Dem Zentrum für Gleichbehandlung Verstöße melden
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Das Zentrum für Gleichbehandlung (Centre pour l'égalité de traitement - CET) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu eingerichtet, der es ermöglicht, ohne Authentifizierung Meldungen von Hinweisgebern zu sammeln.
Das Ziel des CET, das seine Aufgaben völlig unabhängig ausübt, besteht in der Förderung, Analyse und Beobachtung der Gleichbehandlung aller ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters.
Das CET wurde durch das Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, als zuständige Behörde für die Entgegennahme von Meldungen in seinen Zuständigkeitsbereichen benannt.
Betroffene Personen
Hinweisgeber, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und Informationen über Verstöße in einem beruflichen Kontext (derzeitiges, ehemaliges oder zukünftiges Arbeitsverhältnis) erhalten haben, einschließlich:
- Arbeitnehmer (einschließlich Staatsbeamte, -bedienstete und -angestellte);
- Personen, die ihre Tätigkeit als Selbstständiger ausüben;
- Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder sowie der Freiwilligen und bezahlten oder unbezahlten Praktikanten;
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.
Ebenfalls betroffen sind:
- Mittler (natürliche Person, die einem Hinweisgeber vertraulich hilft);
- Dritte, die mit dem Hinweisgeber in Verbindung stehen und Repressalien erleiden könnten, wie zum Beispiel Kollegen oder Verwandte des Hinweisgebers;
- juristische Personen, die im Eigentum des Hinweisgebers stehen, für die er arbeitet oder mit denen er berufliche Verbindungen unterhält;
- Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder offengelegt haben, anschließend jedoch identifiziert wurden und Repressalien erleiden;
- Personen, die bei den zuständigen Einrichtungen, Organen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Verstöße melden.
Nicht betroffen sind:
- Meldungen von Verstößen gegen die nationale Sicherheit;
- Hinweisgeber, deren Beziehungen durch Folgendes abgedeckt sind:
- die ärztliche Schweigepflicht;
- das Anwaltsgeheimnis;
- das Berufsgeheimnis, an das ein Notar oder ein Gerichtsvollzieher gebunden ist;
- das richterliche Beratungsgeheimnis;
- das Strafprozessrecht.
Vorgehensweise und Details
Jeder, der Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden möchte, die in den Zuständigkeitsbereich des CET fallen, kann sich in luxemburgischer, französischer, deutscher oder englischer Sprache an das CET wenden:
- über den Vorgang ohne Authentifizierung „Hinweisgeber“ auf der gesicherten Plattform MyGuichet.lu;
- per E-Mail an: whistleblower@cet.lu;
- per Post an die Postanschrift des CET:
Centre pour l'égalité de traitement
65, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg;
- per Telefon unter der Nummer: (+352) 28 37 36 35.
Die gesicherte Plattform MyGuichet.lu ist insofern vorzuziehen, als dieser Kanal den Anforderungen an die Unabhängigkeit und Autonomie bei der Entgegennahme und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 am besten entspricht.
Dieser externe Meldekanal des CET gewährleistet die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der übermittelten Informationen. Zu den so übermittelten Informationen haben nur bestimmte Mitarbeiter des CET Zugang, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesetzes vom 16. Mai 2023 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Als öffentliche Behörde, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist das CET zur Einhaltung der Pflichten angehalten, die ihm in seiner Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher obliegen.
Für alle Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das CET lesen Sie bitte die entsprechende Seite auf der Website des CET.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentrum für Gleichbehandlung (CET)
- Adresse:
- 65, route d’Arlon L-1140 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 37 36 35
- E-Mail:
- whistleblower@cet.lu
- E-Mail:
- info@cet.lu
- Website:
- https://cet.lu/de/home-de/
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 16 mai 2023
portant transposition de la directive (UE) 2019/1937 du Parlement européen et du Conseil du 23 octobre 2019 sur la protection des personnes qui signalent des violations du droit de l’Union.
-
Loi du 28 novembre 2006
portant 1. transposition de la directive 2000/43/CE du Conseil du 29 juin 2000 relative à la mise en œuvre du principe de l’égalité de traitement entre les personnes sans distinction de race ou d’origine ethnique; 2. transposition de la directive 2000/78/CE du Conseil du 27 novembre 2000 portant création d’un cadre général en faveur de l’égalité de traitement en matière d’emploi et de travail; 3. modification du Code du travail et portant introduction dans le Livre II d’un nouveau titre V relatif à l’égalité de traitement en matière d’emploi et de travail; 4. modification des articles 454 et 455 du Code pénal; 5. modification de la loi du 12 septembre 2003 relative aux personnes handicapées
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