Sich als EU-Bürger für mehr als 90 Tage in Luxemburg aufhalten und/oder dort arbeiten
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Jeder Bürger der Europäischen Union (EU) sowie seine Familienangehörigen, bei denen es sich ebenfalls um EU-Bürger handelt, haben das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, sodass sie unter gewissen Voraussetzungen in jedem Land der EU arbeiten und sich dort aufhalten dürfen.
Zielgruppe
Als „EU-Bürger“ gelten die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union.
Bürger aus einem der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) und aus der Schweiz sind den EU-Bürgern gleichgestellt.
Ein EU-Bürger besitzt ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat, wenn er sich dort in einer der folgenden Eigenschaften aufhält:
- Arbeitnehmer;
- Selbstständiger;
- Nicht-Erwerbstätiger mit nachweislich gesichertem Lebensunterhalt;
- an einer in Luxemburg zugelassenen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung angemeldeter Studierender;
- Familienangehöriger (selbst EU-Bürger) eines EU-Bürgers.
Als „Familienangehörige“ gelten:
- der Ehepartner (Ehemann, Ehefrau);
- der eingetragene Lebenspartner;
- die direkten Nachkommen (Sohn, Tochter) des EU-Bürgers oder seines Ehe-/Lebenspartners, die jünger als 21 Jahre oder unterhaltsberechtigt sind;
- die direkten Vorfahren (Vater, Mutter), für deren Lebensunterhalt der EU-Bürger oder sein Ehe-/Lebenspartner aufkommen;
- andere Familienangehörige, wenn:
- der EU-Bürger, der das Hauptaufenthaltsrecht besitzt, im Herkunftsland für ihren Unterhalt aufkommt oder sie dort zu dessen Haushalt gehören; oder
- der EU-Bürger sich aufgrund von schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen des betreffenden Familienangehörigen unbedingt persönlich um diesen kümmern muss;
- der Lebensgefährte (eheähnliche Lebensgemeinschaft), mit dem der EU-Bürger nachweislich eine dauerhafte Beziehung führt. Der Lebensgefährte darf nicht mit einer anderen Person verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein bzw. mit einer anderen Person eine dauerhafte Beziehung führen. Die Dauerhaftigkeit der Beziehung wird aufgrund der Intensität, der bisherigen Dauer und der Stabilität der Verbindung zwischen den Lebensgefährten beurteilt, die sich insbesondere folgendermaßen äußern:
- durch rechtmäßiges und ununterbrochenes Zusammenleben während mindestens eines Jahres vor der Niederlassung in Luxemburg;
- durch ein gemeinsames Kind, für das sie gemeinsam die elterliche Sorge haben.
Die Person, die den Unterhaltsanspruch geltend macht, muss anhand einer von den zuständigen Behörden im Herkunftsland erstellten Bescheinigung den Nachweis dafür, dass sie im Herkunftsland im Haushalt des Zusammenführenden gelebt hat, oder aber den Nachweis für die finanzielle Unterstützung, das heißt für ihre Bedürftigkeit im Herkunftsland, sowie den Nachweis für regelmäßige Geldtransfers (Banküberweisungen, Überweisungen über eine Agentur usw. samt Angabe der Namen des Auftraggebers und des Empfängers) zu ihren Gunsten seitens der Person, zu der sie nach Luxemburg ziehen möchte, erbringen.
Diese Transfers müssen über einen längeren Zeitraum vor Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung regelmäßig erfolgt sein. Die zu berücksichtigenden Beträge müssen ausreichend hoch gewesen sein, um dem Antragsteller in seinem Herkunftsland ermöglicht zu haben, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Die Prüfung der Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Höhe der überwiesenen finanziellen Unterstützung sowie der Dauer und Regelmäßigkeit der Transfers.
Wenn der EU-Bürger (oder Bürger eines gleichgestellten Staates) in Luxemburg studiert, dürfen nur folgende Familienangehörige nachziehen:
- der Ehe-/eingetragene Lebenspartner;
- unterhaltsberechtigte Kinder.
Anmerkung: Familienangehörige von luxemburgischen Staatsangehörigen sind den Familienangehörigen von EU-Bürgern gleichgestellt.
