Listenwahl

Die politischen Parteien und Kandidatengruppierungen, die sich zur Wahl stellen, müssen für jeden Wahlbezirk Kandidatenlisten aufstellen. Diese dürfen nicht mehr Kandidaten enthalten als insgesamt im jeweiligen Wahlbezirk Abgeordnete zu wählen sind. Jede Einzelkandidatur wird als eigene Liste angesehen.

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