Sich in die Wählerverzeichnisse für die Kommunalwahlen eintragen
In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat (der die Gemeinde vertritt) und einen Bürgermeister- und Schöffenrat (das ausführende Verwaltungsorgan für die Tagesgeschäfte der Gemeinde). Die Gemeinderäte werden von den Einwohnern der Gemeinde direkt gewählt.
Der Gemeinderat wird alle 6 Jahre im Rahmen von Wahlen neu besetzt, die in der Regel am 2. Sonntag des Monats Oktober abgehalten werden.
Die Wahlen können auf den 1. Sonntag des Monats Juni vorverlegt werden, wenn sowohl die Parlaments- als auch die Kommunalwahlen in den Oktober desselben Jahres fallen.
Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderats bestimmt sich anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde. Jede Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Jeder Wähler verfügt über genauso viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Der Bürgermeister- und Schöffenrat jeder Gemeinde setzt sich aus bestimmten Mitglieder des Gemeinderats zusammen.
Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler besteht unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (Luxemburger, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige) Wahlpflicht. Die Wähler dürfen sich nicht vertreten lassen. Personen, die nicht in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, dürfen auch nicht wählen. Als Stichtag für die Eintragung gilt der 87. Tag vor dem Wahltag. Die Wahlen sind geheim.
Luxemburger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen, sofern sie die für den Wählerstatus gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.
Damit möglichst niemand der Wahl fernbleibt, kann jeder Wähler per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen.
Zielgruppe
An den Kommunalwahlen in seiner Wohnsitzgemeinde kann jeder Bürger teilnehmen, der:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt;
- eine andere als die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt;
- seinen Wohnsitz in Luxemburg hat und;
- in den Wählerverzeichnissen eingetragen ist.
Es werden ständige Wählerverzeichnisse geführt, die jedoch wie folgt durch Streichungen und Eintragungen geändert werden können:
- bis zum 87. Tag (13. Freitag) vor den Kommunalwahlen;
- aufgrund eines Wechsels des für die Wahl relevanten Wohnsitzes;
- aufgrund einer Berichtigung durch die Verwaltungsgerichte.
Der Wählerstatus wird durch die Eintragung in die Wählerverzeichnisse festgestellt.
Die Wählerverzeichnisse werden von der Gemeindeverwaltung geführt, insbesondere über die Geburtsanzeige sowie über die Anmeldung von Einwohnern der Gemeinde.
Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde ist die Übertragung des Wahlrechts auf die neue Gemeinde obligatorisch und wird von den Gemeindeverwaltungen automatisch vorgenommen. Dies gilt unabhängig davon, wann der Umzug während des Jahres stattfindet.
Voraussetzungen
Um bei den Kommunalwahlen wählen zu dürfen, muss der Wähler:
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Bürgerrechte sein, und er darf sein Wahlrecht im Wohnsitzstaat oder im Herkunftsland nicht verwirkt haben. Diese letztgenannte Bedingung kann ausländischen Staatsbürgern jedoch nicht entgegengehalten werden, die in ihrem Herkunftsland das Wahlrecht dadurch verloren haben, dass sie ihren Wohnsitz außerhalb der Grenzen ihres Herkunftslandes gewählt haben;
- für Luxemburger – in Luxemburg wohnen;
- für EU-Bürger – seinen Wohnsitz in Luxemburg und mindestens 5 Jahre im Land gewohnt haben. In dem Jahr vor der Antragstellung muss der Wähler ununterbrochen in Luxemburg gewohnt haben;
- für Staatsangehörige von Drittstaaten – seinen Wohnsitz in Luxemburg und mindestens 5 Jahre im Land gewohnt haben, wobei der Wähler in dem Jahr vor der Antragstellung ununterbrochen in Luxemburg gewohnt haben muss. Der Wähler muss sich während dieses Zeitraums außerdem ordnungsgemäß im Land aufgehalten haben und im Besitz der vorgeschriebenen Ausweispapiere sowie erforderlichenfalls eines Visums gewesen sein.
Folgende Personen sind von der Wählerschaft ausgeschlossen und dürfen nicht an der Wahl teilnehmen:
- Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden;
- Personen, die ihr Wahlrecht aufgrund eines Vergehens verloren haben;
- Volljährige, die unter Vormundschaft stehen.
Fristen
Der Antrag auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse muss spätestens am 87. Tag vor der Wahl (17.00 Uhr) gestellt werden. Die Wählerverzeichnisse werden am 72. Tag vor der Wahl endgültig geschlossen.Vorgehensweise und Details
Sich als luxemburgischer Wähler eintragen
Das Verzeichnis der luxemburgischen Bürger, die zur Teilnahme an den Wahlen aufgerufen sind, wird laufend von der Gemeinde aktualisiert. Die Gemeinde hält das Verzeichnis auf dem neuesten Stand und trägt dort von Amts wegen oder auf persönlichen Antrag jedes luxemburgischen Bürgers diejenigen Personen ein, die die an die Wählerschaft gestellten Bedingungen erfüllen und ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse erfolgt somit von Amts wegen:
- in das amtliche Wählerverzeichnis im Falle von Personen, die vor dem Tag der vorläufigen Schließung des Verzeichnisses das 18. Lebensjahr vollenden;
- in das Zusatzverzeichnis im Falle von Personen, die zwischen dem Tag der vorläufigen Schließung des Verzeichnisses und dem Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden.
