Endgültige Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Zum letzten Mal aktualisiert am
Wenn Sie Ihr in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, müssen Sie die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) innerhalb von 5 Werktagen darüber informieren.
Verkaufen Sie Ihr in Luxemburg zugelassenes Fahrzeug an einen nichtansässigen Käufer, der das Fahrzeug anschließend in seinem Wohnsitzland zulassen möchte, wird dieser eine Ausfuhrbescheinigung benötigen.
Nähere Informationen zu den Zahlungsmodalitäten können Sie unserer Informationsseite entnehmen.
Betroffene Personen
Jede Person, die Halter, Eigentümer oder Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs ist.
Autowerkstätten und Unternehmen, die eine Genehmigung für den Handel mit Straßenfahrzeugen haben, können den Vorgang für ihre Kunden erledigen.
Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese:
- eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs vorlegen; und
- darauf achten, dass auf allen Dokumenten der Name des Halters, Eigentümers oder Besitzers des Fahrzeugs und nicht der Name der bevollmächtigten Person angegeben ist.
Fristen
Wird Ihr in Luxemburg zugelassenes Straßenfahrzeug abgetreten, verkauft, ausgeführt oder verschrottet, müssen Sie dies der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) innerhalb von 5 Werktagen mitteilen.
Vorgehensweise und Details
Modalitäten für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Diese Erklärung kann wie folgt abgegeben werden:
- online auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID); oder
- per Einschreiben an die SNCA - Postfach 23 / L-5201 Sandweiler; oder
- unter Vorlage der entsprechenden Dokumente ohne Termin am Empfang eines der Standorte der SNCA:
- im Norden (Fridhaff);
- im Zentrum (Sandweiler);
- im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette).
Verkauf für die Ausfuhr
Nähere Informationen zu den Zahlungsmodalitäten können Sie unserer Informationsseite entnehmen.
Erstattung der Kfz-Steuer nach der endgültigen Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs
Wenn Ihr offiziell zugelassenes Fahrzeug der jährlichen Kfz-Steuer unterlag, können Sie nach seiner endgültigen Außerbetriebsetzung und vor Ablauf der Steuervignette unter folgenden Bedingungen eine teilweise Rückerstattung beantragen:
- Die zu erstattende Steuer muss mehr als 1 Euro betragen.
- Die Steuervignette muss spätestens 60 Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer an die Zentralkasse der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung unter Angabe der IBAN eines Bankkontos bei einem in Luxemburg zugelassenen Finanzinstitut zurückgeschickt werden.
Die zu erstattende Steuer wird ab dem Tag der Außerbetriebsetzung oder der in der Datenbank des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten registrierten Umschreibung des Fahrzeugs berechnet.
Der Einnehmer der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zahlt Ihnen den zu erstattenden Betrag auf Ihr Bankkonto zurück, dies:
- im Verhältnis von 1/365 pro Tag, an dem die Jahressteuer nicht zu entrichten war;
- abgerundet auf den glatten Euro.
Die jährliche Pauschalsteuer für historische Fahrzeuge (Oldtimer) kann nicht erstattet werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 35 72 14 210
- E-Mail:
- info@snca.lu
- Website:
- https://snca.public.lu/de.html
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 22, rue Jos Kieffer L-4149 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Fridhaff
- Adresse:
- 8, rue Fridhaff L-9379 Diekirch Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
Geöffnet Schließt um 16:30 Uhr
- Montag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 16:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Standort Sandweiler
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- info@snca.lu
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA)
Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen
- Adresse:
- 11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- E-Mail:
- nplaques@snca.lu
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Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geöffnet ⋅ Schließt um 17:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 478
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
- E-Mail:
-
csh@mmtp.etat.lu
Behindertenparkausweis
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Verwaltung für öffentlichen Verkehr – Dienststelle Transport PMR Adapto
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 640 / L-2016 Luxemburg
- E-Mail:
- sec.pdc@mmtp.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Destruction de véhicules hors d’usage
sur emwelt.lu - le portail de l’environnement
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Fiche d’information sur la mise hors circulation d’un véhicule
Pdf • 91 KB
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Guide des démarches fréquentes de la SNCA
Pdf • 388 KB
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Taxe sur les véhicules routiers
sur le Portail des douanes et accises
Rechtsgrundlagen
-
Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955
portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques
-
Règlement grand-ducal du 26 août 2009
concernant le remboursement de la taxe sur les véhicules routiers
- Code de la route
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