Genehmigung für die vorrangige Nutzung von Anlegeplätzen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Unter bestimmten Bedingungen können Sie ein Vorrecht auf Nutzung öffentlicher Anlegestellen beantragen.

Angesichts der begrenzten Größe der Anlegeinfrastruktur unterliegt ihre Nutzung einem System, das die Einräumung von Vorrechten vorsieht.

Als Betreiber oder Eigentümer von Schiffen benötigen Sie eine Genehmigung, um in den Genuss dieser Vorrechte bei der Nutzung öffentlicher Anlegestellen zu kommen. Diese Genehmigung wird von dem für Verkehr zuständigen Minister über die Binnenschifffahrtsabteilung (Service de la navigation fluviale) erteilt.

Betroffene Personen

Betreiber und Eigentümer von Schiffen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorrechts sind je nach Schiff und beantragter Anlegestelle unterschiedlich.

Generell werden die Anlegeanträge von Fahrgastschiffen prioritär bearbeitet, die:

  • in der Linienschifffahrt tätig sind;
  • durch eine Betriebsgenehmigung abgedeckt sind.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf vorrangige Nutzung spätestens 60 Tage vor der geplanten Nutzung der öffentlichen Anlegestelle an die Binnenschifffahrtsabteilung richten.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

  • 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei der Einreichung eines Antrags auf vorrangige Nutzung von Anlegeplätzen erhoben wird;
  • 30 Euro: Gebühr für die Änderung der vorrangigen Nutzung von Anlegeplätzen.

Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, die entsprechende Gebühr zu entrichten. Der Antrag wird erst nach Eingang eines Nachweises bearbeitet, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.

Für die vorrangige Nutzung der Anlegeinfrastruktur ist in der Regel eine stündliche Gebühr zu entrichten. Die Gebühr wird entsprechend der Länge des beantragten Anlegeplatzes (= Schiffslänge) und der Liegezeit berechnet. Sie werden von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, diese Stundengebühren zu entrichten. Sie müssen der Behörde im Gegenzug einen Nachweis zusenden, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen den Antrag auf vorrangige Nutzung bei der Binnenschifffahrtsabteilung einreichen.

Auf dem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihre(n) Namen(n), Vornamen(n), Beruf und Wohnsitz, wenn Sie eine natürliche Person sind. Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen, müssen Sie Folgendes angeben:
    • den Namen, Zweck und Sitz der juristischen Person;
    • Ihre(n) Name(n), Vorname(n), Funktion, Wohnsitz und Vollmacht als Unterzeichner des Antrags;
  • die Merkmale des Schiffs (Name, amtliche Nummer, Länge, Breite, Tiefgang, Personenzahl);
  • den Name und die Telefonnummer des Kapitäns;
  • die betreffenden Anlegeinfrastrukturen mit Angabe der Zeiträume der Nutzung und der Liegezeit.

Sie müssen Ihren Erstantrag oder Ihren Antrag auf Änderung per E-Mail an die Binnenschifffahrtsabteilung richten: service.navigation@sn.etat.lu.

Gültigkeit

Die Gültigkeit der Genehmigung ist auf die darin angegebenen Orte, Daten und Uhrzeiten beschränkt.

Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, sobald:

  • ein gewährtes Vorrecht nicht mehr genutzt wird;
  • der ordnungsgemäße Betrieb der Infrastruktur es erfordert.

Die Genehmigung gilt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Hochwasserstand III nicht überschritten bzw. die Plattform des Kais nicht überschwemmt wird.

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Binnenschifffahrtsabteilung

Adresse:
36, rue de Machtum L-6753 Grevenmacher Luxemburg
B.P. 8, L-6701 Grevenmacher

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Öffentliche Kaianlagen am Luxemburgischen Moselufer

auf der Website der Schifffahrtsabteilung

Rechtsgrundlagen

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