Wenn die Gemeinde infolge eines Widerspruchs die Namen von in den Verzeichnissen geführten Wählern im Rahmen der vorläufigen oder endgültigen Überprüfung der Verzeichnisse streicht, muss sie die betroffenen Wähler innerhalb von 48 Stunden nach dem Tag der Veröffentlichung der Verzeichnisse schriftlich an ihrem Wohnsitz in Kenntnis setzen. In dem Schreiben werden die Gründe für diese Streichung mitgeteilt.
Bei einer vollständigen oder teilweisen Neubesetzung der Gemeinderäte müssen die Alters- und Wohnsitzbedingungen an dem Tag erfüllt sein, an dem die Kommunalwahlen stattfinden.
Sich als nicht luxemburgischer Wähler eintragen
Staatsangehörige eines anderen Landes, d. h. eines EU-Mitgliedstaates oder eines Drittstaates, die in Luxemburg wohnen, dürfen bei den Kommunalwahlen wählen, ohne dadurch ihr Wahlrecht in der Gemeinde ihres Herkunftslandes zu verlieren.
Ausländische Staatsangehörige, die zum ersten Mal an den Kommunalwahlen teilnehmen wollen, können:
- ihren Antrag elektronisch über MyGuichet.lu stellen;
- einen formlosen Antrag stellen. In diesem Fall begeben sie sich persönlich zu der Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts, um dort einen Antrag auf Eintragung in das gesonderte Verzeichnis der ausländischen Wähler auszufüllen, zu datieren und zu unterzeichnen (in diesem Verzeichnis wird insbesondere die Staatsangehörigkeit der eingetragenen Wähler vermerkt). Wenn ihr Antrag vollständig ist, wird ihnen eine Empfangsbestätigung ausgestellt.
Der Antrag auf Eintragung muss spätestens am 87. Tag vor der Wahl (17.00 Uhr) gestellt werden.
Für diesen Antrag auf Eintragung muss der ausländische Staatsangehörige darüber hinaus:
- eine formelle eidesstattliche Erklärung abgeben, datieren und unterzeichnen, in der Folgendes festgehalten wird:
- Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, letzte Adresse im Herkunftsmitgliedstaat und aktuelle Adresse in Luxemburg;
- die Tatsache, dass sie in ihrem Herkunftsstaat das aktive Wahlrecht nicht durch einen gerichtlichen Einzelbeschluss oder einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsbeschluss verwirkt haben oder – gegebenenfalls – dass dieser Verlust auf die im Herkunftsstaat geltenden Wohnsitzbedingungen zurückzuführen ist;
- ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Innerhalb von 15 Tagen nach Beantragung der Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird jedem Antragsteller einzeln schriftlich mitgeteilt, ob seinem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Eine Ablehnung der Eintragung muss begründet werden.
Sobald ein ausländischer Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wird er dort so lange zu den gleichen Bedingungen wie ein luxemburgischer Wähler geführt, bis er um Streichung ersucht oder von Amts wegen gestrichen wird, weil er die für die Ausübung des Wahlrechts geltenden Bedingungen nicht länger erfüllt (bei einem Umzug ist es also nicht erforderlich, sich erneut in die Wählerverzeichnisse einzutragen, da die Übertragung automatisch erfolgt).
Personen, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, unterliegen der Wahlpflicht.
Wähler, die in dem separaten Wählerverzeichnis der ausländischen Wähler für die Kommunalwahlen eingetragen sind und die luxemburgische Staatsangehörigkeit nach dem 87. Tag vor den Wahlen erlangen, können nicht mehr vor den Wahlen in das Verzeichnis der luxemburgischen Wähler eingetragen werden. Sie können ihr Wahlrecht bei diesen Wahlen jedoch aufgrund ihrer Eintragung in das separate Verzeichnis der nicht luxemburgischen Wähler ausüben.
Streichung
Wähler, die sich aus den Wählerverzeichnissen streichen lassen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag an den Bürgermeister- und Schöffenrat richten und diesem Antrag eine Kopie ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) beifügen.
Wahlbenachrichtigung
Jedem Wähler wird mindestens 8 Tage vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung mit folgenden Angaben zugestellt:
- Datum des Wahltags;
- die Öffnungszeiten des Wahllokals;
- die Adresse des Wahllokals;
- wenn es mehrere Wahllokale gibt, in welchem Lokal der Wähler seine Stimme abgeben muss.
Die Wahlbenachrichtigung enthält die Wahlanleitung sowie einen Ausdruck der Kandidatenliste.
Am Wahltag muss sich der Wähler mit seinem Personalausweis, seinem Reisepass, seiner Aufenthaltskarte oder seinem Aufenthaltstitel zum Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung muss in diesem Fall nicht vorgelegt werden.
Wähler, die keines dieser Dokumente vorlegen können, werden dennoch zur Wahl zugelassen, wenn ihre Identität und Eigenschaft vom Wahllokal anerkannt werden.
Formulare/Online-Dienste
Inscription sur les listes électorales européennes et communales
Inscription sur les listes électorales européennes et communales
Inscription sur les listes électorales européennes et communales
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Bürgerdienst und „Standesamt und Einbürgerung“: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–18.30 Uhr / Einnahmestelle: Montag, Dienstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr