Gültigkeit des Führerscheins bei einem Umzug innerhalb des EWR
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Führerscheine, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt wurden, werden innerhalb dieses Raums gegenseitig anerkannt.
Bei einem Umzug innerhalb des EWR kann der Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins den Umtausch seines nationalen Führerscheins gegen einen Führerschein seines neuen Wohnsitzlandes beantragen. Von Ausnahmen abgesehen besteht dazu jedoch keine Verpflichtung.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle neuen Führerscheine, die in der EU ausgestellt werden, ein identisches Format. Sie sind aus Plastik und haben Scheckkartenformat.
Gültige Führerscheine behalten ihre Gültigkeit und werden bei ihrer Erneuerung oder spätestens 2033 gegen einen Führerschein im neuen Format umgetauscht.
Umzug in einen EWR-Staat
Vor dem Umzug in ein anderes Land muss sich der Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins vergewissern, dass dieser nicht abgelaufen ist.
Von luxemburgischen Behörden ausgestellte vorläufige Führerscheine oder Bescheinigungen werden in den anderen EWR-Staaten nicht anerkannt.
Ein Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins, der in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Staat umzieht, darf mit seinem bisherigen Führerschein so lange fahren, wie er gültig ist, unter der Voraussetzung, dass im Land der Ausstellung seines Führerscheins gegen ihn keine Verfahren zum Entzug, zur Einschränkung oder zur Aufhebung seiner Fahrerlaubnis eingeleitet wurden.
Folgende Kategorien sind in allen EU-Staaten anerkannt: AM, A1, A2, A, B, BE, B1, B1E, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.
Land | Gültigkeit |
---|---|
Deutschland | 15 Jahre |
Österreich | 15 Jahre |
Belgien | 15 Jahre |
Bulgarien | 10 Jahre |
Zypern | 15 Jahre |
Dänemark | 15 Jahre |
Spanien | 10 Jahre |
Estland | 10 Jahre |
Finnland | 10 Jahre |
Frankreich | 15 Jahre |
Griechenland | 10 Jahre |
Ungarn | 10 Jahre |
Irland | 10 Jahre |
Italien | 10 Jahre |
Lettland | 10 Jahre |
Litauen | 10 Jahre |
Luxemburg | 10 Jahre |
Malta | 10 Jahre |
Niederlande | 10 Jahre |
Polen | 15 Jahre |
Portugal | 15 Jahre |
Tschechische Republik | 10 Jahre |
Rumänien | 10 Jahre |
Slowakei | 15 Jahre |
Slowenien | 10 Jahre |
Schweden | 10 Jahre |
Kroatien | 10 Jahre |
Erneuerung/Umtausch des Führerscheins
Ein Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins kann seinen Führerschein nur von den Behörden seines Wohnsitzlandes erneuern (oder umtauschen) lassen.
Zahlreiche EWR-Staaten verlangen einen Umtausch des Führerscheins, wenn dessen Inhaber einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, der ein Verfahren zur Einschränkung, zum Entzug oder zur Aufhebung der Fahrerlaubnis bzw. einen Punkteverlust nach sich zieht.
Im Hinblick auf den Umtausch des Führerscheins verlangen die örtlichen Behörden zumeist neben den üblichen Unterlagen zur Ausstellung eines Führerscheins noch eine Echtheitsbestätigung. Dabei handelt es sich um ein Dokument, aus dem die Berechtigung des Antragstellers zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweislich hervorgeht, das vom Staat der Ausstellung des Führerscheins ausgestellt wird und folgende Angaben enthält:
- die Herkunft;
- den Geltungsbereich;
- die Gültigkeit der Fahrerlaubnis;
- und gegebenenfalls die entsprechende amtliche Übersetzung.
In Luxemburg kann diese Bescheinigung in deutscher, französischer oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die Anträge sind an die Abteilung für Mobilität und Transport (Département de la mobilité et des transports), Dienststelle „Verkehr und Verkehrssicherheit“ (Service „Circulation et sécurité routières“) zu richten, wobei folgende Angaben zu machen sind:
- Nummer des Führerscheins;
- Geburtsdatum;
- aktuelle Adresse für die Zusendung der Bescheinigung.
Département de la mobilité et des transports
4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Postanschrift:
L-2938 Luxemburg
Telefon: (+352) 247 - 84400
Fax: (+352) 26 47 89 48
E-Mail: contact@tr.etat.lu
Die Behörde des jeweiligen Wohnsitzlandes schickt dem Inhaber im Austausch gegen seinen luxemburgischen Führerschein einen einheimischen Führerschein zu. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt der Inhaber des Führerscheins in Bezug auf die Dauer der Gültigkeit des Führerscheins, die ärztlichen Untersuchungen usw. denselben Vorschriften wie die Staatsangehörigen dieses Landes.
Bei der Aushändigung des einheimischen Führerscheins wird der luxemburgische Führerschein eingezogen und den Behörden zugesandt, die ihn ausgestellt haben.
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Zuständige Kontaktstellen
Abteilung für Mobilität und Transport
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Mobilität und Transport
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2938 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- Fax:
- (+352) 26 47 89 48
- E-Mail:
- contact@tr.etat.lu
- Website:
- https://transports.public.lu
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Directive 2006/126/CE du Parlement européen et du Conseil du 20 décembre 2006
relative au permis de conduire
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Décision (UE) 2016/1945 de la Commission du 14 octobre 2016
concernant les équivalences entre les catégories de permis de conduire
- Code de la route
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