Wiederinbetriebsetzung eines Fahrzeugs nach seiner vorübergehenden Außerbetriebsetzung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein Fahrzeug, das vorübergehend außer Betrieb gesetzt wurde, kann unter bestimmten Bedingungen wieder in Betrieb gesetzt werden.

Betroffene Personen: jeder Halter, Eigentümer oder Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs.

In Luxemburg können Sie als Halter, Eigentümer oder Besitzer eines Kraftfahrzeugs dessen Wiederinbetriebsetzung beantragen, wenn es zuvor vorübergehend außer Betrieb gesetzt wurde.

Betroffene Personen

Jeder Halter, Eigentümer oder Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt hat.

Autohäuser und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang für ihre Kunden erledigen.

Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:

  • eine schriftliche Vollmacht des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen; und
  • darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.

Voraussetzungen

Sie können eine Wiederinbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erst nach einer vorübergehenden Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs veranlassen.

Um Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb zu setzen, müssen Sie weiterhin dessen alleiniger Eigentümer sein.

Ihr Fahrzeug darf nicht Gegenstand einer Außerbetriebsetzung von Rechts wegen sein (wenn die Behörde entscheidet, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen geführt werden darf).

Kosten

Gebühr für die Wiederinbetriebsetzung

Für die Wiederinbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs ist gegenüber der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) keine Gebühr fällig.

Kfz-Steuer

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder in Betrieb setzen, müssen Sie erneut eine Steuer bezahlen, die wie folgt berechnet wird:

  • entsprechend dem Fahrzeugtyp; und
  • der Nutzung Ihres Fahrzeugs.

Bestimmte Fahrzeuge sind steuerbefreit und unter gewissen Umständen kann die Steuer teilweise erstattet werden.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) setzt die zu entrichtende Steuer wie folgt fest:

  • auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen; und
  • im Einklang mit den geltenden Sätzen.

Sie werden von der Entscheidung der Verwaltung in Bezug auf den zu entrichtenden Steuerbetrag in Kenntnis gesetzt.

Vorgehensweise und Details

Einreichung eines Online-Antrags auf Wiederinbetriebsetzung

Sie können Ihren Antrag online über die gesicherte Plattform MyGuichet.lu, die rund um die Uhr verfügbar ist, einreichen.

Nachdem Sie sich mit Ihrem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) in Ihren privaten Bereich eingeloggt haben, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Kennzeichen Ihres Fahrzeugs;
  • Fahrzeugidentifikationsnummer;
  • Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über die technische Überwachung;
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten.

Sie müssen das Dokument elektronisch unterzeichnen. Anschließend übermitteln Sie es direkt an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA), die Ihnen Folgendes zurückschickt:

  • die Zulassungsbescheinigung; und
  • eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.

Einreichung eines Antrags auf Wiederinbetriebsetzung unter Verwendung eines Formulars

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung des Formulars Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation (Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung – siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen.

Sie müssen der SNCA Ihre Antragsunterlagen übermitteln, die Folgendes beinhalten:

  • Ihr ausgefülltes und unterzeichnetes Formular; und
  • eine Kopie Ihres Identitätsnachweises.

Hierzu können Sie:

  • Ihren Antrag per Einschreiben an die SNCA - B.P. 23 / L-5201 Sandweiler senden; oder
  • ohne Termin bei der der SNCA vorstellig werden und Ihr Formular und Ihr Ausweisdokument persönlich vorlegen; oder
  • Ihren Antrag per E-Mail an info@snca.lu senden.

Daraufhin erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.

Wenn Sie nicht persönlich zur SNCA gehen können, können Sie eine Drittperson bitten, Sie zu vertreten, sofern Letztere Folgendes vorlegen kann:

  • eine schriftliche (Französisch, Pdf, 302 KB) Vollmacht von Ihnen; und
  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular des Antrags auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung;
  • eine Kopie Ihres Identitätsnachweises; und
  • ihren eigenen Identitätsnachweis.

Technische Überwachung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zur technischen Prüfung (Hauptuntersuchung) vorführen, wenn die Prüfbescheinigung noch gültig ist.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 6 Stellen angezeigt

Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.