Beispiel: Ein portugiesischer Staatsangehöriger, der mit einem luxemburgischen Staatsangehörigen verheiratet ist, besitzt in Luxemburg ein Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger und muss sich als Familienangehöriger anmelden (es sei denn, er erfüllt die Bedingungen für eine andere Kategorie, wie zum Beispiel die des Arbeitnehmers).
Voraussetzungen
Der EU-Bürger ist berechtigt, sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg aufzuhalten, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Er übt eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder eine Tätigkeit als Selbstständiger aus.
- Er verfügt für sich selbst und seine Familienangehörigen über ausreichende Mittel, um nicht zu einer Belastung des Sozialhilfesystems zu werden, sowie über eine Krankenversicherung.
- Er ist an einer in Luxemburg anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung immatrikuliert, um dort hauptberuflich zu studieren oder eine Berufsausbildung zu absolvieren. In diesem Fall muss er ebenfalls für sich selbst und seine Familienangehörigen über ausreichende Mittel, um nicht zu einer Belastung des Sozialhilfesystems zu werden, sowie über eine Krankenversicherung verfügen.
Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates müssen bei der Reiseplanung im Besitz eines gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen unterliegt der Bedingung, dass sie nicht zu einer unangemessenen Belastung für das Sozialsystem werden. Eine solche Belastung wird unter Berücksichtigung der Höhe und der Dauer der bewilligten nicht beitragsbezogenen Sozialleistungen und der Aufenthaltsdauer beurteilt.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Lebensgefährten (eheähnliche Lebensgemeinschaft) müssen die Dauerhaftigkeit ihrer Beziehung nachweisen können.
Die Feststellung einer dauerhaften Beziehung ist eine im Rahmen der Anmeldeerklärung als Familienangehöriger eines EU-Bürgers im Vorfeld zu erledigende Formalität. Wurde die Beziehung festgestellt, muss die Feststellungserklärung der Anmeldeerklärung als Familienangehöriger eines EU-Bürgers beigefügt werden.
Die Anerkennung des Bestehens einer dauerhaften Beziehung muss bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten unter Angabe des/der Namen(s), Vornamen(s) und genauen Anschrift beantragt werden, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- eine Kopie der Identitätsnachweise der 2 Antragsteller;
- ein Nachweis dafür, dass keiner der Lebensgefährten mit einer anderen Person verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist bzw. mit einer anderen Person eine dauerhafte Beziehung führt (Auszug aus dem Personenstandsregister, Ledigkeitsbescheinigung, Haushaltsbescheinigung und/oder Wohnsitzbescheinigung des letzten Wohnsitzlandes);
- ein Nachweis für die Dauerhaftigkeit der Beziehung:
- im Falle eines gemeinsamen Kindes: ein Nachweis dafür, dass die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind haben (Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis, dass der Partner für den Unterhalt des Kindes aufkommt, Wohnsitzbescheinigung und/oder, Haushaltsbescheinigung des bisherigen Wohnsitzlandes), oder;
- im Falle des Zusammenlebens: der Nachweis dafür, dass die Lebensgefährten während mindestens 1 Jahres vor der Antragstellung rechtmäßig und ununterbrochen zusammengelebt haben (Wohnsitzbescheinigung und/oder im Land ihres vorherigen Zusammenlebens ausgestellte Haushaltsbescheinigung) sowie der Nachweis dafür, dass der Aufenthalt der Lebensgefährten im Wohnsitzland rechtmäßig war (im Wohnsitzland ausgestellter Aufenthaltstitel), oder;
- in einem anderen Fall: jeder Nachweis, der die Dauerhaftigkeit der Beziehung belegen kann;
- gegebenenfalls eine Vollmacht.
Vollmacht:
Drittstaatsangehörige können einer Drittperson (beispielsweise ihrem zukünftigen Arbeitgeber) eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.
Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer Kopie beigefügt werden.
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.
Wird die dauerhafte Beziehung anerkannt, erhält die betroffene Person ein Feststellungsschreiben von der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, das sie dem Antrag auf Anmeldeerklärung als Familienangehöriger beifügen muss.
Vorgehensweise und Details
Vorstellung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Bürger sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und anschließend eine Anmeldeerklärung für EU-Bürger vornehmen.
