Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Wasserwege

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Genehmigung für die private Nutzung der öffentlichen Wasserwege erhalten.

Für jede vorübergehende private oder bevorzugte Nutzung von Elementen oder Parzellen der öffentlichen Wasserwege müssen Sie eine Nutzungsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird von dem für Verkehr zuständigen Minister über die Binnenschifffahrtsabteilung (Service de la navigation fluviale) erteilt. Sie legt die Sicherheits- und Regulierungsbedingungen fest, die im Sinne einer ordnungsgemäßen Beschiffung und des Schutzes der öffentlichen Wasserwege einzuhalten sind.

Betroffene Personen

Personen, die planen, ein bestimmtes Element oder eine bestimmte Parzelle der öffentlichen Wasserwege privat oder bevorzugt zu nutzen.

Beispiele: Sportveranstaltungen, Wasserfeste, Feuerwerke, Übungen, Ausstellungen usw.

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag auf Genehmigung spätestens 60 Tage vor dem geplanten Datum der Nutzung an die Binnenschifffahrtsabteilung richten.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

  • 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei der Einreichung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Wasserwege erhoben wird;
  • 30 Euro: Gebühr für die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Wasserwege.

Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, die entsprechende Gebühr zu entrichten. Der Antrag wird erst nach Eingang eines Nachweises bearbeitet, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.

Für eine vorübergehende private oder vorrangige Nutzung der öffentlichen Wasserwege wird in der Regel eine stündliche Gebühr erhoben, die pro Stunde und pro Kilometer Länge der Wasserstraße berechnet wird. Sie werden von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, diese Stundengebühren zu entrichten. Sie müssen der Behörde im Gegenzug einen Nachweis zusenden, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Auf dem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihre(n) Namen(n), Vornamen(n), Beruf und Wohnsitz, wenn Sie eine natürliche Person sind. Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen, müssen Sie Folgendes angeben:
    • den Namen, Zweck und Sitz der juristischen Person;
    • Ihre(n) Name(n), Vorname(n), Funktion, Wohnsitz und Vollmacht als Unterzeichner des Antrags; und
    • eventuell die Kontaktdaten der Person(en), die befugt sind, die juristische Person gegenüber der Behörde zu vertreten;
  • den Ort, die betreffende Parzelle und Fläche des Bereichs;
  • den Zeitraum und die Dauer der Nutzung;
  • die Beschreibung oder den Ablauf der Aktivitäten.

Sie müssen Ihrem Antrag einen Lageplan im Maßstab 1:1000, 1:2000 oder 1:500 beifügen.

Sie müssen Ihren Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Genehmigung an die Binnenschifffahrtsabteilung richten:

Achtung: Für jeden Antrag auf Genehmigung wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Wenn Ihre Akte unvollständig ist, fordert Sie die Binnenschifffahrtsabteilung per Post auf, sie zu vervollständigen. Welche Unterlagen fehlen, wird in dem Schreiben mitgeteilt.

Gültigkeit

Die Nutzungsgenehmigung gilt nur für das Ereignis, für das sie beantragt wurde.

Verlängerung und Änderung

Die Verlängerung oder Änderung einer Nutzungsgenehmigung kann auf die gleiche Weise beantragt werden wie die Genehmigung selbst.

Ablehnung des Antrags

Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn:

  • Sie ihn nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen;
  • er unvollständig ist;
  • Sie keinen Nachweis über die Zahlung der fälligen Gebühr oder Abgabe erbringen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

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Rechtsgrundlagen

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