Beantragung eines Kennzeichens

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss mit einem Kennzeichen ausgestattet sein, um auf den öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden.

Das luxemburgische System sieht 2 Arten von Kennzeichen vor:

  • die Kennzeichen des laufenden Nummernkreises, die dem Inhaber für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zugeteilt bleiben;
  • die Wunschkennzeichen, die dem Inhaber für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zugeteilt bleiben.

Es ist untersagt, das bereits auf den Namen einer Person eingetragene amtliche Kennzeichen zu ändern.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Nummernschilder gestohlen wurden.

Zielgruppe

Zielgruppe

Die Informationen auf dieser Seite betreffen:

  • alle Personen oder Unternehmen, die ein Fahrzeug auf ihren Namen anmelden möchten;
  • alle Unternehmen aus der Automobilbranche.

Folgende Unternehmen gelten als Unternehmen aus der Automobilbranche:

  • Unternehmen, die mit Straßenfahrzeugen handeln;
  • Fahrzeugvermietungen;
  • Kfz-Zulassungsdienste; und
  • Transportunternehmen.

Betroffene Fahrzeuge

Sie müssen ein Kennzeichen beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug aus einer der folgenden Kategorien anmelden möchten:

  • Pkw;
  • Lieferwagen;
  • Dreiräder und Quads;
  • Anhänger;
  • Campingwagen;
  • Wohnwagen;
  • Maschinen;
  • Stadt- und Reisebusse;
  • Lkw;
  • Lastzüge mit Anhänger oder Sattelauflieger;
  • Wohnmobile;
  • Kleinkrafträder;
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Voraussetzungen

Zulassungspflicht

In folgenden Fällen müssen Sie zunächst ein neues Kennzeichen beantragen, bevor das Fahrzeug zugelassen wird:

  • Zulassung eines Neufahrzeugs;
  • Kauf/Zulassung eines in einem anderen Land zugelassenen Fahrzeugs;
  • Kauf eines bereits in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs mit einem Wunschkennzeichen, das dem ehemaligen Eigentümer zugeteilt ist;
  • Kauf eines mit einem alten Kennzeichen (2 Buchstaben und 3 Ziffern bzw. 1 Buchstabe und 4 Ziffern) zugelassenen Fahrzeugs;
  • Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs.

Kosten

Für die Zulassung eines Fahrzeugs wird die Zahlung einer Gebührenmarke von 50 Euro an den Staat fällig.

Die Benutzung eines Wunschkennzeichens an einem anderen Fahrzeug durch denselben Inhaber unterliegt der Zahlung einer Gebührenmarke von 24 Euro zugunsten des Staates.

Die Reservierung eines amtlichen Kennzeichens aus dem laufenden Nummernkreis ist kostenlos.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wird die Zahlung einer Gebührenmarke von 200 Euro fällig.

Für jede Reservierung eines Wunschkennzeichens vor dem 1. November 2023 muss die in Form einer Gebührenmarke fällige Reservierungsgebühr von 200 Euro bei der Zulassung des Fahrzeugs gezahlt werden.

Bei Diebstahl eines Nummernschildes ist die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung wegen Änderung des Kennzeichens kostenlos. In diesem Fall muss eine Diebstahlmeldung vorgelegt werden. Die Kosten für den Kauf neuer Nummernschilder werden jedoch nicht übernommen.

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Kennzeichens durch einen Dienstleister aus der Automobilbranche

Die Reservierung eines amtlichen Kennzeichens aus dem laufenden Nummernkreis durch einen Dienstleister aus der Automobilbranche muss über den Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) oder die App MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens muss anhand des Online-Vorgangs ohne LuxTrust-Authentifizierung (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vorgenommen werden.

Der Antrag muss mit den Daten der Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wird, ergänzt werden.

Beantragung eines Kennzeichens durch eine andere Person oder ein anderes Unternehmen

Kennzeichen des laufenden Nummernkreises

Ihr Kennzeichen des laufenden Nummernkreises ist folgendermaßen zu beantragen:

Ihnen wird das 1. verfügbare Kennzeichen des laufenden Nummernkreises zugeordnet.

Die Kennzeichen des laufenden Nummernkreises setzen sich wie folgt zusammen:

  • 2 Buchstaben und 2 Ziffern bei Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen;
  • 2 Buchstaben und 4 Ziffern bei allen anderen Fahrzeugkategorien.

