Genehmigung für bauliche Anlagen an öffentlichen Wasserwegen
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Zusammenfassung:
Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Genehmigung für bauliche Anlagen an öffentlichen Wasserwegen erhalten.
Jede Errichtung von Anlagen oder Bebauung an öffentlichen Wasserwegen bedarf einer vorherigen Genehmigung für bauliche Anlagen. Diese Genehmigung wird von dem für Verkehr zuständigen Minister über die Binnenschifffahrtsabteilung (Service de la navigation fluviale) erteilt. In dieser Genehmigung sind die Bedingungen für die Standortwahl, die Errichtung und den Betrieb der Bauwerke und Anlagen festgelegt.
Betroffene Personen
Jede Person, die beabsichtigt, bauliche Anlagen an öffentlichen Wasserwegen zu errichten oder umzugestalten.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Genehmigung spätestens 60 Tage vor dem geplanten Datum an die Binnenschifffahrtsabteilung richten.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
- 50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf Genehmigung für bauliche Anlagen an öffentlichen Wasserwegen erhoben wird;
- 30 Euro: Gebühr für die Änderung oder Verlängerung einer Genehmigung für bauliche Anlagen an öffentlichen Wasserwegen.
Nach Eingang Ihres Antrags werden Sie von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, die entsprechende Gebühr zu entrichten. Der Antrag wird erst nach Eingang eines Nachweises bearbeitet, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.
Bauliche Anlagen unterliegen in der Regel einer jährlichen Nutzungsgebühr. Die jährliche Nutzungsgebühr wird entsprechend der Art der genehmigten Anlage, der bewilligten Uferlänge und der Art der Aktivität (Aktivität mit oder ohne Bezug zum Wasserweg, Aktivität mit oder ohne Gewinnzweck) berechnet. Sie werden von der Binnenschifffahrtsabteilung aufgefordert, diese Gebühr zu entrichten. Sie müssen der Behörde im Gegenzug einen Nachweis zusenden, der die Entrichtung der Gebühr bestätigt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Auf dem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
- Ihre(n) Namen(n), Vornamen(n), Beruf und Wohnsitz, wenn Sie eine natürliche Person sind. Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen, müssen Sie Folgendes angeben:
- den Namen, Zweck und Sitz der juristischen Person;
- Ihre(n) Name(n), Vorname(n), Funktion, Wohnsitz und Vollmacht als Unterzeichner des Antrags; und
- eventuell die Kontaktdaten der Personen, die befugt sind, die juristische Person gegenüber der Behörde zu vertreten;
- die Zweckbestimmung, Merkmale der Anlage oder des Bauwerks und Beschreibung der Bautechnik;
- den gewünschten Standort und die Eigentumsbedingungen des Grundstücks.
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- einen Lageplan im Maßstab 1:1000, 1:2000 oder 1:500;
- Baupläne der Anlage oder des Bauwerks im angemessenen Maßstab, die eine horizontale Sicht und den Längs- und Querschnitt enthalten;
- einen aktuellen Auszug aus dem Katasterplan;
- technische Berechnungsunterlagen zum Widerstand, zur Schwimmfähigkeit und zur Stabilität der Anlage;
- die Nummern der vom Antrag betroffenen Katasterparzellen.
Sie müssen Ihren Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Genehmigung an die Binnenschifffahrtsabteilung richten:
- entweder auf dem Postweg an die Adresse: B.P. 8 / L-6701 Grevenmacher;
- oder per E-Mail an service.navigation@sn.etat.lu.
Achtung: Für jeden Antrag auf Genehmigung wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt. Wenn Ihre Akte unvollständig ist, fordert Sie die Binnenschifffahrtsabteilung auf, sie zu vervollständigen. Welche Unterlagen fehlen, wird in dem Schreiben mitgeteilt.
Inbetriebnahme der Anlage
Bevor Sie die Anlage oder das Bauwerk in Betrieb nehmen können, muss die Binnenschifffahrtsabteilung:
- vor Ort gewesen sein; und
- die Abnahme durchgeführt haben.
Gültigkeit
Von Ausnahmen abgesehen ist die Genehmigung 5 Jahre lang gültig.
Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit mit dem Ablaufdatum oder wenn festgestellt wird, dass die Anlage aufgegeben wurde oder die gewährten Rechte nicht mehr ausgeübt werden.
Die Genehmigung wird unwirksam, wenn die genehmigten Anlagen, Bauwerke, Arbeiten oder Aktivitäten nicht innerhalb der in der Genehmigung festgelegten Frist begonnen, abgeschlossen oder in Betrieb genommen wurden.
Verlängerung und Änderung
Die Verlängerung oder Änderung einer Genehmigung kann auf die gleiche Weise beantragt werden wie die Genehmigung selbst.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Binnenschifffahrtsabteilung
- Adresse:
-
36, rue de Machtum
L-6753
Grevenmacher
Luxemburg
B.P. 8, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 75 00 48 1
- E-Mail:
- service.navigation@sn.etat.lu
- Website:
- https://www.service-navigation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 23 décembre 2016
concernant la gestion du domaine public fluvial
-
Règlement grand-ducal du 9 octobre 2017
relatif à la procédure d'autorisation harmonisée en matière d'occupation et d'utilisation privative et privilégiée du domaine public fluvial et arrêtant des prescriptions types minimales
-
Règlement grand-ducal modifié du 29 août 2017
déterminant le montant et la perception des taxes et redevances relatives à l’utilisation du domaine public fluvial
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