Ein Fahrzeug nach seiner vorübergehenden Außerbetriebsetzung wieder in Betrieb setzen

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg können Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeugs die Wiederinbetriebsetzung des Fahrzeugs beantragen, sofern sie es im Vorfeld vorübergehend außer Betrieb gesetzt hatten.

Zielgruppe

Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt hat.

Voraussetzungen

Die Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs kann nur nach einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung erfolgen, anlässlich derer Teil I der Zulassungsbescheinigung an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) zurückgegeben wurde.

Eine Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist nur möglich, wenn sich der Fahrzeugeigentümer nicht geändert hat.

Kosten

Wiederinbetriebsetzung

Bei der Wiederinbetriebsetzung bei der SNCA sind keine Gebühren fällig.

Kfz-Steuer

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) bietet ab sofort die Möglichkeit, die Funktion eDelivery für die Kfz-Steuer zu aktivieren. Die Kfz-Zahlungsaufforderung (Autosteier) kann künftig in elektronischer Form (PDF) im privaten Bereich auf MyGuichet.lu empfangen werden.

Um diesen Dienst nutzen zu können, muss die Funktion eDelivery aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu, und zwar unter „Meine Daten“, Rubrik „Transport“ und dann „Kfz-Steuer (Autosteier)“. Dieser Schritt ist notwendig, um die Rechnung der ADA im elektronischen Postfach des privaten Bereichs empfangen zu können.

Außerdem ist es nun auch möglich, die Kfz-Steuervignette auf elektronischem Wege zu erhalten. Hierfür muss die spezifische Funktion eDelivery aktiviert werden. Sobald die Rechnung bezahlt ist, wird die Vignette verschickt. Diese muss dann ausgedruckt und im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Die Hinterlegung eines neuen Schreibens und der Vignette im privaten Bereich wird per E-Mail mitgeteilt.

Vorgehensweise und Details

Einreichung eines vereinfachten Antrags

Der Antragsteller kann seinen Antrag online über die gesicherte Plattform MyGuichet.lu einreichen. Die Plattform ist rund um die Uhr verfügbar.

Nach Anmeldung in seinem privaten Bereich mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises muss der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs folgende Angaben machen:

  • amtliches Kennzeichen;
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
  • Gültigkeit der Prüfbescheinigung;
  • vollständige Kontaktdaten.

Das Dokument wird elektronisch unterzeichnet. Anschließend wird es auf direktem Wege an die SNCA übermittelt, die daraufhin die Zulassungsbescheinigung sowie eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen zurückschickt.

Einreichung eines Antrags in Papierform

Für die Einreichung des Antrags kann der Antragsteller das entsprechende Antragsformular Demande en obtention d'un certificat d'immatriculation (Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung) verwenden.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist anschließend zusammen mit einer Kopie eines Identitätsnachweises an die SNCA zu übermitteln. Hierzu kann der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs:

  • seinen Antrag per Post an die SNCA (Postfach 23 / L-5201 Sandweiler) schicken; oder
  • einen Termin mit der SNCA vereinbaren und sein Formular und seinen Personalausweis persönlich vorlegen; oder
  • seinen Antrag per E-Mail an info@snca.lu schicken.

Der Antragsteller erhält daraufhin die Zulassungsbescheinigung und eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.

Wird der Antrag durch einen Dritten bei der SNCA eingereicht, muss dieser Folgendes vorlegen:

  • eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 300 KB) vom Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs; und
  • den vom Eigentümer oder Halter ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung; und
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises des Eigentümers oder Halters; und
  • seinen eigenen Identitätsnachweis.

KFZ-Hauptuntersuchung

Die Vorführung des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn die technische Prüfbescheinigung noch gültig ist.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

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