• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Eine Verhinderung, bei den Kommunal-, Parlaments-, Europawahlen oder bei einem Referendum zu wählen, mitteilen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für alle Personen, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, besteht bei den Kommunal-, Parlaments- und Europawahlen wie auch bei einem Referendum Wahlpflicht. Als Wähler können Sie sich nicht vertreten lassen. Jeder Grund für eine Wahlenthaltung muss gegenüber der Staatsanwaltschaft des Bezirksgerichts ordnungsgemäß begründet werden.

Das luxemburgische Recht sieht Strafen vor, wenn Sie nicht an der Wahl teilgenommen haben oder wenn Ihre Gründe für die Wahlenthaltung nicht anerkannt wurden.

Betroffene Personen

Dies betrifft Sie, wenn Sie:

  • in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind; und
  • nicht in der Lage sind, bei den Kommunal-, Parlaments-, Europawahlen oder einem Referendum zu wählen.

Sie sind jedoch von Rechts wegen von der Wahlpflicht befreit, wenn:

  • Sie zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde als derjenigen wohnen, in der Sie zur Stimmabgabe aufgerufen wurden;
  • Sie älter als 75 Jahre sind; oder
  • Sie eine unter Vormundschaft stehende volljährige Person sind.

Vorgehensweise und Details

Sich als eingetragener Wähler der Wahl enthalten

Damit möglichst niemand der Wahl fernbleibt, wurde ein Briefwahlsystem eingeführt. Wenn Sie dennoch nicht in der Lage sind, bei einer Kommunal-, Parlaments-, Europawahl oder einem Referendum zu wählen, müssen Sie dem Staatsanwalt des für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Bezirksgerichts (Staatsanwaltschaft Luxemburg oder Diekirch) Ihre Gründe für die Wahlenthaltung mitteilen.

Die Gründe müssen formlos in Schriftform oder unter Verwendung der entsprechenden Vorlage (siehe „Online-Dienste und Formulare“) unter Beifügung der erforderlichen Belege dargelegt und auf dem Postweg übermittelt werden.

Erkennt der Staatsanwalt die für die Wahlenthaltung vorgebrachten Gründe an, wird kein Strafverfahren eingeleitet.

In dem auf die Verkündung des Wahlergebnisses folgenden Monat erstellt der Staatsanwalt eine Aufstellung aller Wähler, die nicht an der Wahl teilgenommen haben und deren Entschuldigungen nicht anerkannt wurden. Diese Wähler können dann vor den Friedensrichter geladen werden.

Wegen Wahlenthaltung gebührenpflichtig verwarnt werden

Ein erstmaliges unbegründetes Fernbleiben kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Im Falle eines wiederholten unbegründeten Fernbleibens innerhalb von 5 Jahren nach der Verurteilung wird die Geldstrafe verschärft.

Online-Dienste und Formulare

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.