Genehmigung für die vorrangige Nutzung von Anlegeplätzen
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Zusammenfassung:
Unter bestimmten Bedingungen können Sie ein Vorrecht auf Nutzung öffentlicher Anlegestellen beantragen.
Angesichts der begrenzten Größe der Anlegeinfrastruktur unterliegt ihre Nutzung einem System, das die Einräumung von Vorrechten vorsieht.
Als Betreiber oder Eigentümer von Schiffen benötigen Sie eine Genehmigung, um in den Genuss dieser Vorrechte bei der Nutzung öffentlicher Anlegestellen zu kommen. Diese Genehmigung wird von dem für Verkehr zuständigen Minister über die Binnenschifffahrtsabteilung (Service de la navigation fluviale) erteilt.
Betroffene Personen
Betreiber und Eigentümer von Schiffen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorrechts sind je nach Schiff und beantragter Anlegestelle unterschiedlich.
Generell werden die Anlegeanträge von Fahrgastschiffen prioritär bearbeitet, die:
- in der Linienschifffahrt tätig sind;
- durch eine Betriebsgenehmigung abgedeckt sind.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf vorrangige Nutzung spätestens 60 Tage vor der geplanten Nutzung der öffentlichen Anlegestelle an die Binnenschifffahrtsabteilung richten.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
- 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei der Einreichung eines Antrags auf vorrangige Nutzung von Anlegeplätzen erhoben wird;
- 30 Euro: Gebühr für die Änderung der vorrangigen Nutzung von Anlegeplätzen.
Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, die entsprechende Gebühr zu entrichten. Der Antrag wird erst nach Eingang eines Nachweises bearbeitet, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.
Für die vorrangige Nutzung der Anlegeinfrastruktur ist in der Regel eine stündliche Gebühr zu entrichten. Die Gebühr wird entsprechend der Länge des beantragten Anlegeplatzes (= Schiffslänge) und der Liegezeit berechnet. Sie werden von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, diese Stundengebühren zu entrichten. Sie müssen der Behörde im Gegenzug einen Nachweis zusenden, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen den Antrag auf vorrangige Nutzung bei der Binnenschifffahrtsabteilung einreichen.
Auf dem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
- Ihre(n) Namen(n), Vornamen(n), Beruf und Wohnsitz, wenn Sie eine natürliche Person sind. Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen, müssen Sie Folgendes angeben:
- den Namen, Zweck und Sitz der juristischen Person;
- Ihre(n) Name(n), Vorname(n), Funktion, Wohnsitz und Vollmacht als Unterzeichner des Antrags;
- die Merkmale des Schiffs (Name, amtliche Nummer, Länge, Breite, Tiefgang, Personenzahl);
- den Name und die Telefonnummer des Kapitäns;
- die betreffenden Anlegeinfrastrukturen mit Angabe der Zeiträume der Nutzung und der Liegezeit.
Sie müssen Ihren Erstantrag oder Ihren Antrag auf Änderung per E-Mail an die Binnenschifffahrtsabteilung richten: service.navigation@sn.etat.lu.
Gültigkeit
Die Gültigkeit der Genehmigung ist auf die darin angegebenen Orte, Daten und Uhrzeiten beschränkt.
Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, sobald:
- ein gewährtes Vorrecht nicht mehr genutzt wird;
- der ordnungsgemäße Betrieb der Infrastruktur es erfordert.
Die Genehmigung gilt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Hochwasserstand III nicht überschritten bzw. die Plattform des Kais nicht überschwemmt wird.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Binnenschifffahrtsabteilung
- Adresse:
-
36, rue de Machtum
L-6753
Grevenmacher
Luxemburg
B.P. 8, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 75 00 48 1
- E-Mail:
- service.navigation@sn.etat.lu
- Website:
- https://www.service-navigation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Schifffahrtsabteilung
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 9 octobre 2017
relatif à la procédure d'autorisation harmonisée en matière d'occupation et d'utilisation privative et privilégiée du domaine public fluvial et arrêtant des prescriptions types minimales
-
Règlement grand-ducal modifié du 29 août 2017
déterminant le montant et la perception des taxes et redevances relatives à l’utilisation du domaine public fluvial
-
Règlement grand-ducal du 17 février 2017
concernant le transport de personnes, l'exploitation et l'utilisation des infrastructures sur la Moselle
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