Ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen
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Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs kann sein Fahrzeug aus jeglichen Gründen vorübergehend außer Betrieb setzen – zum Beispiel die Außerbetriebsetzung eines Motorrads oder eines Oldtimers im Winter oder die Außerbetriebsetzung seines Fahrzeugs wegen einer zeitweiligen Fahruntüchtigkeit.
Betroffene Personen
Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen möchte.
Vorgehensweise und Details
Modalitäten für die vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Wird ein in Luxemburg zugelassenes Kraftfahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt, muss der Eigentümer oder Halter des betreffenden Fahrzeugs die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen anhand des herunterladbaren Formulars für die Erklärung der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs darüber informieren. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Diese Erklärung kann wie folgt abgegeben werden:
- entweder per Einschreiben an die SNCA (Postfach 23 / L-5201 Sandweiler);
- oder durch Vereinbarung eines Termins, zu dem man persönlich samt den erforderlichen Unterlagen und einem Identitätsnachweis in den Büros der SNCA erscheint.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kann auch auf elektronischem Weg über das auf MyGuichet.lu eingeführte Verfahren durchgeführt werden.
Der Erklärung zur Außerbetriebsetzung muss nur Teil I der Zulassungsbescheinigung (carte grise) beigefügt werden.
Erstattung der Kfz-Steuer nach der vorübergehenden Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs
Zwecks Erstattung muss der Kfz-Steuerpflichtige nach der vorübergehenden Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs die Steuervignette der Zentralkasse (Caisse Centrale) der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) zuschicken oder dort abgeben und dabei die IBAN-Nummer eines Bankkontos bei einem luxemburgischen Finanzinstitut angeben.
Wird die Steuervignette der Zentralkasse ohne vorherige Außerbetriebsetzung zugeschickt oder übergeben, wird die Kfz-Steuer nicht erstattet. Die Steuervignette wird dem Kfz-Steuerpflichtigen wieder zurückgeschickt.
Eine Erstattung der Kfz-Steuer durch die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung erfolgt also nur im Falle einer vorherigen Außerbetriebsetzung bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr. Bei der Berechnung des Erstattungsbetrags wird als Datum der Tag zugrunde gelegt, an dem die vorübergehende oder endgültige Außerbetriebsetzung bei der SNCA erfolgt.
Die jährliche Pauschalsteuer für historische Fahrzeuge kann nicht erstattet werden.
Die Steuer ist solange zahlbar, bis das Fahrzeug mit mindestens Teil I der Zulassungsbescheinigung außer Betrieb gesetzt wird.
Online-Dienste und Formulare
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Terminvereinbarung
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
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- info@snca.lu
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
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11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
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Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
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- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch
- Telefon:
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- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Termin für die Zulassung oder Genehmigung von Fahrzeugen
auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
-
Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
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Fiche d'information sur la mise hors circulation d'un véhicule
Pdf • 91 Ko
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Guide des démarches fréquentes de la SNCA
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Rechtsgrundlagen
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