Die Ausstellung eines Duplikats eines von der SNCA ausgestellten Dokuments beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bei Verlust, Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl eines Dokuments, das von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) ausgestellt wurde, kann der Eigentümer oder Halter des betreffenden Fahrzeugs ein Duplikat beantragen.

Betroffene Personen

Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats eines von der SNCA ausgestellten Dokuments muss vom Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs eingereicht werden.

Der Halter (der in der Zulassungsbescheinigung angegeben ist, zum Beispiel bei Leasing) kann nur ein Duplikat von Teil I der Zulassungsbescheinigung beantragen. Nur der Eigentümer ist befugt, ein Duplikat von Teil II der Zulassungsbescheinigung oder der Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung zu beantragen.

Kosten

Der Antrag auf Erhalt eines Duplikats muss mit einer Gebührenmarke „Droit de Chancellerie“ im Wert von 50 Euro versehen sein. Bei Diebstahl ist die Zahlung dieser Gebührenmarke nicht erforderlich, wenn eine von der Polizei erstellte Diebstahlanzeige vorgelegt werden kann.

Elektronischer Antrag über MyGuichet.lu

Wird das Duplikat über den elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu beantragt, erfolgt die Zahlung der Gebührenmarke während der Beantragung.

Es ist nicht notwendig, im Voraus eine Zahlung per Überweisung zu tätigen.

Daher muss dem Antrag auch kein Zahlungsnachweis beigefügt werden.

Antrag über PDF-Formular

Die Gebührenmarke kann gezahlt werden:

  • bei einem der zuständigen Büros der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung; oder
  • per Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL).

Im Falle einer Überweisung muss der Antragsteller seinem Antrag auf Ausstellung eines Duplikats die Überweisungsbestätigung beilegen. Folgende Informationen müssen auf dem Zahlungsbeleg angegeben sein:

  • Name, Vorname und Wohnsitz des Eigentümers oder Halters;
  • ausführlicher Überweisungszweck;
  • amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Die Gebührenmarke ist ebenfalls in den Büros der Zulassungsstelle (Service immatriculation) der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) erhältlich. Es sind zusätzliche 3 Euro für den Verwaltungsaufwand vorzusehen.

Vorgehensweise und Details

Diebstahl der Zulassungsbescheinigung

Wurde die Zulassungsbescheinigung (Teil I oder Teil II) gestohlen, ist eine von der Polizei ausgestellte Diebstahlanzeige erforderlich.

Dem Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs kann gegen Vorlage oder Einsendung des Antrags auf Ausstellung eines Duplikats der als gestohlen gemeldeten Dokumente zusammen mit der Diebstahlanzeige ein Duplikat des betreffenden Dokuments ausgestellt werden. Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Zulassungsbescheinigung

Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung einer Zulassungsbescheinigung (Teil I oder Teil II) kann dem Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs gegen Vorlage eines Antrags auf Ausstellung eines Duplikats und einer Kopie seines Ausweisdokuments ein Duplikat des oder der betreffenden Dokumente ausgestellt werden. Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

Der Antrag kann auch von einer Drittperson bei der SNCA eingereicht werden. Diese muss jedoch eine Vollmacht des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs, eine Kopie des Ausweises des Eigentümers oder Halters und ihr eigenes Ausweisdokument vorlegen.

Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Ausfuhrbescheinigung

Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung einer Ausfuhrbescheinigung ist ein schriftlicher Antrag per Post oder per E-Mail an info@snca.lu zu senden, um die Einzelheiten der Vorgehensweise zu erfahren, die je nach Fall unterschiedlich sein kann.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr

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