Sofern die verschiedenen von der Gemeinde geforderten Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Einreise: die Anmeldung
EU-Bürger müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem sie sich niederlassen, anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- einen gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass;
- ein Familienstammbuch oder eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde;
- die Geburtsurkunden der Kinder.
Nach der Einreise: die Anmeldeerklärung
EU-Bürger müssen ebenfalls innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Luxemburg eine Anmeldeerklärung für EU-Bürger ausfüllen. Die Anmeldeerklärung muss bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitzort erfolgen.
Der Anmeldeerklärung müssen je nach zutreffender Kategorie folgende Unterlagen beigefügt werden:
- im Falle von Arbeitnehmern:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- ein dem luxemburgischen Recht entsprechender datierter und von beiden Parteien unterzeichneter unbefristeter, befristeter oder Zeitarbeitsvertrag oder eine vom zukünftigen Arbeitgeber ausgestellte datierte und unterzeichnete Einstellungszusage;
- im Falle von Selbstständigen:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- gegebenenfalls eine Kopie der Niederlassungsgenehmigung oder des Bestätigungsschreibens des Ministeriums für Wirtschaft, dass für die ausgeübte Berufstätigkeit keine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist;
- gegebenenfalls eine Kopie der Approbation (Ärzte, Physiotherapeuten usw.);
- gegebenenfalls ein Dienstleistungsvertrag;
- im Falle von Nicht-Erwerbstätigen:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- eine Erklärung oder ein Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt, um eine künftige Belastung des Sozialversicherungssystems zu vermeiden. Dieser Nachweis kann ein Beleg für eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, eine Bankbescheinigung, eine Kostenübernahmeerklärung (zusammen mit den 3 letzten Lohn-/Gehaltszetteln oder einem Dokument zur Bescheinigung der monatlichen Einkünfte des Bürgen), ein Beleg für in einem anderen Mitgliedstaat bezogene Löhne/Gehälter oder Vergütungen usw. sein;
- ein Nachweis über ihre Mitgliedschaft und die Mitgliedschaft ihrer Familie bei einer Krankenversicherung. Diese Krankenversicherung muss alle möglichen Versicherungsfälle in Luxemburg abdecken (Krankenhausaufenthalt, Krankentransport, medizinische Kosten usw.). Dabei kann es sich um eine bei einer privatrechtlichen Versicherungsgesellschaft sowie in einem anderen Mitgliedstaat unterzeichnete Versicherung handeln.
- im Falle von Studierenden:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- ein Nachweis über die Anmeldung an einer in Luxemburg anerkannten privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtung;
- eine Erklärung oder ein Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt, um eine künftige Belastung des Sozialversicherungssystems zu vermeiden. Der Studierende kann diesen gesicherten Lebensunterhalt auf jegliche Weise nachweisen. Eine mündliche Erklärung ist ebenfalls zulässig;
- ein Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung;
im Falle von Familienangehörigen eines EU-Bürgers, die selbst EU-Bürger sind:
- eine Kopie ihres gültigen nationalen Personalausweises oder Reisepasses;
- eine Kopie der Anmeldebescheinigung des EU-Bürgers, den der jeweilige Familienangehörige begleitet oder zu dem er nachzieht;
- und je nach Sachlage:
- falls es sich um den Ehe-/eingetragenen Lebenspartner handelt: ein Auszug aus der Heiratsurkunde/eine Bescheinigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft/ein Auszug aus dem Familienstammbuch;
- falls es sich um einen Nachkommen handelt: der Nachweis für das Familienverhältnis mit dem EU-Bürger, den er begleitet oder zu dem er nachzieht (zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch). Falls der Nachkomme älter als 21 Jahre ist, der Nachweis dafür, dass die Person, die er begleitet oder zu der er nachzieht, für seinen Unterhalt aufkommt (zum Beispiel ein Nachweis für die finanzielle Unterstützung, Schul-/Studienbescheinigung des Nachkommen);
- falls es sich um einen Vorfahren handelt: der Nachweis für das Familienverhältnis mit dem EU-Bürger, den er begleitet oder zu dem er nachzieht (zum Beispiel eine Geburtsurkunde des Zusammenführenden, das Familienstammbuch) und der Nachweis dafür, dass die Person, die er begleitet oder zu der er nachzieht, für seinen Unterhalt aufkommt (zum Beispiel ein Nachweis für die finanzielle Unterstützung);
- falls es sich um den Lebensgefährten handelt, mit dem der EU-Bürger nachweislich eine dauerhafte Beziehung führt: der Nachweis für das Bestehen einer dauerhaften Beziehung mit dem EU-Bürger, welches ordnungsgemäß von dem für die Einwanderung zuständigen Minister festgestellt wurde (anhand eines speziellen Formulars zu beantragen). Anträge für Kinder unter 10 Jahren können von deren gesetzlichem Vertreter eingereicht werden, ohne dass die Kinder dazu anwesend sein müssen.
Nach seiner Anmeldeerklärung erhält der Antragsteller umgehend eine Anmeldebescheinigung, in der sein(e) Vor- und Nachname(n), seine genaue Anschrift, das Datum der Anmeldung und die Aktennummer angegeben sind (ohne Passbild und ohne Angabe der Staatsangehörigkeit). Die Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung ist unbegrenzt.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet haben Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates (oder eines gleichgestellten Staates) und deren Familienangehörige, die selbst EU-Bürger (oder Bürger eines gleichgestellten Staates) sind, ein Daueraufenthaltsrecht und können bei der Generaldirektion für Einwanderung eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.
Aberkennung des Aufenthaltsrechts
Der EU-Bürger und seine Familienangehörigen behalten ihr Aufenthaltsrecht, solange sie nicht zu einer unangemessenen Belastung für das Sozialsystem werden. Eine solche Belastung wird unter Berücksichtigung der Höhe und der Dauer der bewilligten nicht beitragsbezogenen Sozialleistungen und der Aufenthaltsdauer beurteilt.
Personen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, behalten ihren Status als Arbeitnehmer und genießen demnach Gleichbehandlung, einschließlich in Sachen Sozialwesen. Aufgrund der Sozialleistungen, die sie beziehen, werden sie nicht als unangemessene Belastung des Sozialsystems angesehen.
EU-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, verlieren dieses Recht nicht, falls sie auf das Sozialsystem zurückgreifen müssen.
Aberkennungsverfahren
Stellt die Generaldirektion für Einwanderung fest, dass die Aufenthaltsbedingungen nicht mehr erfüllt sind und der EU-Bürger eine unangemessene Belastung des Sozialsystems darstellt, setzt sie die betroffene Person zuerst davon in Kenntnis. Diese hat dann 1 Monat Zeit, um sich dazu zu äußern. Das Verfahren wird folgendermaßen fortgesetzt:
- entweder durch eine Aussetzung des Aberkennungsverfahrens für eine Dauer zwischen 3 und 9 Monaten, falls die betroffene Person stichhaltige Erklärungen liefern kann;
- oder durch eine Einstellung des Verfahrens ab dem Zeitpunkt, an dem die betroffene Person die Bedingungen für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten wieder erfüllt;
- oder durch einen Beschluss zur Aberkennung des Aufenthaltsrechts, falls sich die betroffene Person nicht äußert oder die gesetzlichen Bedingungen nicht dauerhaft einhält.
Wird einem EU-Bürger das Aufenthaltsrecht aufgrund der Tatsache, dass er zu einer unangemessenen Belastung des Sozialsystems geworden ist, aberkannt, muss er das Land verlassen. Er hat also kein Aufenthaltsrecht mehr und gelangt nicht mehr in den Genuss der sich aus einem legalen Aufenthalt ergebenden Rechte. Eine solche Person wird jedoch nicht zwangsausgewiesen.
