Beantragung eines Fahrterlaubnisscheins
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Der entgeltliche Betrieb eines Fahrgastschiffes, das im luxemburgischen Register geführt wird und in Luxemburg fährt, bedarf der Ausstellung eines Fahrterlaubnisscheins.
Sie müssen Folgendes bei der Binnenschifffahrtsabteilung (Service de la navigation fluviale) einreichen:
- den Antrag auf Ausstellung eines Fahrterlaubnisscheins; oder
- den Antrag auf Erneuerung oder Änderung eines alten Fahrterlaubnisscheins.
Betroffene Personen
Die Eigentümer/Betreiber von im luxemburgischen Register für Binnenschifffahrt eingetragenen Fahrgastschiffen.
Voraussetzungen
Das Fahrgastschiff muss:
- im luxemburgischen Register für Binnenschifffahrt eingetragen sein; und
- die Anlegestellen des luxemburgischen Moselufers als Anleger oder Haltestelle nutzen.
Der Betreiber des Schiffs muss im Besitz einer luxemburgischen Niederlassungsgenehmigung sein.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen den Antrag auf Ausstellung eines Fahrterlaubnisscheins gemeinsam mit den erforderlichen Belegen anhand des dafür vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) der Binnenschifffahrtsabteilung zukommen lassen.
Auf dem Antrag auf Ausstellung eines Fahrterlaubnisscheins müssen Sie Folgendes angeben:
- Ihre(n) Namen und Vornamen;
- Ihre Staatsangehörigkeit;
- die Adresse Ihres Wohn- oder Gesellschaftssitzes.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:
- Eintragungszertifikat;
- Lizenz für die Installation und den Betrieb der Funkstation;
- Niederlassungsgenehmigung;
- Nachweis, dass Sie der Betreiber des Schiffs sind;
- Nachweis für die Übereinstimmung des Schiffs und der Anlegevorrichtungen mit den geltenden technischen Vorschriften;
- Namen und Funktionen der Mitglieder der Besatzung;
- Name(n) des/der Notfallhelfer(s) und Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt;
- Eigenschaften des zu betreibenden Schiffs mit einer beglaubigten Kopie des Schiffsattests oder des Unionszeugnisses;
- Bescheinigung oder beglaubigte Kopie eines gültigen Versicherungsvertrags zur Deckung:
- aller Gefahren für die Fahrgäste oder Dritte;
- aller Schäden, die an öffentlichen oder privaten Bauwerken oder Gütern verursacht werden könnten; und
- der Kosten für die Bergung oder Entsorgung des Schiffswracks außerhalb der öffentlichen Binnengewässer;
- Kopie des Eichscheins;
- Kopien der Baugenehmigungen (sogenannte wasserrechtliche Genehmigungen) des Ministeriums für Umwelt (nur bei einem neuen Antrag).
Gültigkeit
Der Fahrterlaubnisschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren (in einigen Sonderfällen ist eine Gültigkeit von weniger als 5 Jahren möglich).
Erneuerung
Sie müssen den Antrag auf Erneuerung eines Fahrterlaubnisscheins gemeinsam mit den erforderlichen Belegen anhand des gleichen Formulars wie für den Erstantrag auf Ausstellung eines Fahrterlaubnisscheins (siehe „Online-Dienste und Formulare“) der Binnenschifffahrtsabteilung zukommen lassen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Binnenschifffahrtsabteilung
- Adresse:
-
36, rue de Machtum
L-6753
Grevenmacher
Luxemburg
B.P. 8, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 75 00 48 1
- E-Mail:
- service.navigation@sn.etat.lu
- Website:
- https://www.service-navigation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Verwandte Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 28 juin 1984
portant réglementation de la police de la navigation intérieure, des sports nautiques et de la natation
-
Règlement grand-ducal du 17 février 2017
concernant le transport de personnes, l'exploitation et l'utilisation des infrastructures sur la Moselle
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