Einen gestohlenen, verlorenen, beschädigten oder im Ausland beschlagnahmten Führerschein ersetzen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Als Inhaber eines Führerscheins müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen:
- wenn Sie Ihren Führerschein verloren oder unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört haben; oder
- wenn Ihre Papiere gestohlen wurden; oder
- wenn Ihr Führerschein im Ausland von den lokalen Ordnungskräften beschlagnahmt wurde.
Sie müssen das Ersatzdokument schnellstmöglich beantragen.
Laut Gesetz ist das Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn Sie bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorzeigen können.
Der Führerschein wird von Ihrem Wohnsitzland ausgestellt. Es ist nicht möglich, gleichzeitig mehr als einen europäischen Führerschein zu besitzen.
Betroffene Personen
Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die Inhaber:
- eines luxemburgischen Führerscheins; oder
- eines in Luxemburg eingetragenen Führerscheins eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist;
und deren Führerschein gestohlen, verloren, beschädigt oder im Ausland beschlagnahmt wurde.
Wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umgezogen sind, müssen Sie Ihren gestohlenen, verlorenen, beschädigten oder im Ausland beschlagnahmten Führerschein in Ihrem Wohnsitzland ersetzen oder umtauschen. Sie erhalten dann einen lokalen Führerschein. Dieser Führerschein unterliegt den Vorschriften dieses Landes, was unter anderem die Dauer seiner Gültigkeit und die ärztlichen Untersuchungen betrifft.
Voraussetzungen
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-Landes sind, in Luxemburg wohnen und Ihr Führerschein nicht von Luxemburg ausgestellt wurde, müssen Sie sich mit der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, in Verbindung setzen, um eine Echtheitsbescheinigung zu erhalten, mit der Sie dann das Verfahren zum Erhalt eines Ersatzführerscheins bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation autonomible - SNCA) einleiten können.
Vorgehensweise und Details
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Führerscheins
Sie müssen das Formular „Demande d’un duplicata d’un document / permis de conduire“ (Antrag auf Ausstellung eines Duplikats eines Dokuments/Führerscheins (siehe „Online-Dienste und Formulare“) bei der Führerscheinabteilung der SNCA einreichen.
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- ein aktuelles frontal aufgenommenes Foto von 45×35 mm (bitte beachten Sie, dass an den 3 Standorten der SNCA sowie in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu ein Foto vor Ort aufgenommen werden kann);
- eine Gebührenmarke von 30 Euro, die:
- bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) erhältlich ist; oder
- an den Standorten der SNCA oder in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu direkt vor Ort bezahlt werden muss;
- im Falle der Beschädigung des Führerscheins: eine beidseitige Kopie des nationalen oder ausländischen Führerscheins.
Der neue Führerschein wird Ihnen innerhalb einiger Tage per Post zugeschickt.
Das Formular und die Belege können per Post verschickt oder persönlich vor Ort eingereicht werden:
- in den Büros der SNCA in Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff; oder
- bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu an der Adresse: 11, rue Notre-Dame / L-2240 Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler).
Die SNCA stellt kein Dokument aus, das als vorläufiger Führerschein gilt.
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Führerscheins im Ausland sollte schnellstmöglich ein Polizeirevier aufgesucht werden, um den Verlust oder Diebstahl zu melden. Konsulate im Ausland stellen keine Ersatzführerscheine aus. Es hängt von der Gesetzgebung des Landes ab, in dem Sie sich befinden, ob mit dem von der Polizei erstellten Dokument das Führen eines Fahrzeugs auf dessen Staatsgebiet oder die Rückführung des Fahrzeugs nach Luxemburg ohne rechtliche Folgen erlaubt ist.
Beschlagnahme des Führerscheins eines luxemburgischen Gebietsansässigen durch die Ordnungskräfte im Ausland
Bei bestimmten Verstößen im Ausland können die lokalen Ordnungskräfte Ihren Führerschein beschlagnahmen und Ihnen somit die Fahrerlaubnis für das jeweilige Hoheitsgebiet entziehen.
Die Rückgabe des Führerscheins (je nach Schwere der begangenen Verstöße) ist unter Umständen möglich. Für einen bestimmten Zeitraum besteht für Sie jedoch ein Fahrverbot in dem jeweiligen Land.
Wenn Sie den Ordnungskräften Ihren Führerschein nach einer Verkehrskontrolle aushändigen, erhalten Sie eine Kopie des Bescheids über die Beschlagnahme oder den Entzug, auf dem die Informationen angegeben sind, wie Sie Ihren Führerschein zurückerlangen können.
Bei der SNCA kann anhand des Formulars „Demande d’un duplicata d’un document / permis de conduire“ (Antrag auf Ausstellung eines Duplikats eines Dokuments/Führerscheins) ein Ersatzführerschein beantragt werden, wobei als Grund „le retrait / la rétention de mon permis de conduire à l’étranger“ (Entzug/Beschlagnahme meines Führerscheins im Ausland) anzugeben ist.
Die Kopie des Bescheids über die Beschlagnahme oder den Entzug ist dem Antrag zwingend beizufügen.
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten behält sich das Recht vor, den Bericht der ausländischen Behörden abzuwarten, sofern dies erforderlich ist, und angesichts Ihrer Führerscheinakte zu entscheiden, ob ein Duplikat ausgestellt wird oder nicht.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
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