Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
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Als Halter, Eigentümer oder Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs können Sie Letzteres aus welchen Gründen auch immer vorübergehend außer Betrieb setzen. Außer Betrieb setzen können Sie beispielsweise:
- Ihr Motorrad oder ein historisches Fahrzeug während des Winters; oder
- Ihr Fahrzeug aufgrund einer vorübergehenden Fahruntüchtigkeit.
Betroffene Personen
Jede Person, die Halter, Eigentümer oder Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs ist.
Autohäuser und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang für ihre Kunden erledigen.
Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:
- eine schriftliche Vollmacht des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen; und
- darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.
Vorgehensweise und Details
Modalitäten für die vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Wird ein in Luxemburg zugelassenes Straßenfahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt, müssen Sie dies wie folgt binnen 5 Werktagen melden:
- online auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID); oder
- per Einschreiben an: Société nationale de circulation automobile (SNCA) - BP 23 / L-5201 Sandweiler; oder
- unter Vorlage der entsprechenden Dokumente ohne Termin am Empfang eines der Standorte der SNCA:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Belege
Sie müssen der SNCA Folgendes vorlegen:
- das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Déclaration de mise hors circulation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
- Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung für die vorübergehende Außerbetriebsetzung;
- eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Sind Sie nicht der letzte in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs eingetragene Halter / Eigentümer, fügen Sie dem Antrag gegebenenfalls Folgendes bei:
- eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweisdokuments des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person; und
- den Kaufvertrag oder die Rechnung, aus dem/der die Eigentumsrechte am Fahrzeug hervorgehen; und
- eine Kopie der Ausweisdokumente des Käufers und des Verkäufers.
Erstattung der Kfz-Steuer nach der vorübergehenden Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs
Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie:
- die vorübergehende Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs veranlassen;
- der Zentralkasse der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) unter Angabe der IBAN eines Bankkontos bei einem in Luxemburg zugelassenen Finanzinstitut die Steuervignette zuschicken / aushändigen.
Wenn Sie der Zentralkasse die Steuervignette ohne vorherige Außerbetriebsetzung zuschicken / aushändigen:
- wird die Kfz-Steuer nicht erstattet; und
- wird die Steuervignette an Sie zurückgeschickt.
Eine Erstattung der Kfz-Steuer durch die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung erfolgt also nur im Falle einer vorherigen Außerbetriebsetzung bei der SNCA.
Bei der Berechnung des Erstattungsbetrags wird als Datum der Tag zugrunde gelegt, an dem die vorübergehende oder endgültige Außerbetriebsetzung bei der SNCA erfolgt.
Die jährliche Pauschalsteuer für historische Fahrzeuge kann nicht erstattet werden.
Die Steuer ist so lange zahlbar, bis das Fahrzeug mit mindestens Teil 1 der Zulassungsbescheinigung außer Betrieb gesetzt wird.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 7:30 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 478
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
- E-Mail:
-
csh@mmtp.etat.lu
Behindertenparkausweis
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Verwaltung für öffentlichen Verkehr – Dienststelle Transport PMR Adapto
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 640 / L-2016 Luxemburg
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
-
Fiche d’information sur la mise hors circulation d’un véhicule
Pdf • 91 KB
-
Destruction de véhicules hors d’usage
sur emwelt.lu - le portail de l’environnement
-
Guide des démarches fréquentes de la SNCA
Pdf • 388 KB
Rechtsgrundlagen
-
Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955
portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques
-
Règlement grand-ducal du 26 août 2009
concernant le remboursement de la taxe sur les véhicules routiers
- Code de la route
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