Die Möglichkeit des begleiteten Fahrens in Anspruch nehmen
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Zusammenfassung:
Was den Erwerb des Führerscheins betrifft, so stellt das begleitete Fahren (in Begleitung einer verwandten oder nahestehenden Person) eine zusätzliche Ausbildung zum praktischen Unterricht der Fahrschule dar.
Zielgruppe: Jede Person, die sich in der Fahrausbildung für einen Führerschein der Klasse B in Luxemburg befindet.
Als Führerscheinanwärter auf einen Führerschein der Klasse B haben Sie die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Sie stellt eine zusätzliche Ausbildung zum praktischen Unterricht der Fahrschule dar.
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung und mindestens 12 praktischen Fahrstunden bei einer zugelassenen Fahrschule können Sie Ihre praktische Ausbildung durch das Fahren in Begleitung einer verwandten oder nahestehenden Person fortführen. Dank der eigenen Erfahrungen kann diese Begleitperson Ihnen Tipps geben und Ihnen ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr nahebringen.
Betroffene Personen
Jeder, der:
- einen Führerschein der Klasse B erlangen möchte; und
- in Luxemburg ansässig ist; und
- 17 Jahre alt ist.
Voraussetzungen
- Führerscheinanwärter
- Begleitperson
Als Führerscheinanwärter müssen Sie:
- das Mindestalter erreicht haben; und
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, bei der Ihre Eignung für das Führen eines Fahrzeugs der Führerscheinklasse B festgestellt wird.
Als Begleitperson:
- müssen Sie ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person des Führerscheinanwärters sein; und
- müssen Sie seit mehr als 6 Jahren im Besitz Ihres Führerscheins der Klasse B sein; und
- dürfen Sie nicht wegen eines Verkehrsverstoßes verurteilt worden sein oder Ihre Fahrerlaubnis im Laufe der letzten 3 Jahre verloren haben; und
- müssen Sie an mindestens 2 Fahrstunden des Führerscheinanwärters mit dem Fahrlehrer teilgenommen haben.
Vorgehensweise und Details
- Führerscheinanwärter
- Begleitperson
Sie sind Führerscheinanwärter
Anmeldung bei einer zugelassenen Fahrschule
Das Verfahren zur Erlangung des Führerscheins beginnt mit der Wahl einer in Luxemburg zugelassenen Fahrschule.
Die Fahrschule füllt den Antrag auf Erhalt eines Führerscheins aus und gibt darin an, dass das begleitete Fahren in Anspruch genommen werden soll. Sie als Führerscheinanwärter müssen diesen Antrag unterschreiben. Anschließend wird er zusammen mit folgenden Unterlagen an die Führerscheinstelle (Services des permis de conduire) der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile - SNCA) übermittelt:
- aktuelles Passbild (frontal aufgenommen), Format 45 x 35 mm;
- ärztliches Attest (weniger als 3 Monate alt), das von einem in Luxemburg als Allgemeinmediziner und/oder Facharzt der inneren Medizin zugelassenen Arzt ausgestellt wurde und durch das bescheinigt wird, dass Sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten aufweisen;
- von der Fahrschule anzubringende Verwaltungsgebührenmarke in Höhe von 30 Euro;
- aktueller Strafregisterauszug, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sind (ebenfalls aus dem Herkunftsland, wenn Sie seit weniger als 5 Jahren in Luxemburg wohnen);
- Unterschrift des Sorgeberechtigten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt sind, sowie eine Kopie von dessen Ausweisdokument;
- Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments, das die Feststellung Ihrer Identität ermöglicht;
- Angabe des Namens und der Nummer des Führerscheins der Begleitperson;
- spezielle Bescheinigung vom Versicherer: Die Versicherungsgesellschaft bestätigt darin, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung etwaige Schäden durch Unfälle, die während des begleiteten Fahrens verursacht werden, abdeckt;
- das Original des Fahrschülerausweises.
Ein Wechsel der Fahrschule ist während der Fahrausbildung jederzeit möglich. Sie müssen dazu lediglich mit Ihrem Fahrschülerausweis zu einer anderen Fahrschule gehen. Diese setzt die Führerscheinstelle der SNCA davon in Kenntnis, welche dann einen neuen Fahrschülerausweis auf den Namen der neuen Fahrschule ausstellt. Ein solcher Wechsel hat keinerlei Einfluss auf die theoretische oder die praktische Fahrprüfung.
Theoretische Ausbildung und Prüfung
Sie müssen an mindestens 12 Theoriestunden in einer Fahrschule teilnehmen.
