Antrag auf Ausstellung eines Bordbuchs

Zum letzten Mal aktualisiert am

Dieser Vorgang gilt nicht für Personen / Schiffe, die Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren, sondern nur für die gewerbliche Binnenschifffahrt.

Das Bordbuch ist ein europäisches Dokument, das sich an Bord von Schiffen befindet, die Binnenwasserstraßen befahren. Darin müssen die Fahrzeiten der Schiffe eingetragen werden.

Es gibt nur ein aktives Bordbuch pro Fahrzeug.

Betroffene Personen

Betroffen sind Betreiber und Eigentümer von Schiffen, die die Binnenwasserstraßen befahren, mit Ausnahme der Betreiber und Eigentümer von:

  • Schlepp- und Schubbooten, die den Hafen nicht verlassen;
  • besatzungslosen Leichtern (zum Beispiel Ponton oder Schubleichter);
  • Regierungs- und Freizeitschiffe.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Das Bordbuch wird vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten vergeben.

Kosten

Für die Ausstellung der Bordbücher wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Ist das Schiff neu, reicht die antragstellende Person ihren ersten Antrag auf Ausstellung eines Bordbuchs beim Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten ein.

Ist das Bordbuch voll, muss sich die antragstellende Person zur zuständigen Behörde begeben und dort das volle Bordbuch vorzeigen, um ein neues zu erhalten.

Für die Ausstellung des Bordbuchs muss die antragstellende Person das Formular „Antragsformular für die Ausstellung eines Bordbuchs“ (Vorlage F100) (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“) bei der zuständigen Behörde einreichen.

Wichtige Hinweise:

  • Bevor ein Schiff ein Bordbuch erhält, muss ihm eine Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI-Nummer) zugewiesen worden sein.
  • Das Schifferdienstbuch muss dem Bordbuch entsprechen.
  • Die Fahrzeiten müssen von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats bestätigt werden.

Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Bordbuchs

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Bordbuchs muss die antragstellende Person Folgendes vorlegen:

  • eine von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige; oder
  • den Nachweis, dass es beschädigt ist.

Die antragstellende Person kann sich mit dieser Anzeige zur zuständigen Behörde begeben, um die ordnungsgemäße Ausstellung eines neuen Bordbuchs zu beantragen.

Belege

Um nachzuweisen, dass das Schiff für den Fahrbetrieb benutzt wird, muss die antragstellende Person ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • ein Schiffsattest oder ein Unionszeugnis; und
  • einen Eichschein; und
  • das alte Bordbuch bei einem bestehenden Schiff; und
  • das Protokoll der Polizei bei Diebstahl oder Verlust eines Bordbuchs; und
  • den Nachweis über die Zahlung der Gebühr.

Gültigkeit

Bordbücher, die vor dem 18. Januar 2022 gemäß anderen Vorschriften als denen der Richtlinie 2017/2397 ausgestellt wurden, können noch höchstens 10 Jahre nach dem 18. Januar 2022 weitergeführt werden (Richtlinie (EU) 2017/2397).

Das Bordbuch bleibt gültig:

  • während des Zeitraums des Betriebs des Schiffs; oder
  • bis es voll ist.

Nach Ausstellung eines neuen Bordbuchs muss das alte Bordbuch noch während 6 Monaten an Bord bleiben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

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