Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nach seiner vorübergehenden Außerbetriebnahme

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein Fahrzeug, das vorübergehend außer Betrieb genommen wurde, kann unter bestimmten Bedingungen wieder in Betrieb genommen werden.

Zielgruppe: Jeder Eigentümer und Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs.

In Luxemburg können Sie als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeugs die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs beantragen, wenn es zuvor vorübergehend außer Betrieb genommen wurde.

Zielgruppe

Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen hat.

Voraussetzungen

Die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs können Sie nur nach einer vorübergehenden Außerbetriebnahme vornehmen, anlässlich derer Sie der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) Teil I der Zulassungsbescheinigung übergaben.

Eine Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs ist nur möglich, wenn sich der Fahrzeugeigentümer nicht geändert hat.

Kosten

Wiederinbetriebnahme

Für die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs ist bei der SNCA keine Gebühr fällig.

Kfz-Steuer

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung bietet die Möglichkeit, die Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer zu aktivieren. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer (Autosteier) als PDF-Dokument in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu zu erhalten.

Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich für die Funktion eDelivery anmelden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.

Sie können auch die Kfz-Steuervignette auf elektronischem Wege erhalten, indem Sie die Funktion eDelivery aktivieren. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette verschickt. Diese müssen Sie dann ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.

Die Hinterlegung eines neuen Schreibens im privaten Bereich wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des vereinfachten Antrags auf Wiederinbetriebnahme

Sie können Ihren Antrag online über die gesicherte Plattform MyGuichet.lu, die rund um die Uhr verfügbar ist, einreichen.

Nachdem Sie sich mit Ihrem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) in Ihren privaten Bereich eingeloggt haben, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs;
  • Fahrzeugidentifikationsnummer;
  • Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über die technische Überwachung;
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten.

Das Dokument müssen Sie elektronisch unterschreiben. Anschließend wird es auf direktem Wege an die SNCA weitergeleitet, die daraufhin die Zulassungsbescheinigung sowie eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen verschickt.

Einreichung des Antrags auf Wiederinbetriebnahme in Papierform

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung des Formulars Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation (Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung – siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist anschließend zusammen mit einer Kopie eines Identitätsnachweises an die SNCA zu senden. Hierzu können Sie:

  • Ihren Antrag per Post an die SNCA (Postfach 23 / L-5201 Sandweiler) senden; oder
  • einen Termin mit der SNCA vereinbaren und Ihr Formular und Ihren Personalausweis persönlich vorlegen; oder
  • Ihren Antrag per E-Mail an info@snca.lu senden.

Daraufhin erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.

Wird der Antrag durch eine Drittperson bei der SNCA eingereicht, muss diese Folgendes vorlegen:

  • eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 300 KB) vom Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs; und
  • den vom Eigentümer oder Halter ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung; und
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises des Eigentümers oder Halters; und
  • ihren eigenen Identitätsnachweis.

Technische Überwachung

Die Vorführung des Fahrzeugs zur technischen Überwachung (Hauptuntersuchung) ist nicht erforderlich, wenn die Bescheinigung über die technische Überwachung noch gültig ist.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt

Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

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