EU-Bürger, denen das Aufenthaltsrecht entzogen wurde, können ihr Aufenthaltsrecht jederzeit wiedererlangen, wenn sie die Bedingungen für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten wieder erfüllen.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Bescheinigung
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Bescheinigung ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
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Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg LuxemburgPostfach 752 / L-2017 LuxemburgFax : (+352) 22 16 08E-Mail : immigration.public@mai.etat.luWeiter zur Internetseite von : https://maint.gouvernement.lu/de.htmlRegistrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Gemeindebehörden
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GemeindebehördenLuxemburg
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Beaufort9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort LuxemburgTelefon : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Webseite : http://www.beaufort.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
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Bech1, Enneschtgaass L-6230 Bech LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74E-Mail : bech@pt.luWebseite : http://www.bech.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
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Beckerich6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich LuxemburgTelefon : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Webseite : http://www.beckerich.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
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Berdorf5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Webseite : http://www.berdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Bertrange2, beim Schlass L-8058 Bertrange LuxemburgPostfach 28 / L-8005 BertrangeTelefon : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Webseite : http://www.bertrange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Bettembourg13, rue du Château L-3217 Bettembourg LuxemburgPostfach 29 / L-3201 BettembourgTelefon : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Webseite : http://www.bettembourg.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Bettendorf1, rue Neuve L-9353 Bettendorf LuxemburgTelefon : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Webseite : http://www.bettendorf.luMontag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
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Betzdorf11, rue du Château L-6922 Berg LuxemburgPostfach 2 / L-6901 Roodt/SyreTelefon : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Webseite : http://www.betzdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins L-7784 Bissen LuxemburgPostfach 25 / L-7703 BissenTelefon : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Webseite : http://www.bissen.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer LuxemburgTelefon : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Webseite : http://www.biwer.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide LuxemburgTelefon : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Webseite : http://www.boulaide.luMontag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
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Bourscheid1, Schlassweee L-9140 Bourscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Webseite : http://www.bourscheid.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg L-5408 Bous LuxemburgFax : (+352) 28 86 04 109E-Mail : info@bouswaldbredimus.luWebseite : http://www.bouswaldbredimus.luAndere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
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ClervauxMontée du Château L-9712 Clervaux LuxemburgPostfach 35 / L-9701 ClervauxTelefon : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Webseite : http://www.clervaux.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg LuxemburgPostfach 10 / L-7701 Colmar-BergTelefon : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Webseite : http://www.colmar-berg.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf8, route d'Echternach L-6212 Consdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Webseite : http://www.consdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern4, place de la Mairie L-5310 Contern LuxemburgTelefon : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36E-Mail : marc.miller@contern.luWebseite : http://www.contern.luMontag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
DalheimGemengeplaz L-5680 Dalheim LuxemburgTelefon : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Webseite : http://www.dalheim.luMontag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
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Diekirch27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 145 / L-9202 DiekirchTelefon : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Webseite : http://www.diekirch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
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Differdange40, avenue Charlotte L-4530 Differdange LuxemburgPostfach 12 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Webseite : http://www.differdange.luMontag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
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Dippach11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler LuxemburgPostfach 59 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299E-Mail : commune@dippach.luWebseite : http://www.dippach.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
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DudelangePlace de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange LuxemburgPostfach 73 / L-3401 DudelangeTelefon : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Webseite : http://www.dudelange.luMontag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach2, place du Marché L-6460 Echternach LuxemburgPostfach 22 / L-6401 EchternachTelefon : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Webseite : http://www.echternach.luMontag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell27, Haaptstrooss L-8530 Ell LuxemburgPostfach 9 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Webseite : http://www.ell.luMontag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
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Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre LuxemburgPostfach 39 / L-9001 EttelbruckTelefon : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Webseite : http://www.erpeldange.luMontag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 145 / L-4002 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Webseite : http://www.esch.luMontag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre1, an der Gaass L-9150 Eschdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Webseite : http://www.esch-sur-sure.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck LuxemburgPostfach 116 / L-9002 EttelbruckTelefon : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Webseite : http://www.ettelbruck.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen LuxemburgTelefon : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Webseite : http://www.feulen.luMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
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Fischbach1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach LuxemburgTelefon : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Webseite : http://www.acfischbach.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler LuxemburgTelefon : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Webseite : http://www.flaxweiler.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Frisange10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange LuxemburgPostfach 12 / L-5701 AspeltTelefon : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Webseite : http://www.frisange.luFreitagnachmittag geschlossen
