Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs nach seiner vorübergehenden Außerbetriebsetzung
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In Luxemburg können Sie als Halter, Eigentümer oder Besitzer eines Kraftfahrzeugs dessen Wiederinbetriebsetzung beantragen, wenn es zuvor vorübergehend außer Betrieb gesetzt wurde.
Betroffene Personen
Jeder Halter, Eigentümer oder Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt hat.
Autohäuser und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang für ihre Kunden erledigen.
Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:
- eine schriftliche Vollmacht des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen; und
- darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.
Voraussetzungen
Sie können eine Wiederinbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erst nach einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs veranlassen.
Um Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb zu setzen, müssen Sie weiterhin dessen alleiniger Eigentümer sein.
Ihr Fahrzeug darf nicht Gegenstand einer Außerbetriebsetzung von Rechts wegen sein (wenn die Behörde entscheidet, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen geführt werden darf).
Kosten
Gebühr für die Wiederinbetriebsetzung
Für die Wiederinbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs ist gegenüber der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) keine Gebühr fällig.
Kfz-Steuer
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb setzen, müssen Sie erneut eine Steuer bezahlen, die wie folgt berechnet wird:
- entsprechend dem Fahrzeugtyp; und
- der Nutzung Ihres Fahrzeugs.
Bestimmte Fahrzeuge sind steuerbefreit und unter gewissen Umständen kann die Steuer teilweise erstattet werden.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) setzt die zu entrichtende Steuer wie folgt fest:
- auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen; und
- im Einklang mit den geltenden Sätzen.
Sie werden von der Entscheidung der Verwaltung in Bezug auf den zu entrichtenden Steuerbetrag in Kenntnis gesetzt.
Vorgehensweise und Details
Einreichung eines Online-Antrags auf Wiederinbetriebsetzung
Sie können Ihren Antrag online über die gesicherte Plattform MyGuichet.lu, die rund um die Uhr verfügbar ist, einreichen.
Nachdem Sie sich mit Ihrem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) in Ihren privaten Bereich eingeloggt haben, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Kennzeichen Ihres Fahrzeugs;
- Fahrzeugidentifikationsnummer;
- Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über die technische Überwachung;
- Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Sie müssen das Dokument elektronisch unterzeichnen. Anschließend übermitteln Sie es direkt an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA), die Ihnen Folgendes zurückschickt:
- die Zulassungsbescheinigung; und
- eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.
Einreichung eines Antrags auf Wiederinbetriebsetzung unter Verwendung eines Formulars
Sie können Ihren Antrag unter Verwendung des Formulars Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation (Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung – siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen.
Sie müssen der SNCA Ihre Antragsunterlagen übermitteln, die Folgendes beinhalten:
- Ihr ausgefülltes und unterzeichnetes Formular; und
- eine Kopie Ihres Identitätsnachweises.
Hierzu können Sie:
- Ihren Antrag per Einschreiben an die SNCA - B.P. 23 / L-5201 Sandweiler senden; oder
- ohne Termin bei der der SNCA vorstellig werden und Ihr Formular und Ihr Ausweisdokument persönlich vorlegen; oder
- Ihren Antrag per E-Mail an info@snca.lu senden.
Daraufhin erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.
Wenn Sie nicht persönlich zur SNCA gehen können, können Sie eine Drittperson bitten, Sie zu vertreten, sofern Letztere Folgendes vorlegen kann:
- eine schriftliche (Französisch, Pdf, 302 KB) Vollmacht von Ihnen; und
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular des Antrags auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung;
- eine Kopie Ihres Identitätsnachweises; und
- ihren eigenen Identitätsnachweis.
Technische Überwachung
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zur technischen Prüfung (Hauptuntersuchung) vorführen, wenn die Prüfbescheinigung noch gültig ist.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 82 818
- Fax:
- (+352) 281 89 200
- E-Mail:
- douanes@do.etat.lu
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung für Schanklizenzen
- Adresse:
-
Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 488
- Fax:
- (+352) 281 84 150
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 281 82 221
- E-Mail:
- cashinfo@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 82 818
- Fax:
- (+352) 281 89 200
- E-Mail:
- cashcontrol@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Bettembourg
- Adresse:
-
Terminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434
Dudelange
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 281 85 599
- E-Mail:
- BRBettembourg@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald
- Adresse:
-
1, rue in Bouler (Croix de Gasperich)
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 499
- Fax:
- (+352) 281 84 100
- E-Mail:
- BRLuxembourg@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9290
Diekirch
Luxemburg
Postfach 77 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 81 70 45 1
- Fax:
- (+352) 81 70 45 71
- E-Mail:
- CentreDouanierNord@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk des eDouane-Dienstes
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 281 82 000
- Fax:
- (+352) 281 89 201
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Service Vignette 705
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 499
- E-Mail:
- vehicules@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
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- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
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-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 478
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
- E-Mail:
-
csh@mmtp.etat.lu
Behindertenparkausweis
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Verwaltung für öffentlichen Verkehr – Dienststelle Transport PMR Adapto
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 640 / L-2016 Luxemburg
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
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