Ein Neufahrzeug kaufen

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Zusammenfassung:

Bevor ein Neufahrzeug das erste Mal auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren darf, muss der Käufer bestimmte Formalitäten bei unterschiedlichen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen.

Bevor Sie mit Ihrem gekauften Neufahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen fahren dürfen, müssen Sie:

Sie müssen bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Anlaufstellen in einer genau vorgegebenen Reihenfolge erledigen:

  1. Beantragung eines Kennzeichens;
  2. Abschluss eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags;
  3. Zahlung der Gebührenmarke;
  4. Zollabfertigung und etwaige Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer;
  5. Vereinbarung eines Termins bei der SNCA.

Wenn Sie ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Verkäufer (Vertragshändler, Autohaus usw.) kaufen, kümmert dieser sich in der Regel um all diese Verwaltungsformalitäten.

Betroffene Personen

Jeder:

  • der in Luxemburg lebt; und
  • ein Neufahrzeug kauft.

Autohäuser und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang für ihre Kunden erledigen.

Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:

  • eine schriftliche Vollmacht des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen;
  • darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.

Betroffene Fahrzeuge

Die von diesem Vorgang betroffenen Fahrzeuge sind:

  • Pkw;
  • Motorräder;
  • Kleinkrafträder;
  • dreirädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Fahrzeuge;
  • Wohnmobile;
  • Lieferwagen;
  • Traktoren und Maschinen (deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 6 km/h und deren Gewicht mehr als 600 kg beträgt);
  • Anhänger (einschließlich landwirtschaftlicher Anhänger, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h gezogen werden);
  • Busse;
  • Lkw;
  • Sattelauflieger.

Voraussetzungen

Wohnsitz in Luxemburg

Sie müssen zwingend:

Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland kaufen, werden Sie bei den verschiedenen Verwaltungsformalitäten mehrfach aufgefordert werden, sich auszuweisen.

Rechnungsdokument

Wenn Sie Ihr Fahrzeug kaufen, muss der Verkäufer Ihnen ein Rechnungsdokument ausstellen, das einen Nachweis für Ihr Eigentum darstellt und mit dem:

  • das Fahrzeug identifiziert werden kann; und
  • Sie als sein rechtmäßiger Eigentümer ermittelt werden können.

Ist der Verkäufer:

  • eine juristische Person: muss es sich bei dem Dokument um eine Rechnung über den Verkauf auf Briefpapier mit Angabe ihrer innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuernummer handeln;

Auf einer solchen Rechnung ist Ihre Unterschrift als Käufer nicht erforderlich.

  • eine natürliche Person: muss das Dokument ein Kaufvertrag sein. Dieser muss vom Verkäufer und von Ihnen unterzeichnet sein.

Auf dem Rechnungsdokument müssen bestimmte Angaben stehen :

  • Datum der Ausstellung;
  • Angaben zum Fahrzeug:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
    • Marke (Hersteller);
    • Modell (handelsübliche Bezeichnung);
    • Kilometerstand;
  • Daten des Verkäufers und des Käufers:
    • bei natürlichen Personen: Name, Vorname, Adresse, Unterschrift;
    • bei juristischen Personen: Firma, Adresse, MwSt.-Nummer;
  • Kaufpreis, einschließlich Art dieses Preises: ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Mehrwertsteuer;
  • Angaben zur Mehrwertsteuer: Die auf Fahrzeuge erhobene Mehrwertsteuer ist immer im Zielland zu zahlen, das heißt in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen wird.

Ohne Rechnung oder Möglichkeit, den neuen Eigentümer eindeutig zu ermitteln, kann die SNCA Sie nur als Halter und nicht als Eigentümer in die Zulassungsbescheinigung eintragen.
In dem Feld, in dem der Halter eingetragen ist, steht dann der Vermerk C.4c „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen“, und in der Zulassungsbescheinigung wird kein Eigentümer eingetragen.

Amtliches luxemburgisches Kennzeichen und luxemburgische Nummernschilder

Bevor Sie mit den Zulassungsformalitäten beginnen, müssen Sie:

  • ein noch auf Ihren Namen reserviertes Kennzeichen benutzen; oder
  • ein Kennzeichen für das Fahrzeug beantragen, das Sie erwerben möchten. Sie können wählen zwischen:
    • einem Kennzeichen des laufenden Nummernkreises; und
    • einem Wunschkennzeichen.

Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens bedeutet nicht, dass das Fahrzeug:

  • zugelassen ist;
  • automatisch zur Zulassung angenommen wird.