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Garnich15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich LuxemburgTelefon : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Webseite : http://www.garnich.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
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Goesdorf1, op der Driicht L-9653 Goesdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Webseite : http://www.goesdorf.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Grevenmacher6, place du Marché L-6755 Grevenmacher LuxemburgPostfach 5 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Webseite : http://www.grevenmacher.lu
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Grosbous-Wahl1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous LuxemburgPostfach 7 L-9006 GrosbousTelefon : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Webseite : https://g-w.lu/
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HabschtPlace Denn L-8465 Eischen LuxemburgTelefon : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Webseite : http://www.hobscheid.luGemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen2, am Duerf L-7651 Heffingen LuxemburgTelefon : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Webseite : http://www.heffingen.lu
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Helperknapp2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange LuxemburgTelefon : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Webseite : http://www.helperknapp.luMontag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
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Hesperange474, route de Thionville L-5886 Hesperange LuxemburgPostfach 10 / L-5801 HesperangeTelefon : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Webseite : http://www.hesperange.luMontag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster LuxemburgPostfach 14 / L-6101 JunglinsterTelefon : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Webseite : http://www.junglinster.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage LuxemburgPostfach 50 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Webseite : http://www.kaerjeng.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl LuxemburgPostfach 56 / L-3601 KaylTelefon : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23Webseite : http://www.kayl.lu
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Kehlen15, rue de Mamer L-8280 Kehlen LuxemburgTelefon : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Webseite : http://www.kehlen.luMontag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Kiischpelt7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz LuxemburgTelefon : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Webseite : http://www.kiischpelt.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich2, rue du Château L-8385 Koerich LuxemburgTelefon : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Webseite : http://www.koerich.lu
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Kopstal28, rue de Saeul L-8189 Kopstal LuxemburgTelefon : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Webseite : http://www.kopstal.luMontag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne LuxemburgTelefon : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Webseite : http://www.lac-haute-sure.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette LuxemburgTelefon : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Webseite : http://www.larochette.luEinwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen3, rue de l'Église L-5414 Canach LuxemburgTelefon : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Webseite : http://www.lenningen.luEinwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Leudelange5, place des Martyrs L-3361 Leudelange LuxemburgPostfach 32 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Webseite : http://www.leudelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
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Lintgen2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen LuxemburgTelefon : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Webseite : http://www.lintgen.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Lorentzweiler87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler LuxemburgPostfach 7 / L-7507 LorentzweilerTelefon : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Webseite : http://www.lorentzweiler.lu
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Luxembourg42, place Guillaume II Luxembourg LuxemburgL-2090 LuxembourgTelefon : (+352) 47 96-1Webseite : http://www.vdl.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Mamer1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer LuxemburgPostfach 50 / L-8201 MamerTelefon : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Webseite : http://www.mamer.luMittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
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Manternach3, Kirchewee L-6850 Manternach LuxemburgTelefon : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Webseite : http://www.manternach.lu
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MerschPlace St. Michel L-7556 Mersch LuxemburgPostfach 93 / L-7501 MerschTelefon : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Webseite : http://www.mersch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Mertert1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig LuxemburgPostfach 4 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Webseite : http://www.mertert.luMontag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Mertzig22, rue Principale L-9168 Mertzig LuxemburgTelefon : (+352) 83 82 44-1Webseite : http://www.mertzig.lu
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MondercangeRue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange LuxemburgPostfach 50 / L-3901 MondercangeTelefon : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Webseite : http://www.mondercange.luMontag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains LuxemburgPostfach 55 / L-5601 Mondorf-les-BainsTelefon : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Webseite : http://www.mondorf-les-bains.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
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Niederanven18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven LuxemburgPostfach 21 / L-6905 NiederanvenTelefon : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Webseite : http://www.niederanven.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
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Nommern31, rue Principale L-7465 Nommern LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Webseite : http://www.nommern.lu
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Parc Hosingen11, Op der Héi L-9809 Hosingen LuxemburgPostfach 12 / L-9801 HosingenTelefon : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Webseite : http://www.hosingen.luMontag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
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PetangePlace J.F. Kennedy L-4760 Pétange LuxemburgPostfach 23 / L-4701 PétangeTelefon : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000E-Mail : commune@petange.luWebseite : http://www.petange.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
