Vorschleusungsrecht

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Unter bestimmten Bedingungen können Sie ein Vorschleusungsrecht beantragen.

Die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) sieht die Möglichkeit vor, Vorschleusungsrechte zu gewähren.

Betroffene Personen

Ein Vorschleusungsrecht kann gewährt werden:

  • Schiffen, die aufgrund der Art ihrer Fracht oder aus Sicherheitsgründen schneller durchgeschleust werden müssen;
  • Schiffen, die an Rettungsmaßnahmen oder sonstigen dringenden Aktionen teilnehmen;
  • Schiffen mit mindestens 100 Fahrgästen, die in der Linienschifffahrt tätig sind und durch eine Betriebsgenehmigung abgedeckt sind.

Die Taktzeiten für die Vorschleusungen sind online abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass das Vorschleusungsrecht nicht dazu berechtigt, zu einer im Voraus festgelegten Uhrzeit geschleust zu werden.

Fristen

Sie können ab dem 3. Montag im November des Jahres, das der Schleusung vorausgeht, ein Vorschleusungsrecht beantragen.

Die Binnenschifffahrt muss mindestens einen Monat im Voraus über die Vorschleusungsrechte informiert werden. Ihre Anträge müssen daher spätestens 15 Tage vor diesem Datum eingehen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:

  • 50 Euro: Gebühr für die Erstellung der Akte, die bei der Einreichung eines Antrags auf ein Vorschleusungsrecht pro Schiff und Saison erhoben wird;
  • 30 Euro: Gebühr für die Änderung eines bewilligten Vorschleusungsrechts pro Schiff.

Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Binnenschifffahrtsabteilung (Service de la navigation fluviale) aufgefordert, die entsprechende Gebühr zu entrichten. Der Antrag wird erst nach Eingang eines Nachweises bearbeitet, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Auf dem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • Ihre(n) Namen(n), Vornamen(n), Beruf und Wohnsitz, wenn Sie eine natürliche Person sind. Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen, müssen Sie Folgendes angeben:
    • den Namen, Zweck und Sitz der juristischen Person;
    • Ihre(n) Name(n), Vorname(n), Funktion, Wohnsitz und Vollmacht als Unterzeichner des Antrags; und
    • eventuell die Kontaktdaten der Person(en), die befugt sind, die juristische Person gegenüber der Behörde zu vertreten;
  • den Fahrplan mit Angabe der Schleusungszeiten;
  • die Merkmale des Schiffs.

Sie müssen Ihren Erstantrag oder Ihren Antrag auf Änderung per E-Mail an die Binnenschifffahrtsabteilung richten: service.navigation@sn.etat.lu.

Sie müssen für jedes Schiff einen Antrag unter Verwendung des vollständig ausgefüllten „schéma pour la demande des droits prioritaires aux écluses de Stadtbredimus et de Grevenmacher“ stellen.  

Der aktualisierte Stand der Vorschleusungsrechte wird veröffentlicht und ist online abrufbar.

Nutzung

Das Vorschleusungsrecht verleiht dem betreffenden Schiff das Recht, vor anderen Schiffen geschleust zu werden, sobald es vom Schleusenpersonal im Schleusenbereich auf Höhe des C4-Schildes (Anlage 7 der MoselSchPV) mit zusätzlicher Tafel gesichtet wird.

Hinweis: Nach jeder Vorschleusung muss zwingend eine Schleusung in derselben Richtung ohne Vorrecht folgen.

Fahrzeuge mit Vorschleusungsrecht müssen zusätzlich zu der vorgeschriebenen allgemeinen Kennzeichnung einen roten Wimpel führen, der am Bug in ausreichender Höhe gehisst wird, um gut sichtbar zu sein.

Gültigkeit

Das Vorschleusungsrecht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, insbesondere aus Gründen der Sicherheit und des Verkehrsflusses der Schifffahrt oder aufgrund zwingender Erfordernisse im Hinblick auf den Betrieb der Wasserstraße, ohne dass sich hieraus ein Anspruch auf Entschädigung ableiten lässt.

Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, sobald eine der Bedingungen, an die sie geknüpft ist, nicht oder nicht mehr erfüllt ist.

Verlängerung

Wenn Sie eine angemeldete Fahrt streichen oder ändern, müssen Sie die betreffenden Schleusen so schnell wie möglich informieren.

Wenn das Vorschleusungsrecht mehr als zweimal ohne vorherige Benachrichtigung nicht genutzt wurde, kann dieses Recht gestrichen werden und die Veröffentlichung wird entsprechend geändert. Das Vorschleusungsrecht muss dann gemäß dem vorliegenden Verfahren neu beantragt werden.

Zuständige Kontaktstellen

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