Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen wählen alle 5 Jahre 6 luxemburgische Vertreter im Europäischen Parlament.
Bei den Europawahlen besteht für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (Luxemburger oder EU-Bürger), Wahlpflicht . Die Wähler dürfen sich nicht vertreten lassen.
Damit möglichst niemand der Wahl fernbleibt, kann jeder Wähler per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen.
Der Wähler beantragt die Briefwahl bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er geführt wird .
Zielgruppe
Jeder Wähler (Luxemburger oder EU-Bürger ) kann bei den Europawahlen per Briefwahl wählen.
Im Ausland ansässige Luxemburger können ebenfalls per Briefwahl an den Europawahlen teilnehmen.
Voraussetzungen
Der Wähler muss zuvor in den Wählerverzeichnissen eingetragen sein.
Fristen
Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der der Betroffene wählen muss, und zwar:
frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag , wenn die Wahlbenachrichtigung nach Luxemburg verschickt wird;
frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag , wenn die Wahlbenachrichtigung ins Ausland verschickt wird.
Vorgehensweise und Details
Die Briefwahl beantragen
Wähler, die bei den Europawahlen per Briefwahl wählen möchten, müssen die Gemeinde darüber informieren und ihre Wahlbenachrichtigung beantragen.
Der Antrag kann gestellt werden:
elektronisch über MyGuichet.lu ;
per Post (formlos oder anhand eines Vordrucks, der bei der Wohnsitzgemeinde des Wählers erhältlich ist).
Wenn der Antrag auf elektronischem Weg eingereicht wird, muss der Wähler den Antrag mithilfe seines
elektronischen Personalausweises (eID) oder seines
LuxTrust-Produkts
unterschreiben , bevor er ihn
über MyGuichet.lu übermittelt .
Achtung : Der Antrag wurde an die Verwaltung gesendet, wenn der Status des Vorgangs in der Rubrik „MyGuichet.lu / Meine Vorgänge“ auf „Übermittelt “ steht. Der Wähler erhält eine E-Mail an die in MyGuichet.lu angegebene Adresse, die ihn über die korrekte Übermittlung des Vorgangs informiert .
Der Wähler muss folgende Angaben machen:
Name(n);
Vorname(n);
Geburtsdatum und -ort;
Wohnsitz und ;
Adresse, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll.
Der Wähler muss an Eides statt erklären , dass ihm sein Wahlrecht nicht aberkannt wurde :
Er muss im Besitz der Bürgerrechte und der politischen Rechte sein.
Er darf nicht:
wegen eines Verbrechens verurteilt worden sein;
sein Wahlrecht aufgrund eines Vergehens verloren haben;
eine volljährige Personen sein, die unter Vormundschaft steht.
Wird der
Antrag auf Briefwahl
per Post gestellt, muss der
im Ausland ansässige luxemburgische
Wähler eine
Kopie seines gültigen Personalausweises/Reisepasses beifügen.
Nach Eingang des Antrags, überprüft die Gemeinde:
ob der Antrag alle erforderlichen Angaben enthält und ob die erforderlichen Belege beigefügt sind;
ob der Antragsteller in die Wählerverzeichnisse eingetragen ist.
Ablehnung des Antrags
Wird der Antrag auf Briefwahl abgelehnt, übermittelt die Gemeinde dem Antragsteller den Ablehnungsbescheid spätestens 35 Tage vor dem Wahltag.
Eine Wahlbenachrichtigung erhalten
Wird der Antrag auf Briefwahl angenommen, übermittelt die Gemeinde dem Wähler die Wahlbenachrichtigung per Einschreiben.
Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens verschickt:
15 Tage vor dem Wahltag, wenn der Wähler in Luxemburg wohnt;
30 Tage vor dem Wahltag, wenn der Wähler im Ausland wohnt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält:
die Kandidatenliste;
die Anweisungen für den Wähler, der per Briefwahl an den Europawahlen teilnimmt ;
einen ordnungsgemäß frankierten, undurchsichtigen und einheitlichen Wahlumschlag;
einen ordnungsgemäß abgestempelten Stimmzettel;
einen Umschlag für den Versand des Wahlumschlags mit dem Vermerk „Elections - Vote par correspondance “. Auf dem Umschlag sind rechts unten als Empfänger der abgegebenen Stimmen das Wahllokal und die Antragsnummer, der Nachname, der/die Vorname(n) und die Anschrift des Wählers angegeben.