In der theoretischen Fahrausbildung werden insbesondere die Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr behandelt, die in der von der Vereinigung für Verkehrssicherheit (Sécurité Routière ASBL) herausgegebenen und im Buchhandel erhältlichen Straßenverkehrsordnung („Code de la route populaire“) zusammengefasst sind.
Die theoretische Fahrausbildung wird mit einer Prüfung am PC abgeschlossen. Dazu muss im Vorfeld ein Antrag auf einen Termin für die theoretische Prüfung ausgefüllt werden. Zu dieser Prüfung müssen Sie Ihr gültiges Ausweisdokument sowie Ihren Fahrschülerausweis mitbringen.
Die theoretische Fahrprüfung:
- kann nach Wahl in luxemburgischer, französischer, deutscher, portugiesischer oder englischer Sprache an einem der Standorte der SNCA in Sandweiler (dienstags), Esch-sur-Alzette (donnerstags) oder Fridhaff (mittwochs) abgelegt werden.
- kann auf Antrag in Form einer mündlichen Prüfung und erforderlichenfalls in Begleitung eines vereidigten Dolmetschers wahlweise in Sandweiler, Esch-sur-Alzette oder Fridhaff abgelegt werden.
Haben Sie die theoretische Fahrprüfung nicht bestanden, müssen Sie die Hälfte der Pflichtstunden der theoretischen Ausbildung wiederholen, bevor Sie die Prüfung erneut ablegen können. Hierfür muss ein Antrag auf erneute Zulassung (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gestellt werden (gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 30 Euro).
In Bezug auf den Lehrstoff für die theoretische Fahrprüfung wurden für den erstmaligen Erwerb eines Führerscheins gemeinsame Grundlagen (tronc commun) eingeführt. Im Falle einer Erweiterung auf eine zusätzliche Klasse sind nur der auf die Besonderheiten dieser Klasse ausgerichtete Unterricht und die entsprechenden Prüfungen vorgeschrieben.
Fahrausbildung in der Fahrschule
Nach bestandener theoretischer Prüfung müssen Sie in der Fahrschule mindestens 12 Fahrstunden absolvieren, davon 2 im Beisein Ihrer Begleitperson. Anschließend können Sie Ihre praktische Ausbildung unter der Aufsicht Ihrer Begleitperson fortsetzen.
Zur Vorbereitung auf die praktische Führerscheinprüfung erhalten Sie einen Fahrschülerausweis zum Nachweis Ihrer absolvierten Unterrichtseinheiten. Dieser Ausweis ist ab dem Tag seiner Ausstellung 3 Jahre gültig. Er kann 6 Monate, bevor Sie das erforderliche Mindestalter zum Führen eines Fahrzeugs erreicht haben, ausgestellt werden. Sie müssen diesen Ausweis während Ihrer gesamten theoretischen und praktischen Ausbildung mitführen.
Wenn Sie sich als Führerscheinanwärter für das begleitete Fahren entschieden haben, können Sie jederzeit wieder in das System der klassischen Fahrausbildung wechseln.
Fahrbedingungen für das begleitete Fahren
Als Führerscheinanwärter, der die Möglichkeit des begleiteten Fahrens in Anspruch nimmt, müssen Sie Folgendes beachten:
- Sie dürfen nur im Großherzogtum Luxemburg fahren;
- Sie dürfen nicht zwischen 23.00 und 6.00 Uhr fahren;
- Sie dürfen nur Fahrzeuge der Kategorie B führen;
Ihre Begleitperson muss vorne sitzen.
Fahrprüfung
Nach Abschluss der Zusatzausbildung, die das begleitete Fahren darstellt, das heißt, sobald Sie sich dazu in der Lage fühlen, die Fahrprüfung abzulegen, müssen Sie noch mindestens 4 zusätzliche Fahrstunden mit dem Fahrlehrer nehmen.
Wenn Sie die praktische Prüfung nicht bestehen, müssen Sie mindestens 5 zusätzliche praktische Fahrstunden nehmen.
Pflichtteilnahme an einem Fahrsicherheitstraining
Haben Sie die praktische Fahrprüfung bestanden, wird Ihnen ein Führerschein der Klasse B mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ausgestellt. Dieser Zeitraum gilt als Probezeit.
Während der Probezeit:
- erhalten Sie als Fahranfänger ein Heft (carnet de stage), das 8 herausnehmbare Formulare enthält, um sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten einzutragen;
- müssen Sie an einem eintägigen Training im Fahrsicherheitszentrum (Centre de formation) in Colmar-Berg teilnehmen.
Dieses Training kann ab dem 3. Monat nach Ausstellung des Führerscheins absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung an diesem Training berechtigt zur Ausstellung des endgültigen Führerscheins.
