Seinen Führerschein verlängern lassen

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Jeder, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. In Luxemburg ist die Gültigkeitsdauer eines Führerscheins von der Führerscheinklasse abhängig.

Diese Gültigkeitsdauer ist zeitlich begrenzt, und der Führerschein muss demnach regelmäßig verlängert werden.

Zielgruppe

Von dieser Verlängerung des Führerscheins sind alle Fahrzeugführer betroffen:

  • die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit;
  • die als zum Führen eines Fahrzeugs geeignet gelten.

Voraussetzungen

Um eine Verlängerung beantragen zu können, müssen sich Führerscheininhaber über 60 Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen, um ihre Fahreignung zu bestätigen.

Der Führerschein wird demnach nicht ausgestellt, wenn der Bewerber:

  • unter schweren Herzrhythmusstörungen leidet;
  • unter Brustenge (Angina pectoris) leidet, die im Ruhe- oder Erregungszustand auftritt;
  • alkoholabhängig ist oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuss nicht trennen kann;
  • von psychotropen Stoffen abhängig ist oder, auch ohne abhängig zu sein, von solchen Stoffen regelmäßig übermäßig Gebrauch macht;
  • regelmäßig psychotrope Stoffe in irgendeiner Form einnimmt, wenn die aufgenommene Menge so groß ist, dass die Fahrtüchtigkeit nachteilig beeinflusst wird. Dies gilt auch für alle anderen Arzneimittel oder Kombinationen von Arzneimitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) kann entsprechend den Informationen aus einem ärztlichen Attest eines Allgemeinmediziners die medizinische Kommission um eine Stellungnahme bezüglich der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bitten.

Vorgehensweise und Details

Voraussetzungen für den Antrag auf Erneuerung des Führerscheins

Nach dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine

Die Gültigkeitsdauer der Führerscheine der Klassen A, A1, A2, Am, B, BE und F beträgt bis zum 70. Lebensjahr des Inhabers 10 Jahre.

Ab dem 70. Geburtstag wird der Führerschein um maximal 5 Jahre verlängert, wobei die Gültigkeitsdauer nicht über das 80. Lebensjahr des Besitzers hinausgehen darf.

Ab dem 80. Geburtstag wird der Führerschein um maximal 2 Jahre verlängert.

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine bleiben für die darin eingetragene Gültigkeitsdauer gültig.

Sie müssen jedoch vor dem 19. Januar 2033 gegen das neue Modell des Führerscheins eingetauscht werden.

Fahrer, die ihren Führerschein nicht verlängert haben, obwohl dessen Gültigkeitsdauer überschritten wurde, gelten als Personen, die mit einem abgelaufenen Führerschein fahren, und riskieren eine gebührenpflichtige Verwarnung.

Modalitäten für die Verlängerung des Führerscheins

Betroffene Personen werden etwa 2 Monate vor Ablauf ihres Führerscheins schriftlich von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr aufgefordert, ihren Führerschein verlängern zu lassen.

Diesem Schreiben liegt ein Formular (Pdf, 313 KB) bei, das die Betroffenen ausfüllen und der Führerscheinabteilung (Service des permis de conduire) der SNCA zusammen mit folgenden Belegen zukommen lassen müssen:

  • einem aktuellen Passfoto (45 x 35 mm);
  • ab dem 60. Lebensjahr: einer ärztlichen Bescheinigung:
    • die vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde (dieser Arztbesuch wird nicht von der Gesundheitskasse erstattet);
    • die von einem Arzt ausgestellt wurde, der zur Ausübung des Berufs des Allgemeinmediziners und/oder des Facharztes für innere Medizin in Luxemburg berechtigt ist;
    • die belegt, dass der Antragsteller körperlich und geistig zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Das Formular und die Belege können wie folgt eingereicht werden:

  • entweder per Post an die Führerscheinabteilung der SNCA (11, rue de Luxembourg, L-5230 Sandweiler);
  • oder persönlich an einem der Schalter der Standorte in Sandweiler, Esch-sur-Alzette oder Fridhaff;
  • oder in der „Guichet.lu – Bürgerberatungsstelle“ in 11, rue Notre-Dame (gegenüber dem Knuedler) in Luxemburg-Stadt.

Hinweis: Wenn Sie das Formular und die Belege eigenhändig in der Kfz-Prüfstelle in Sandweiler oder Fridhaff oder in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu einreichen, müssen Sie kein Foto beilegen, da vor Ort ein Passfoto gemacht werden kann. Wenn Sie jedoch die Kfz-Prüfstelle in Esch-sur-Alzette aufsuchen, müssen Sie ein Passfoto mitbringen.

Alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 2010 ausgestellt wurden, gelten bis zum 50. Geburtstag des Inhabers. Zu diesem Zeitpunkt muss der Inhaber einen Antrag auf Verlängerung des Führerscheins (Pdf, 313 KB) stellen, dem ein aktuelles Foto (45 x 35 mm, biegsames Papier, frontal aufgenommen, Kopfhöhe mindestens 20 mm) beizulegen ist.

Ein Führerschein, dessen Gültigkeit für eine oder mehrere Kategorien vor über 6 Jahren abgelaufen ist, kann künftig nur verlängert werden, wenn eine Kontrollprüfung für die zu verlängernden Kategorien bestanden wurde.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Führerscheinabteilung

Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

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