Bei den Parlamentswahlen wählen

Logo für leichtes Lesen

Diese Informationen gibt es auch in Leichter Sprache. Bitte klicken Sie auf das Bild, um die Seite in Leichter Sprache zu öffnen.

Weitere Texte in Leichter Sprache finden Sie auf unserer Website.

In Luxemburg werden bei den Parlamentswahlen („Chamberwahlen“) 60 Abgeordnete gewählt, die die Abgeordnetenkammer (das nationale Parlament) bilden. Die reguläre Amtszeit der Abgeordneten beträgt 5 Jahre.

Die Abgeordneten werden in allgemeiner Direktwahl gewählt.

Zielgruppe

Jede in den Wählerverzeichnissen eingetragene Person mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit wird aufgefordert, bei den Parlamentswahlen zu wählen.

Wenn Sie im Ausland ansässig sind oder sich für die Briefwahl entschieden haben, können Sie per Briefwahl bei den Parlamentswahlen wählen.

Vorgehensweise und Details

Wahlpflicht und Wahlgeheimnis

Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Personen besteht Wahlpflicht. Sie können sich nicht vertreten lassen. Sollten Sie nicht wählen können, müssen Sie dem örtlich zuständigen Staatsanwalt Ihre Abwesenheitsgründe darlegen.

Die Wahl ist geheim. Sie können unter keinen Umständen gezwungen werden, preiszugeben, wie Sie gewählt haben (nicht einmal im Rahmen von gerichtlichen Ermittlungen oder Anfechtungen, parlamentarischen Untersuchungen usw.).

Wahlbenachrichtigung

Die Verwaltungsbehörde der Gemeinde übermittelt Ihnen mindestens 5 Tage vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung, in der Folgendes angegeben ist:

  • das Datum des Wahltags;
  • die Öffnungszeiten des Wahllokals;
  • das Wahllokal, in dem die Wahl stattfindet, sowie die genaue Bezeichnung des Lokals, in dem Sie Ihre Stimme abgeben müssen, falls es mehrere Wahllokale gibt.

Die Wahlbenachrichtigung enthält Anweisungen sowie die Kandidatenliste.

Am Wahltag müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in das Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung muss nicht vorgelegt werden.

Sollten Sie sich ohne Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal begeben, können Sie zur Wahl zugelassen werden, wenn Ihre Identität und Eigenschaft vom Wahllokal anerkannt werden.

Wahlverfahren

Das Land ist in 4 Wahlkreise aufgeteilt:

  • Süden mit den Kantonen Esch-sur-Alzette und Capellen;
  • Osten mit den Kantonen Grevenmacher, Remich und Echternach;
  • Zentrum mit den Kantonen Luxemburg und Mersch;
  • Norden mit den Kantonen Diekirch, Redange, Wiltz, Clervaux und Vianden.

Die Anzahl der Abgeordneten ist auf 60 festgelegt:

  • 23 Abgeordnete im Wahlkreis Süden;
  • 7 Abgeordnete im Wahlkreis Osten;
  • 21 Abgeordnete im Wahlkreis Zentrum; und
  • 9 Abgeordnete im Wahlkreis Norden.

Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt. Gewählt wird per Direktwahl. Die 60 Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Listenwahl gewählt.

Als Wähler verfügen Sie über genauso viele Stimmen, wie Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind. Dabei können Sie entweder eine gesamte Liste oder einzelne Kandidaten (Panaschieren) wählen.

Die Verteilung der 60 Sitze auf die Listen erfolgt anteilig zur Gesamtzahl der Listenstimmen (nach dem Verhältniswahlsystem) und der von jeder Liste erhaltenen Kandidatenstimmen (Prinzip des kleinsten Wahlquotienten). Das Verhältniswahlsystem gewährt der Minderheit eine gerechte Vertretung, da die Sitze auf die verschiedenen Kandidatenlisten im Verhältnis zu den von ihnen erhaltenen Stimmen verteilt werden.

Ablauf der Wahlen

Sie erhalten einen vorgefalteten Stimmzettel, der auf der Rückseite mit einem Stempel versehen ist, der die Gemeinde und die Nummer des Wahllokals anzeigt.

Sie begeben sich sofort in eine der Wahlkabinen, um dort Ihre Stimmen abzugeben. Anschließend zeigen Sie dem Leiter des Wahllokals Ihren wieder zusammengefalteten und mit dem Stempel nach außen zeigenden Stimmzettel, bevor Sie ihn in die Urne werfen.

Sie dürfen Ihren Stimmzettel nach Verlassen der Wahlkabine nicht auseinanderfalten, damit nicht sichtbar wird, wie Sie gewählt haben. Tun Sie es doch, nimmt der Leiter den auseinandergefalteten Zettel entgegen, annulliert und zerstört ihn und fordert Sie auf, erneut zu wählen.

Sollten Sie den Ihnen ausgehändigten Stimmzettel aus Versehen beschädigen, können Sie vom Leiter einen neuen verlangen und ihm den ersten zurückgeben, der unverzüglich zerstört wird. Solche Vorfälle werden im Protokoll erwähnt.

Sie dürfen sich nur während der für Ihre Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten.

Sobald Sie das Wahllokal verlassen, wird einer anderen Person der Zutritt gewährt, sodass sich die Wähler ununterbrochen in den einzelnen Wahlkabinen ablösen.

Sollten Sie sehbehindert sein, eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben oder unter Vormundschaft stehen, dürfen Sie mit Zustimmung des Leiters des Wahllokals in Begleitung eines Betreuers oder einer Begleitperson wählen oder diese Person für Sie wählen lassen, falls Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.

Der Betreuer oder die Begleitperson muss ein Wähler sein. Folgende Personen dürfen nicht Betreuer oder Begleitperson eines Wählers sein, der sehbehindert ist, eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung hat oder unter Vormundschaft steht:

  • Wahlkandidaten und ihre Verwandten oder Verschwägerten bis einschließlich 2. Grades;
  • Inhaber eines nationalen, europäischen oder kommunalen Wahlmandats;
  • Personen, die nicht lesen und schreiben können, sowie Personen, die von der Wählerschaft ausgeschlossen sind;
  • gegebenenfalls Ihr Vormund.

Als Sehbehinderter ist es Ihnen ferner gestattet, mithilfe von taktilen Wahlschablonen zu wählen, die Ihnen vor dem Wahltag zugestellt werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie auf die Schablonen zurückgreifen, die im Wahllokal zur Verfügung stehen.

Sie können sich von einem Wahlhelfer in die Wahlkabine begleiten lassen, um den Wahlzettel ordnungsgemäß in die taktile Wahlschablone einzulegen.

Informationen zur Briefwahl finden Sie auf unserer entsprechenden Informationsseite.

Gültigkeit des Stimmzettels

Sie verfügen über genauso viele Stimmen, wie Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind.

Dabei können Sie entweder eine gesamte Liste oder einzelne Kandidaten (Panaschieren) wählen.

Wählen Sie eine gesamte Liste, dürfen Sie keinerlei weitere Stimme abgeben, da Ihr Stimmzettel ansonsten ungültig ist, es sei denn, die gewählte Liste enthält weniger Kandidaten, als Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu wählen sind.

Erfolgt Ihre Stimmabgabe durch Panaschieren, können Sie Ihre Kandidaten auf ein und derselben Liste oder auf unterschiedlichen Listen auswählen. Dabei müssen Sie darauf achten, nicht mehr Stimmen abzugeben, als Sitze vorhanden sind.

Sie können jedem Wahlkandidaten 2 Stimmen geben, dies bis in Höhe der Anzahl an Stimmen, über die Sie verfügen.

Folgende Stimmzettel sind ungültig:

  • alle Stimmzettel, bei denen es sich nicht um denjenigen handelt, der Ihnen zum Zeitpunkt der Wahl vom Leiter ausgehändigt wurde;
  • der Ihnen ausgehändigte Stimmzettel, wenn:
    • Sie mehr Stimmen abgegeben haben, als Abgeordnete zu wählen sind;
    • Sie keine Stimme abgegeben haben;
    • Streichungen, Zeichen oder sonstige unzulässige Markierungen Ihre Identität erkennen lassen können;
    • ein Zettel oder ein Gegenstand darin liegen.

Freistellung von der Arbeit, um wählen zu gehen

Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werden, um Ihren bürgerlichen Rechten und Pflichten nachzugehen, insbesondere um an den Parlamentswahlen teilzunehmen.

Diese Freistellung kann nicht von Ihrem Urlaub abgezogen werden.

Formulare/Online-Dienste

Eintragung in den Wählerverzeichnissen im RNPP

Im RNPP können Sie Ihre Eintragung in den Wählerverzeichnissen überprüfen

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Inscription sur les listes électorales dans le RNPP

Vérifiez votre inscription sur les listes électorales dans le RNPP

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Registration on the electoral roll in the RNPP

Verify your registration on the electoral roll in the RNPP

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren