Dem Meldeamt für Hinweisgeber Verstöße melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Hinweisgeber („Whistleblower“), die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, sind vor jeder Form von Repressalien geschützt.

Es wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen geschaffen, um Hinweisgeber zu schützen, wenn sie in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine interne Meldung, eine externe Meldung oder eine Offenlegung vornehmen, die sich auf Informationen bezieht, die in einem beruflichen Kontext festgestellt wurden.

Das Meldeamt für Hinweisgeber (Office des signalements - OSIG) hat insbesondere die Aufgabe:

  • Personen, die eine Meldung erstatten möchten, zu informieren und zu unterstützen. Es erläutert ihnen die zu befolgenden Verfahren;
  • Informationen über die etwaige Nichteinrichtung interner Meldekanäle zu sammeln.

Das Meldeamt für Hinweisgeber (im Folgenden „Meldeamt“) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu eingerichtet, der es ermöglicht, diese beiden Aufgaben zu erfüllen.

Betroffene Personen

Jede Person, die:

  • Informationen und Hilfe benötigt, um eine interne oder externe Meldung bzw. eine Offenlegung vorzunehmen; oder
  • dem Meldeamt Informationen über die etwaige Nichteinrichtung interner Meldekanäle übermitteln möchte.

Hinweis: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors unterliegen der Verpflichtung, Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und deren Nachverfolgung einzurichten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie können sich in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache an das Meldeamt wenden, dies:

  • über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu;
  • per E-Mail an: info@osig.lu;
  • per Post an das Meldeamt für Hinweisgeber:
    Office des signalements
    à l’attention du/de la chargé(e) des signalements
    13, rue Erasme L-1468 Luxembourg
  • per Telefon unter der Nummer: (+352) 247 88 564.

Die gesicherte Plattform auf MyGuichet.lu ist zu bevorzugen, da über diesen Kanal die im Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, niedergelegten Auflagen der Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Anträge bestmöglich gewährleistet werden können.

In Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • die Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die Sie melden möchten, oder die Informationen über die Nichteinrichtung interner Meldekanäle, die Sie an das Meldeamt übermitteln möchten;
  • wenn möglich, die juristischen oder natürlichen Personen, die an dem beschriebenen Sachverhalt beteiligt sind, und ihre Kontaktdaten;
  • eine E-Mail-Adresse zwecks Kontaktaufnahme. Diese E-Mail-Adresse wird benötigt, damit Sie gegebenenfalls zusätzliche Informationen liefern können.

Hinweis: Mit „Rechtsträger“ sind Unternehmen, Zusammenschlüsse von Unternehmen oder öffentliche Stellen gemeint, die an einem Verstoß gegen das Recht beteiligt sind, davon betroffen sind oder über die Sie in einem beruflichen Kontext Kenntnis von einem Verstoß erhalten haben.

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.

Als öffentliche Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist das Meldeamt zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihm in seiner Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher obliegen.

Nach der Einreichung des Antrags über MyGuichet.lu erhalten Sie eine E-Mail mit einer Auflistung aller von Ihnen angegebenen Informationen (mit Ausnahme Ihrer E-Mail-Adresse). Die Mitarbeiter des Meldeamts, die Ihren Antrag bearbeiten, sehen Ihre E-Mail-Adresse nicht.

Belege

Sie können Ihrem Antrag alle Unterlagen beifügen, die Ihren Verdacht untermauern.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 16 mai 2023

portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.