Kauf eines zuletzt außerhalb Luxemburgs zugelassenen Fahrzeugs
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Bevor Sie ein Gebrauchtfahrzeug das erste Mal in Luxemburg auf den öffentlichen Verkehrswegen führen dürfen, müssen Sie bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) die Zulassung auf Ihren Namen beantragen und die Zulassungsbescheinigung erhalten.
Sie müssen bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen:
- Beantragung eines Kennzeichens (falls erforderlich);
- Beantragung einer Zulassungsbescheinigung für ein Kfz;
- Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
- Zollabfertigung des Fahrzeugs;
- Zahlung der Gebührenmarke;
- Einreichung der Verwaltungsunterlagen bei der SNCA.
Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer (Vertragshändler, Autohaus usw.) kaufen, kümmert dieser sich in der Regel um alle Verwaltungsformalitäten.
Betroffene Personen
Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die:
- ein bereits in einem anderen Land als Luxemburg zugelassenes Fahrzeug erwirbt;
- es auf ihren Namen zulassen möchte.
Betroffene Fahrzeuge
Die von diesem Vorgang betroffenen Fahrzeuge sind:
- Pkw;
- Motorräder;
- Kleinkrafträder;
- dreirädrige Fahrzeuge;
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Wohnmobile;
- Lieferwagen;
- Traktoren und Maschinen (deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt);
- Anhänger (einschließlich landwirtschaftlicher Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h gezogen werden);
- Busse;
- Lkw;
- Sattelauflieger.
Voraussetzungen
Wohnsitz in Luxemburg
Sie müssen zwingend:
- im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein;
- eine Anschrift in Luxemburg haben; und
- im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein.
Rechnungsdokument
Das Rechnungsdokument stellt einen Eigentumsnachweis dar, mit dem das Fahrzeug identifiziert und Sie als sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden können.
Ist der Verkäufer:
- eine juristische Person: muss es sich bei dem Dokument um eine Rechnung über den Verkauf auf Briefpapier mit Angabe ihrer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer handeln. Auf einer solchen Rechnung ist Ihre Unterschrift als Käufer nicht erforderlich;
- eine natürliche Person: muss das Dokument ein Kaufvertrag sein. Dieser muss von beiden Parteien unterzeichnet sein. Wurde das Fahrzeug mehrere Mal verkauft, ohne zugelassen zu sein, müssen die Kaufverträge bis zu der Person zurückgehen, die in der letzten Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Auf dem Rechnungsdokument müssen bestimmte Angaben stehen:
- Datum der Ausstellung;
- Angaben zum Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Marke (Hersteller) und Modell (handelsübliche Bezeichnung);
- Kilometerstand;
- Daten des Verkäufers und des Käufers:
- bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Unterschrift;
- bei juristischen Personen: Firma, Adresse, MwSt.-Nummer;
- Kaufpreis, einschließlich Art dieses Preises: ohne MwSt., einschl. MwSt.;
- Angaben zur MwSt.: die auf einem Fahrzeug geschuldete MwSt. ist immer im Zielland zu zahlen, das heißt in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.
Ausländische Zulassungspapiere
Damit das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen werden kann, benötigen Sie das ausländische Zulassungsdokument. Als Käufer müssen Sie besonders darauf achten, dass Ihnen der Verkäufer alle Teile des Zulassungsdokuments aushändigt.
In Europa stellen viele Länder für zugelassene Fahrzeuge eine 2-teilige Zulassungsbescheinigung aus. Die Anzahl der Teile ist im Dokument vermerkt.
Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder
Vor sämtlichen Formalitäten müssen Sie ein amtliches Kennzeichen für das Fahrzeug, das Sie erwerben möchten, beantragen.
Sie können ein amtliches Kennzeichen des laufenden Nummernkreises oder ein Wunschkennzeichen beantragen.
Im Gegensatz zu vielen ausländischen Zulassungssystemen bedeutet die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens weder, dass das Fahrzeug zugelassen ist, noch, dass es automatisch zur Zulassung angenommen wird.
Nachdem Ihnen die Reservierung des amtlichen Kennzeichens bestätigt wurde, müssen Sie die Nummernschilder bei einem Nummernschildhersteller drucken lassen.
Die Rückführung des im Ausland zu erwerbenden Fahrzeugs kann mit einem Anhänger oder Auflieger erfolgen. Damit lassen sich je nach dem jeweiligen Land mehr oder weniger komplizierte vorläufige Zulassungsverfahren vermeiden, denn für ein auf einem Anhänger befördertes Fahrzeug ist keine Zulassung erforderlich. Außerdem hat jedes Land seine eigenen Gesetze und (mehr oder weniger kostspielige und komplexe) Verfahren für die vorläufige Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland verkauft werden soll.
Sollte das zu erwerbende bzw. bereits erworbene Fahrzeug, das noch nicht auf den Namen des neuen Eigentümers zugelassen ist, bewegt werden müssen, müssen Fahrten damit wie folgt erfolgen:
- mit roten Nummernschildern oder Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
- einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen.
Dies gilt für direkte Fahrten:
- zwischen der Verkaufsstelle und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
- zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen ist ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag erforderlich, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.
Sobald Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs sowie das luxemburgische Kennzeichen kennen, können Sie bei Ihrer Versicherung die Ausstellung einer grünen Karte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) und eines Versicherungsscheins beantragen. Dieses gültige Dokument ist für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erforderlich.
Zollabfertigung und Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer
Wenn Sie ein außerhalb Luxemburgs zugelassenes Fahrzeug kaufen, müssen Sie anschließend in Luxemburg die Zollabfertigung des Fahrzeugs vornehmen, damit Ihnen die für die endgültige Zulassung in Luxemburg erforderliche Steuervignette 705 ausgestellt wird.
KFZ-Hauptuntersuchung
Für die Anmeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss dieses sich in Sachen Hauptuntersuchung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Die Bescheinigung über die Kfz-Hauptuntersuchung eines zuvor in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs, die durch die zuständigen Behörden dieses Staats ausgestellt worden ist, bleibt bei der Anmeldung des betreffenden Fahrzeugs in Luxemburg gültig.
Allerdings kann die Bescheinigung die je nach Fahrzeug von der luxemburgischen Gesetzgebung festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten.
Die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung muss in einer der Amtssprachen Luxemburgs abgefasst sein. Andernfalls muss sie von einer in Luxemburg vereidigten Übersetzungsstelle übersetzt werden, um akzeptiert zu werden (vorbehaltlich der Konformität der Hauptuntersuchung).
Alternativ kann das Fahrzeug vor der Zulassung auch bei einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle vorgestellt werden.
Verwaltungsgebühr
Für die Zulassung des Fahrzeugs müssen Sie die Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro in Form einer Gebührenmarke oder Verwaltungsgebührenmarke leisten.
Wird das Fahrzeug mit einem Wunschkennzeichen zugelassen, wird ein Zuschlag von 200 Euro fällig. Im Falle der Übertragung eines Wunschkennzeichens von einem Fahrzeug auf ein anderes zur Zulassung vorgesehenes Fahrzeug belaufen sich die Kosten auf 24 Euro.
Die Verwaltungsgebühr kann gezahlt werden:
- bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung; oder
- per Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL).
Im Falle einer Zahlung per Überweisung müssen Sie als künftiger Eigentümer bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen.
Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:
- Name und Vorname;
- ausführlicher Überweisungszweck;
- amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service immatriculation) der SNCA erhältlich. Sie müssen zusätzliche 3 Euro für den Verwaltungsaufwand vorsehen.
Kosten
Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten sind insbesondere folgende Kosten einzuplanen:
- Zahlung der Mehrwertsteuer in Luxemburg für jedes als Neufahrzeug geltende im Ausland gekaufte Fahrzeug oder jedes aus einem Drittstaat stammende Fahrzeug;
- Kauf von Gebührenmarken in Höhe von 50 Euro für die Zulassung des Fahrzeugs sowie:
- 200 Euro im Falle eines Wunschkennzeichens; oder
- 24 Euro, wenn es sich um die Übertragung eines Wunschkennzeichens handelt;
- Kauf von Nummernschildern;
- zusätzliche Zulassungs- und Annahmekosten für jedes außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbene Fahrzeug oder für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
- gegebenenfalls Kosten für die Hauptuntersuchung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen.
Vorgehensweise und Details
Zulassung des Kraftfahrzeugs
Sie müssen das in Luxemburg gekaufte Fahrzeug bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) zulassen. Dazu müssen Sie das Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen und unterzeichnen.
Dieser Schritt kann an einem der 3 Standorte der SNCA erledigt werden:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Die Standorte Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff bieten eine Terminvereinbarung für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen an. Termine können online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626 - 400 vereinbart werden.
Die Person, die die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu ihren Personalausweis mitbringen. Werden die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht (also jemand anderen als den neuen/künftigen Fahrzeugeigentümer), müssen bei der Zulassung eine Vollmacht und eine Kopie eines Ausweisdokuments des künftigen Inhabers vorgelegt werden. In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der des Bevollmächtigten angegeben ist.
Die Abgabe der Verwaltungsunterlagen ermöglicht Ihnen die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden, woraufhin Sie eine auf Ihren Namen ausgestellte Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug erhalten.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- Gebührenmarke(n);
- Rechnungsdokument;
- gültiger Versicherungsschein;
- Zolldokument;
- ausländisches Zulassungsdokument;
- gültige Prüfbescheinigung, wenn das Fahrzeug einer turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden muss;
- europäische Konformitätsbescheinigung für nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassene Fahrzeuge.
Jedes Dokument muss als Original vorgelegt werden.
Gibt es für das Fahrzeug keine europäische Konformitätsbescheinigung (beispielsweise bei Fahrzeugen, die aus einem Staat außerhalb der EU stammen) oder sind die Dokumente zur Bescheinigung der Konformität des Fahrzeugs unvollständig oder weisen Unstimmigkeiten auf, wird das Fahrzeug einer Konformitätskontrolle unterzogen.
Pflichten des Eigentümers
Sie müssen der SNCA jeden Wohnsitzwechsel binnen eines Monats mitteilen.
Kfz-Steuer
Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird Ihnen eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.
Von Ausnahmen abgesehen, unterliegt jede Nutzung eines in Luxemburg zugelassenen Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Straßen der Kfz-Steuerpflicht.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.
In Ermangelung der Zahlung der Kfz-Steuer für das betroffene Fahrzeug seit:
- weniger als 60 Tagen: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
- mehr als 60 Tagen: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.
Die ADA bietet nunmehr die Aktivierung der Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer an. Die Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer (Autosteier) kann künftig in elektronischer Form (PDF) im privaten Bereich auf MyGuichet.lu empfangen werden.
Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich für die Funktion eDelivery anmelden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.
Außerdem ist es nun auch möglich, die Kfz-Steuervignette auf elektronischem Wege zu erhalten. Hierfür muss die spezifische Funktion eDelivery aktiviert werden. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette verschickt. Diese muss dann ausgedruckt und im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Die Hinterlegung eines neuen Schreibens im privaten Bereich wird per E-Mail mitgeteilt.
Parkausweis
In zahlreichen Gemeinden müssen Eigentümer von Kraftfahrzeugen heute über einen Parkausweis für ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen. Der Anwohnerparkausweis wird von der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung erteilt.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Terminvereinbarung
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geöffnet Ferme à 16h30
- Donnerstag:
- 7h30 à 16h30
- Freitag:
- 7h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 16h30
- Dienstag:
- 7h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 7h30 à 16h30
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Nationale Gesellschaft für technische Überwachung
-
Verkehr/Transport Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
22-28, rue Jos Kieffer
L-4176
Esch-sur-Alzette
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 500
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 15 62 500
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Bissen
- Adresse:
-
4, Z.A.C Klengbousbierg
L-7795
Bissen
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Livange
- Adresse:
-
251, route de Luxembourg
L-3378
Livange
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
-
Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Marnach
- Adresse:
-
23, Marbuergerstrooss
L-9764
Marnach
11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
-
(+352) 26 15 62 222
Termin für die technische Überwachung
- Fax:
- (+352) 26 15 62 200
- E-Mail:
- info@snct.lu
- Website:
- http://www.snct.lu/
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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@pfi.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Zentrale Einnahmestelle
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80753
- E-Mail:
- lux.rc@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geöffnet Ferme à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr -
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für letztwillige Verfügungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80475 ou (+352) 247 80473
- Fax:
- (+352) 247 90400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Geldbußen und Einziehungen
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80910
- E-Mail:
- lux.ar@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxemburg Personenstandsurkunden 2
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80926
- E-Mail:
- lux.ac2@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
-
Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
-
Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geöffnet Ferme à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr -
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) MwSt.-Abteilung
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80800
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Meldungen
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80385
- E-Mail:
- AED.Alerte@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
- E-Mail:
- douanes@do.etat.lu
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9290
Diekirch
Postfach 77 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 81 70 45 1
- Fax:
- (+352) 81 70 45 71
- E-Mail:
- CentreDouanierNord@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald
- Adresse:
-
1, rue in Bouler (Croix de Gasperich)
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 99
- Fax:
- (+352) 28 18 41 00
- E-Mail:
- BRLuxembourg@do.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 27 48 84 88
- Fax:
- (+352) 27 48 83 00
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
- E-Mail:
- cashcontrol@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk des eDouane-Dienstes
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 28 18 20 00
- Fax:
- (+352) 28 18 92 01
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung für Schanklizenzen
- Adresse:
-
Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 88
- Fax:
- (+352) 28 18 41 50
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Service Vignette 705
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 99
- E-Mail:
- vehicules@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Bettembourg
- Adresse:
-
Terminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434
Dudelange
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 28 18 55 99
- E-Mail:
- BRBettembourg@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 28 18 22 21
- Fax:
- (+352) 28 18 22 84
- E-Mail:
- cashinfo@do.etat.lu
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Automobilclub Luxemburg
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- E-Mail:
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