Es wird ein alphabetisches Verzeichnis der Wähler erstellt, die eine Teilnahme per Briefwahl beantragt haben, unter Angabe von Nachnamen, Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz und aktueller Anschrift. Vor dem Namen des Antragstellers steht ein Vermerk, ob seinem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Die in diesem Verzeichnis geführten Wahlberechtigten dürfen nicht anderweitig wählen.
Seine Stimme abgeben und versenden
Der Wahlberechtigte füllt den Stimmzettel aus.
Sehbehinderte Wähler können mithilfe von taktilen Wahlschablonen an den Wahlen teilnehmen.
Zum Versenden seiner abgegebenen Stimmen an das Wahllokal legt der Wähler den ordnungsgemäß ausgefüllten und gefalteten, mit der Stempelmarke nach außen zeigenden Stimmzettel in den Wahlumschlag. Dieser Umschlag muss in den für den Versand vorgesehenen Umschlag gesteckt werden, der dann per einfacher Post zu versenden ist.
Der Wahlumschlag muss dem zuständigen Wahllokal vor 14.00 Uhr am Wahltag zukommen.
Formulare/Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
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Gemeindeverwaltungen
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Beaufort
9, rue de l'Eglise
L-6315
Beaufort
Fax :
(+352) 86 93 88
Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
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Bech
1, Enneschtgaass
L-6230
Bech
Fax :
(+352) 79 06 74
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
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Beckerich
6, Dikrecherstrooss
L-8523
Beckerich
Fax :
(+352) 23 62 91 62
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
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Berdorf
5, rue de Consdorf
L-6551
Berdorf
Fax :
(+352) 79 91 89
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Bertrange
2, beim Schlass
L-8058
Bertrange
Postanschrift :Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Fax :
(+352) 26 31 27 57
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Bettembourg
13, rue du Château
L-3217
Bettembourg
Postanschrift :Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Fax :
(+352) 51 80 80-601
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Bettendorf
1, rue Neuve
L-9353
Bettendorf
Fax :
(+352) 80 92 34
Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
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Betzdorf
11, rue du Château
L-6922
Berg
Postanschrift :Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Fax :
(+352) 77 00 82
Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
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Bissen
1, rue des Moulins
L-7784
Bissen
Postanschrift :Postfach 25 / L-7703 Bissen
Fax :
(+352) 85 97 63
Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
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Biwer
6, Kiirchestrooss
L-6834
Biwer
Fax :
(+352) 71 90 25
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
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Boulaide
3, rue de la Mairie
L-9640
Boulaide
Fax :
(+352) 99 36 92
Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
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Bourscheid
1, Schlassweee
L-9140
Bourscheid
Fax :
(+352) 99 03 57-565
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous
20, rue Luxembourg
L-5408
Bous
Fax :
(+352) 23 69 94 39
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen)
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Clervaux
Montée du Château
L-9712
Clervaux
Postanschrift :Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Fax :
(+352) 27 800-900
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
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Colmar-Berg
5, rue de la Poste
L-7730
Colmar-Berg
Postanschrift :Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Fax :
(+352) 83 55 43-225
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf
8, route d'Echternach
L-6212
Consdorf
Fax :
(+352) 79 04 31
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern
4, place de la Mairie
L-5310
Contern
Fax :
(+352) 35 72 36
Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr
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Dalheim
Gemengeplaz
L-5680
Dalheim
Fax :
(+352) 23 60 53-50
Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Diekirch
27, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Postanschrift :Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Fax :
(+352) 80 87 80-250
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
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Differdange
40, avenue Charlotte
L-4530
Differdange
Postanschrift :Postfach 12 / L-4501 Differdange
Fax :
(+352) 58 77 1-1210
Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr
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Dippach
11, rue de l'Eglise
L-4994
Schouweiler
Postanschrift :Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Fax :
(+352) 27 95 25-299
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
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Dudelange
Place de l'Hôtel de Ville
L-3590
Dudelange
Postanschrift :Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Fax :
(+352) 51 61 21-299
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach
2, place du Marché
L-6460
Echternach
Postanschrift :Postfach 22 / L-6401 Echternach
Fax :
(+352) 72 92 22-51
Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell
27, Haaptstrooss
L-8530
Ell
Postanschrift :Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Fax :
(+352) 26 62 38-55
Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr
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Erpeldange sur Sûre
21, porte des Ardennes
L-9145
Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Fax :
(+352) 81 97 08
Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr
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Esch sur Alzette
Place de l'Hôtel de Ville
L-4002
Esch-sur-Alzette
Postanschrift :Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Fax :
(+352) 54 35 14 667
Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre
1, an der Gaass
L-9150
Eschdorf
Fax :
(+352) 83 91 12-25
Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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Ettelbruck
Place de l'Hôtel de Ville
L-9087
Ettelbruck
Postanschrift :Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Fax :
(+352) 81 91 81-364
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen
25, route de Bastogne
L-9176
Niederfeulen
Fax :
(+352) 81 79 08
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr
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Fischbach
1, rue de l'Eglise
L-7430
Fischbach
Fax :
(+352) 32 70 84-50
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler
1, rue de Berg
L-6926
Flaxweiler
Fax :
(+352) 77 08 33
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Frisange
10, Munnerëferstrooss
L-5701
Frisange
Postanschrift :Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Fax :
(+352) 23 66 06 88
Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr
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Garnich
15, rue de l'Ecole
L-8353
Garnich
Fax :
(+352) 38 00 19 90
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr
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Goesdorf
1, op der Driicht
L-9653
Goesdorf
Fax :
(+352) 89 91 73
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr
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Grevenmacher
6, place du Marché
L-6755
Grevenmacher
Postanschrift :Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Fax :
(+352) 75 03 11-80
Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet
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Grousbous
1, rue de Bastogne
L-9154
Grosbous
Postanschrift :Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Fax :
(+352) 83 86 55
Bürgerdienst und „Standesamt und Einbürgerung“: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–18.30 Uhr / Einnahmestelle: Montag, Dienstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr
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Habscht
Place Denn
L-8465
Eischen
Fax :
(+352) 39 01 33-209
Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen
2, am Duerf
L-7651
Heffingen
Fax :
(+352) 87 97 54
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet
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Helperknapp
2, rue de Hollenfels
L-7481
Tuntange
Fax :
(+352) 28 80 40-299
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Hesperange
474, route de Thionville
L-5886
Hesperange
Postanschrift :Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Fax :
(+352) 36 00 06
Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster
12, rue de Bourglinster
L-6112
Junglinster
Postanschrift :Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Fax :
(+352) 78 83 19
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng
24, rue de l'Eau
L-4920
Bascharage
Postanschrift :Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Fax :
(+352) 50 05 52 399
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl
4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674
Kayl
Postanschrift :Postfach 56 / L-3601 Kayl
Fax :
(+352) 56 33 23
„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr
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Kehlen
15, rue de Mamer
L-8280
Kehlen
Fax :
(+352) 30 91 91-200
Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Kiischpelt
7, op der Gare
L-9776
Wilwerwiltz
Fax :
(+352) 92 06 15
Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich
2, rue du Château
L-8385
Koerich
Fax :
(+352) 39 73 62
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Kopstal
28, rue de Saeul
L-8189
Kopstal
Fax :
(+352) 30 04 15
Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre
7, Duerfstrooss
L-9635
Bavigne
Fax :
(+352) 99 35 53
Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette
33, chemin J.A. Zinnen
L-7626
Larochette
Fax :
(+352) 87 96 46
Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen
16, rue de l'Ecole
L-5414
Canach
Postanschrift :Postfach 12 / L-5505 Canach
Fax :
(+352) 35 97 36
Einwohnermeldeamt: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch, 7.30–12.00 und 13.30–18.30 Uhr
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Leudelange
5, place des Martyrs
L-3361
Leudelange
Postanschrift :Postfach 32 / L-3205 Leudelange
Fax :
(+352) 37 92 92 50
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr