Sich in die Wählerverzeichnisse für die Parlamentswahlen eintragen
Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Luxemburger wählen alle 5 Jahre in allgemeiner unmittelbarer Wahl die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer (Chambre des députés). Diese Kammer bildet das nationale Parlament im luxemburgischen Einkammersystem.
Die Parlamentswahlen finden in der Regel am selben Tag desselben Monats wie die vorherigen Parlamentswahlen statt. Fällt dieser Tag nicht auf einen Sonntag, finden die Wahlen an dem Sonntag davor statt.
Es besteht Wahlpflicht, und die Wähler dürfen sich bei der Wahl nicht vertreten lassen. Die Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt.
Der Wählerstatus bei den Parlamentswahlen wird durch Eintragung in die Wählerverzeichnisse festgestellt. Es werden ständige Wählerverzeichnisse geführt, die jedoch wie folgt geändert (Streichungen/Eintragungen) werden können:
- bis zum 44. Tag vor den Kommunalwahlen;
- aufgrund eines Wechsels des für die Wahl relevanten Wohnsitzes;
- aufgrund einer Berichtigung durch die Verwaltungsgerichte.
Zielgruppe
Die Wähler können per Briefwahl teilnehmen. Wähler, die weder persönlich noch per Briefwahl an der Wahl teilnehmen können, müssen dem zuständigen Staatsanwalt ihre Abwesenheitsgründe darlegen.
Von der Wahlpflicht befreit sind:
- zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde wohnen, als in derjenigen, in der sie zur Wahl aufgerufen wurden;
- Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Voraussetzungen
Um bei den Parlamentswahlen wählen zu dürfen, muss der Wähler:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Bürgerrechte und der politischen Rechte sein;
- in Luxemburg wohnen. Im Ausland ansässige Luxemburger können per Briefwahl an den Parlamentswahlen teilnehmen.
Folgende Personen sind von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen und dürfen nicht wählen:
- Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden;
- Personen, die ihr Wahlrecht aufgrund eines Vergehens verloren haben;
- Volljährige, die unter Vormundschaft stehen.
Vorgehensweise und Details
Wahlverfahren
Das Land ist in 4 Wahlkreise aufgeteilt:
- Süden mit den Kantonen Esch-sur-Alzette und Capellen;
- Osten mit den Kantonen Grevenmacher, Remich und Echternach;
- Zentrum mit den Kantonen Luxemburg und Mersch;
- Norden mit den Kantonen Diekirch, Redange, Wiltz, Clervaux und Vianden.
Die Anzahl der Abgeordneten ist auf 60 festgelegt:
- 23 Abgeordnete im Wahlkreis Süden;
- 7 Abgeordnete im Wahlkreis Osten;
- 21 Abgeordnete im Wahlkreis Zentrum;
- 9 Abgeordnete im Wahlkreis Norden.
Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt. Gewählt wird per Direktwahl. Die 60 Abgeordneten werden per Listenabstimmung gewählt.
Die Wahlen sind geheim. Jeder Wähler verfügt über genauso viele Stimmen, wie Abgeordnete in seinem Wahlkreis zu wählen sind. Dabei kann er entweder eine gesamte Liste oder einzelne Kandidaten (Panaschieren) wählen.
Wähler, die eine gesamte Liste wählen, dürfen keinerlei weitere Stimme abgeben, da ihr Stimmzettel ansonsten ungültig ist, es sei denn, die gewählte Liste enthält weniger Kandidaten, als Abgeordnete zu wählen sind. Erfolgt die Stimmabgabe durch Panaschieren, kann der Wähler seine Kandidaten auf ein und derselben Liste oder auf unterschiedlichen Listen auswählen. Dabei muss er darauf achten, nicht mehr Stimmen abzugeben, als Sitze vorhanden sind.
Die Aufteilung der 60 Sitze auf die Listen erfolgt verhältnismäßig entsprechend der Gesamtanzahl der Listenstimmen (nach dem Verhältniswahlsystem) und der für jede Liste erhaltenen Kandidatenstimmen (Prinzip des kleinsten Wahlquotienten). Das Verhältniswahlsystem gewährt der Minderheit eine gerechte Vertretung, da die auf die verschiedenen Kandidatenlisten verteilten Sitze entsprechend der Anzahl der jeweils erhaltenen Stimmen verteilt werden.
Sich als luxemburgischer Wähler eintragen
Der Wählerstatus wird durch die Eintragung in die Wählerverzeichnisse festgestellt.
Die Wählerverzeichnisse werden von der Gemeindeverwaltung geführt, insbesondere über die Geburtsanzeige sowie über die Anmeldung von Einwohnern der Gemeinde. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde ist die Übertragung des Wahlrechts auf die neue Gemeinde obligatorisch und wird von den Gemeindeverwaltungen automatisch vorgenommen. Dies gilt unabhängig davon, wann der Umzug während des Jahres stattfindet.
Das Verzeichnis der luxemburgischen Bürger, die zur Teilnahme an den Wahlen aufgerufen sind, wird laufend von jeder Gemeinde aktualisiert. Die Gemeinde hält das Verzeichnis auf dem neuesten Stand und trägt dort von Amts wegen oder auf persönlichen Antrag jedes luxemburgischen Bürgers diejenigen Personen ein, die die an die Wählerschaft gestellten Bedingungen erfüllen und ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Bei einer vollständigen oder teilweisen Neubesetzung des Parlaments müssen die Alters- und Wohnsitzbedingungen an dem Tag erfüllt sein, an dem die Kommunalwahlen stattfinden.
Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse erfolgt von Amts wegen:
- in das amtliche Wählerverzeichnis im Falle von Personen, die vor dem Tag der vorläufigen Schließung des Verzeichnisses das 18. Lebensjahr vollenden;
- in das Zusatzverzeichnis im Falle von Personen, die zwischen dem Tag der vorläufigen Schließung des Verzeichnisses (55. Tag vor dem Wahltag) und dem Wahltag das 18. Lebensjahr vollenden.
Überprüfung der Verzeichnisse und Widerspruch
Am 54. Tag vor der Wahl wird die Öffentlichkeit über die Schließung der vorläufig von der Gemeinde festgehaltenen Verzeichnisse informiert. Jeder Bürger kann dann bis zum 47. Tag vor der Wahl formlos Widerspruch beim Bürgermeister- und Schöffenrat einlegen. Dies gilt für jeden Wähler einzeln.
Bürger, die zum Zeitpunkt der vorläufigen Schließung der Verzeichnisse das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die aber eigentlich an den Wahlen teilnehmen dürfen, müssen gegebenenfalls jeder für sich über ihren gesetzlichen Vormund ihren Widerspruch an den Bürgermeister- und Schöffenrat richten.
Die Verzeichnisse werden am 44. Tag vor der Wahl endgültig geschlossen.
Wenn die Gemeinde im Rahmen der Überprüfung der vorläufigen Verzeichnisse die Namen von in den Verzeichnissen geführten Wählern streicht, muss sie die betroffenen Wähler davon in Kenntnis setzen, und zwar:
- per Einschreiben mit Rückschein; und
- am Wohnsitz der Wähler.
Die Wähler werden spätestens innerhalb von 48 Stunden nach dem Tag der Veröffentlichung der Verzeichnisse informiert.
Im Schreiben werden auch die Gründe für die Streichung mitgeteilt.
Jede Person, die ungerechtfertigterweise in die Wählerverzeichnisse eingetragen, nicht eingetragen oder aus diesen gestrichen wurde, kann dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Anfechtungsklage anstrengen.
Wahlbenachrichtigung
Die Gemeinde übermittelt jedem Wähler mindestens 5 Tage vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung, in der Folgendes angegeben ist:
- das Datum des Wahltags;
- die Öffnungszeiten des Wahllokals;
- die Adresse des Wahllokals;
- wenn es mehrere Wahllokale gibt, in welchem Lokal der Wähler seine Stimme abgeben muss.
Die Wahlbenachrichtigung enthält die Anweisungen für den Wähler sowie die Kandidatenliste.
Wähler, die sich ohne Ausweisdokument zum Wahllokal begeben, können dennoch zur Wahl zugelassen werden, wenn ihre Identität und Eigenschaft vom Wahllokal anerkannt werden.
Formulare/Online-Dienste
Eintragung in den Wählerverzeichnissen im RNPP
Im RNPP können Sie Ihre Eintragung in den Wählerverzeichnissen überprüfen
Inscription sur les listes électorales dans le RNPP
Vérifiez votre inscription sur les listes électorales dans le RNPP
Registration on the electoral roll in the RNPP
Verify your registration on the electoral roll in the RNPP
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Bürgerdienst und „Standesamt und Einbürgerung“: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–18.30 Uhr / Einnahmestelle: Montag, Dienstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr