Meldung beim Ministerium der Justiz
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Hinweisgeber („Whistleblower“), die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, sind vor jeder Form von Repressalien geschützt.
Das Ministerium der Justiz (im Folgenden „Ministerium“) hat einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu eingerichtet, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung interne Meldungen von Hinweisgebern im Zusammenhang mit Verstößen gegen nationale und europäische Vorschriften zu sammeln, die sich im Ministerium zugetragen haben.
Es wird Ihnen nahegelegt, die interne Meldung zu bevorzugen (über den Link auf der Website des Ministeriums oder in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare“ unten), bevor Sie auf eine externe Meldung bei einer der in Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 genannten zuständigen Behörden zurückgreifen, es sei denn, die interne Meldung könnte Ihnen schaden (und Sie könnten beispielsweise Repressalien durch Ihren Arbeitgeber erleiden).
Als vom Ministerium unabhängige Behörde kann das Meldeamt für Hinweisgeber jede Person, die eine Meldung erstatten möchte, informieren und unterstützen.
Betroffene Personen
Das Gesetz vom 16. Mai 2023 schützt Hinweisgeber, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext erhalten haben (derzeitiges, ehemaliges oder zukünftiges Arbeitsverhältnis), einschließlich:
- Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
- Bewerber;
- Personen mit beendetem Arbeitsverhältnis;
- Personen, die ihre Tätigkeit als Selbstständiger ausüben;
- Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder;
- Ehrenamtler und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten; und
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.
Der Schutz betrifft ebenfalls:
- Mittler (natürliche Person, die einem Hinweisgeber vertraulich hilft);
- Dritte, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen und Repressalien erleiden könnten, wie zum Beispiel Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers;
- juristische Personen, die im Eigentum des Hinweisgebers stehen, für die er arbeitet oder mit denen er berufliche Verbindungen unterhält;
- Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder offengelegt haben, anschließend jedoch identifiziert wurden und Repressalien erleiden;
- Personen, die bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Verstöße melden.
Vorgehensweise und Details
Was kann gemeldet werden?
Als Hinweisgeber können Sie alle Verstöße gegen nationales Recht und/oder EU-Recht melden, das heißt Handlungen oder Unterlassungen, die:
- rechtswidrig sind; oder
- dem Ziel oder dem Zweck der Vorschriften des nationalen Rechts oder des unmittelbar anwendbaren EU-Rechts zuwiderlaufen.
Sie können alle Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf Folgendes übermitteln:
- tatsächliche oder potenzielle Verstöße; und/oder
- Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;
die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden:
- in der Organisation, in der Sie tätig sind oder waren; oder
- in einer anderen Organisation, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen.
Welche Arten von Meldungen sind nicht betroffen?
Nicht betroffen sind:
- Meldungen von Verstößen gegen die nationale Sicherheit; und
- Meldungen von Hinweisgebern, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
- die ärztliche Schweigepflicht;
- das Anwaltsgeheimnis;
- das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
- das richterliche Beratungsgeheimnis;
- das Strafprozessrecht.
Achtung: Sie dürfen keine Informationen offenlegen, die Sie sich durch Begehen einer Straftat beschafft haben oder auf die Sie durch eine Straftat Zugriff hatten.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um geschützt zu werden?
Um vor jeder Form von Repressalien geschützt zu werden, müssen Sie:
- hinreichenden Grund zu der Annahme gehabt haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen und dass sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 16. Mai 2023 fallen; und
- wie folgt eine Meldung erstattet haben:
- entweder intern: über die Meldekanäle Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde;
- oder extern: über die Meldekanäle der zuständigen Behörde;
- oder öffentlich: nach einer internen und einer anschließenden externen Meldung oder direkt nach einer externen Meldung, die alle zu keinem Ergebnis geführt haben.
Erstattung einer internen Meldung beim Ministerium
Sie können dem Ministerium Verstöße in deutscher, luxemburgischer, französischer oder englischer Sprache melden, dies:
- über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu; oder
- per E-Mail an signalement@mj.etat.lu; oder
- per Post an die Postanschrift des Ministeriums:
Ministère de la Justice
13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Bei einer Meldung per Post: Versand in doppeltem Umschlag mit den Vermerken „vertraulich“ und „zu Händen des Beauftragten für Meldungen“.
Der Meldekanal des Ministeriums gewährleistet die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen hat nur eine begrenzte Anzahl befugter Mitarbeiter Zugang. Diese Mitarbeiter sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.
Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Anonymität, Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Das Ministerium der Justiz ist zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihm in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher obliegen.
Lesen Sie die Datenschutzhinweise des Ministeriums der Justiz, um mehr über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium der Justiz Meldung
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 621 39 69 67
- E-Mail:
- signalement@mj.etat.lu
- Website:
- https://mj.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.
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