Die Briefwahl für die Europawahlen beantragen

Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen wählen alle 5 Jahre 6 luxemburgische Vertreter im Europäischen Parlament.

Bei den Europawahlen besteht für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (Luxemburger oder EU-Bürger), Wahlpflicht. Die Wähler dürfen sich nicht vertreten lassen.

Damit möglichst niemand der Wahl fernbleibt, kann jeder Wähler per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen.

Der Wähler beantragt die Briefwahl bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er geführt wird.

Zielgruppe

Jeder Wähler (Luxemburger oder EU-Bürger) kann bei den Europawahlen per Briefwahl wählen.

Im Ausland ansässige Luxemburger können ebenfalls per Briefwahl an den Europawahlen teilnehmen.

Voraussetzungen

Der Wähler muss zuvor in den Wählerverzeichnissen eingetragen sein.

Fristen

Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der der Betroffene wählen muss, und zwar:

  • frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag, wenn die Wahlbenachrichtigung nach Luxemburg verschickt wird;
  • frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag, wenn die Wahlbenachrichtigung ins Ausland verschickt wird.

Vorgehensweise und Details

Die Briefwahl beantragen

Wähler, die bei den Europawahlen per Briefwahl wählen möchten, müssen die Gemeinde darüber informieren und ihre Wahlbenachrichtigung beantragen.

Der Antrag kann gestellt werden:

  • elektronisch über MyGuichet.lu;
  • per Post (formlos oder anhand eines Vordrucks, der bei der Wohnsitzgemeinde des Wählers erhältlich ist).
Wenn der Antrag auf elektronischem Weg eingereicht wird, muss der Wähler den Antrag mithilfe seines elektronischen Personalausweises (eID) oder seines LuxTrust-Produkts unterschreiben, bevor er ihn über MyGuichet.lu übermittelt.

 

Achtung: Der Antrag wurde an die Verwaltung gesendet, wenn der Status des Vorgangs in der Rubrik „MyGuichet.lu / Meine Vorgänge“ auf „Übermittelt“ steht. Der Wähler erhält eine E-Mail an die in MyGuichet.lu angegebene Adresse, die ihn über die korrekte Übermittlung des Vorgangs informiert.

Der Wähler muss folgende Angaben machen:

  • Name(n);
  • Vorname(n);
  • Geburtsdatum und -ort;
  • Wohnsitz und;
  • Adresse, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll. 

Der Wähler muss an Eides statt erklären, dass ihm sein Wahlrecht nicht aberkannt wurde:

  • Er muss im Besitz der Bürgerrechte und der politischen Rechte sein.
  • Er darf nicht:
    • wegen eines Verbrechens verurteilt worden sein;
    • sein Wahlrecht aufgrund eines Vergehens verloren haben;
    • eine volljährige Personen sein, die unter Vormundschaft steht.
Wird der Antrag auf Briefwahl per Post gestellt, muss der im Ausland ansässige luxemburgische Wähler eine Kopie seines gültigen Personalausweises/Reisepasses beifügen.

Nach Eingang des Antrags, überprüft die Gemeinde:

  • ob der Antrag alle erforderlichen Angaben enthält und ob die erforderlichen Belege beigefügt sind;
  • ob der Antragsteller in die Wählerverzeichnisse eingetragen ist.

Ablehnung des Antrags

Wird der Antrag auf Briefwahl abgelehnt, übermittelt die Gemeinde dem Antragsteller den Ablehnungsbescheid spätestens 35 Tage vor dem Wahltag.

Eine Wahlbenachrichtigung erhalten

Wird der Antrag auf Briefwahl angenommen, übermittelt die Gemeinde dem Wähler die Wahlbenachrichtigung per Einschreiben.

Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens verschickt:

  • 15 Tage vor dem Wahltag, wenn der Wähler in Luxemburg wohnt;
  • 30 Tage vor dem Wahltag, wenn der Wähler im Ausland wohnt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • die Kandidatenliste;
  • die Anweisungen für den Wähler, der per Briefwahl an den Europawahlen teilnimmt;
  • einen ordnungsgemäß gestempelten, undurchsichtigen und einheitlichen Wahlumschlag;
  • einen ordnungsgemäß gestempelten Stimmzettel;
  • einen Umschlag für den Versand des Wahlumschlags mit dem Vermerk „Elections - Vote par correspondance“. Auf dem Umschlag sind rechts unten als Empfänger der abgegebenen Stimmen das Wahllokal und die Antragsnummer, der Nachname, der/die Vorname(n) und die Anschrift des Wählers angegeben.

Es wird ein alphabetisches Verzeichnis der Wähler erstellt, die eine Teilnahme per Briefwahl beantragt haben, unter Angabe von Nachnamen, Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz und aktueller Anschrift. Vor dem Namen des Antragstellers steht ein Vermerk, ob seinem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Die in diesem Verzeichnis geführten Wahlberechtigten dürfen nicht anderweitig wählen.

Seine Stimme abgeben und versenden

Der Wahlberechtigte füllt den Stimmzettel aus.

Sehbehinderte Wähler können mithilfe von taktilen Wahlschablonen an den Wahlen teilnehmen.

Zum Versenden seiner abgegebenen Stimmen an das Wahllokal legt der Wähler den ordnungsgemäß ausgefüllten und gefalteten, mit dem Stempel nach außen zeigenden Stimmzettel in den Wahlumschlag. Dieser Umschlag muss in den für den Versand vorgesehenen Umschlag gesteckt werden, der dann per einfacher Post zu versenden ist.

Der Wahlumschlag muss dem zuständigen Wahllokal vor 14.00 Uhr am Wahltag zukommen.

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