Bei den Parlamentswahlen wählen
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In Luxemburg werden bei den Parlamentswahlen („Chamberwahlen“) 60 Abgeordnete gewählt, die die Abgeordnetenkammer (das nationale Parlament) bilden. Die reguläre Amtszeit der Abgeordneten beträgt 5 Jahre.
Die Abgeordneten werden in allgemeiner Direktwahl gewählt.
Zielgruppe
Jede in den Wählerverzeichnissen eingetragene Person mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit wird aufgefordert, bei den Parlamentswahlen zu wählen.
Wenn Sie im Ausland ansässig sind oder sich für die Briefwahl entschieden haben, können Sie per Briefwahl bei den Parlamentswahlen wählen.
Vorgehensweise und Details
Wahlpflicht und Wahlgeheimnis
Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen besteht Wahlpflicht. Sie können sich nicht vertreten lassen. Sollten Sie nicht wählen können, müssen Sie dem örtlich zuständigen Staatsanwalt Ihre Abwesenheitsgründe darlegen.
Die Wahl ist geheim. Sie können unter keinen Umständen gezwungen werden, preiszugeben, wie Sie gewählt haben (nicht einmal im Rahmen von gerichtlichen Ermittlungen oder Anfechtungen, parlamentarischen Untersuchungen usw.).
Wahlbenachrichtigung
Die Verwaltungsbehörde der Gemeinde übermittelt Ihnen mindestens 5 Tage vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung, in der Folgendes angegeben ist:
- das Datum des Wahltags;
- die Öffnungszeiten des Wahllokals;
- das Wahllokal, in dem die Wahl stattfindet, sowie die genaue Bezeichnung des Lokals, in dem Sie Ihre Stimme abgeben müssen, falls es mehrere Wahllokale gibt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält Anweisungen sowie die Kandidatenliste.
Sollten Sie sich ohne Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal begeben, können Sie zur Wahl zugelassen werden, wenn Ihre Identität und Eigenschaft vom Wahllokal anerkannt werden.
Wahlverfahren
Das Land ist in 4 Wahlkreise aufgeteilt:
- Süden mit den Kantonen Esch-sur-Alzette und Capellen;
- Osten mit den Kantonen Grevenmacher, Remich und Echternach;
- Zentrum mit den Kantonen Luxemburg und Mersch;
- Norden mit den Kantonen Diekirch, Redange, Wiltz, Clervaux und Vianden.
Die Anzahl der Abgeordneten ist auf 60 festgelegt:
- 23 Abgeordnete im Wahlkreis Süden;
- 7 Abgeordnete im Wahlkreis Osten;
- 21 Abgeordnete im Wahlkreis Zentrum; und
- 9 Abgeordnete im Wahlkreis Norden.
Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt. Gewählt wird per Direktwahl. Die 60 Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Listenwahl gewählt.
Als Wähler verfügen Sie über genauso viele Stimmen, wie Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind. Dabei können Sie entweder eine gesamte Liste oder einzelne Kandidaten (Panaschieren) wählen.
Die Verteilung der 60 Sitze auf die Listen erfolgt anteilig zur Gesamtzahl der Listenstimmen (nach dem Verhältniswahlsystem) und der von jeder Liste erhaltenen Kandidatenstimmen (Prinzip des kleinsten Wahlquotienten). Das Verhältniswahlsystem gewährt der Minderheit eine gerechte Vertretung, da die Sitze auf die verschiedenen Kandidatenlisten im Verhältnis zu den von ihnen erhaltenen Stimmen verteilt werden.
Ablauf der Wahlen
Sie erhalten einen vorgefalteten Stimmzettel, der auf der Rückseite mit einem Stempel versehen ist, der die Gemeinde und die Nummer des Wahllokals anzeigt.
Sie begeben sich sofort in eine der Wahlkabinen, um dort Ihre Stimmen abzugeben. Anschließend zeigen Sie dem Leiter des Wahllokals Ihren wieder zusammengefalteten und mit dem Stempel nach außen zeigenden Stimmzettel, bevor Sie ihn in die Urne werfen.
Sie dürfen Ihren Stimmzettel nach Verlassen der Wahlkabine nicht auseinanderfalten, damit nicht sichtbar wird, wie Sie gewählt haben. Tun Sie es doch, nimmt der Leiter den auseinandergefalteten Zettel entgegen, annulliert und zerstört ihn und fordert Sie auf, erneut zu wählen.
Sollten Sie den Ihnen ausgehändigten Stimmzettel aus Versehen beschädigen, können Sie vom Leiter einen neuen verlangen und ihm den ersten zurückgeben, der unverzüglich zerstört wird. Solche Vorfälle werden im Protokoll erwähnt.
Sie dürfen sich nur während der für Ihre Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten.
Sobald Sie das Wahllokal verlassen, wird einer anderen Person der Zutritt gewährt, sodass sich die Wähler ununterbrochen in den einzelnen Wahlkabinen ablösen.
Sollten Sie sehbehindert sein, eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben oder unter Vormundschaft stehen, dürfen Sie mit Zustimmung des Leiters des Wahllokals in Begleitung eines Betreuers oder einer Begleitperson wählen oder diese Person für Sie wählen lassen, falls Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.
Der Betreuer oder die Begleitperson muss ein Wähler sein. Folgende Personen dürfen nicht Betreuer oder Begleitperson eines Wählers sein, der sehbehindert ist, eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung hat oder unter Vormundschaft steht:
- Wahlkandidaten und ihre Verwandten oder Verschwägerten bis einschließlich 2. Grades;
- Inhaber eines nationalen, europäischen oder kommunalen Wahlmandats;
- Personen, die nicht lesen und schreiben können, sowie Personen, die von der Wählerschaft ausgeschlossen sind;
- gegebenenfalls Ihr Vormund.
Als Sehbehinderter ist es Ihnen ferner gestattet, mithilfe von taktilen Wahlschablonen zu wählen, die Ihnen vor dem Wahltag zugestellt werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie auf die Schablonen zurückgreifen, die im Wahllokal zur Verfügung stehen.
Sie können sich von einem Wahlhelfer in die Wahlkabine begleiten lassen, um den Wahlzettel ordnungsgemäß in die taktile Wahlschablone einzulegen.
Informationen zur Briefwahl finden Sie auf unserer entsprechenden Informationsseite.
Gültigkeit des Stimmzettels
Sie verfügen über genauso viele Stimmen, wie Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind.
Dabei können Sie entweder eine gesamte Liste oder einzelne Kandidaten (Panaschieren) wählen.
Wählen Sie eine gesamte Liste, dürfen Sie keinerlei weitere Stimme abgeben, da Ihr Stimmzettel ansonsten ungültig ist, es sei denn, die gewählte Liste enthält weniger Kandidaten, als Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind.
Erfolgt Ihre Stimmabgabe durch Panaschieren, können Sie Ihre Kandidaten auf ein und derselben Liste oder auf unterschiedlichen Listen auswählen. Dabei müssen Sie darauf achten, nicht mehr Stimmen abzugeben, als Sitze vorhanden sind.
Sie können jedem Wahlkandidaten 2 Stimmen geben, dies bis in Höhe der Anzahl an Stimmen, über die Sie verfügen.
Folgende Stimmzettel sind ungültig:
- alle Stimmzettel, bei denen es sich nicht um denjenigen handelt, der Ihnen zum Zeitpunkt der Wahl vom Leiter ausgehändigt wurde;
- der Ihnen ausgehändigte Stimmzettel, wenn:
- Sie mehr Stimmen abgegeben haben, als Abgeordnete zu wählen sind;
- Sie keine Stimme abgegeben haben;
- Streichungen, Zeichen oder sonstige unzulässige Markierungen Ihre Identität erkennen lassen können;
- ein Zettel oder ein Gegenstand darin liegen.
Freistellung von der Arbeit, um wählen zu gehen
Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden, um Ihren bürgerlichen Rechten und Pflichten nachzugehen, insbesondere um an den Parlamentswahlen teilzunehmen.
Diese Freistellung kann nicht von Ihrem Urlaub abgezogen werden.
Formulare/Online-Dienste
Eintragung in den Wählerverzeichnissen im RNPP
Im RNPP können Sie Ihre Eintragung in den Wählerverzeichnissen überprüfen
Inscription sur les listes électorales dans le RNPP
Vérifiez votre inscription sur les listes électorales dans le RNPP
Registration on the electoral roll in the RNPP
Verify your registration on the electoral roll in the RNPP
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr. -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage