Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nach seiner vorübergehenden Außerbetriebnahme

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein Fahrzeug, das vorübergehend außer Betrieb genommen wurde, kann unter bestimmten Bedingungen wieder in Betrieb genommen werden.

Betroffene Personen: Jeder Eigentümer und Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs.

In Luxemburg können Sie als Eigentümer oder Halter eines Kraftfahrzeugs die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs beantragen, wenn es zuvor vorübergehend außer Betrieb genommen wurde.

Betroffene Personen

Jeder Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs, der sein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen hat.

Voraussetzungen

Die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs können Sie nur nach einer vorübergehenden Außerbetriebnahme vornehmen, anlässlich derer Sie der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) Teil I der Zulassungsbescheinigung übergaben.

Eine Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs ist nur möglich, wenn sich der Fahrzeugeigentümer nicht geändert hat.

Kosten

Wiederinbetriebnahme

Für die Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs ist bei der SNCA keine Gebühr fällig.

Kfz-Steuer

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) legt die zu entrichtende Steuer auf der Grundlage der von den Zulassungsbehörden gespeicherten Informationen und im Einklang mit den geltenden Sätzen fest. Die Entscheidung hinsichtlich der Festlegung der Steuer wird dem Schuldner mitgeteilt.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des vereinfachten Antrags auf Wiederinbetriebnahme

Sie können Ihren Antrag online über die gesicherte Plattform MyGuichet.lu, die rund um die Uhr verfügbar ist, einreichen.

Nachdem Sie sich mit Ihrem LuxTrust-Produkt oder Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) in Ihren privaten Bereich eingeloggt haben, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs;
  • Fahrzeugidentifikationsnummer;
  • Gültigkeit Ihrer Bescheinigung über die technische Überwachung;
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten.

Das Dokument müssen Sie elektronisch unterschreiben. Anschließend wird es auf direktem Wege an die SNCA weitergeleitet, die daraufhin die Zulassungsbescheinigung sowie eine provisorische Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen verschickt.

Einreichung des Antrags auf Wiederinbetriebnahme in Papierform

Sie können Ihren Antrag unter Verwendung des Formulars Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation (Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung – siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist anschließend zusammen mit einer Kopie eines Identitätsnachweises an die SNCA zu senden. Hierzu können Sie:

  • Ihren Antrag per Post an die SNCA (Postfach 23 / L-5201 Sandweiler) senden; oder
  • einen Termin mit der SNCA vereinbaren und Ihr Formular und Ihren Personalausweis persönlich vorlegen; oder
  • Ihren Antrag per E-Mail an info@snca.lu senden.

Daraufhin erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige Steuervignette mit einer Gültigkeit von 30 Tagen.

Wird der Antrag durch eine Drittperson bei der SNCA eingereicht, muss diese Folgendes vorlegen:

  • eine Vollmacht (Französisch, Pdf, 302 KB) vom Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs; und
  • den vom Eigentümer oder Halter ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung; und
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises des Eigentümers oder Halters; und
  • ihren eigenen Identitätsnachweis.

Technische Überwachung

Die Vorführung des Fahrzeugs zur technischen Überwachung (Hauptuntersuchung) ist nicht erforderlich, wenn die Bescheinigung über die technische Überwachung noch gültig ist.

Gut zu wissen

Aktivierung der Funktion eDelivery für Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier)

Sie können die Funktion eDelivery abonnieren, um die Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier) in elektronischer Form in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu zu erhalten. Die Aktivierung der Abonnements erfolgt unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.

Dieser Schritt ist notwendig, um diese Dokumente in Ihrem privaten Bereich empfangen zu können. Ohne ausdrückliche Aktivierung der Abonnements erhalten Sie weder die Zahlungsaufforderung noch die Vignette in elektronischer Form.

Wenn Sie diese Funktion abonniert haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Zahlungsaufforderung in Ihrem privaten Bereich hinterlegt wird. Sobald Sie bezahlt haben, wird auch die Steuervignette in ihrem privaten Bereich hinterlegt: Sie müssen sie dann nur noch ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.

Aus Sicherheitsgründen und um die Gefahren von Phishing zu verringern, enthalten die Benachrichtigungs-E-Mails keinen Link. Um die Zahlungsaufforderung und/oder die Steuervignette abzurufen, melden Sie sich bitte (über die Browser-Version von MyGuichet.lu oder die App) in Ihrem persönlichen Bereich an.

Wenn Sie die App MyGuichet.lu verwenden und Push-Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie auch auf Ihrem Mobilgerät benachrichtigt.

Mit der Aktivierung der Funktion eDelivery verzichten Sie auf den Erhalt der Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten per Post.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sodass Sie Ihre Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten wieder per Post erhalten. Die Desaktivierung des Abonnements erfolgt ebenfalls unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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