Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)

Aufgaben

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) untersteht dem Finanzministerium und ist gleichzeitig mit steuerlichen, polizeilichen, wirtschaftlichen und sanitären Aufgaben betraut:

  • polizeiliche Aufgaben: Drogen- und Rauschgiftbekämpfung, Umweltschutz, Fahrzeugkontrolle;
  • wirtschaftliche und sanitäre Aufgaben: Kontrolle von Tierfutter, pflanzlichen Erzeugnissen, Produkten, auf denen Agrarabschöpfungen erhoben werden, Verfolgung von Verstößen gegen die Gesetzgebung über gefährliche und gesundheitsschädliche Einrichtungen;
  • steuerliche Aufgaben: Zölle (beim körperlichen Verbringen über die Zollgrenze auf importierte Ware erhobene Steuer), Verbrauchsteuern (die Verbrauchsteuern sind eine Art Sondersteuer auf den Verzehr oder Gebrauch verschiedener Waren, wie zum Beispiel Tabakwaren, alkoholische Getränke oder Erdölprodukte), Kontrolle der MwSt. in den Unternehmen, Schankgebühren, Steuerregelung der Kraftfahrzeuge („Steuervignette“), Steuerregelung der im Land hergestellten Biere und alkoholischen Getränke.

Es handelt sich hier um eine indirekte Besteuerung, da nicht die Einkünfte der Steuerpflichtigen besteuert werden, sondern der Warenverkehr.

Organisation

Neben der Direktion gibt es in dieser Verwaltung die Einnahmen- und Kontrollabteilung, die Inspektionsabteilung und andere Abteilungen:

  • le Einnahmen- und Kontrollabteilung comprend, en dehors de la Zentralkasse der Zölle und Verbrauchsteuern, plusieurs Zollamt. Diese Ämter sind mit der Erhebung der Zölle (Gebühren und Abgaben bei der Einfuhr bestimmter Produkte oder Gegenstände, d.h. importierter Ware) beauftragt. Für den Bürger ist diese Abgabe in der Regel beim Kauf eines Fahrzeugs im Ausland von Bedeutung. In diesem Fall muss der Käufer im Hauptzollamt in Gasperich oder in einem der Zollämter mit dem Auto sowie den administrativen Unterlagen und der Rechnung vorstellig werden. Neben dem Zoll und der Verbrauchsteuer beinhaltet die erhobene Steuer:
    • die Kfz-Steuer (Steuervignette mit Besteuerung entsprechend dem CO2-Ausstoß);
    • die Benutzungsgebühr für die Benutzung verschiedener Straßen durch schwere Nutzfahrzeuge.

Die Zahlung der Kfz-Steuer kann ebenso wie die Zahlung der Zölle, beispielsweise bei der Einfuhr eines Fahrzeugs, bei einer der Steuerkassen erfolgen, die über das ganze Land verteilt sind, und zu denen auch die Kfz-Steuerkasse gehört;

  • zur Aufsichtsabteilung gehören die Inspektions- und Kontrollabteilungen, die Statthalterschaften und die Brigaden. Diese Abteilung übernimmt die Zollkontrolle von Personen an den Grenzen vor und besitzt diesbezüglich die gleichen Befugnisse wie Polizeibeamte.

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