Seinen Führerschein verlängern lassen
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Jeder, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. In Luxemburg ist die Gültigkeitsdauer eines Führerscheins von der Führerscheinklasse abhängig.
Diese Gültigkeitsdauer ist zeitlich begrenzt, und der Führerschein muss demnach regelmäßig verlängert werden.
Betroffene Personen
Von dieser Verlängerung des Führerscheins sind alle Fahrzeugführer betroffen:
- die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit;
- die als zum Führen eines Fahrzeugs geeignet gelten.
Voraussetzungen
Um eine Verlängerung beantragen zu können, müssen sich Führerscheininhaber über 60 Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen, um ihre Fahreignung zu bestätigen.
Der Führerschein wird demnach nicht ausgestellt, wenn der Bewerber:
- unter schweren Herzrhythmusstörungen leidet;
- unter Brustenge (Angina pectoris) leidet, die im Ruhe- oder Erregungszustand auftritt;
- alkoholabhängig ist oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuss nicht trennen kann;
- von psychotropen Stoffen abhängig ist oder, auch ohne abhängig zu sein, von solchen Stoffen regelmäßig übermäßig Gebrauch macht;
- regelmäßig psychotrope Stoffe in irgendeiner Form einnimmt, wenn die aufgenommene Menge so groß ist, dass die Fahrtüchtigkeit nachteilig beeinflusst wird. Dies gilt auch für alle anderen Arzneimittel oder Kombinationen von Arzneimitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) kann entsprechend den Informationen aus einem ärztlichen Attest eines Allgemeinmediziners die medizinische Kommission um eine Stellungnahme bezüglich der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bitten.
Vorgehensweise und Details
Voraussetzungen für den Antrag auf Erneuerung des Führerscheins
Nach dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen der Klassen A, A1, A2, Am, B, BE und F beträgt bis zum 70. Geburtstag des Inhabers 10 Jahre.
Ab dem Alter von 70 Jahren der Inhaber werden diese Führerscheine nur noch um maximal 5 Jahre verlängert, dies bis zum 80. Geburtstag der Inhaber.
Ab dem Alter von 80 Jahren werden diese Führerscheine nur noch um maximal 2 Jahre verlängert.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine bleiben für die darin eingetragene Gültigkeitsdauer gültig.
Sie müssen jedoch vor dem 19. Januar 2033 gegen das neue Modell des Führerscheins eingetauscht werden.
Fahrer, die ihren Führerschein nicht verlängert haben, obwohl dessen Gültigkeitsdauer überschritten wurde, gelten als Personen, die mit einem abgelaufenen Führerschein fahren, und riskieren eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Modalitäten für die Verlängerung des Führerscheins
Betroffene Personen werden etwa 2 Monate vor Ablauf ihres Führerscheins schriftlich von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr aufgefordert, ihren Führerschein verlängern zu lassen.
Diesem Schreiben liegt ein Formular bei, das die Betroffenen ausfüllen und der Führerscheinabteilung (Service des permis de conduire) der SNCA zusammen mit folgenden Belegen zukommen lassen müssen:
- einem aktuellen Foto von 45 × 35 mm (bitte beachten Sie, dass an den 3 Standorten der SNCA sowie in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu ein Foto vor Ort aufgenommen werden kann);
- ab 60 Jahren: einer ärztlichen Bescheinigung:
- die vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde (dieser Arztbesuch wird nicht von der Gesundheitskasse erstattet);
- die von einem Arzt ausgestellt wurde, der zur Ausübung des Berufs des Allgemeinmediziners und/oder des Facharztes für innere Medizin in Luxemburg berechtigt ist;
- die belegt, dass der Antragsteller körperlich und geistig zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.
Das Formular und die Belege können wie folgt eingereicht werden:
- entweder per Post an die Führerscheinabteilung der SNCA (11, rue de Luxembourg, L-5230 Sandweiler);
- oder persönlich an einem der Schalter der Standorte in Sandweiler, Esch-sur-Alzette oder Fridhaff;
- oder in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu in 11, rue Notre-Dame (gegenüber dem Knuedler) in Luxemburg-Stadt.
Alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 2010 ausgestellt wurden, gelten bis zum 50. Geburtstag des Inhabers. Zu diesem Zeitpunkt muss der Inhaber einen Antrag auf Verlängerung des Führerscheins stellen, dem ein aktuelles Foto (45 x 35 mm, biegsames Papier, frontal aufgenommen, Kopfhöhe mindestens 20 mm) beizulegen ist.
Ein Führerschein, dessen Gültigkeit für eine oder mehrere Kategorien vor über 6 Jahren abgelaufen ist, kann künftig nur verlängert werden, wenn eine Kontrollprüfung für die zu verlängernden Kategorien bestanden wurde.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
- Adresse:
- 4, place de l'Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 478
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für öffentliche Arbeiten
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2940 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 83 300
- E-Mail:
- info@tp.etat.lu
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Mobilität und Transport
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2938 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- Fax:
- (+352) 26 47 89 48
- E-Mail:
- contact@tr.etat.lu
- Website:
- https://transports.public.lu
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Verwaltung für öffentlichen Verkehr – Dienststelle Transport PMR Adapto
- Adresse:
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Postfach 640 / L-2016 Luxemburg
- E-Mail:
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