Einen gestohlenen, verlorenen, beschädigten oder im Ausland beschlagnahmten Führerschein ersetzen lassen

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Der Inhaber eines Führerscheins muss einen Ersatzführerschein beantragen:

  • wenn er seinen Führerschein verloren oder unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört hat; oder
  • wenn seine Papiere gestohlen wurden; oder
  • wenn sein Führerschein im Ausland von den lokalen Ordnungskräften beschlagnahmt wurde.

Diesen Antrag muss er schnellstmöglich stellen.

Laut Gesetz ist das Führen eines Fahrzeugs verboten, wenn bei einer Kontrolle kein gültiger Führerschein vorgezeigt werden kann.

Inhaber dürfen jeweils immer nur einen europäischen Führerschein besitzen. Dieser wird vom Wohnsitzland ausgestellt.

Zielgruppe

Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, deren Führerschein gestohlen, verloren, beschädigt oder im Ausland beschlagnahmt wurde, und die:

  • Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins ist; oder
  • Inhaber eines in Luxemburg eingetragenen Führerscheins eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.

In Luxemburg ansässige Personen, die Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaats sind und keinen luxemburgischen Führerschein haben, müssen sich mit der Behörde in ihrem Herkunftsland, die den Führerschein ausgestellt hat, in Verbindung setzen, um eine Echtheitsbescheinigung zu erhalten, mit der sie das Verfahren zum Erhalt eines Ersatzführerscheins bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation autonomible - SNCA) einleiten können.

Wenn der Inhaber des Führerscheins in einen anderen EWR-Mitgliedstaat umgezogen ist, muss er seinen gestohlenen, verlorenen, beschädigten oder im Ausland beschlagnahmten Führerschein in seinem Wohnsitzland ersetzen oder umtauschen. Er erhält dann einen lokalen Führerschein.

Nach Erhalt des Führerscheins des Wohnsitzlandes unterliegt der Inhaber den Vorschriften dieses Landes, was zum Beispiel die Dauer der Gültigkeit des Führerscheins und die ärztlichen Untersuchungen betrifft.

Vorgehensweise und Details

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins muss der Inhaber des Führerscheins das Antragsformular auf Ausstellung eines Ersatzdokuments/-führerscheins ausfüllen, dabei das entsprechende Kästchen ankreuzen und das Formular der Führerscheinstelle (Service des permis de conduire) der SNCA zukommen lassen. Dem Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein aktuelles, frontal aufgenommenes Passbild im Format 45 x 35 mm;
  • eine Gebührenmarke von 30 Euro:
    • erhältlich bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED); oder
    • erhältlich in den Büros der SNCA oder bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu, wo sie direkt vor Ort bezahlt wird.

Dem Inhaber wird der neue Führerschein innerhalb einiger Tage per Post zugeschickt.

Achtung: Konsulate im Ausland stellen keine Ersatzführerscheine aus. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Führerscheins im Ausland sollte schnellstmöglich ein Polizeirevier aufgesucht werden, um den Verlust oder Diebstahl zu melden. Es hängt von der Gesetzgebung des Landes ab, in dem sich der Führerscheininhaber befindet, ob mit dem von der Polizei erstellten Dokument das Führen eines Fahrzeugs auf dessen Staatsgebiet oder die Rückführung des Fahrzeugs nach Luxemburg ohne rechtliche Folgen erlaubt ist.

Das Formular und die Belege können per Post verschickt oder persönlich vor Ort eingereicht werden:

  • in den Büros der SNCA in Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff; oder
  • bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu an der Adresse: 11, rue Notre-Dame / L-2240 Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler).

Reicht der Inhaber seinen Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder bei der Führerscheinabteilung in Sandweiler oder Fridhaff ein, muss er kein Passbild mitbringen, da dieses vor Ort aufgenommen werden kann (dies gilt nur für luxemburgische Führerscheine und in Luxemburg registrierte ausländische EWR-Führerscheine).

Beschädigung des Führerscheins

Bei Beschädigung des Führerscheins muss der Inhaber das Antragsformular auf Ausstellung eines Ersatzdokuments/-führerscheins ausfüllen, dabei das entsprechende Kästchen ankreuzen und das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular der SNCA zukommen lassen. Dem Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein aktuelles, frontal aufgenommenes Passbild im Format 45 x 35 mm;
  • eine Gebührenmarke von 30 Euro:
    • erhältlich bei der AED; oder
    • in den Büros der SNCA oder bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu, wo sie direkt vor Ort bezahlt wird;
  • eine leserliche beidseitige Kopie des nationalen oder ausländischen Führerscheins.

Der Inhaber erhält den neuen Führerschein gegen Aushändigung des beschädigten Führerscheins innerhalb einiger Tage.

Die SNCA stellt kein Dokument aus, das als vorläufiger Führerschein gilt.

Das Formular und die Belege können per Post verschickt oder persönlich vor Ort eingereicht werden:

  • in den Büros der SNCA in Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff; oder
  • bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu an der Adresse: 11, rue Notre-Dame / L-2240 Luxemburg-Stadt (gegenüber dem Knuedler).

Reicht der Inhaber seinen Antrag bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder bei der Führerscheinabteilung in Sandweiler oder Fridhaff ein, muss er kein Passbild mitbringen, da dieses vor Ort aufgenommen werden kann (dies gilt nur für luxemburgische Führerscheine und in Luxemburg registrierte ausländische EWR-Führerscheine).

Beschlagnahme des Führerscheins eines luxemburgischen Gebietsansässigen durch die Ordnungskräfte im Ausland

Bei bestimmten Verstößen im Ausland können die lokalen Ordnungskräfte den Führerschein beschlagnahmen und somit die Fahrerlaubnis für das jeweilige Hoheitsgebiet entziehen.

Die Rückgabe des Führerscheins (je nach Schwere der begangenen Verstöße) ist unter Umständen möglich. Für einen bestimmten Zeitraum besteht jedoch ein Fahrverbot in dem jeweiligen Land.

Händigt der Fahrzeugführer den Ordnungskräften seinen Führerschein nach einer Verkehrskontrolle aus, erhält er eine Kopie des Bescheids über die Beschlagnahme oder den Entzug, auf dem die Informationen angegeben sind, wie der Führerschein zurückerlangt werden kann.

Bei der SNCA kann anhand des Antragsformular auf Ausstellung eines Ersatzdokuments/-führerscheins ein Antrag auf Ausstellung eines Duplikats gestellt werden, wobei als Grund „le retrait/la rétention de mon permis de conduire à l’étranger“ [Entzug/Beschlagnahme meines Führerscheins im Ausland] anzugeben ist.

Die Kopie des Bescheids über die Beschlagnahme oder den Entzug ist dem Antrag zwingend beizufügen.

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten behält sich das Recht vor, den Bericht der ausländischen Behörden abzuwarten, sofern dies erforderlich ist, und angesichts der Führerscheinakte des Antragstellers zu entscheiden, ob ein Duplikat ausgestellt wird oder nicht.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Führerscheinabteilung

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