Bei den Parlamentswahlen kandidieren
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Luxemburger wählen die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer (Chambre des députés) in allgemeiner unmittelbarer Wahl. Diese Kammer bildet das nationale Parlament im luxemburgischen Einkammersystem. Die Wahlen zur Neubesetzung der Sitze der ausscheidenden Abgeordneten finden von Rechts wegen alle 5 Jahre statt.
Die Parlamentswahlen finden in der Regel am selben Tag desselben Monats wie die vorherigen Parlamentswahlen statt. Fällt dieser Tag nicht auf einen Sonntag, finden die Wahlen an dem Sonntag statt, der diesem Tag vorausgeht.
Um bei den Parlamentswahlen zu kandidieren, sind einige Voraussetzungen für die Wählbarkeit zu erfüllen.
Das Land ist in 4 Wahlkreise aufgeteilt:
- Süden (23 Abgeordnete) mit den Kantonen Esch-sur-Alzette und Capellen;
- Osten (7 Abgeordnete) mit den Kantonen Grevenmacher, Remich und Echternach;
- Zentrum (21 Abgeordnete) mit den Kantonen Luxemburg und Mersch;
- Norden (9 Abgeordnete) mit den Kantonen Diekirch, Redange, Wiltz, Clervaux und Vianden.
Die Abgeordneten werden per Listenabstimmung gewählt. Die politischen Parteien oder Kandidatengruppierungen, die sich zur Wahl stellen, müssen für jeden Wahlkreis Kandidatenlisten aufstellen. Diese dürfen nicht mehr Kandidaten enthalten, als insgesamt im jeweiligen Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind. Kandidatenlisten können in einem oder mehreren Wahlkreisen aufgestellt werden.
Jede Einzelkandidatur wird als eigene Liste angesehen.
Zielgruppe
Wählbare Personen
Um bei den Parlamentswahlen gewählt werden zu können, müssen die Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Bürgerrechte und der politischen Rechte sein;
- ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.
Der Verlust einer der Voraussetzungen für die Wählbarkeit führt zur Beendigung des Mandats.
Nicht wählbare Personen
Bei den Parlamentswahlen nicht wählbar sind:
- Personen, deren passives Wahlrecht durch Verurteilung entzogen wurde;
- Personen, deren aktives Wahlrecht durch Verurteilung entzogen wurde;
- Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden;
- unter Vormundschaft stehende Volljährige.
Unvereinbarkeit mit dem aktuell ausgeübten Amt oder Beruf
Nicht zur Abgeordnetenkammer gehören dürfen:
- Staatsbeamte, -angestellte oder -arbeiter, die eine Tätigkeit ausüben, welche vom Staat, einer unter staatlicher Kontrolle stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalt, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer der Aufsicht einer Gemeinde unterstellten öffentlich-rechtlichen Anstalt entlohnt wird, sowie Bedienstete, die einer von der Nationalen Eisenbahngesellschaft (Société nationale des chemins de fer luxembourgeois - CFL) entlohnten Beschäftigung nachgehen;
- Mitglieder der Regierung und Regierungsräte, es sei denn, sie sind im Falle der Annahme des Abgeordnetenmandats bereit, diese Funktionen aufzugeben;
- Abgeordnete, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind oder miteinander verheiratet/verpartnert sind. Sollten sie zusammen gewählt werden, wird ein Losverfahren durchgeführt, um den gewählten Kandidaten zu verkünden;
- Richter und Staatsanwälte;
Mitglieder des Rechnungshofes;
Bezirkskommissare;
Einnehmer oder Buchhalter im Staatsdienst;
Berufssoldaten im aktiven Dienst.
Wenn ein Abgeordneter eine mit seinem Mandat unvereinbare Funktion, Beschäftigung oder Aufgabe annimmt, verwirkt er damit von Rechts wegen sein Abgeordnetenmandat.
Fristen
Mindestens 65 Tage vor der Wahl veröffentlicht der Vorsteher des Hauptwahllokals des Wahlkreises eine Mitteilung, in der die Termine (Tage und Uhrzeiten) und der Ort festgelegt werden, an denen er die Wahlvorschläge und Bestellungen der Wahlbeobachter entgegennimmt.
Alle Wahllisten müssen mindestens 60 Tage vor dem Wahltag wie folgt abgegeben werden: für den Wahlkreis Süden bei der Geschäftsstelle der Friedensgerichtsbarkeit Esch-sur-Alzette, für den Wahlkreis Osten an dem vom Präsidenten des Bezirksgerichts Luxemburg bezeichneten Ort in der Gemeinde Grevenmacher, für den Wahlkreis Zentrum bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Luxemburg und für den Wahlkreis Norden bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts Diekirch.
Bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge erfasst der Vorsteher des Hauptwahllokals des Wahlkreises die Wahllisten in der Reihenfolge der Einreichung.
