Ein Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Wenn Sie Ihr in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, müssen Sie die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) innerhalb von 5 Werktagen darüber informieren.
Betroffene Personen
Alle Halter, Eigentümer und Besitzer von in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugen.
Autowerkstätten und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang im Namen ihrer Kunden durchführen.
Werden die Unterlagen von einer Drittperson eingereicht, muss diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen. In diesem Fall ist es wichtig, darauf zu achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Besitzers, Eigentümers oder Halters des zuzulassenden Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.
Kosten
Im Falle der Ausfuhr eines Fahrzeugs wird eine Ausfuhrbescheinigung zum Preis von 19,80 Euro ausgestellt.
Die Zahlung kann am Schalter der SNCA oder per Überweisung auf das Konto IBAN LU55 0019 4755 8078 4000 / BIC: BCEELULL vorgenommen werden. Anschließend ist der Antrag abzugeben oder per Post zu versenden, wobei das/die Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge als Überweisungszweck anzugeben sind. Die Lastschriftanzeige der Bank gilt als Zahlungsnachweis und ist dem Antrag beizufügen.
Vorgehensweise und Details
Modalitäten für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Wenn Sie ein in Luxemburg zugelassenes Straßenfahrzeug abtreten, verkaufen, ausführen oder verschrotten, müssen Sie dies der SNCA innerhalb von 5 Werktagen mitteilen.
Diese Erklärung kann wie folgt abgegeben werden:
- online über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist;
- nach Terminvereinbarung an einem der Standorte der SNCA unter Vorlage der entsprechenden Dokumente;
- per Post, vorzugsweise per Einschreiben.
Verkauf für die Ausfuhr
Wenn das Straßenfahrzeug exportiert oder an einen Käufer verkauft wird, der in einem anderen Land als Luxemburg wohnt, müssen Sie sich von der SNCA eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen lassen (von beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung mit dem Vermerk „véhicule non immatriculé“ (nicht zugelassenes Fahrzeug)).
Um diese Ausfuhrbescheinigung zu erhalten, müssen Sie die entsprechenden Belege vorlegen und eine Gebühr von 19,80 Euro entrichten.
Belege
Sie müssen der SNCA Folgendes vorlegen:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular „Déclaration de mise hors circulation“;
- Teil 1 (grau) und Teil 2 (gelb) der Zulassungsbescheinigung;
- den Reisepass oder Personalausweis des Fahrzeughalters, -eigentümers oder -besitzers.
Unterliegt das Fahrzeug der Mehrwertsteuer- oder Zollbefreiung, ist ein amtlicher Nachweis vorzulegen, der die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs belegt.
Erstattung der Kfz-Steuer nach der endgültigen Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs
Bei der endgültigen Außerbetriebsetzung sowie bei der Umschreibung eines steuerpflichtigen Fahrzeugs kann die zu viel gezahlte Steuer unter den folgenden Bedingungen zurückerstattet werden:
- Die zu erstattende Steuer muss mehr als 1 Euro betragen.
- Die Steuervignette muss spätestens 60 Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer entfernt oder an den zuständigen Empfänger der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung unter Angabe der IBAN/Bankverbindung eines in Luxemburg zugelassenen Finanzinstituts zurückgeschickt werden.
Das maßgebliche Datum für die Berechnung des zu erstattenden Betrags ist der Tag der Außerbetriebsetzung oder der Umschreibung des zugelassenen Fahrzeugs – auf Grundlage der Angaben des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten.
Der Empfänger der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung zahlt den zu erstattenden Betrag im Verhältnis von 1/365 (berechnet nach Tagen, an denen die Jahressteuer nicht zu entrichten war) auf das angegebene Konto des Steuerzahlers zurück. Der zu erstattende Betrag wird auf den glatten Euro abgerundet.
Die jährliche Pauschalsteuer für historische Fahrzeuge (Oldtimer) kann nicht erstattet werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 7h30
- Donnerstag:
- 7h30 à 16h30
- Freitag:
- 7h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 16h30
- Dienstag:
- 7h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 7h30 à 16h30
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-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Luxemburg
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 27 48 84 88
- Fax:
- (+352) 27 48 83 00
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 17.00 Uhr
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
- Adresse:
- 4, place de l'Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 478
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für öffentliche Arbeiten
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2940 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 83 300
- E-Mail:
- info@tp.etat.lu
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Mobilität und Transport
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2938 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- Fax:
- (+352) 26 47 89 48
- E-Mail:
- contact@tr.etat.lu
- Website:
- https://transports.public.lu
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Verwaltung für öffentlichen Verkehr – Dienststelle Transport PMR Adapto
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 640 / L-2016 Luxemburg
- E-Mail:
- adapto@atp.etat.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
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Links
Weitere Informationen
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Destruction de véhicules hors d'usage
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
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Terminanfrage
auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
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Fiche d'information sur la mise hors circulation d'un véhicule
Pdf • 91 Ko
-
Guide des démarches fréquentes de la SNCA
Pdf • 388 Ko
Rechtsgrundlagen
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Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955
portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques
-
Règlement grand-ducal du 26 août 2009
concernant le remboursement de la taxe sur les véhicules routiers
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