Die Briefwahl für die Parlamentswahlen beantragen

Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit wählen alle 5 Jahre in allgemeiner Direktwahl die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer. Diese Kammer bildet das nationale Parlament im luxemburgischen Einkammersystem.

Die Parlamentswahlen finden in der Regel am gleichen Tag des gleichen Monats wie die vorherigen Parlamentswahlen statt.

Fällt dieser Tag nicht auf einen Sonntag, finden die Wahlen am Sonntag davor statt.

An den Parlamentswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben. Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen besteht Wahlpflicht. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Damit möglichst niemand der Wahl fernbleibt, kann jeder per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen.

Zielgruppe

Wenn Sie in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, können Sie beantragen, bei den Wahlen per Briefwahl zu wählen.

Die Briefwahl betrifft auch Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland wohnen und nicht in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, aber aufgrund ihrer luxemburgischen Staatsangehörigkeit aktives Wahlrecht besitzen.

Voraussetzungen

Sie müssen zuvor in den Wählerverzeichnissen eingetragen sein.

Fristen

Ihr Antrag auf Briefwahl muss zwingend an die Gemeinde geschickt werden, in deren Wählerverzeichnis Sie geführt werden, und zwar:

  • wenn Sie wünschen, dass Ihnen die Wahlbenachrichtigung in Luxemburg zugestellt wird: frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag. Für die Wahl am 8. Oktober 2023 muss der Antrag also zwischen Montag, 17. Juli 2023, und Mittwoch, 13. September 2023, beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium eingehen;
  • wenn Sie wünschen, dass Ihnen die Wahlbenachrichtigung im Ausland zugestellt wird: frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag. Für die Wahl am 8. Oktober 2023 muss der Antrag also zwischen Montag, 17. Juli 2023, und Dienstag, 29. August 2023, beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium eingehen.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Briefwahl

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie geführt werden, darüber informieren und Ihre Wahlbenachrichtigung beantragen.

Die Wahlbenachrichtigung kann wie folgt beantragt werden:

  • elektronisch über MyGuichet.lu (siehe „Formulare & Online-Dienste“); oder
  • per Post (formlos oder anhand eines Vordrucks, der bei der Gemeinde erhältlich ist, in der sich das Wahllokal befindet).

In diesem Schreiben müssen Sie:

  • Ihren Namen, Ihre(n) Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihren Wohnsitz und die Anschrift angeben, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll;
  • an Eides statt versichern, dass Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind; und
  • falls Sie im Ausland wohnen, müssen Sie dem Schreiben zudem eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises beilegen.

Nach Eingang des Antrags überprüft die Gemeinde, ob:

  • er die erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält;
  • Sie in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind.

Ablehnung des Antrags

Erfüllen Sie die Bedingungen für die Briefwahl nicht, übermittelt die Gemeinde Ihnen einen Ablehnungsbescheid, und zwar:

  • spätestens 20 Tage vor dem Wahltag, wenn Sie in Luxemburg wohnen;
  • spätestens 35 Tage vor dem Wahltag, wenn Sie im Ausland wohnen.

Zusendung der Wahlbenachrichtigung

Wenn der Antrag auf Briefwahl angenommen wird, sendet Ihnen die Gemeinde Ihre Wahlbenachrichtigung per Einschreiben zu.

Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens verschickt:

  • 15 Tage vor dem Wahltag, wenn Sie in Luxemburg wohnen;
  • 30 Tage vor dem Wahltag, wenn Sie im Ausland wohnen.

Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • die Kandidatenliste;
  • die Anweisungen für den Wähler, der per Briefwahl an den Parlamentswahlen teilnimmt;
  • einen ordnungsgemäß abgestempelten, undurchsichtigen und einheitlichen Wahlumschlag;
  • einen ordnungsgemäß abgestempelten Stimmzettel;
  • einen Umschlag für den Versand des Wahlumschlags mit dem Vermerk „Élections - Vote par correspondance“. Auf dem Umschlag sind das Wahllokal als Empfänger der abgegebenen Stimmen (rechts unten) sowie die Referenznummer, der Nachname, der/die Vorname(n) und die Anschrift des Wählers angegeben.

Jede Gemeinde erstellt ein alphabetisches Verzeichnis der Wähler, die Briefwahl beantragt haben, mit Angabe von Name, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz und aktueller Adresse des Wählers. Die Zulassung zur Briefwahl wird neben dem Namen der antragstellenden Person vermerkt. Die in diesem Verzeichnis geführten Wähler dürfen nicht anderweitig wählen.

Rücksendung des Stimmzettels

Als Wähler füllen Sie Ihren Stimmzettel aus.

Wenn Sie eine Sehbehinderung haben, können Sie die taktile Wahlschablone verwenden, um Ihren Stimmzettel auszufüllen.

Für den Versand des Stimmzettels an das Wahllokal legen Sie den ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel mit dem Stempel nach außen in den Wahlumschlag. Dieser Umschlag muss in den für den Versand vorgesehenen Umschlag gelegt werden, der dann per einfacher Post zu versenden ist. Der Umschlag muss spätestens um 14.00 Uhr am Wahltag im Wahllokal eintreffen.

Die Umschläge mit den Stimmzetteln werden bis zum Wahltag in der Poststelle des jeweiligen Wahllokals aufbewahrt.

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