Einen ausländischen Führerschein eintragen, umtauschen oder umschreiben lassen
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Unter gewissen Voraussetzungen können Sie bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) den Umtausch, die Eintragung oder die Umschreibung eines ausländischen (europäischen oder nicht europäischen) Führerscheins beantragen.
Die Eintragung und der Umtausch sind Personen vorbehalten, die ihren Führerschein in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten haben.
Der Antrag auf Umtausch ist nicht vorgeschrieben, außer im Falle eines Verstoßes, der eine Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis oder einen Punktabzug mit sich bringt.
Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein eintragen lassen, können Sie im Falle eines Verlusts oder Diebstahls schnell einen Ersatzführerschein erhalten. In diesem Fall ist die SNCA für die Ausstellung eines Duplikats Ihres Führerscheins zuständig, sofern sie informiert ist, dass ein solcher existiert, und die Daten kennt.
Wenn Sie also schnellstmöglich wieder ein Dokument erhalten möchten, das Ihre Fahrerlaubnis bestätigt, kann die Eintragung das entsprechende Verfahren für Sie beschleunigen. Haben Sie Ihren Führerschein nicht eintragen lassen, müssen Sie eine von den ausländischen Behörden ausgestellte Echtheitsbescheinigung vorlegen, die die einzelnen Daten des ausländischen Führerscheins enthält: Klassen, Daten des Erhalts und Dauer der Gültigkeit.
Die Umschreibung richtet sich an Personen, die im Besitz eines Führerscheins aus einem Nicht-Mitgliedstaat des EWR sind. Ein solcher Führerschein muss innerhalb eines Jahres, nachdem sein Inhaber seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg genommen hat, in einen luxemburgischen Führerschein umgeschrieben werden.
Betroffene Personen
Inhaber von ausländischen Führerscheinen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Kosten
Die Kosten für den Umtausch und die Umschreibung eines Führerscheins belaufen sich auf 30 Euro.
Die Eintragung eines ausländischen Führerscheins ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
EWR-Führerschein
Ihr von einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellter Führerschein wird in Luxemburg anerkannt, wenn Sie sich dort niederlassen (Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zwischen Mitgliedstaaten). Sie können Ihren ausländischen Führerschein jederzeit gegen einen luxemburgischen Führerschein umtauschen oder ihn eintragen lassen.
Die Eintragung und der Umtausch sind optional, außer in einigen Fällen, in denen der Umtausch vorgeschrieben ist.
Eintragung
Um Ihren ausländischen Führerschein eintragen zu lassen, müssen Sie das Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) per Post an die Führerscheinabteilung (Service des permis de conduire) der SNCA senden und folgende Unterlagen beilegen:
- eine leserliche Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres ausländischen Führerscheins;
- eine leserliche Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis).
Das Formular und die Belege können auch eigenhändig bei der Beratungsstelle von Guichet.lu in 11, rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler) eingereicht werden.
Je nach Ihrer Situation kann es sein, dass Sie um zusätzliche Unterlagen gebeten werden.
Umtausch
Um Ihren ausländischen Führerschein gegen einen luxemburgischen Führerschein umzutauschen, müssen Sie das Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) per Post an die Führerscheinabteilung (Service des permis de conduire) der SNCA senden und folgende Unterlagen beilegen:
- ein aktuelles Foto von 45×35 mm (bitte beachten Sie, dass an den 3 Standorten der SNCA sowie in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu ein Foto vor Ort aufgenommen werden kann);
- eine Gebührenmarke von 30 Euro. Diese ist bei der SNCA, der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) und der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu in 11, rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt erhältlich (bei Letzterer nur gegen Kartenzahlung);
- eine leserliche Kopie der Vorder- und Rückseite des ausländischen Führerscheins;
- eine leserliche Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis);
- ein vor weniger als 3 Monaten ausgestelltes Führungszeugnis Nr. 4 aus dem luxemburgischen Strafregister.
Der Umtausch umfasst zudem die Verpflichtung zur Aushändigung Ihres ausländischen Führerscheins an die Führerscheinabteilung der SNCA. Der Führerschein wird anschließend an die Behörden zurückgeschickt, die ihn ausgestellt haben.
Das Formular und die Belege können auch eigenhändig bei der Beratungsstelle von Guichet.lu in 11, rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler) eingereicht werden.
Je nach Ihrer Situation kann es sein, dass Sie um zusätzliche Unterlagen gebeten werden.
Wenn Sie Inhaber eines EWR-Führerscheins sind und Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg haben, müssen Sie diesen Führerschein in folgenden Fällen gegen einen luxemburgischen Führerschein umtauschen:
- Erweiterung der Fahrerlaubnis auf andere Führerscheinklassen;
- Beschränkung der Fahrerlaubnis durch Gerichts- oder Verwaltungsbeschluss, mit der eine Eintragung im Führerschein einhergeht;
- Rückgabe des Führerscheins nach einem gerichtlich verhängten Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis durch Verwaltungsbeschluss.
Der Antrag kann unverzüglich nach der Ankunft in Luxemburg gestellt werden.
Der Umtausch des Führerscheins kann frühestens 185 Tage nach Ihrer Niederlassung in Luxemburg erfolgen.
Nicht-EWR-Führerschein
Der Antrag kann unverzüglich nach der Ankunft in Luxemburg gestellt werden.
Die Umschreibung des Führerscheins kann frühestens 185 Tage nach Ihrer Niederlassung in Luxemburg erfolgen.
Im Laufe dieses Jahres können Sie aber mit Ihrem ausländischen Führerschein in Luxemburg fahren.
Es wird dringend empfohlen, Ihren Nicht-EWR-Führerschein übersetzen zu lassen, falls dieser in einer Sprache verfasst ist, die in Luxemburg nicht oder kaum bekannt ist.
Die Umschreibung kann nur vorgenommen werden, wenn Sie vor der Ausstellung Ihres Führerscheins, den Sie umschreiben lassen möchten, seit mindestens 6 Monaten im Ausstellungsland wohnhaft waren oder studierten. Im Übrigen müssen Sie die im luxemburgischen Gesetz vorgesehenen Altersbedingungen erfüllen.
Wenn Sie den Führerschein erst nach Ablauf dieser Einjahresfrist umschreiben lassen, müssen Sie vorher eine Kontrollprüfung (Theorie und Praxis) bestehen. Wurde der ausländische Führerschein nach einem Jahr nicht umgeschrieben, verliert er zudem seine Gültigkeit in Luxemburg.
Nehmen Sie die Umschreibung innerhalb eines Jahres nach Ihrer Ankunft in Luxemburg vor, müssen Sie sich nicht erfolgreich einer Kontrollprüfung (Theorie und Praxis) unterziehen, sofern sich die Umschreibung auf einen ausländischen Führerschein bezieht, der den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE oder F des luxemburgischen Führerscheins entspricht.
Zum Führen von Lastkraftwagen oder Bussen hingegen müssen Sie eine Kontrollprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.
Um Ihren ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, müssen Sie das Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) per Post an die Führerscheinabteilung (Service des permis de conduire) der SNCA senden und folgende Unterlagen beilegen:
- ein aktuelles Foto von 45×35 mm (bitte beachten Sie, dass an den 3 Standorten der SNCA sowie in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu ein Foto vor Ort aufgenommen werden kann);
- ein ärztliches Attest, das weniger als 3 Monate alt ist und von einem in Luxemburg als Allgemeinmediziner und/oder Facharzt der inneren Medizin zugelassenen Arzt anhand des dafür vorgesehenen Formulars ausgestellt wurde;
- einen Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslands, der vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde und die letzten 5 Jahre abdeckt;
- eine Gebührenmarke in Höhe von 30 Euro, die bei der SNCA oder der AED erhältlich ist;
- eine leserliche Kopie der Vorder- und Rückseite des ausländischen Führerscheins;
- eine leserliche Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis);
- ein vor weniger als 3 Monaten ausgestelltes Führungszeugnis Nr. 4 aus dem luxemburgischen Strafregister.
Sie können das Formular und die Belege auch eigenhändig bei der Beratungsstelle von Guichet.lu in 11, rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler) einreichen.
Je nach Ihrer Situation kann es sein, dass Sie um zusätzliche Unterlagen gebeten werden.
Damit Ihnen ein luxemburgischer Führerschein ausgestellt wird, müssen Sie der Führerscheinabteilung der SNCA Ihren ausländischen Führerschein aushändigen. Der ausländische Führerschein wird anschließend an die Behörden zurückgeschickt, die ihn ausgestellt haben.
Wenn Sie Inhaber eines Führerscheins sind, der von einem Nicht-EWR-Land ausgestellt wurde, ist das Umschreibungsverfahren Pflicht.
Nachdem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg genommen haben, haben Sie höchstens ein Jahr Zeit, um Ihren ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins für alle Klassen, der von einem Land ausgestellt wurde, das nicht Vertragspartei des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 oder des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist, wird abgelehnt.
In dieser Liste (Französisch, Pdf, 181 KB) sind alle Länder aufgeführt, die Vertragspartei des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 oder des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 sind.
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Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
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- 4, place de l'Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
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Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für öffentliche Arbeiten
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Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Mobilität und Transport
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4, place de l'Europe
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