Amtliches Kennzeichen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss mit Nummernschildern ausgestattet sein, um in Luxemburg auf den öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden. Um diese Nummernschilder zu erhalten, muss ein amtliches Kennzeichen beantragt werden.

Betroffene Personen: alle Personen oder Unternehmen, die ein Fahrzeug zulassen möchten.

Kosten: Die Gebühr für die Reservierung eines Kfz-Kennzeichens kann zwischen 0 und 200 Euro betragen.

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss mit Nummernschildern versehen sein, um auf den öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden.

Um diese Nummernschilder zu erhalten, muss im Vorfeld ein amtliches Kennzeichen beantragt werden.

Das luxemburgische System sieht 2 Arten von amtlichen Kennzeichen vor:

  • Kennzeichen des laufenden Nummernkreises;
  • Wunschkennzeichen.

Als Inhaber bleibt Ihr Wunschkennzeichen Ihrem Namen für einen Zeitraum von einem Jahr nach der vorübergehenden Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs zugeteilt.

Betroffene Personen

Alle Personen oder Unternehmen, die ein Fahrzeug auf ihren Namen zulassen möchten.

Alle Dienstleister aus der Automobilbranche, das heißt:

  • Unternehmen, die mit Straßenfahrzeugen handeln;
  • Fahrzeugvermietungen;
  • Kfz-Zulassungsdienste;
  • Transportunternehmen.

Betroffene Fahrzeuge

Sie müssen ein Kennzeichen beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug aus einer der folgenden Kategorien anmelden möchten:

  • Pkw;
  • Lieferwagen;
  • dreirädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge;
  • Anhänger;
  • Campingwagen;
  • Wohnwagen;
  • fahrbare Maschinen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt;
  • Stadt- und Reisebusse;
  • Lkw;
  • Sattelzugmaschinen und Auflieger;
  • Wohnmobile;
  • Kleinkrafträder.

Voraussetzungen

Zulassungspflicht

In folgenden Fällen muss zunächst ein neues Kennzeichen beantragt werden, bevor das Fahrzeug zugelassen wird:

  • Zulassung eines Neufahrzeugs;
  • Kauf/Zulassung eines in einem anderen Land zugelassenen Fahrzeugs;
  • Kauf eines bereits in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs mit einem Wunschkennzeichen, das dem ehemaligen Eigentümer zugeteilt ist;
  • Kauf eines mit einem alten Kennzeichen (2 Buchstaben und 3 Ziffern bzw. 1 Buchstabe und 4 Ziffern) zugelassenen Fahrzeugs;
  • Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs.

Kosten

Die Reservierung:

  • eines Kennzeichens des laufenden Nummernkreises ist kostenlos;
  • eines Wunschkennzeichens kostet 200 Euro (Gebührenmarke).

Wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen, das Ihnen bereits zugeteilt ist, an einem anderen Fahrzeug wiederverwenden möchten, müssen Sie eine Gebührenmarke in Höhe von 24 Euro bezahlen.

Falls Ihre Nummernschilder gestohlen wurden, können Sie eine kostenlose Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung wegen Änderung des Kennzeichens beantragen, wobei Sie in diesem Fall eine Diebstahlanzeige vorlegen müssen. Allerdings müssen Sie die Kosten für den Kauf neuer Nummernschilder einplanen.

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Kennzeichens durch einen Dienstleister aus der Automobilbranche

Wenn Sie ein Dienstleister aus der Automobilbranche sind, müssen Sie die Reservierung eines amtlichen Kennzeichens aus dem laufenden Nummernkreis oder eines Wunschkennzeichens anhand des PDF-Formulars „Demande d’attribution d’un numéro d’immatriculation“ (Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens) beantragen, das Sie ausgefüllt per E-Mail an nplaques@snca.lu schicken müssen.

Sie müssen im Antrag die Daten der Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wird, angeben.

Beantragung eines Kennzeichens durch eine andere Person oder ein anderes Unternehmen, das nicht in der Automobilbranche tätig ist

Sie können Ihr Kennzeichen des laufenden Nummernkreises oder Ihr Wunschkennzeichen folgendermaßen beantragen:

  • über den dafür vorgesehenen Online-Vorgang auf MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu mit Anmeldung per LuxTrust; oder
  • anhand des PDF-Formulars „Demande d’attribution d’un numéro d’immatriculation“ (Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens), das Sie ausgefüllt per E-Mail an nplaques@snca.lu schicken müssen.

