Einen gestohlenen, verlorenen, beschädigten oder im Ausland beschlagnahmten Führerschein ersetzen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein gestohlener, verlorener, beschädigter oder im Ausland beschlagnahmter Führerschein kann unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden, indem bei der SNCA ein Ersatzführerschein beantragt wird.

Zielgruppe: Jeder in Luxemburg ansässige Inhaber eines Führerscheins.

Als Inhaber eines Führerscheins müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen:

  • wenn Sie Ihren Führerschein verloren oder unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört haben; oder
  • wenn Ihre Papiere gestohlen wurden; oder
  • wenn Ihr Führerschein im Ausland von den lokalen Ordnungskräften beschlagnahmt wurde.

Sie müssen das Ersatzdokument schnellstmöglich beantragen.

Laut Gesetz ist das Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn Sie bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorzeigen können.

Der Führerschein wird von Ihrem Wohnsitzland ausgestellt. Es ist nicht möglich, gleichzeitig mehr als einen europäischen Führerschein zu besitzen.

Zielgruppe

Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die Inhaber:

  • eines luxemburgischen Führerscheins; oder
  • eines in Luxemburg eingetragenen Führerscheins eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist;

und deren Führerschein gestohlen, verloren, beschädigt oder im Ausland beschlagnahmt wurde.

Wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umgezogen sind, müssen Sie Ihren gestohlenen, verlorenen, beschädigten oder im Ausland beschlagnahmten Führerschein in Ihrem Wohnsitzland ersetzen oder umtauschen. Sie erhalten dann einen lokalen Führerschein. Dieser Führerschein unterliegt den Vorschriften dieses Landes, was unter anderem die Dauer seiner Gültigkeit und die ärztlichen Untersuchungen betrifft.

Voraussetzungen

Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-Landes sind, in Luxemburg wohnen und Ihr Führerschein nicht von Luxemburg ausgestellt wurde, müssen Sie sich mit der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, in Verbindung setzen, um eine Echtheitsbescheinigung zu erhalten, mit der Sie dann das Verfahren zum Erhalt eines Ersatzführerscheins bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation autonomible - SNCA) einleiten können.

Vorgehensweise und Details

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Führerscheins

Sie müssen das Formular „Demande d’un duplicata d’un document / permis de conduire“ (Antrag auf Ausstellung eines Duplikats eines Dokuments/Führerscheins (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“) bei der Führerscheinabteilung der SNCA einreichen.

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • ein aktuelles, frontal aufgenommenes Passbild im Format 45 x 35 mm;
  • eine Gebührenmarke von 30 Euro:
    • erhältlich bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED); oder
    • in den Büros der SNCA oder bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu, wo sie direkt vor Ort bezahlt wird;
    • im Falle der Beschädigung des Führerscheins: eine beidseitige Kopie des nationalen oder ausländischen Führerscheins.

Der neue Führerschein wird Ihnen innerhalb einiger Tage per Post zugeschickt.

Das Formular und die Belege können per Post verschickt oder persönlich vor Ort eingereicht werden:

  • in den Büros der SNCA in Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff; oder
  • bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu an der Adresse: 11, rue Notre-Dame / L-2240 Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler).

Die SNCA stellt kein Dokument aus, das als vorläufiger Führerschein gilt.

Hinweis: Wenn Sie das Formular und die Belege eigenhändig am Standort Sandweiler oder Fridhaff oder in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu einreichen, müssen Sie kein Foto beilegen, da vor Ort ein Passfoto aufgenommen werden kann. Wenn Sie jedoch den Standort Esch-sur-Alzette aufsuchen, müssen Sie ein Passfoto mitbringen.

Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Führerscheins im Ausland sollte schnellstmöglich ein Polizeirevier aufgesucht werden, um den Verlust oder Diebstahl zu melden. Konsulate im Ausland stellen keine Ersatzführerscheine aus. Es hängt von der Gesetzgebung des Landes ab, in dem Sie sich befinden, ob mit dem von der Polizei erstellten Dokument das Führen eines Fahrzeugs auf dessen Staatsgebiet oder die Rückführung des Fahrzeugs nach Luxemburg ohne rechtliche Folgen erlaubt ist.

Beschlagnahme des Führerscheins eines luxemburgischen Gebietsansässigen durch die Ordnungskräfte im Ausland

Bei bestimmten Verstößen im Ausland können die lokalen Ordnungskräfte Ihren Führerschein beschlagnahmen und Ihnen somit die Fahrerlaubnis für das jeweilige Hoheitsgebiet entziehen.

Die Rückgabe des Führerscheins (je nach Schwere der begangenen Verstöße) ist unter Umständen möglich. Für einen bestimmten Zeitraum besteht für Sie jedoch ein Fahrverbot in dem jeweiligen Land.

Wenn Sie den Ordnungskräften Ihren Führerschein nach einer Verkehrskontrolle aushändigen, erhalten Sie eine Kopie des Bescheids über die Beschlagnahme oder den Entzug, auf dem die Informationen angegeben sind, wie Sie Ihren Führerschein zurückerlangen können.

Bei der SNCA kann anhand des Formulars „Demande d’un duplicata d’un document / permis de conduire“ (Antrag auf Ausstellung eines Duplikats eines Dokuments/Führerscheins) ein Ersatzführerschein beantragt werden, wobei als Grund „le retrait / la rétention de mon permis de conduire à l’étranger“ (Entzug/Beschlagnahme meines Führerscheins im Ausland) anzugeben ist.

Die Kopie des Bescheids über die Beschlagnahme oder den Entzug ist dem Antrag zwingend beizufügen.

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten behält sich das Recht vor, den Bericht der ausländischen Behörden abzuwarten, sofern dies erforderlich ist, und angesichts Ihrer Führerscheinakte zu entscheiden, ob ein Duplikat ausgestellt wird oder nicht.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Führerscheinabteilung

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