Der Antrag auf einen endgültigen Führerschein kann bereits nach Absolvierung des Trainings im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg gestellt werden, allerdings darf das Dokument erst einen Monat vor Ablauf des Probeführerscheins ausgegeben werden.
Sie sind Begleitperson
Als Begleitperson müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen und unterliegen verschiedenen Pflichten.
Mehrere Dokumente sind zur Bearbeitung Ihrer Akte vorzulegen:
- wenn Sie Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins sind:
- Bescheinigung einer für die Dauer der Fahrausbildung gültigen Versicherungspolice mit den Namen der Begleitperson und des Führerscheinanwärters;
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises;
- aktueller Auszug aus dem Strafregister;
- wenn Sie Inhaber eines ausländischen, in Luxemburg registrierten Führerscheins sind:
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises;
- Kopie des Führerscheins;
- Bescheinigung einer für die Dauer der Fahrausbildung gültigen Versicherungspolice mit den Namen der Begleitperson und des Führerscheinanwärters.
Pflichten der Begleitperson
Sie müssen insbesondere:
- eine spezielle Bescheinigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen können;
- eine wichtige pädagogische Rolle übernehmen. Sie erkennen intuitiv Gefahrensituationen, die Ihr Führerscheinanwärter noch nicht wahrnimmt. Da das Bewusstsein des Fahrschülers für echte Gefahren noch nicht so geschärft ist, sollten Sie vor allem in diesem Punkt Ihre eigene Erfahrung einbringen;
- einen schriftlichen Bericht für den Fahrlehrer erstellen. Die Aushändigung dieses Berichts muss im Fahrschülerausweis per Unterschrift bestätigt werden.
Kommt es während des begleiteten Fahrens zu einem Unfall, tragen zudem Sie die volle Verantwortung.
In bestimmten Fällen kann die Begleitperson ersetzt werden.
Fahrprüfung
Sie erstellen anhand eines von der Abteilung für Mobilität und Transport (Département de la mobilité et des transports) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten bereitgestellten Vordrucks einen Bewertungsbericht. Diesen Bericht müssen Sie dem Fahrlehrer aushändigen, bevor dieser die letzten Fahrstunden, die vor der Fahrprüfung absolviert werden müssen, erteilt.
Ausstattung des für das begleitete Fahren genutzten Fahrzeugs
Das für das begleitete Fahren genutzte Fahrzeug muss ein der Führerscheinklasse B entsprechendes Fahrzeug sein.
Hinten am Auto ist ein Schild mit dem Buchstaben „L“ in Weiß auf rotem Hintergrund (20 x 13 cm) anzubringen, um den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass es sich um ein Fahrzeug im Rahmen des begleiteten Fahrens handelt.
Papiere, für die im Rahmen des begleiteten Fahrens Mitführpflicht besteht
Im Falle einer Fahrzeugkontrolle durch die öffentlichen Behörden müssen mehrere Papiere vorgelegt werden können:
- der ordnungsgemäß bestätigte Fahrschülerausweis;
- der Führerschein der Begleitperson;
- die Fahrzeugpapiere;
- die für die Zeit des begleiteten Fahrens ausgestellte spezielle Bescheinigung der Versicherung.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Fahrsicherheitszentrum
-
Fahrsicherheitszentrum
- Adresse:
-
2, rue François Krack
L-7737
Colmar-Berg
Luxemburg
Postfach 4 / L-7701 Colmar-Berg
- Telefon:
- (+352) 85 82 85 1
- Fax:
- (+352) 85 85 69
- E-Mail:
- contact@cfc.lu
- Website:
- http://cfc.lu
Automobilclub Luxemburg
-
Automobilclub Luxemburg
- Adresse:
- 54, route de Longwy L-8080 Bertrange Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 45 00 45 – 1
- Fax:
- (+352) 45 04 55
- E-Mail:
- acl@acl.lu
- Website:
- http://www.acl.lu
-
Automobilclub Luxemburg Außenstelle des Automobilclubs in Ingeldorf
- Adresse:
- 34, route d'Ettelbruck L-9160 Ingeldorf
- Telefon:
- (+352) 450045 2
Führerscheinabteilung
-
Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) Führerscheinabteilung
- Adresse:
-
11, rue de Luxembourg
L-5230
Sandweiler
Luxemburg
Postfach 23 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 26 62 64 00
- Fax:
- (+352) 80 02 36 66
- E-Mail:
- pdc@snca.lu
- Website:
- http://www.snca.lu
Abteilung für Mobilität und Transport
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Mobilität und Transport
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2938 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- Fax:
- (+352) 26 47 89 48
- E-Mail:
- contact@mmtp.etat.lu
- Website:
- https://transports.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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In Luxemburg zugelassene Fahrschulen
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Theoretische Führerscheinprüfung
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