer 60 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt haben, sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, Ihr Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Verkehr/Transport Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Bissen

    Adresse:
    4, Z.A.C Klengbousbierg L-7795 Bissen Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    22-28, rue Jos Kieffer L-4176 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Livange

    Adresse:
    251, route de Luxembourg L-3378 Livange Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Marnach

    Adresse:
    23, Marbuergerstrooss L-9764 Marnach Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Sandweiler

    Adresse:
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
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