Nachdem Ihnen die Reservierung des amtlichen Kennzeichens bestätigt wurde, müssen Sie die Nummernschilder bei einem in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller drucken lassen.

Vor der Zulassung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug folgende Fahrten zurücklegen:

  • zwischen der Verkaufsstelle und dem Ort, an dem die Zulassung erfolgt; und
  • zu einer Werkstatt, um dort Reparaturen, technische Änderungen oder Umbauten oder eine Inspektion durchzuführen;
  • wenn Sie im Besitz von Folgendem sind:
    • roten Nummernschildern; oder
    • Nummernschildern mit dem Kennzeichen, das bei der Zulassung des Fahrzeugs verwendet werden wird; und
    • einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland kaufen möchten, können Sie seine Rückführung folgendermaßen vornehmen:

  • mit einem Anhänger; oder
  • mit einem Auflieger.

Damit lassen sich je nach dem jeweiligen Land mehr oder weniger komplizierte vorläufige Zulassungsverfahren vermeiden.
Für ein auf einem Anhänger befördertes Fahrzeug ist nämlich keine Zulassung erforderlich.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Um mit Ihrem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren, brauchen Sie einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, der bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Luxemburg abzuschließen ist.

Sie können bei Ihrer Versicherung die Ausstellung eines Versicherungsnachweises und einer internationalen Versicherungskarte beantragen (wenn Sie Ihr Fahrzeug im Ausland kaufen), sobald Sie Folgendes kennen:

  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs; und
  • sein luxemburgisches Kennzeichen.

Dieses gültige Dokument ist für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen erforderlich.

Zollabfertigung und gegebenenfalls Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer

Wenn Sie ein neues Fahrzeug im Ausland kaufen, müssen Sie nach dem Kauf in Luxemburg bestimmte Formalitäten für die Zollabfertigung des Fahrzeugs vornehmen:

  • die Zollformalitäten im Zusammenhang mit der Entrichtung von Zöllen und bestimmten Gebühren;
  • die Formalitäten im Zusammenhang mit der Entrichtung der Mehrwertsteuer.

Nur so kann Ihnen die für die endgültige Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg erforderliche Steuervignette 705 ausgestellt werden.

Kosten

Kosten

Neben den Kosten für das Fahrzeug selbst und den Versicherungskosten müssen Sie insbesondere folgende Kosten einplanen:

  • Zahlung der Mehrwertsteuer in Luxemburg für jedes als Neufahrzeug geltende Fahrzeug oder jedes aus einem Drittstaat stammende Fahrzeug;
  • Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro (Verwaltungsgebühr) für die Zulassung des Fahrzeugs, zuzüglich eines Zuschlags von:
    • 200 Euro im Falle eines Wunschkennzeichens; oder
    • 24 Euro, wenn es sich um die Übertragung eines Wunschkennzeichens handelt;
  • Kauf von Nummernschildern;
  • zusätzliche Zulassungs- und Annahmekosten für umgebaute/geänderte Fahrzeuge;
  • gegebenenfalls Kosten für die technische Prüfung oder den Kauf einer Konformitätsvignette für Fahrzeuge, die keiner turnusmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden müssen (Traktoren oder Maschinen).

Verwaltungsgebühr

Sie können die Verwaltungsgebühr folgendermaßen zahlen:

  • bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA); oder
  • per Überweisung auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: AED-GUICHET UNIQUE-TIMBRES
IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
BIC: BCEELULL
Adresse: Postfach 31 / L-2010 Luxemburg

Die Gebührenmarke wird nicht per Post versandt.

Im Falle einer Zahlung per Überweisung müssen Sie als künftiger Eigentümer bei der Zulassung den Überweisungsbeleg (Lastschriftanzeige) vorlegen. Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:

  • Name, Vorname;
  • ausführlicher Überweisungszweck;
  • amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die Gebührenmarke ist ebenfalls bei der Zulassungsstelle (Service Immatriculation) der SNCA erhältlich, dort fällt jedoch ein Zuschlag von 3 Euro für die Verwaltungskosten an.

Vorgehensweise und Details

Zulassung des Kraftfahrzeugs

Beantragung

Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg müssen Sie:

Die Abgabe der Verwaltungsunterlagen ermöglicht Ihnen:

  • die Zulassung des Fahrzeugs bei den luxemburgischen Behörden; und
  • den Erhalt einer auf Ihren Namen ausgestellten Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

Falls die Unterlagen durch einen Dritten eingereicht werden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Eigentümers und nicht der der bevollmächtigten Person angegeben ist.

