Interne Meldung beim Ministerium für Wirtschaft, seinen Behörden und Dienststellen
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Das Ministerium für Wirtschaft hat ein internes Meldeverfahren eingerichtet. Dieses Verfahren gilt für das Ministerium selbst sowie seine Behörden und Dienststellen (im Folgenden gemeinsam „das Ministerium“), das heißt:
- das Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM);
- das Luxemburgische Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services - ILNAS);
- den Nationalen Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte (Service national du Médiateur de la consommation); und
- das Nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien des Großherzogtums Luxemburg (Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché de Luxembourg - STATEC).
Dieses Verfahren bietet Hinweisgebern („Whistleblower“) die Möglichkeit, im beruflichen Kontext festgestellte Verstöße zu melden und sie intern, anonym oder nicht anonym, weiterzuleiten.
Unter „Verstoß“ versteht man jede potenzielle oder tatsächliche Handlung oder Unterlassung, die rechtswidrig ist oder gegen das nationale Recht oder das Unionsrecht verstößt.
Ein Hinweisgeber kann auch begründete Verdachtsmomente melden, die sich auf folgende Tatsachen beziehen, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden:
- tatsächliche oder potenzielle Verstöße; und/oder
- Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
Diese internen Meldungen werden durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (im Folgenden „das Gesetz“), geregelt.
Betroffene Personen
Hinweisgeber, die Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext mit dem Ministerium erhalten haben (derzeitiges, ehemaliges oder zukünftiges Arbeitsverhältnis), wie beispielsweise:
- Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
- Selbstständige (externe Berater, Sachverständige usw.);
- Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder;
- Ehrenamtler und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten;
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.
Vorgehensweise und Details
Erstattung einer internen Meldung beim Ministerium
Wenn Sie Verstöße im Rahmen Ihrer beruflichen Beziehung zum Ministerium melden möchten, können Sie sich auf folgende Weise mit diesem in Verbindung setzen:
- per E-Mail an signalement@eco.etat.lu
ACHTUNG: Bitte beschreiben Sie in dieser ersten E-Mail nicht direkt die von Ihnen festgestellten Verstöße, um die erforderliche Vertraulichkeit zu wahren. Es handelt sich um eine erste Kontaktaufnahme, nach der Sie per E-Mail ein Formular zum Ausfüllen und einen Link zum Hochladen etwaiger Dokumente über einen gesicherten Link erhalten.
- per Post an die Postanschrift des Ministeriums:
Ministère de l’Économie
PERSONNEL & CONFIDENTIEL
à l’attention des délégués aux signalements
19 - 21, boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
ACHTUNG: Wenn Sie sich entschieden haben, sich per Post an das Ministerium zu wenden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Legen Sie die Dokumente, die Sie dem Ministerium zusenden möchten, in einen doppelten Umschlag (den Umschlag mit Ihren Dokumenten in einen zweiten Umschlag).
- Und geben Sie die oben genannte Adresse an.
Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Unterlagen ausschließlich von den für die Meldungen zuständigen Mitarbeitern des Ministeriums bearbeitet werden.
Die internen Meldekanäle des Ministeriums gewährleisten die Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen haben nur die für die Meldungen zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Wirtschaft Zugang. Sie sind zur strikten Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet.
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium in diesem Zusammenhang lesen Sie bitte den Abschnitt „Schutz personenbezogener Daten“ auf der entsprechenden Seite.
Antwortfrist der Behörde
Spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
Die Informationen über die nach der internen Analyse geplanten Maßnahmen müssen Ihnen folgendermaßen zur Verfügung gestellt werden:
- innerhalb einer angemessenen Frist; und
- spätestens 3 Monate nach Bestätigung des Eingangs der Meldung.
Wenn die Meldung jedoch anonym erfolgt, ist es den für die Meldungen zuständigen Mitarbeitern nicht möglich:
- Ihnen eine Empfangsbestätigung zukommen zu lassen;
- sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten; und
- Ihnen eine Rückmeldung zu den geplanten Maßnahmen zu geben.
Demnach gelten die oben genannten Fristen in diesem Fall nicht.
Strafen
Hinweisgeber, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, sind vor jeder Form von Repressalien geschützt, sofern ihre Meldung in gutem Glauben erfolgt ist.
Tatsächlich müssen Sie Verstöße in gutem Glauben melden, das heißt, Sie müssen hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die Informationen über die gemeldeten Verstöße zum Zeitpunkt Ihrer Meldung der Wahrheit entsprachen. Die gemeldeten Informationen müssen rechtmäßig und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben worden sein.
Jede Meldung, die nicht in gutem Glauben erfolgt, falsche Angaben enthält oder insbesondere mit der Absicht gemacht wird, dem Ministerium oder einer bestimmten Person zu schaden, kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung führen (wenn der Urheber der falschen Angabe ein Staatsbediensteter ist).
Zudem kann ein Hinweisgeber, der wissentlich falsche Informationen gemeldet oder offengelegt hat, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis 3 Monaten und einer Geldstrafe zwischen 1.500 Euro und 50.000 Euro verurteilt werden.
Der Urheber einer falschen Meldung kann auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, und das Ministerium kann vor dem zuständigen Gericht Schadenersatz für den erlittenen Schaden einklagen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft PERSÖNLICH & VERTRAULICH – zu Händen der Beauftragten für Meldungen
- Adresse:
- 19-21, Boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- signalement@eco.etat.lu
Ministerium der Justiz Meldeamt für Hinweisgeber
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88564
- E-Mail:
- francis.maquil@osig.lu
- E-Mail:
- info@osig.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Schutz personenbezogener Daten
auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft
-
Hinweisgeber
auf der Website der Justiz
Rechtsgrundlagen
portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.
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