Interne Meldung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit (im Folgenden „Ministerium“) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu eingerichtet, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung interne Meldungen von Hinweisgebern („Whistleblowers“) im Zusammenhang mit Verstößen gegen rechtliche Vorschriften zu sammeln, die sich zugetragen haben:

  • beim Ministerium; und/oder
  • bei einer der ihm unterstehenden Behörden.

Dieser Ihnen zur Verfügung gestellte MyGuichet.lu-Vorgang soll es Ihnen als Hinweisgeber ermöglichen, solche Verstöße über einen sicheren internen Meldekanal an die Abteilung „Beauftragter für Meldungen“ zu melden, die im Ministerium ordnungsgemäß zur Analyse und Bearbeitung solcher Meldungen bevollmächtigt ist.

Bitte beachten Sie, dass gemäß dem auf EU-Ebene geschaffenen Rechtsrahmen Garantien eingeführt wurden, um Sie vor jeglicher Form von Repressalien zu schützen.

Betroffene Personen

Über diesen internen Meldekanal können nur die folgenden Personen als Hinweisgeber eine Meldung bei der Abteilung „Beauftragter für Meldungen“ des Ministeriums einreichen:

  • Personen, die im Rahmen ihres derzeitigen, ehemaligen oder zukünftigen Arbeitsverhältnisses beim Ministerium und/oder bei einer der ihm unterstehenden Behörden, das heißt im Bereich Gesundheit die Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé - DISA) und die Nationale Beobachtungsstelle für Gesundheit (Observatoire national de la santé - ObSan) und im Bereich soziale Sicherheit die Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung (Administration d’évaluation et de contrôle de l’assurance dépendance - AEC), der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la Sécurité sociale - CMSS) und die Generalinspektion der sozialen Sicherheit (Inspection générale de la sécurité sociale - IGSS), Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext erhalten haben, dies in ihrer Funktion als:
    • Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
    • Selbstständige;
    • Ehrenamtler und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten; und
    • Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten;
  • Mittler (natürliche Person, die einem Hinweisgeber vertraulich hilft);
  • Dritte, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen und Repressalien erleiden könnten, wie zum Beispiel Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers;
  • juristische Personen, die im Eigentum des Hinweisgebers stehen oder von ihm kontrolliert werden, für die der Hinweisgeber arbeitet oder mit denen er berufliche Verbindungen unterhält;
  • Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder offengelegt haben, anschließend jedoch identifiziert wurden und Repressalien erleiden;
  • Personen, die bei den zuständigen Einrichtungen, Organen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Verstöße melden.

Allen anderen Personen stehen externe Meldekanäle bei den folgenden 22 zuständigen Behörden zur Verfügung:

  • Aufsichtskommission für den Finanzsektor (Commission de surveillance du secteur financier - CSSF)
  • Versicherungsaufsicht (Commissariat aux assurances - CAA)
  • Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence)
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED)
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM)
  • Nationale Kommission für den Datenschutz (Commission nationale pour la protection des données - CNPD)
  • Zentrum für Gleichbehandlung (Centre pour l’égalité de traitement - CET)
  • Ombudsperson im Rahmen ihrer Aufgabe der externen Kontrolle von freiheitsentziehenden Einrichtungen
  • Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher
  • Luxemburgisches Regulierungsinstitut (Institut luxembourgeois de régulation - ILR)
  • Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel - ALIA)
  • Anwaltskammern Luxemburg und Diekirch
  • Notarkammer
  • Collège médical
  • Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts - ANF)
  • Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau - AGE)
  • Flugsicherungsverwaltung (Administration de la navigation aérienne - ANA)
  • Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte (Service national du Médiateur de la consommation)
  • Kammer für Architekten und beratende Ingenieure (Ordre des architectes et des ingénieurs-conseils - OAI)
  • Kammer für Steuer- und Wirtschaftsberater (Ordre des experts-comptables - OEC)
  • Wirtschaftsprüferinstitut (Institut des réviseurs d’entreprises - IRE)
  • Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD)

Hinweis: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors unterliegen der Verpflichtung, Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und deren Nachverfolgung einzurichten.

Vorgehensweise und Details

Was kann gemeldet werden?

Als Hinweisgeber können Sie alle Verstöße gegen nationales Recht und/oder EU-Recht melden, das heißt Handlungen oder Unterlassungen, die:

  • rechtswidrig sind; oder
  • dem Ziel oder dem Zweck der Vorschriften des nationalen Rechts oder des unmittelbar anwendbaren EU-Rechts zuwiderlaufen.

Sie können alle Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf Folgendes übermitteln:

  • tatsächliche oder potenzielle Verstöße; und/oder
  • Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;

die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden:

  • in der Organisation, in der Sie tätig sind oder waren; oder
  • in einer anderen Organisation, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen.

Welche Arten von Meldungen sind nicht betroffen?

Nicht betroffen sind:

  • Meldungen von Verstößen gegen die nationale Sicherheit; und
  • Meldungen von Hinweisgebern, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
    • die ärztliche Schweigepflicht;
    • das Anwaltsgeheimnis;
    • das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
    • das richterliche Beratungsgeheimnis;
    • das Strafprozessrecht.

Achtung: Sie dürfen keine Informationen offenlegen, die Sie sich durch Begehen einer Straftat beschafft haben oder auf die Sie durch eine Straftat Zugriff hatten.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um geschützt zu werden?

Um vor jeder Form von Repressalien geschützt zu werden, müssen Sie:

  • hinreichenden Grund zu der Annahme gehabt haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen und dass sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen; und
  • wie folgt eine Meldung erstattet haben:
    • entweder intern: über die Meldekanäle Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde;
    • oder extern: über die Meldekanäle der zuständigen Behörde;
    • oder öffentlich: infolge einer ergebnislosen externen Meldung.

Erstattung einer internen Meldung beim Ministerium

Sie können dem Ministerium Verstöße in deutscher, luxemburgischer, französischer oder englischer Sprache melden, dies:

  • über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu;
  • per Post an die Postanschrift des Ministeriums:

Ministère de la Santé et de la Sécurité sociale
1, rue Charles Darwin
L-1433 Luxemburg

Jede auf dem Postweg eingereichte Meldung muss den Hinweis enthalten, dass das Schreiben ausschließlich an die Abteilung „Beauftragter für Meldungen“ des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit gerichtet ist, damit die Anonymität des Absenders zu gewährleistet ist, der in der Meldung möglicherweise seine Identität preisgegeben hat.

Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.

Der Meldekanal des Ministeriums gewährleistet die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen haben nur bestimmte Mitarbeiter der Abteilung „Beauftragter für Meldungen“ des Ministeriums Zugang. Diese Mitarbeiter sind zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.

Als öffentliche Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist das Ministerium zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihm in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher obliegen.

Für alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium lesen Sie bitte diese Seite (Französisch, Pdf, 121 KB).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Abteilung „Beauftragter für Meldungen“

    Adresse:
    1, rue Charles Darwin L-1433 Luxemburg Luxemburg

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