Eine Echtheitsbescheinigung für den Führerschein beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Häufig verlangen ausländische Behörden für den Umtausch, die Umschreibung oder die Ersetzung eines luxemburgischen Führerscheins eine Echtheitsbescheinigung, in der die Fahrerlaubnis bestätigt wird.

In diesem offiziellen Dokument sind die wichtigsten Informationen bezüglich des Führerscheins aufgeführt, darunter:

  • die einzelnen Kategorien des Führerscheins;
  • die Gültigkeitsdauer;
  • die Einschränkungen;
  • die Anzahl der Punkte, mit denen der Führerschein versehen ist, usw.

 

Betroffene Personen

Alle Personen, die Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins sind, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg oder im Ausland wohnen.

Voraussetzungen

Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins können eine Echtheitsbescheinigung beantragen, in der ihre Fahrerlaubnis bestätigt wird:

  • wenn sie nicht länger in Luxemburg wohnen und ihren Führerschein im Land ihres neuen Wohnsitzes umtauschen müssen;
  • wenn sie nicht länger in Luxemburg wohnen und sich nach dem Verlust oder Diebstahl ihres luxemburgischen Führerscheins eine neue Fahrerlaubnis im Land ihres neuen Wohnsitzes ausstellen lassen müssen;
  • wenn eine Echtheitsbescheinigung erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit ausüben (zum Beispiel: wenn eine solche Bescheinigung benötigt wird, um sich für eine Stelle als Busfahrer zu bewerben).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Echtheitsbescheinigung kann elektronisch über MyGuichet.lu beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten beantragt werden.

Die Bescheinigung kann auch per E-Mail beantragt werden. Der Antragsteller muss folgende Informationen angeben:

  • seine Namen und Vornamen;
  • sein Geburtsdatum;
  • seine nationale Identifikationsnummer.

Der Antragsteller muss seinem Antrag eine Kopie seines Personalausweises oder seines Führerscheins beifügen.

Zustellung der Bescheinigung

Die Bescheinigung wird per Post an die offizielle Adresse des Antragstellers geschickt.

Die Echtheitsbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis und ersetzt nicht den Führerschein.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Mobilität und Transport

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