Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nach seiner vorübergehenden Außerbetriebnahme
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In Luxemburg können Sie als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeugs die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs beantragen, wenn es zuvor vorübergehend außer Betrieb genommen wurde.
Betroffene Personen
Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen hat.
Voraussetzungen
Die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs können Sie nur nach einer vorübergehenden Außerbetriebnahme vornehmen, anlässlich derer Sie der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) Teil I der Zulassungsbescheinigung übergaben.
Eine Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs ist nur möglich, wenn sich der Fahrzeugeigentümer nicht geändert hat.
Kosten
Wiederinbetriebnahme
Für die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs ist bei der SNCA keine Gebühr fällig.
Kfz-Steuer
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des vereinfachten Antrags auf Wiederinbetriebnahme
Sie können Ihren Antrag online über die gesicherte Plattform MyGuichet.lu, die rund um die Uhr verfügbar ist, einreichen.
Nachdem Sie sich mit Ihrem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) in Ihren privaten Bereich eingeloggt haben, müssen Sie folgende Angaben machen:
- Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs;
- Fahrzeugidentifikationsnummer;
- Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über die technische Überwachung;
- Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Das Dokument müssen Sie elektronisch unterschreiben. Anschließend wird es auf direktem Wege an die SNCA weitergeleitet, die daraufhin die Zulassungsbescheinigung sowie eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen verschickt.
Einreichung des Antrags auf Wiederinbetriebnahme in Papierform
Sie können Ihren Antrag unter Verwendung des Formulars Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation (Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung – siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist anschließend zusammen mit einer Kopie eines Identitätsnachweises an die SNCA zu senden. Hierzu können Sie:
- Ihren Antrag per Post an die SNCA (Postfach 23 / L-5201 Sandweiler) senden; oder
- einen Termin mit der SNCA vereinbaren und Ihr Formular und Ihren Personalausweis persönlich vorlegen; oder
- Ihren Antrag per E-Mail an info@snca.lu senden.
Daraufhin erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.
Wird der Antrag durch eine Drittperson bei der SNCA eingereicht, muss diese Folgendes vorlegen:
- eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 302 KB) vom Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs; und
- den vom Eigentümer oder Halter ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung; und
- eine Kopie eines Identitätsnachweises des Eigentümers oder Halters; und
- ihren eigenen Identitätsnachweis.
Technische Überwachung
Die Vorführung des Fahrzeugs zur technischen Überwachung (Hauptuntersuchung) ist nicht erforderlich, wenn die Bescheinigung über die technische Überwachung noch gültig ist.
Gut zu wissen
Aktivierung der Funktion eDelivery für Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier)
Sie können die Funktion eDelivery abonnieren, um die Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier) in elektronischer Form in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu zu erhalten. Die Aktivierung der Abonnements erfolgt unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.
Dieser Schritt ist notwendig, um diese Dokumente in Ihrem privaten Bereich empfangen zu können. Ohne ausdrückliche Aktivierung der Abonnements erhalten Sie weder die Zahlungsaufforderung noch die Vignette in elektronischer Form.
Wenn Sie diese Funktion abonniert haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Zahlungsaufforderung in Ihrem privaten Bereich hinterlegt wird. Sobald Sie bezahlt haben, wird auch die Steuervignette in ihrem privaten Bereich hinterlegt: Sie müssen sie dann nur noch ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.
Aus Sicherheitsgründen und um die Gefahren von Phishing zu verringern, enthalten die Benachrichtigungs-E-Mails keinen Link. Um die Zahlungsaufforderung und/oder die Steuervignette abzurufen, melden Sie sich bitte (über die Browser-Version von MyGuichet.lu oder die App) in Ihrem persönlichen Bereich an.
Wenn Sie die App MyGuichet.lu verwenden und Push-Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie auch auf Ihrem Mobilgerät benachrichtigt.
Mit der Aktivierung der Funktion eDelivery verzichten Sie auf den Erhalt der Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten per Post.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sodass Sie Ihre Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten wieder per Post erhalten. Die Desaktivierung des Abonnements erfolgt ebenfalls unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Terminvereinbarung
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geöffnet Schließt um 16:30 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 82 818
- Fax:
- (+352) 281 89 200
- E-Mail:
- douanes@do.etat.lu
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung für Schanklizenzen
- Adresse:
-
Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 488
- Fax:
- (+352) 281 84 150
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 281 82 221
- Fax:
- (+352) 281 82 284
- E-Mail:
- cashinfo@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 82 818
- Fax:
- (+352) 281 89 200
- E-Mail:
- cashcontrol@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Bettembourg
- Adresse:
-
Terminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434
Dudelange
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 281 85 599
- E-Mail:
- BRBettembourg@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald
- Adresse:
-
1, rue in Bouler (Croix de Gasperich)
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 499
- Fax:
- (+352) 281 84 100
- E-Mail:
- BRLuxembourg@do.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9290
Diekirch
Luxemburg
Postfach 77 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 81 70 45 1
- Fax:
- (+352) 81 70 45 71
- E-Mail:
- CentreDouanierNord@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk des eDouane-Dienstes
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 281 82 000
- Fax:
- (+352) 281 89 201
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Service Vignette 705
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 281 84 499
- E-Mail:
- vehicules@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 478
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
- E-Mail:
-
csh@mmtp.etat.lu
Behindertenparkausweis
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Verwaltung für öffentlichen Verkehr – Dienststelle Transport PMR Adapto
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 640 / L-2016 Luxemburg
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeug nach einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung
auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
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Termin für die Zulassung oder Genehmigung von Fahrzeugen
auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
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Fiche d'information sur l'immatriculation saisonnière et la mise hors circulation et remise en circulation d’un véhicule saisonnier
Pdf • 93 KB
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Guide des démarches fréquentes de la SNCA
Pdf • 388 KB
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Taxe sur les véhicules routiers
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