Die Ausstellung eines Duplikats eines von der SNCA ausgestellten Dokuments beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl eines von der SNCA ausgestellten Dokuments besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, ein Duplikat zu beantragen.

Betroffene Personen: jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die Halter oder Eigentümer eines Fahrzeugs ist.

Kosten: Die Kosten variieren je nach Art des beantragten Dokuments; es fallen hingegen keine Kosten an, wenn das Originaldokument gestohlen wurde.

Wenn Sie Halter, Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs sind, für das ein Dokument von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) ausgestellt wurde, können Sie ein Duplikat dieses Dokuments beantragen, wenn es:

  • verloren gegangen ist;
  • beschädigt wurde;
  • zerstört wurde;
  • gestohlen wurde.

Betroffene Personen

Sie können ein Duplikat eines von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) ausgestellten Dokuments beantragen, wenn Sie:

  • in Luxemburg leben; und
  • Inhaber, Eigentümer oder Halter des betreffenden Fahrzeugs sind.

Wenn Sie ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung beantragen, gilt es, zwischen Teil 1 (grau) und Teil 2 (gelb) zu unterscheiden.

Unabhängig davon, ob Sie Inhaber, Eigentümer oder Halter des betreffenden Fahrzeugs sind, können Sie ein Duplikat von Teil 1 erhalten.

Um ein Duplikat von Teil 2 zu erhalten, müssen Sie:

  • der Eigentümer; oder
  • eine vom Eigentümer bevollmächtigte Person sein.

Wenn in der nationalen Datenbank der Straßenfahrzeuge kein Eigentümer eingetragen ist, können Sie als Inhaber von Teil I der Zulassungsbescheinigung (grau) auch ein Duplikat von Teil 2 (gelb) der Bescheinigung erhalten.

Kosten

Ihr Antrag auf Ausstellung eines Duplikats muss mit einer Gebührenmarke versehen sein.
Der zu zahlende Betrag hängt von dem Dokument ab, von dem Sie ein Duplikat benötigen:

  • 50 Euro für ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung;
  • 19,80 Euro für ein Duplikat der Ausfuhrbescheinigung;
  • 22,30 Euro für ein Duplikat der Konformitätsvignette.

Wurde das Dokument gestohlen, müssen Sie diese Gebührenmarke nicht zahlen, vorausgesetzt, Sie legen eine Diebstahlanzeige vor, die erstellt wurde von:

  • der Großherzoglichen Polizei; oder
  • der zuständigen Behörde, wenn der Diebstahl im Ausland passiert ist.

Beantragung über MyGuichet.lu

Beantragen Sie das Duplikat über den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu, erfolgt die Zahlung der Gebührenmarke während der Beantragung.

Es ist daher nicht notwendig:

  • im Voraus eine Zahlung per Überweisung zu tätigen;
  • dem Antrag einen Zahlungsnachweis beizufügen.

Beantragung anhand des PDF-Formulars

Wenn Sie Ihren Antrag anhand des PDF-Formulars stellen, können Sie die Gebührenmarke im Vorfeld bezahlen:

  • bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED); oder
  • per Überweisung auf das folgende Konto:
    Kontoinhaber: AED-GUICHET UNIQUE-TIMBRES
    IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
    BIC: BCEELULL
    Adresse: Postfach 31, L-2010 Luxemburg; oder
  • bei den Büros der Zulassungsstelle (Service Immatriculation) der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA), wobei dort jedoch eine Verwaltungsgebühr von 3 Euro anfällt.

Bei Zahlung per Überweisung müssen Sie Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Duplikats den Überweisungsnachweis beilegen, auf dem folgende Informationen angegeben sein müssen:

  • Name, Vorname und Wohnsitz des Inhabers, Eigentümers oder Halters;
  • ausführlicher Überweisungszweck;
  • amtliches Kennzeichen;
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Vorgehensweise und Details

Diebstahl der Zulassungsbescheinigung

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder Teil 2) gestohlen wurde, müssen Sie:

  1. den Diebstahl bei der Polizei anzeigen; und
  2. Ihren Antrag auf Ausstellung eines Duplikats des als gestohlen gemeldeten Dokuments zusammen mit der Diebstahlanzeige folgendermaßen einreichen:
  • online über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt; oder
    • ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • per Einschreiben an die SNCA - Postfach 23 / L-5201 Sandweiler; oder
  • ohne Termin am Empfang eines der Standorte der SNCA:

Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Zulassungsbescheinigung

Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder Teil 2) Ihres Fahrzeugs müssen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Duplikats zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments folgendermaßen einreichen:

  • online über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt; oder
    • ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • per Einschreiben an die SNCA - Postfach 23 / L-5201 Sandweiler; oder
  • ohne Termin am Empfang eines der Standorte der SNCA:

Wenn Sie sich nicht selbst dorthin begeben können, können Sie eine Drittperson bitten, an Ihrer Stelle bei der SNCA vorstellig zu werden, wobei diese Person Folgendes dort vorlegen muss:

  • ihr eigenes Ausweisdokument;
  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen;
  • eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.

Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Ausfuhrbescheinigung

Bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl Ihrer Ausfuhrbescheinigung müssen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Duplikats zusammen mit den entsprechenden Belegen folgendermaßen einreichen:

  • per Post an die SNCA, vorzugsweise per Einschreiben; oder
  • per E-Mail an info@snca.lu.

So erfahren Sie die Einzelheiten der Vorgehensweise, die je nach Fall unterschiedlich sein kann.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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