Kennzeichen des laufenden Nummernkreises

Ihnen wird das erste verfügbare Kennzeichen des laufenden Nummernkreises zugewiesen.

Die Kennzeichen des laufenden Nummernkreises setzen sich wie folgt zusammen:

  • 2 Buchstaben und 2 Ziffern bei Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen; oder
  • 2 Buchstaben und 4 Ziffern bei allen anderen Fahrzeugkategorien.

Wunschkennzeichen

Es gibt 4 verschiedene Nummernkreise für Wunschkennzeichen:

  • 2 Buchstaben und 2 Ziffern bei Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen;
  • für alle anderen Fahrzeugkategorien:
    • 5-stellige Zahl; oder
    • 2 Buchstaben und 4 Ziffern; oder
    • 4-stellige Zahl.

Mit den MyGuichet.lu-Assistenten können Sie die Verfügbarkeit prüfen.

Benutzung eines Wunschkennzeichens an einem anderen Fahrzeug

Sie können Ihr Wunschkennzeichen behalten und auf ein anderes Fahrzeug übertragen, unter der Bedingung, dass das erste Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt wird.

Nach dieser Außerbetriebsetzung bleibt das Kennzeichen während 12 Monaten auf Ihren Namen reserviert. Wenn nach diesem Zeitraum keine Zulassung erfolgt ist:

  • ist das Kennzeichen Ihnen nicht mehr zugeteilt; und
  • steht für andere Zulassungsanträge zur Verfügung.

Nummernschilder für Oldtimer und sonstige Nummernschildformate

Das Aussehen der Nummernschilder (Französisch, Pdf, 153 KB) kann je nach Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs unterschiedlich ausfallen.

Falls es technisch unmöglich ist, ein Nummernschild im europäischen Format an einem Fahrzeug anzubringen, können Sie ein Nummernschild in einem anderen Format verwenden.

In einem solchen Fall können Sie bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) einen Antrag einreichen, um sich über die Sonderbedingungen zu erkundigen, dies:

  • per E-Mail; und
  • mit einem Foto als Nachweis.

Herstellung der Nummernschilder

Nach der Reservierung eines Kennzeichens erhalten Sie die ministerielle Genehmigung bezüglich der Zuteilung eines Kennzeichens per Post.

Nach der Zuteilung des Kennzeichens müssen Sie sich an einen in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller wenden, um das Schild herstellen zu lassen.

Ist ein Nummernschild abgenutzt oder beschädigt, sollte es ersetzt werden.

Übertragung eines Wunschkennzeichens

Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihr Wunschkennzeichen an eine andere Person zu übertragen.

Im Falle des Todes des Inhabers eines Wunschkennzeichens ist es möglich, das Wunschkennzeichen an dem geerbten Fahrzeug zu behalten, wenn dieses zugelassen wird auf den Namen:

  • des Erben; oder
  • eines Verwandten; oder
  • eines Verschwägerten ersten Grades der verstorbenen Person.

Diebstahl von Nummernschildern

Als Inhaber, Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs müssen Sie den Diebstahl von Nummernschildern bei der Polizei anzeigen. Diese verfasst daraufhin eine Diebstahlanzeige oder ein Protokoll Ihrer Anzeige, die bzw. das Sie für die weiteren Schritte benötigen.

Anschließend müssen Sie schnellstmöglich ein neues amtliches Kennzeichen als Ersatz für das alte beantragen.

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Nummernschild ist verboten.

Zur Änderung des Kennzeichens auf der Zulassungsbescheinigung müssen Sie folgende Unterlagen an die SNCA senden oder dort hinterlegen:

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • eine von einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft ausgestellte gültige Versicherungsbescheinigung mit dem neuen Kennzeichen;
  • die von der Polizei erstellte Diebstahlanzeige;
  • die alte Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (grau und gelb);
  • die gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (falls vorhanden);
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs.

Die Person, die die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu ihren Personalausweis mitbringen.

Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese Folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Vollmacht (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • alle Dokumente mit dem Namen des Inhabers, Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs (nicht der bevollmächtigten Person).

Das alte Kennzeichen wird während 10 Jahren ab dem mutmaßlichen Datum des Diebstahls nicht mehr zugeteilt, bleibt jedoch dem Inhaber des betroffenen Fahrzeugs vorbehalten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen

Adresse:
11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

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