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Konformität eines Fahrzeugs im Hinblick auf seine Zulassung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Für die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, seine Konformität mithilfe verschiedener Dokumente nachzuweisen.

Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg müssen Sie dessen Konformität nachweisen, wenn:

  • Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug (aus Luxemburg oder einem anderen Land) kaufen; oder
  • Sie Ihr Fahrzeug im Rahmen eines Umzugs importieren möchten.

Hierfür benötigen Sie Folgendes:

  • die europäische Konformitätsbescheinigung;
  • ein Foto des Typenschilds;
  • die Konformitätsvignette (für Fahrzeuge, die keiner technischen Prüfung unterzogen werden müssen).

Betroffene Personen

Jede Person, die die Konformität eines Fahrzeugs im Rahmen seiner Zulassung nachweisen muss.

Vorgehensweise und Details

Europäische Konformitätsbescheinigung

Die europäische Konformitätsbescheinigung (auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) genannt) ist ein Dokument, das vom Hersteller zum Zeitpunkt des ersten Verkaufs des Fahrzeugs ausgestellt wird.

Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug den Anforderungen der Richtlinien der Europäischen Union (EU) über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und den Straßenverkehr entspricht.

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kaufen, das nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassen wurde, achten Sie darauf, dass sich eine europäische Konformitätsbescheinigung unter den Fahrzeugpapieren befindet.

Wenn Sie ein Fahrzeug (über oder unter 3,5 Tonnen) einführen:

  • für das eine europäische Konformitätsbescheinigung vorliegt, müssen Sie diese der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) vorlegen. Diese Bescheinigung enthält die für die Eintragung und Zulassung des Fahrzeugs erforderlichen technischen Daten; oder
  • für das keine europäische Konformitätsbescheinigung vorliegt, prüft die SNCA die technischen Daten bei der Zulassung anhand der Unterlagen. Dann sind 2 Fälle möglich:
    • die technischen Daten sind dokumentiert (in den ausländischen Zulassungsbescheinigungen oder in technischen Berichten); oder
    • die technischen Daten sind unvollständig. In diesem Fall müssen Sie einen zugelassenen technischen Dienst aufsuchen, um einen technischen Bericht über das Fahrzeug erstellen zu lassen.

Foto des Typenschilds

In der europäischen Konformitätsbescheinigung steht, wo das Typenschild angebracht ist.

Um die Konformität des Fahrzeugs nachzuweisen, müssen Sie:

  • für die Zulassung eines in Luxemburg oder im Ausland erworbenen Neufahrzeugs ein klares und lesbares Foto des Typenschilds vorlegen; oder
  • für ein Fahrzeug, das nicht Gegenstand einer Zulassung ist, folgende Dokumente vorlegen:
    • ein Foto des Typenschilds des Fahrzeugs; und
    • die Verwaltungsakte (für Fahrzeuge, die nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassen wurden).

Ihr Fahrzeug:

  • darf weder verändert noch umgebaut worden sein; und
  • muss über eine vollständige europäische Konformitätsbescheinigung verfügen, die keine Unstimmigkeiten enthält.

Es kann sein, dass Ihr Fahrzeug so verändert wurde, dass seine technischen Eigenschaften beeinträchtigt wurden, wie beispielsweise bei:

  • einer Kombination von Änderungen: 2 oder mehreren Änderungen, die sich aufeinander auswirken (zum Beispiel Räder und Aufhängung); oder
  • einer einzelnen Änderung (ohne Kombination), die Pkw, Lieferwagen und Motorräder betrifft.

Im Rahmen der Einreichung der Zulassungsunterlagen bei der SNCA müssen Sie demnach gewisse Formalitäten erledigen, die auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten.

In Abhängigkeit von der Änderung bzw. der Kombination von Änderungen müssen Sie folgende Unterlagen bereitstellen:

  • den Bericht eines zugelassenen technischen Dienstes zum Nachweis der Übereinstimmung der Änderungen am Fahrzeug mit den gesetzlichen Rahmenvorschriften; und/oder
  • eine Bescheinigung über den Umbau durch einen Kfz-Gewerbetreibenden mit:
    • Angabe:
      • der Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
      • der genauen Bezeichnung der Änderungen;
      • der Verweise auf die technischen Berichte der eingebauten Teile bzw. der vorgenommenen Änderungen; und
    • einer Kopie der technischen Berichte; und/oder
    • Angabe der vorgenommenen Einstellungen.

Weitere Informationen zu den möglichen Änderungen und den diesbezüglich vorzunehmenden Schritten finden Sie auf der Website der SNCA.

Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner technischen Prüfung unterzogen werden müssen

Wenn das Fahrzeug, das Sie zulassen möchten, nicht der Pflicht zur turnusmäßigen technischen Prüfung unterliegt, muss es mit einer gültigen Konformitätsvignette versehen sein.

Erfüllt Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen, können Sie die Konformitätsvignette bei der SNCA erhalten und müssen diese dann bei Ihren Fahrzeugpapieren aufbewahren.

Die folgenden Straßenfahrzeuge müssen keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden:

  • Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h;
  • Anhänger, die nicht für die Beförderung von Personen bestimmt sind und deren zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht überschreitet;
  • Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge;
  • Traktoren und mobile Maschinen:
    • mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h;
    • deren Leergewicht in fahrbereitem Zustand 600 kg überschreitet; und
    • deren Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten soll, wenn sie ein anderes Fahrzeug oder mehrere andere Fahrzeuge ziehen;
  • historische Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1950 erstmals in Betrieb genommen wurden.

Erneuerung der Konformitätsvignette

Die Erneuerung der Konformitätsvignette kann folgendermaßen beantragt werden:

  • online über MyGuichet.lu. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt; oder
    • ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • per Einschreiben an die SNCA - Postfach 23 / L-5201 Sandweiler; oder
  • am Empfang einer der 3 Standorte der SNCA:

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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