Vorgehensweise und Details
Einen Wahlvorschlag aufsetzen
Jeder Kandidat setzt einen Wahlvorschlag auf, der bestimmten Anforderungen entsprechen muss. Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Nachname, Vorname(n), Beruf und Wohnsitz des Kandidaten;
- die Annahme seiner Kandidatur im Wahlkreis;
- Datum und Unterschrift.
Eine Liste der Kandidaten und Unterstützer aufstellen
Die Abgeordneten werden per Listenabstimmung gewählt. Dabei werden sie anteilig zur Anzahl der erhaltenen Stimmen auf die verschiedenen Listen verteilt. Ein Kandidat bei einer Parlamentswahl muss also auf einer Liste stehen, die von einer Kandidatengruppe aufgestellt wurde. Keine Liste darf mehr Kandidaten enthalten, als Abgeordnete in dem Wahlkreis zu wählen sind, in dem die Liste eingereicht wird.
Jede Wahlliste benötigt folgende Unterstützung:
- entweder von 100 im Wahlkreis eingetragenen Wählern;
- oder von einem aus dem Amt scheidenden oder noch amtierenden Abgeordneten, der im Wahlkreis gewählt wurde, oder von 3 Gemeinderäten, die in einer oder mehreren Gemeinden des Wahlkreises gewählt wurden.
Jede Einzelkandidatur wird als eigene Liste angesehen.
Jeder Wahlvorschlag muss von einem Bevollmächtigten eingereicht werden:
- wenn der Wahlvorschlag von 100 Wählern unterstützt wird, wird der Bevollmächtigte von den 100 Unterstützern und aus deren Mitte bestellt;
- wenn der Wahlvorschlag von einem Abgeordneten oder 3 Gemeinderäten unterstützt wird, wird ein Bevollmächtigter aus der Mitte der Kandidaten der Liste und der gewählten Volksvertreter bestellt, die den Vorschlag unterstützen.
Weitere Voraussetzungen erfüllen
Neben diesen Formalitäten ist Folgendes zu beachten:
- Niemand darf – weder als Kandidat noch als Unterstützer – auf mehr als einer Liste in ein- und demselben Wahlkreis stehen.
- Niemand darf Kandidat in mehr als einem Wahlkreis sein.
- Jede Liste muss einen Listennamen tragen. Tragen verschiedene Listen den gleichen Namen, werden die Bevollmächtigten aufgefordert, notwendige Unterscheidungen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, ordnet der Vorsteher des Hauptwahllokals jeder Liste einen eigenen Buchstaben entsprechend der Reihenfolge ihrer Einreichung zu.
- Mitteilungen und Listenzusätze können vorgenommen werden, müssen jedoch vor Ablauf der für die Einreichung der Wahlvorschläge festgelegten Frist erfolgen:
- Ein auf einer Liste eingetragener Kandidat darf erst von der Liste gestrichen werden, wenn er dem Vorsteher des Hauptwahllokals des Wahlkreises in einem per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben seinen Willen bekundet, seine Kandidatur zurückzuziehen.
- Jede Liste darf vervollständigt werden, sofern die Namen der Kandidaten von allen Unterzeichnern der Liste unterstützt werden.
Der Vorsteher des Hauptwahllokals erfasst die Wahllisten in der Reihenfolge der Einreichung und übergibt jedem Bevollmächtigten eine auf seinen Namen ausgestellte Empfangsbestätigung.
Wahlbeobachter und stellvertretende Wahlbeobachter bestellen
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge darf jeder Bevollmächtigte für jedes Wahllokal höchstens einen Wahlbeobachter und einen stellvertretenden Wahlbeobachter aus der Wählerschaft der Gemeinde bestellen, um den Wahlhandlungen beizuwohnen.
Zuständige Kontaktstellen
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Friedensgerichtsbarkeit
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Friedensgerichtsbarkeit Diekirch8-10, place Joseph Bech
L-9211 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 66 / L-9201
Tel. : (+352) 80 88 53-1Fax : (+352) 80 41 90 -
Friedensgerichtsbarkeit Esch-sur-AlzettePlace Norbert Metz
L-4006 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 530-529Fax : (+352) 530 529 304 -
Friedensgerichtsbarkeit LuxemburgCité Judiciaire – Plateau du Saint-Esprit – Gebäude JP
L-2080 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 15
Tel. : (+352) 47 59 81-1Fax : (+352) 46 54 34
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Bezirksgericht
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Bezirksgericht von DiekirchPlace Guillaume
L-9237 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 164 L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 32 14-1Fax : (+352) 80 71 19 oder (+352) 80 24 84 -
Bezirksgericht von LuxemburgCité Judiciaire - Plateau du Saint-Esprit
L-2010 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 15
Tel. : (+352) 47 59 81-1Fax : (+352) 47 59 81-2421