Sie müssen jedes Dokument als Original vorlegen.

Ihr Fahrzeug muss einer Konformitätskontrolle unterzogen werden, wenn:

  • es keine europäische Konformitätsbescheinigung hat (beispielsweise bei Fahrzeugen, die von außerhalb der EU stammen); oder
  • die Dokumente zum Nachweis der Konformität Ihres Fahrzeugs unvollständig sind oder Unstimmigkeiten enthalten.

Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung und der Konformitätsvignette

Die Zulassungsbescheinigung oder die Konformitätsvignette sind nicht mehr gültig, wenn:

  • das Gültigkeitsende erreicht ist;
  • das Dokument verloren geht;
  • das Fahrzeug verloren geht oder gestohlen wurde;
  • die Verschrottung oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs gemeldet wird;
  • das Fahrzeug an einen neuen Eigentümer abgetreten wird;
  • das Fahrzeug geändert oder umgebaut wurde;
  • für ein Fahrzeug, das einer turnusmäßigen Hauptuntersuchung unterzogen werden muss, seit mehr als 2 Jahren keine gültige Prüfbescheinigung mehr vorliegt.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs abläuft, müssen Sie eine neue Bescheinigung beantragen, um wieder fahren zu dürfen.

Pflichten des Eigentümers

Als Eigentümer des Fahrzeugs müssen Sie der SNCA jeden Wohnsitzwechsel binnen eines Monats mitteilen.

Kfz-Steuer

Beim Vorführen des Fahrzeugs bei der SNCA für die Zulassung wird Ihnen eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen übergeben.

Von Ausnahmen abgesehen, benötigen Sie für die Nutzung Ihres in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrswegen eine endgültige Steuervignette und müssen daher die Kfz-Steuer entrichtet haben.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA):

  • legt die zu entrichtende Steuer folgendermaßen fest:
    • auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen; und
    • im Einklang mit den geltenden Sätzen;
  • teilt Ihnen den Betrag dieser Steuer mit.

Haben Sie diese Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug seit:

  • weniger als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 74 Euro zu erteilen;
  • mehr als 60 Tagen nicht bezahlt: sind die Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung berechtigt, das Fahrzeug auf den öffentlichen Verkehrswegen stillzulegen.

Parkausweis

In zahlreichen Gemeinden müssen Sie heutzutage über einen Parkausweis für Ihr jeweiliges Wohnviertel verfügen, um Ihr Fahrzeug dort abzustellen. Sie erhalten Ihren Anwohnerparkausweis bei der betreffenden Gemeinde gegen Vorlage Ihrer Zulassungsbescheinigung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung Organisation und Tätigkeit der Büros

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für letztwillige Verfügungen

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 90 400
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Geldbußen und Einziehungen

    Adresse:
    308, route d'Esch L-1471 Luxemburg
    Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch

    Adresse:
    Place Guillaume (Hôtel des Postes) L-9237 Diekirch
    Postfach 174 / L-9202 Diekirch
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher

    Adresse:
    Schiltzeplaz (Hôtel des Postes) L-6774 Grevenmacher
    BP 22, L-6701 Grevenmacher
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 90 400
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Eintragungen, Erbschaften, Hypotheken

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxemburg Personenstandsurkunden 2

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Meldungen

    Adresse:
    1-3, avenue Guillaume L-1651 Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) MwSt.-Abteilung

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Zentrale Einnahmestelle

    Adresse:
    308, route d'Esch L-1471 Luxemburg
    Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr

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  • Automobilclub Luxemburg (ACL)

    Adresse:
    54, route de Longwy L-8080 Bertrange
    E-Mail:
    acl@acl.lu
  • Automobilclub Luxemburg (ACL) Außenstelle des Automobilclubs in Ingeldorf

    Adresse:
    34, route d’Ettelbruck L-9160 Ingeldorf Luxemburg

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  • Verkehr/Transport Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Bissen

    Adresse:
    4, Z.A.C Klengbousbierg L-7795 Bissen Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    22-28, rue Jos Kieffer L-4176 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Livange

    Adresse:
    251, route de Luxembourg L-3378 Livange Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Marnach

    Adresse:
    23, Marbuergerstrooss L-9764 Marnach Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200
  • Nationale Gesellschaft für technische Überwachung (SNCT) Kfz-Prüfstelle Sandweiler

    Adresse:
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
    11, rue de Luxembourg L-5230 Sandweiler
    Telefon:
    (+352) 26 15 62 222
    Termin für die technische Überwachung
    Fax:
    (+352) 26 15 62 200

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