Antrag auf Teilnahme an einer Verwaltungsprüfung zur Beurteilung von Befähigungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Dieser Vorgang gilt nicht für Personen/Schiffe, die Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren, sondern nur für die gewerbliche Binnenschifffahrt.

Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffs muss eine Beurteilung von Befähigungen bestanden haben:

  • auf der Betriebsebene;
  • auf der Führungsebene.

Um die Einhaltung der Befähigungsstandards zu überprüfen, kann diese Beurteilung von einer Verwaltungsbehörde durchgeführt werden (für Luxemburg handelt es sich dabei um das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten). In anderen Ländern als Luxemburg kann die Beurteilung auch von einer zugelassenen Schule durchgeführt werden.

Betroffene Personen

Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffs, das in der Europäischen Union (EU) fährt, kann eine Beurteilung von Befähigungen beantragen, die in Form einer Verwaltungsprüfung erfolgt.

Bewerber, die ein zugelassenes Ausbildungsprogramm auf Betriebsebene oder auf Führungsebene abgeschlossen haben, müssen keine solche Beurteilung beantragen.

Kosten

Für die Anmeldung zu einer (theoretischen oder praktischen) Verwaltungsprüfung ist eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro zu entrichten.

Für die Teilnahme an der praktischen Prüfung wird zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr von 200 Euro eine Gebühr von 295 Euro fällig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die antragstellende Person muss das Formular „Antragsformular für die Teilnahme an einer Verwaltungsprüfung“ (F140) (siehe „Online-Dienste und Formulare“) bei der zuständigen Behörde einreichen.

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • eine Kopie des gültigen Personalausweises; und
  • eine Bescheinigung der Anzahl der Tage Fahrzeit – falls anwendbar; und
  • ein von einem zugelassenen Arzt ausgestelltes ärztliches Tauglichkeitszeugnis (das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen); und
  • ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr; und
  • gegebenenfalls ein luxemburgischer Ausbildungsvertrag.

Hinweis: Das von Luxemburg ausgestellte ärztliche Tauglichkeitszeugnis gilt nur für Anträge, die sich auf in Luxemburg ausgestellte Zertifikate über berufliche Qualifikation der Europäischen Union beziehen.

Jede Erneuerung dieses EU-Zertifikats muss ebenfalls auf luxemburgischem Hoheitsgebiet erfolgen.

Jeder Antrag auf ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis im Zusammenhang mit den Rheinpatenten muss bei einer medizinischen Einrichtung gestellt werden, die in einem der Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zugelassen ist.

Organisation der Prüfung

Verwaltungsprüfungen können organisiert werden von:

  • Luxemburg; oder
  • einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (in dem Fall muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Bewerber gegebenenfalls im Besitz eines luxemburgischen Ausbildungsvertrags sind).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

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