Interne Meldung beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität
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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität (im Folgenden „Ministerium“) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu eingerichtet, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung interne Meldungen von Hinweisgebern („Whistleblowers“) im Zusammenhang mit Verstößen gegen rechtliche Vorschriften zu sammeln, die sich zugetragen haben:
- beim Ministerium; und/oder
- bei einer der ihm unterstehenden Behörden.
Dieser Ihnen zur Verfügung gestellte MyGuichet.lu-Vorgang soll es Ihnen als Hinweisgeber ermöglichen, solche Verstöße über einen sicheren internen Meldekanal den „Beauftragten für Meldungen“ zu melden, die ordnungsgemäß zur Analyse und Bearbeitung solcher Meldungen bevollmächtigt sind.
Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 Garantien eingeführt wurden, um die Vertraulichkeit Ihrer Meldungen zu wahren und Sie vor jeglicher Form von Repressalien zu schützen.
Betroffene Personen
Über diesen internen Meldekanal können nur die folgenden Personen als Hinweisgeber eine Meldung einreichen:
- Personen, die im Rahmen ihres derzeitigen Arbeitsverhältnisses beim Ministerium und/oder bei einer der ihm unterstehenden Behörden (Naturverwaltung, Umweltamt und Wasserwirtschaftsamt) Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext erhalten haben, dies in ihrer Funktion als Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte).
Es wird empfohlen, die interne Meldung zu bevorzugen, aber Sie haben ebenfalls die Möglichkeit einer externen Meldung. Externe Meldekanäle stehen Ihnen bei den folgenden 22 zuständigen Behörden innerhalb der Grenzen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zur Verfügung:
- Aufsichtskommission für den Finanzsektor (Commission de surveillance du secteur financier - CSSF)
- Versicherungsaufsicht (Commissariat aux assurances - CAA)
- Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence)
- Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED)
- Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM)
- Nationale Kommission für den Datenschutz (Commission nationale pour la protection des données - CNPD)
- Zentrum für Gleichbehandlung (Centre pour l’égalité de traitement - CET)
- Ombudsperson im Rahmen ihrer Aufgabe der externen Kontrolle von freiheitsentziehenden Einrichtungen (Médiateur dans le cadre de sa mission de contrôle externe des lieux où se trouvent des personnes privées de liberté)
- Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher
- Luxemburgisches Regulierungsinstitut (Institut luxembourgeois de régulation - ILR)
- Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel - ALIA)
- Anwaltskammern Luxemburg und Diekirch (Ordres des avocats des Barreaux de Luxembourg et Diekirch)
- Notarkammer (Chambre des notaires)
- Collège médical
- Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts - ANF)
- Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau - AGE)
- Flugsicherungsverwaltung (Administration de la navigation aérienne - ANA)
- Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte (Service national du Médiateur de la consommation)
- Kammer für Architekten und beratende Ingenieure (Ordre des architectes et des ingénieurs-conseils - OAI)
- Kammer für Steuer- und Wirtschaftsberater (Ordre des experts-comptables - OEC)
- Wirtschaftsprüferinstitut (Institut des réviseurs d’entreprises - IRE)
- Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD)
Vorgehensweise und Details
Was kann gemeldet werden?
Als Hinweisgeber können Sie alle Verstöße gegen nationales Recht und/oder EU-Recht melden, das heißt Handlungen oder Unterlassungen, die:
- rechtswidrig sind; oder
- dem Ziel oder dem Zweck der Vorschriften des nationalen Rechts oder des unmittelbar anwendbaren EU-Rechts zuwiderlaufen.
Sie können alle Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf Folgendes übermitteln:
- tatsächliche oder potenzielle Verstöße; und/oder
- Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;
die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden:
- in der Organisation, in der Sie tätig sind; oder
- in einer anderen Organisation, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen.
Welche Arten von Meldungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes?
Nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen:
- Meldungen von Verstößen betreffend die nationale Sicherheit; und
- Meldungen von Hinweisgebern, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
- die ärztliche Schweigepflicht;
- das Anwaltsgeheimnis;
- das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
- das richterliche Beratungsgeheimnis;
- das Strafprozessrecht.
Achtung: Sie dürfen keine Informationen offenlegen, die Sie sich durch Begehen einer Straftat beschafft haben oder auf die Sie durch eine Straftat Zugriff hatten.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um geschützt zu werden?
Um wie für Hinweisgeber vorgesehen geschützt zu werden, müssen Sie:
- hinreichenden Grund zu der Annahme gehabt haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen und dass sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 16. Mai 2023 fallen; und
- Folgendes vorgenommen haben:
- eine interne Meldung: über die Meldekanäle Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde;
- eine externe Meldung: über die Meldekanäle einer der zuständigen Behörden;
- eine Offenlegung in folgenden Fällen:
- infolge einer ergebnislosen internen oder externen Meldung; oder
- bei unmittelbarer und offenkundiger Gefährdung für das öffentliche Interesse, beispielsweise in einer Notsituation oder bei Gefahr eines irreversiblen Schadens; oder
- im Falle einer externen Meldung, bei Gefahr von Repressalien oder falls es unwahrscheinlich ist, dass der Verstoß behoben wird.
Erstattung einer internen Meldung beim Ministerium
Sie können dem Ministerium Verstöße in deutscher, luxemburgischer, französischer oder englischer Sprache melden, dies:
- über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu; oder
- per E-Mail an die Adresse alerte.interne@mev.etat.lu; oder
- per Telefon unter der Nummer (+352) 247 86 86 3; oder
- persönlich vor Ort oder per Post an die Anschrift des Ministeriums:
Ministère de l’Environnement, du Climat et de la Biodiversité
Délégués aux signalements
4, place de l’Europe
L-1499 Luxemburg
Jede auf dem Postweg eingereichte Meldung muss in einem geschlossenen Umschlag zu Händen der Beauftragten für Meldungen verschickt werden und den Vermerk „Vertraulich“ aufweisen, damit die Anonymität des Senders garantiert ist.
Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.
Die Plattform gewährleistet die Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen haben nur die „Beauftragten für Meldungen“ des Ministeriums Zugang. Diese Mitarbeiter sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, der sogenannten „DSGVO“.
Als öffentliche Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist das Ministerium zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihm in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO obliegen.
Für alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium lesen Sie bitte die Datenschutzerklärung (Französisch, Pdf, 180 KB).
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität Beauftragte für Meldungen
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 86 3
- E-Mail:
- alerte.interne@mev.etat.lu
- Website:
- http://www.emwelt.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
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[Abréviation du nom de l’entité]
Rechtsgrundlagen
-
Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019
zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
-
Loi du 16 mai 2023
portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.
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