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Preizerdaul3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn LuxemburgTelefon : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Webseite : http://www.preizerdaul.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Putscheid7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Webseite : http://www.putscheid.luDienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
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Rambrouch19, rue Principale L-8805 Rambrouch LuxemburgFax : (+352) 23 64 06 57Webseite : http://www.rambrouch.lu
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Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess LuxemburgTelefon : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Webseite : http://www.reckange.luMontag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
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Redange/Attert38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert LuxemburgPostfach 8 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Webseite : http://www.redange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Reisdorf2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Webseite : http://www.reisdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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RemichPlace de la Résistance L-5501 Remich LuxemburgPostfach 9 / L-5501 RemichTelefon : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Webseite : http://www.remich.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
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Roeser40, Grand-Rue L-3394 Roeser LuxemburgTelefon : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Webseite : http://www.roeser.lu
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Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport LuxemburgTelefon : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Webseite : http://www.rosportmompach.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
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Rumelange2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange LuxemburgTelefon : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Webseite : http://www.rumelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Saeul8, rue Principale L-7470 Saeul LuxemburgPostfach 11 / L-7506 SaeulTelefon : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Webseite : http://www.saeul.luDienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
-
Sandweiler18, rue Principale L-5240 Sandweiler LuxemburgPostfach 11 / L-5201 SandweilerTelefon : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Webseite : http://www.sandweiler.luGemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
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Sanem60, rue de la Poste L-4477 Belvaux LuxemburgPostfach 74 / L-4401 BelvauxTelefon : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Webseite : http://www.sanem.luMontag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
-
Schengen75, Wäistrooss L-5440 Remerschen LuxemburgPostfach 10 / L-5506 RemerschenTelefon : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Webseite : http://www.schengen.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
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Schieren90, route de Luxembourg L-9125 Schieren LuxemburgTelefon : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Webseite : http://www.schieren.luMontag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
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SchifflangeRue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange LuxemburgPostfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 SchifflangeTelefon : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Webseite : http://www.schifflange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
-
Schuttrange2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange LuxemburgTelefon : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Webseite : http://www.schuttrange.luMontag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Stadtbredimus17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus LuxemburgTelefon : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Webseite : http://www.stadtbredimus.lu
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Steinfort4, Square Patton L-8443 Steinfort LuxemburgPostfach 42 / L-8401 SteinfortTelefon : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Webseite : http://www.steinfort.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Steinsel9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel LuxemburgTelefon : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Webseite : http://www.steinsel.lu
-
Strassen1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen LuxemburgPostfach 22 / L-8001 StrassenTelefon : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Webseite : http://www.strassen.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
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Tandel6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf LuxemburgPostfach 141 / L-9202 DiekirchFax : (+352) 80 38 03 20Webseite : http://www.tandel.lu
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Troisvierges9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges LuxemburgPostfach 9 / L-9901 TroisviergesTelefon : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Webseite : http://www.troisvierges.lu
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Useldange2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange LuxemburgTelefon : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Webseite : http://www.useldange.lu
-
Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette L-7661 Medernach LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Webseite : http://www.aerenzdall.lu
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ViandenPlace Vic. Abens L-9401 Vianden LuxemburgPostfach 10 / L-9401 ViandenTelefon : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Webseite : http://www.vianden.lu
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Vichten1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten LuxemburgTelefon : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Webseite : http://www.vichten.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Waldbillig1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig LuxemburgTelefon : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Webseite : http://www.waldbillig.luMontag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
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WalferdangePlace de la mairie L-7201 Walferdange LuxemburgPostfach 1 / L-7201 WalferdangeTelefon : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60E-Mail : secretariat@walfer.luWebseite : http://www.walfer.lu
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Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour LuxemburgTelefon : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Webseite : http://www.weiler-la-tour.lu
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WeiswampachOm Leempuddel L-9991 Weiswampach LuxemburgTelefon : (+352) 97 80 75-10Fax : (+352) 97 80 78Webseite : http://www.weiswampach.lu
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Wiltz8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz LuxemburgPostfach 60 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 99 39-1Fax : (+352) 95 99 39-45Webseite : http://www.wiltz.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
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WincrangeMaison n°85 L-9780 Wincrange LuxemburgTelefon : (+352) 99 46 96-1Fax : (+352) 99 46 96-222Webseite : http://www.wincrange.lu
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portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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