Meldung beim Ministerium der Justiz

Zum letzten Mal aktualisiert am

Hinweisgeber („Whistleblower“), die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, sind vor jeder Form von Repressalien geschützt.

Es wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zum Schutz von Hinweisgebern in bestimmten Politikbereichen der Europäischen Union (EU) geschaffen.

Das Ministerium der Justiz (im Folgenden „Ministerium“) hat einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu eingerichtet, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung interne Meldungen von Hinweisgebern im Zusammenhang mit Verstößen gegen nationale und europäische Vorschriften zu sammeln, die sich im Ministerium zugetragen haben.

Bevor Sie eine externe Meldung bei einer der in Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 festgelegten zuständigen Behörden vornehmen, sollten Sie zunächst den internen Meldekanal nutzen, es sei denn, die interne Meldung könnte Ihnen Nachteile bringen (zum Beispiel Repressalien durch Ihren Arbeitgeber).

Das Meldeamt für Hinweisgeber (Office des signalements) berät und unterstützt alle Personen, die eine Meldung erstatten möchten.

Betroffene Personen

Das Gesetz vom 16. Mai 2023 schützt Hinweisgeber, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext erhalten haben (derzeitiges, ehemaliges oder zukünftiges Arbeitsverhältnis), einschließlich:

  • Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
  • Personen, die sich auf eine freie Stelle bewerben;
  • Personen mit beendetem Arbeitsverhältnis;
  • Personen, die ihre Tätigkeit als Selbstständige ausüben;
  • Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder;
  • Ehrenamtler und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten; und
  • Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.

Der Schutz betrifft ebenfalls:

  • Mittler (natürliche Personen, die einem Hinweisgeber vertraulich helfen);
  • Dritte, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen und Repressalien erleiden könnten, wie zum Beispiel Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers;
  • juristische Personen, die im Eigentum des Hinweisgebers stehen, für die er arbeitet oder mit denen er berufliche Verbindungen unterhält;
  • Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder offengelegt haben, anschließend jedoch identifiziert wurden und Repressalien erleiden;
  • Personen, die bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Verstöße melden.

Gut zu wissen

Was kann gemeldet werden?

Als Hinweisgeber können Sie jeden Verstoß gegen nationales Recht und/oder EU-Recht melden, das heißt Handlungen oder Unterlassungen, die:

  • rechtswidrig sind; oder
  • dem Ziel oder dem Zweck der Vorschriften des nationalen Rechts oder des unmittelbar anwendbaren EU-Rechts zuwiderlaufen.

Sie können alle Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf Folgendes übermitteln:

  • tatsächliche oder potenzielle Verstöße; und/oder
  • Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;

die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden:

  • in der Organisation, in der Sie tätig sind oder waren; oder
  • in einer anderen Organisation, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen oder standen.

Welche Arten von Meldungen sind nicht betroffen?

Der Schutz gilt nicht für:

  • Meldungen von Verstößen betreffend die nationale Sicherheit; und
  • Hinweisgeber, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
    • die ärztliche Schweigepflicht;
    • das Anwaltsgeheimnis;
    • das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
    • das richterliche Beratungsgeheimnis;
    • das Strafprozessrecht.

Achtung: Sie dürfen keine Informationen offenlegen, die Sie sich durch Begehen einer Straftat beschafft haben oder auf die Sie durch eine Straftat Zugriff hatten.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um geschützt zu werden?

Um vor jeder Form von Repressalien geschützt zu werden, müssen Sie:

  • hinreichenden Grund zu der Annahme gehabt haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen und dass sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen; und
  • wie folgt eine Meldung erstattet haben:
    • intern: über die Meldekanäle des betreffenden Unternehmens oder der betreffenden Behörde;
    • extern: über die Meldekanäle einer der zuständigen Behörden; oder
    • öffentlich: infolge einer ergebnislosen externen Meldung.

Vorgehensweise und Details

Erstattung einer internen Meldung beim Ministerium

Sie können dem Ministerium Verstöße in deutscher, luxemburgischer, französischer oder englischer Sprache melden, dies:

  • über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ (Lanceur d’alerte) auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu; oder
  • per E-Mail an signalement@mj.etat.lu; oder
  • per Post an die Postanschrift des Ministeriums:

Ministère de la Justice
13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg

Bei einer Meldung per Post: Versand in doppeltem Umschlag mit den Vermerken „vertraulich“ und „zu Händen des Beauftragten für Meldungen“.

Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.

Datenschutz

Der Meldekanal des Ministeriums gewährleistet die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen hat nur eine begrenzte Anzahl befugter Mitarbeiter Zugang. Diese Mitarbeiter sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO).

Das Ministerium der Justiz ist zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihm in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher obliegen.

Lesen Sie die Datenschutzhinweise des Ministeriums der Justiz, um mehr über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium der Justiz Meldung

Adresse:
13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 16 mai 2023

portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.

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