Interne Meldung bei der Abgeordnetenkammer
Zum letzten Mal aktualisiert am
Hinweisgeber („Whistleblower“), die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, sind vor jeder Form von Repressalien geschützt.
Es wurde ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen geschaffen, um Hinweisgeber in einer Reihe von Politikbereichen der Europäischen Union (EU) zu schützen.
Die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) einen Assistenten auf MyGuichet.lu online gestellt, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung interne Meldungen von Hinweisgebern im Zusammenhang mit Verstößen innerhalb der Abgeordnetenkammer zu sammeln.
Betroffene Personen
Hinweisgeber, die bei der Abgeordnetenkammer tätig sind und Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext erhalten haben (derzeitiges, ehemaliges oder zukünftiges Arbeitsverhältnis), einschließlich:
- Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
- Selbstständige;
- Ehrenamtler und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten; und
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.
Ebenfalls betroffen sind:
- Mittler (natürliche Person, die einem Hinweisgeber vertraulich hilft);
- Dritte, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen und Repressalien erleiden könnten, wie zum Beispiel Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers;
- juristische Personen, die im Eigentum des Hinweisgebers stehen, für die er arbeitet oder mit denen er berufliche Verbindungen unterhält;
- Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder offengelegt haben, anschließend jedoch identifiziert wurden und Repressalien erleiden;
- Personen, die bei den zuständigen Einrichtungen, Organen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Verstöße melden.
Nicht betroffen sind:
- Meldungen von Verstößen gegen die nationale Sicherheit;
- Hinweisgeber, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
- die ärztliche Schweigepflicht;
- das Anwaltsgeheimnis;
- das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
- das richterliche Beratungsgeheimnis;
- das Strafprozessrecht.
Vorgehensweise und Details
Was kann gemeldet werden?
Als Hinweisgeber können Sie alle Verstöße gegen nationales Recht und/oder das Recht der Europäischen Union melden, das heißt Handlungen oder Unterlassungen, die:
- rechtswidrig sind; oder
- dem Ziel oder dem Zweck der Vorschriften des nationalen Rechts oder des unmittelbar anwendbaren EU-Rechts zuwiderlaufen.
Sie können alle Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf Folgendes übermitteln:
- tatsächliche oder potenzielle Verstöße; und/oder
- Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;
die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden:
- in der Organisation, in der Sie tätig sind oder waren; oder
- in einer anderen Organisation, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen.
Achtung: Sie dürfen keine Informationen offenlegen, die Sie sich durch Begehen einer Straftat beschafft haben oder auf die Sie durch eine Straftat Zugriff hatten.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um geschützt zu werden?
Um vor jeder Form von Repressalien geschützt zu werden, müssen Sie:
- hinreichenden Grund zu der Annahme gehabt haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen und dass sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen; und
- wie folgt eine Meldung erstattet haben:
- entweder intern: über die Meldekanäle Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde;
- oder extern: über die Meldekanäle der zuständigen Behörde;
- oder öffentlich: infolge einer ergebnislosen externen Meldung.
Interne Meldung bei der Abgeordnetenkammer
Sie können der Abgeordnetenkammer Verstöße in deutscher, luxemburgischer, französischer oder englischer Sprache melden, dies:
- über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu;
- per E-Mail an CHD.Alerte@chd.lu;
- per Post an die Postanschrift der Abgeordnetenkammer:
Chambre des Députés
23, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg
Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.
Der Meldekanal der Abgeordnetenkammer gewährleistet die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen haben nur bestimmte Mitarbeiter der Abgeordnetenkammer Zugang, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Als öffentliche Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist die Abgeordnetenkammer zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihr in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher obliegen.
Für alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Abgeordnetenkammer lesen Sie bitte diese Seite.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Abgeordnetenkammer von Luxemburg
- Adresse:
- 23, rue du Marché-aux-Herbes L-1728 Luxemburg
- Website:
- https://www.chd.lu/de
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.