Wunschkennzeichen

Es gibt 4 verschiedene Nummernkreise für Wunschkennzeichen:

  • für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: 2 Buchstaben und 2 Ziffern;
  • für alle anderen Fahrzeugkategorien:
    • 5-stellige Zahlen; oder
    • 2 Buchstaben und 4 Ziffern; oder
    • 4-stellige Zahlen.

Ihre Reservierung eines Wunschkennzeichens ist vorzunehmen über:

  • den Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“); oder
  • die App MyGuichet.lu.

Benutzung eines Wunschkennzeichens an einem anderen Fahrzeug

Ein Wunschkennzeichen, das sich an einem auf Ihren Namen zugelassenen Fahrzeug befindet, kann automatisch behalten und auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden, dies unter der Bedingung, dass das erste Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.

Nach dieser Außerbetriebsetzung bleibt das Kennzeichen während 12 Monaten auf Ihren Namen reserviert. Nach diesem Zeitraum ist das Kennzeichen Ihnen nicht mehr zugeteilt und wird anderen Antragstellern zur Verfügung gestellt, wenn keine Zulassung erfolgt ist.

Nummernschilder für Oldtimer und sonstige Nummernschildformate

Das Aussehen der Nummernschilder (Französisch, Pdf, 153 KB) kann je nach Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs unterschiedlich ausfallen.

Falls es technisch unmöglich ist, ein Nummernschild im europäischen Format an einem Fahrzeug anzubringen, können Sie ein Nummernschild in einem anderen Format verwenden. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, per E-Mail einen Antrag mit einem Foto bei der SNCA einzureichen, um sich über die Sonderbedingungen zu erkundigen.

Herstellung der Nummernschilder

Nach der Reservierung eines Kennzeichens wird Ihnen die ministerielle Genehmigung bezüglich der Zuteilung eines Kennzeichens per Post zugestellt.

Nach der Zuteilung des Kennzeichens müssen Sie sich an einen in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller wenden, um das Schild herstellen zu lassen.

Ist ein Nummernschild beschädigt oder abgenutzt, sollte es ersetzt werden.

Übertragung eines Wunschkennzeichens

Die Übertragung eines Wunschkennzeichens an eine andere Person ist nicht gestattet.

Im Falle des Todes des Inhabers eines Wunschkennzeichens ist der Erbe der verstorbenen Person (Verwandter oder Verschwägerter 1. Grades) berechtigt, das Wunschkennzeichen an dem geerbten Fahrzeug zu behalten, wenn dieses auf seinen Namen zugelassen wird.

Diebstahl von Nummernschildern

Wurden ein oder mehrere Nummernschilder gestohlen, müssen Sie als Inhaber, Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs den Diebstahl bei der Polizei anzeigen, woraufhin diese eine Diebstahlanzeige oder ein Protokoll der Anzeige verfasst.

Anschließend müssen Sie schnellstmöglich ein neues Kennzeichen als Ersatz für das alte beantragen.

Für das Führen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Zur Änderung der Nummer auf der Bescheinigung müssen Sie folgende Unterlagen an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) senden oder dort hinterlegen:

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“);
  • eine von einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft ausgestellte gültige Versicherungsbescheinigung mit dem neuen Kennzeichen;
  • die von der Polizei erstellte Diebstahlanzeige;
  • die ehemalige Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (grau und gelb);
  • die gültige Prüfbescheinigung (falls vorhanden);
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises des Inhabers, des Eigentümers oder des Halters des Fahrzeugs.

Die Person, die die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu ihren Personalausweis mitbringen. Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese eine Vollmacht vorlegen (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“). In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Inhabers, des Eigentümers oder des Halters und nicht der Name des Bevollmächtigten angegeben ist.

Das alte Kennzeichen wird während 10 Jahren ab dem mutmaßlichen Datum des Diebstahls nicht mehr zugeteilt, bleibt jedoch dem Eigentümer oder Halter des betroffenen Fahrzeugs vorbehalten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen

  • Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen

    Adresse:
    11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Ein zuletzt in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug erwerben Ein Neufahrzeug kaufen Ein zuletzt außerhalb Luxemburgs zugelassenes Fahrzeug erwerben Einen außerhalb der EU gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen einführen

Links

Rechtsgrundlagen

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